BT-Drucksache 17/8385

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Anette Kramme, Gabriele Lösekrug-Möller, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/4665 (neu) - Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohnes (Mindestlohngesetz - MLG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/7483 - Jetzt Voraussetzungen für die Einführung eines Mindestlohns schaffen

Vom 18. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8385
17. Wahlperiode 18. 01. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Anette Kramme,
Gabriele Lösekrug-Möller, Bernhard Brinkmann (Hildesheim),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4665 (neu) –

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohnes
(Mindestlohngesetz – MLG)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7483 –

Jetzt Voraussetzungen für die Einführung eines Mindestlohns schaffen

A. Problem

Der Umfang der Niedriglohnbeschäftigung hat in Deutschland nach Darlegung
der Initiatoren beider Fraktionen erheblich zugenommen. Auch bei Vollzeitbe-
schäftigung könnten die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre
Existenz nicht aus eigener Kraft sichern – mit erheblichen Folgen auch für
Staat und Sozialsysteme.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt sich die Frage, wie ein
Mindestlohn eingeführt werden kann, der den sozialen und wirtschaftlichen
Anforderungen gerecht wird.

B. Lösung

Zu Buchstabe a
Mit dem Gesetzentwurf legt die Fraktion der SPD Regelungen für die Festset-
zung eines verpflichtenden allgemeinen Mindestlohns vor. Dessen Höhe solle
von einer Kommission vorgeschlagen werden.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/4665 (neu) mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/8385 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung, mit dem verpflichtend ein allgemeiner Mindestlohn einge-
führt wird. Eine Mindestlohnkommission nach britischem Vorbild legt dessen
Höhe fest.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7483 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme einer der beiden Vorlagen.

D. Kosten

Das Gesetz belastet nach Angaben der Fraktion der SPD die öffentlichen Haus-
halte nicht. Zusätzlichen Kosten durch Einhaltungsüberprüfung des Mindest-
lohns stünden Einsparungen bei den Sozialausgaben gegenüber.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8385

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4665 (neu) abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/7483 abzulehnen.

Berlin, den 18. Januar 2012

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Max Straubinger Paul Lehrieder
Stellvertretender Vorsitzender Berichterstatter

Berlin, den 18. Januar 2012
Paul Lehrieder
Berichterstatter
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4665 (neu) ist in der
90. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Februar
2011 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur feder-
führenden Beratung und an den Rechtsausschuss sowie den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung
überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/7483 ist in der 139. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 10. November 2011 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Haushaltsausschuss sowie an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung
überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland stark gewachsen.
Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (in-
klusive geringfügig Beschäftigter und Teilzeitbeschäftigter),
die weniger als ein Drittel des Median-Brutto-Lohnes ver-
dienten, ist nach Angabe der Initiatoren zwischen 1998 und
2008 von 8,3 Prozent auf 12,7 Prozent gestiegen. Die rasche
Zunahme von Niedriglöhnen sei vor allem auf den deutlich
zurückgegangenen Grad der Tarifbindung in dieser Zeit zu-
rückzuführen. So arbeite in Deutschland nur noch jeder
zweite Beschäftigte in einem Unternehmen mit Tarifvertrag.
Auf Arbeitnehmerseite sei der Organisationsgrad zwischen
1998 und 2009 im Westen von 76 auf 65 Prozent zurückge-
gangen, im Osten von 63 auf 51 Prozent. Lohndumping ge-
he dabei auch zu Lasten von Steuer- und Beitragszahlern.
So habe fast jeder vierte „Aufstocker“ diese Leistungen
trotz Vollzeiterwerbstätigkeit beziehen müssen. Für viele
Geringverdienende sei eine Rente in der Größenordnung der
Grundsicherung im Alter zu erwarten.

Bereits von einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro, wie
vom Deutschen Gewerkschaftsbund gefordert, würden
mehr als 5,8 Millionen Beschäftigte profitieren.

Zu Buchstabe b

Ein allgemein gültiger Mindestlohn als absolute Lohnunter-
grenze zum Schutz der Beschäftigten vor Armutslöhnen und
zum Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen ist nach Anga-
be der Antragsteller elementare Grundlage sozialer Gerech-
tigkeit. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung, Gewerk-
schaften, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sowie
zunehmend auch Arbeitgeber sprächen sich inzwischen für
einen flächendeckenden Mindestlohn aus. In Großbritan-

gige Kommission festgelegt und sei mittlerweile breit ak-
zeptiert. Für ein solches Verfahren zeichne sich auch eine
Mehrheit im Deutschen Bundestag ab.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie haben den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/4665 (neu) in ihren Sitzungen am 18. Januar 2012 bera-
ten und gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung der Vorlage empfoh-
len.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss sowie der Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie haben den Antrag auf Drucksache
17/7483 in ihren Sitzungen am 18. Januar 2012 beraten. Der
Haushaltsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD dem Deutschen Bundestag die
Ablehnung der Vorlage empfohlen, der Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/4665 (neu) in seiner 85. Sitzung am
18. Januar 2012 abschließend beraten und dem Deutschen
Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
der Vorlage empfohlen.

Den Antrag auf Drucksache 17/7483 hat der Ausschuss für
Arbeit und Soziales ebenfalls in seiner 85. Sitzung am
18. Januar 2012 abschließend beraten und dem Deutschen
Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung der Vorlage empfohlen.
Drucksache 17/8385 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Paul Lehrieder

I. Überweisung nien werde der Mindestlohn seit 1999 durch eine unabhän-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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