BT-Drucksache 17/8330

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Heinz-Joachim Barchmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/4030 - Zukunftsfähigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sichern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/5548 - Kein Personalabbau bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - Aufgaben an ökologischer Flusspolitik ausrichten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/5056 - Neue Netzstruktur für Wasserstraßen präzisieren und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung reformieren

Vom 16. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8330
17. Wahlperiode 16. 01. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Heinz-Joachim Barchmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4030 –

Zukunftsfähigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sichern

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter,
Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5548 –

Kein Personalabbau bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung –
Aufgaben an ökologischer Flusspolitik ausrichten

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn,
Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5056 –

Neue Netzstruktur für Wasserstraßen präzisieren und die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung reformieren

A. Problem
Zu Buchstabe a

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung auffordern soll, an der bewährten Struktur der Was-
ser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) festzuhalten; sicherzustellen, dass die
WSV die Ressourcen erhält, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zwingend
und notwendig sind und ein Konzept vorzulegen, das für die WSV ein profes-
sionelles, vorausschauendes und motivierendes Personalmanagement vorsieht

Drucksache 17/8330 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sowie eine Führungskultur, die die Beschäftigten in Entscheidungen über Ziele
und Maßnahmen einbezieht.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung zu Maßnahmen auffordern soll, welche in 14 Unter-
punkten des Antrags näher beschrieben sind. Diese Unterpunkte beinhalten un-
ter anderem die Forderung, die WSV als Ausführungsverwaltung zu erhalten
und den geplanten Personalabbau aufzugeben, durch eine ausreichende Ausstat-
tung mit Fachpersonal das Vergabevolumen zu senken, zur Klassifizierung der
Bundeswasserstraßen für den Gütertransport weitere Kriterien wie zum Beispiel
Renaturierung von Wasserstraßen und naturnahen Wassertourismus einzubezie-
hen und für laufende Ausbaumaßnahmen ein Moratorium zu erlassen, bis die
Klassifizierung vom Deutschen Bundestag bestätigt worden ist.

Zu Buchstabe c

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung zu Maßnahmen auffordern soll, welche die Ent-
wicklung einer neuen Netzstruktur für Bundeswasserstraßen und die Umsetzung
einer Verwaltungsreform der WSV betreffen. Die geforderten Maßnahmen
werden in 15 Unterpunkten des Antrags näher beschrieben. Unter anderem
beinhalten diese Unterpunkte die Forderungen, eine neue Netzstruktur für
Bundeswasserstraßen zu entwickeln, die Kategorisierung der Netzstruktur der
Bundeswasserstraßen nicht nur nach der Höhe der beförderten Tonnen pro Jahr
vorzunehmen, bei der Kategorisierung der Netzstruktur der Bundeswasser-
straßen das gesamte Verkehrsnetz zu analysieren und zur Umsetzung einer Ver-
waltungsreform der WSV ein Gesamtkonzept vorzulegen.

Zu den Buchstaben a bis c

Eine Neuausrichtung der WSV ist notwendig: es gilt, Investitionen sinnvoll zu
konzentrieren, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und die Fachkompetenz
der WSV langfristig zu sichern.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4030 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5548 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5056 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8330

Zu den Buchstaben a bis c

Annahme einer Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird,
das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte
Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach
Maßgabe des im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingebrach-
ten Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (Ausschussdrucksache
17(15)256) zu ergänzen und dabei den Beschluss des Haushaltsausschusses vom
25. Mai 2011 zu berücksichtigen. Dabei soll unter anderem die Netzkategorisie-
rung der Bundeswasserstraßen um eine eingehende Begründung ergänzt wer-
den, die Kriterien für die Priorisierung von Investitionsprojekten sollen darge-
stellt werden und die Anzahl der Kategorien soll reduziert werden. Für die
Netzkategorisierung sollen neben der Tonnage weitere Kriterien berücksichtigt
werden und für die einzelnen Bundeswasserstraßen sollen die Ausbauziele und
konkreten Maßnahmen mit Umsetzungsstatus aufgeführt werden, eine einmal
erfolgte Kategorisierung soll durch Auf- und Abstiegsregelungen geöffnet wer-
den und eine Grundkonzeption soll erarbeitet werden, mit der ein Wasser-
straßenausbaugesetz vorbereitet wird. Es soll geprüft werden, unter welchen
Voraussetzungen für Bundeswasserstraßen alternative Betriebsformen umgesetzt
werden können und zur besseren Finanzierung der Wasserstraßen soll ein neues
Gebührensystem für die Bundeswasserstraßen entwickelt werden, welches durch
die VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH bewirtschaftet
werden soll. Zudem soll bezüglich der Kategorisierung und der Verwaltungs-
reform eine angemessene Information und Beteiligung des Fachausschusses er-
folgen.

