BT-Drucksache 17/8445

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/6586 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Fristen für die Feststellung der Behinderung und die Erteilung des Ausweises

Vom 24. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8445
17. Wahlperiode 24. 01. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Ilja Seifert,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6586 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch –
Gesetzliche Fristen für die Feststellung der Behinderung und die Erteilung des
Ausweises

A. Problem

Die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Ausweises über die
Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch dauert nach Einschätzung der Initia-
toren zu lange, im Durchschnitt rund 13 Wochen. Das Neunte Buch Sozialge-
setzbuch (SGB IX) schreibt bisher keine konkrete Frist vor, innerhalb derer der
Antragsteller bzw. die Antragstellerin nach Eingang des Antrags den Schwer-
behindertenausweis erhalten muss.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht vor, § 69 Absatz 1 Satz 2 SGB IX in der Hinsicht zu
ändern, dass die Fristen zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft auf
alle Personen sowie auf alle Feststellungen des Absatzes 1 Satz 1 ausgeweitet
wird. Mit einem neuen Absatz 6 wird darüber hinaus die Frist für die Ausstel-
lung des Ausweises über den Grad der Behinderung auf maximal fünf Wochen
nach Antragstellung festgelegt.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Es entstehen Kosten in bisher unbekannter Höhe für eine bessere personelle
und technische Ausstattung der zuständigen Behörden und Einrichtungen.

Drucksache 17/8445 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6586 abzulehnen.

Berlin, den 18. Januar 2012

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Max Straubinger Gabriele Molitor
Stellvertretender Vorsitzender Berichterstatterin

Gabriele Molitor

Berichterstatterin
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den
Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung überwiesen wor-
den.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Schwerbehindertenausweis ist als Nachweis notwendig,
um beispielsweise Nachteilsausgleiche wie Vergünstigungen
bei der Besteuerung des Einkommens in Anspruch nehmen
zu können sowie den Nachweis für das Bestehen eines be-
sonderen Kündigungsschutzes zu erleichtern. Die Initiatoren
wollen daher durch die gesetzliche Regelung einer Fünf-
wochenfrist für die Ausstellung dieses Dokuments verläss-
liche und überschaubare Fristen für die Betroffenen schaffen.
Der Bund solle dafür auch die entsprechenden finanziellen
Ressourcen zur Verfügung stellen. Dabei beruft sich die ini-
tiierende Fraktion auch auf das Gesetz zum Übereinkommen
der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie auf das
Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Überein-
kommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Men-
schen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008 (BGBl.
2008 II S. 1419).

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss, der Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für Ge-
sundheit haben den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6586
in ihren Sitzungen am 18. Januar 2012 beraten und gleich-
lautend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
der Vorlage empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/6586 in seiner 83. Sitzung am

enthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung der Vorlage
empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Gesetzentwurf ab.
Grundsätzlich sei eine Fünfwochenfrist nachvollziehbar.
Man dürfe aber nicht vergessen, dass für die Ausstellung der
Ausweise eine ausführliche Prüfung nötig sei. Außerdem
habe die Bundesregierung keine Aufsichts- und Weisungs-
rechte gegenüber den Kommunen. Für Vollzugsprobleme
der Kommunen seien die Länder Ansprechpartner des Bun-
des. Zudem sei die Einführung genereller Fristen im Bundes-
rat schon einmal gescheitert.

Die Fraktion der SPD kritisierte, dass der Gesetzentwurf
trotz guter Ansätze nicht weit genug gehe. Er berücksichtige
die Begutachtung nicht. Allerdings müssten die Ursachen für
teils doppelt so lange Bearbeitungszeiten im Osten geklärt
werden. Man werde sich der Stimme enthalten.

Die Fraktion der FDP lehnte den Gesetzentwurf ab. Es be-
stehe kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, da die Um-
setzung des Gesetzes bei den Ländern liege und eventuelle
Probleme auch dort gelöst werden müssten. Die Länder
könnten daher auf die Beschleunigung des Ausstellungsver-
fahrens einwirken.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies auf einen „Antrags-
stau“ z. B. in Sachsen. Bei Neuanträgen läge die Bearbei-
tungszeit dort bei rund 20 Wochen. Wie in der Pflege solle
daher eine Fünfwochenfrist eingeführt werden, um Verläss-
lichkeit für die Betroffenen zu schaffen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte dem
Gesetzentwurf zu. Es sei notwendig, die Bearbeitungsfristen
zu verkürzen. Die Ursachen für Bearbeitungszeit von bis zu
26 Wochen in den neuen Bundesländern seien unklar. Insge-
samt gehe es darum, die Rechtsstellung der Betroffenen zu
stärken. Sie müssten die Möglichkeit haben, gegen schlech-
tes Verwaltungshandeln vorzugehen.

Berlin, den 18. Januar 2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8445

Bericht der Abgeordneten Gabriele Molitor

I. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6586 ist in der
146. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember
2011 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur feder-
führenden Beratung und an den Innenausschuss, den Aus-

14. Dezember 2011 zur Beratung eingeführt, in seiner
85. Sitzung am 18. Januar 2012 abschließend beraten und
dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-

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