BT-Drucksache 17/8411

Verfahren zur Anerkennung von Kontrollstellen für den ökologischen Landbau für Kontrollen in Drittländern

Vom 20. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8411
17. Wahlperiode 20. 01. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth
(Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verfahren zur Anerkennung von Kontrollstellen für den ökologischen Landbau
für Kontrollen in Drittländern

Das Verfahren zur Anerkennung von Kontrollstellen, die Produkte aus dem
ökologischen Landbau in außereuropäischen Staaten für den Import in die EU
kontrollieren, wird aktuell umgestellt. Das neue System soll am 1. Juli 2012 in
Kraft treten. Eine erste Liste von zugelassenen Kontrollstellen wurde im
November 2011 veröffentlicht. Keine der deutschen Kontrollstellen, die sich
beworben hatten, ist bislang auf der Liste aufgeführt, obwohl die deutschen
Kontrollstellen seit vielen Jahren führend im Bereich der Drittlandkontrollen
sind. Nicht nur diese Tatsache wirft Fragen über die Qualität des Zulassungs-
verfahrens, das vom Standing Committee on Organic Farming (SCOF) der Euro-
päischen Union (EU) durchgeführt wird, auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass bislang keine deutsche Kontroll-
stelle für Drittlandkontrollen zugelassen ist, obwohl diese von der Deutschen
Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert sind und die Bundes-
anstalt für Landwirtschaft und Ernährung wie auch die zuständigen Stellen
anderer Mitgliedstaaten deren Tätigkeit im Drittland positiv bewerten?

2. Wie hat die Bundesregierung die deutschen Kontrollstellen bislang bei dem
Auswahlverfahren des Standing Committee on Organic Farming (SCOF) der
EU unterstützt?

3. Wie bewertet die Bundesregierung das Brüsseler Verfahren zur Kontroll-
stellenzulassung in Bezug auf Transparenz, und teilt sie die Auffassung der
deutschen Kontrollstellen, dass das Verfahren für die Bewerber intransparent
verläuft?

4. Wie hat die Bundesregierung auf die Kritik der deutschen Kontrollstellen an
dem Zulassungsverfahren reagiert?

5. Ab wann und durch wen hat die Bundesregierung Kenntnis davon erhalten,

dass das bisherige bewährte Verfahren der Kontrolle auf Basis der EG-Öko-
Verordnung durch das SCOF im Rahmen des Antragsverfahrens nicht mehr
akzeptiert wird, sondern die Kontrollstellen gezwungen sind, auf der Basis
eigener gegebenenfalls sich unterscheidender Standards zu arbeiten, und wie
hat sie darauf reagiert?

Drucksache 17/8411 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Wie schätzt die Bundesregierung die Transparenz des Verfahrens vor dem
Hintergrund ein, dass das SCOF den Bewerbern nicht mitteilt, welchen
Maßstab sie statt der EG-Öko-Verordnung akzeptiert?

7. Wie kam es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des SCOF zu der
Entscheidung, das bisher bewährte Verfahren der Kontrolle auf Basis der
EG-Öko-Verordnung nicht mehr zuzulassen?

Wie lautet die Bewertung der Bundesregierung zu dieser Änderung?

8. a) Wie bewertet es die Bundesregierung gerade im Hinblick auf Wettbe-
werbsverzerrungen, dass bereits eine erste Liste mit Kontrollstellen ver-
öffentlicht wurde, während andere Kontrollstellen, die bereits im Oktober
2009 Anträge eingereicht haben, noch auf ihre vollständige Prüfung
durch das SCOF warten, und wie hat die Bundesregierung auf dieses Vor-
gehen reagiert?

b) Welche Folgen für Image und Wettbewerbsfähigkeit hat es nach Ein-
schätzung der Bundesregierung für die deutschen Kontrollstellen, dass
sie trotz ihres guten Rufes nicht auf der Liste stehen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung auch im Hinblick auf ihre eigenen
Bemühungen zur weiteren Verbesserung der Ökokontrolle die Tatsache,
dass die im November 2011 veröffentlichte Liste der bereits geprüften
Kontrollstellen überwiegend Kontrollstellen, die ihren Sitz außerhalb der
EU haben, enthält?

10. Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass die Liste der zugelassenen
Kontrollstellen vor der Veröffentlichung durch die Kommission im „THE
ORGANIC STANDARD“ (TOS) Nummer 127, erschienen am 15. Novem-
ber 2011, veröffentlicht wurde, und wie bewertet sie dieses Vorgehen?

11. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut einem Artikel
in der oben genannten Ausgabe des TOS 75 Prozent der aktuell geliste-
ten Kontrollstellen vom International Organic Accreditation Service
(IOAS) Unterstützung bei der Antragstellung erhalten haben?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die IOAS nicht allgemein
zugängliches Hintergrundwissen zu dem Auswahlprocedere der geliste-
ten Kontrollstellen hat?

12. Wie wird die Bundesregierung dem Verbraucher garantieren, dass die aus
Drittstaaten importierten Bioprodukte weiterhin den etablierten Anforde-
rungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen, wenn durch von der EG-
Öko-Verordnung differierende Standards Abweichungen von den gewohn-
ten Standards entstehen können?

13. Wie setzt sich die Bundesregierung in Brüssel dafür ein, dass das Zu-
lassungsverfahren ein Höchstmaß an Sicherheit für Bioprodukte nach euro-
päischen Standards ermöglichen wird?

14. a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch zukünftig die Kontrolle
in Drittstaaten eng an die in der EU etablierte und sich kontinuierlich
weiterentwickelnde Kontrollpraxis angebunden sein sollte?

b) Mit welchen Maßnahmen stellt das SCOF eine ausreichende Anbindung
insbesondere der Kontrollstellen im Drittland sicher?

c) Sieht die Bundesregierung diese Anbindung durch das Vorgehen des
SCOF bei der Zulassung der Kontrollstellen gefährdet, und wenn ja, wie
will sie darauf reagieren?

15. Welche Strukturen oder Personen treffen nach Kenntnis der Bundesregie-

rung die Entscheidung darüber, welche Abweichungen von der EG-Öko-
Verordnung bei Drittlandimporten akzeptiert werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8411

16. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsverzerrung, die mög-
licherweise durch „weichere“ Standards im außereuropäischen Ausland zu
Stande kommen kann, und was wird sie unternehmen, damit deutsche
Unternehmen nicht zu Verlierern in diesem Wettbewerb werden?

17. Wird die Bundesregierung die deutschen Kontrollstellen im weiteren Ver-
lauf des Verfahrens dabei unterstützen, vom SCOF für Kontrollen in Dritt-
staaten zugelassen zu werden, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie
hierzu ergreifen?

Berlin, den 20. Januar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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