BT-Drucksache 17/8468

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/8234 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetzes

Vom 25. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8468
17. Wahlperiode 25. 01. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/8234 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische
Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetzes

A. Problem

Es soll eine Vereinheitlichung und Klarstellung der Rechtsgrundlagen zur Er-
hebung von Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur erreicht werden.
Betroffen sind hiervon das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
von Betriebsmitteln (EMVG), das Gesetz über Funkanlagen und Telekommuni-
kationsendeinrichtungen (FTEG) und das Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Außerdem wird eine Verpflichtung der Bundesnetzagentur bezweckt, bei der
Kalkulation von gebührenpflichtigen Amtshandlungen bzw. öffentlichen Leis-
tungen die zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten zu berücksichtigen. Es ist
weiterhin vorgesehen, im Widerspruchsverfahren nach dem FTEG Gebühren
zu erheben.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden werden durch das Gesetz nicht mit zusätzlichen
Ausgaben belastet. Das Änderungsgesetz passt die Kostenvorschriften von
EMVG, FTEG und LuftVG an, um die Rechtsgrundlagen für die Gebühren-
erhebung zu vereinheitlichen.

Drucksache 17/8468 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E. Erfüllungsaufwand

a) Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keine Änderung.

b) Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der betroffenen Wirtschaft einschließlich mittelständischer Unternehmen ent-
stehen infolge der in Anspruch genommenen Leistungen der Bundesnetzagen-
tur und der dafür zu zahlenden Gebühren Mehrkosten, deren Höhe derzeit noch
nicht beziffert werden kann. Für das Jahr 2011 wurden 1,2 Mio. Euro als Ge-
bühreneinnahme veranschlagt. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu
erwarten.

Die bisherige Rechtslage, nach der Unternehmen für Leistungen und Dienste
der Bundesnetzagentur die Kosten, die der Bundesnetzagentur entstehen und
zugeordnet werden können, über Gebühren zu tragen haben, wird für die ver-
schiedenen Bereiche angeglichen. Das Gesetz vereinheitlicht damit die Metho-
dik für die Kostenermittlung und die darauf basierende Gebührenkalkulation.

c) Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Die angeglichenen Rahmenbedingungen führen trotz einer Neukalkulation auf
Basis einer behördenspezifischen Kosten- und Leistungsrechnung nicht zu
höherem Erfüllungsaufwand, da eine langjährige Erhebungspraxis besteht und
Einzelposten flexibel einberechnet werden können. Ziel sind kostendeckende
Gebühreneinnahmen.

F. Weitere Kosten

Keine Änderung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8468

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8234 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. Januar 2012

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Ernst Hinsken Claudia Bögel
Vorsitzender Berichterstatterin

von Betriebsmitteln, im Gesetz über Funkanlagen und Tele-
kommunikationsendeinrichtungen und im Luftverkehrs-
gesetz. Das Widerspruchsverfahren nach dem FTEG wird
gebührenpflichtig. Das Kostendeckungsprinzip wird vorge-
geben. Die Maßnahmen zur Störungsermittlung und -besei-
tigung sowie Maßnahmen zur Störungsvermeidung werden
durch eine Gebührenerhebung gegenüber dem schuldhaften
Verursacher kostenneutral gestellt. Durch die Erhebung kos-
tendeckender Gebühren und Beiträge aus einer behörden-
spezifischen Kosten- und Leistungsrechnung werden die
Einnahmen der Bundesnetzagentur aber auch der fortlaufende
Betriebsaufwand steigen.

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG sind be-
achtet worden.

dessen Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 17/8234 in seiner 59. Sitzung
am 25. Januar 2012 beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.,
dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 17/8234 zu empfehlen.

Berlin, den 25. Januar 2012

Claudia Bögel
Berichterstatterin
Drucksache 17/8468 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Claudia Bögel

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8234 wurde in der
152. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Januar
2012 an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung sowie an den Rechtsausschuss und
den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit Hilfe des Gesetzes wird eine Klarstellung und Vereinheit-
lichung der Rechtsgrundlagen zur Erhebung von Gebühren
und Auslagen der Bundesnetzagentur für ihre Aufwendungen
erreicht. Die Anpassungen basieren auf Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes zur Angleichung der Rechtsgrund-
lagen im Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 17/8234 ver-
wiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/8234 in seiner 71. Sitzung am 25. Januar 2012
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8234 in seiner
63. Sitzung am 25. Januar 2012 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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