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a bis c

Jeweils Annahme der Anträge bzw. Ablehnung der Entschließung auf Aus-
schussdrucksache 17(15)256.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/8330 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/4030 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/5548 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/5056 abzulehnen,

d) folgende Entschließung anzunehmen:

„Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verwaltet die
Bundeswasserstraßen, zu denen 23 000 km2 im Bereich der Seewasser-
straßen und 7 350 km Binnenwasserstraßen gehören. Die WSV besteht der-
zeit aus sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, 39 Wasser- und Schiff-
fahrtsämtern und sieben Wasserstraßenneubauämtern mit insgesamt etwa
13 000 Stellen/Planstellen. Eine Neuausrichtung der WSV ist notwendig: es
gilt, Investitionen sinnvoll zu konzentrieren, die Effizienz der Verwaltung zu
steigern und die Fachkompetenz der WSV langfristig zu sichern. Die im Ak-
tionsplan „Güterverkehr und Logistik – Logistikinitiative für Deutschland“
sowie im Nationalen Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen formulier-
ten Ziele der Bundesregierung werden unterstützt.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf dessen Anfor-
derung zwei Berichte zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
vorgelegt (Berichte vom 24. Januar 2011 und 28. April 2011). Darin wird
zum einen ein Modernisierungskonzept für die WSV beschrieben und zum
anderen eine Neuzuordnung der Wasserstraßen zu einzelnen Netzkategorien
vorgenommen.

Zum Bericht des BMVBS vom 28. April 2011 hat der Haushaltsausschuss am
25. Mai 2011 einen Beschluss gefasst, dessen Inhalt ausdrücklich begrüßt
wird. In diesem Beschluss wird u. a. festgehalten, dass das BMVBS eine
Aufgabenkritik der gesamten WSV durchführen, anschließend die Ge-
schäftsprozesse optimieren, die Aufbauorganisation daran anpassen und ab-
schließend eine Personalbedarfsbemessung durchführen muss; Vergabe-
verfahren sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auszubauen. Die
Umsetzung der Verwaltungsreform erfolgt nach Maßgabe des Beschlusses
des Haushaltsausschusses.

In dem Beschluss heißt es weiter, dass das BMVBS die im Bericht vorgestell-
te Investitionsstrategie (Netzkategorien) auf der Grundlage aktueller belast-
barer Prognosewerte untersucht und seine Investitionsentscheidungen an-
hand von Verkehrsträger übergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
trifft. Das vom BMVBS vorgestellte Konzept der Kategorisierung von Bun-
deswasserstraßen auf Grundlage einer Priorisierung ist ergänzungsbedürftig.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) vorgelegte Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung des Bundes (WSV) um folgende Punkte zu ergänzen und dabei den
Beschluss des Haushaltsausschusses vom 25. Mai 2011 zu berücksichtigen:

1. Die Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen um eine eingehende

Begründung zu ergänzen und die Kriterien für die Priorisierung von Inves-
titionsprojekten darzustellen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8330

2. Die Anzahl der vorgeschlagenen Kategorien zu verringern.

3. Für die Netzkategorisierung die jeweils aktuellen Daten (Prognosen,
Transportmengen) zugrunde zu legen und dabei neben der Tonnage wei-
tere Kriterien wie Verkehrsfunktion, Erschließungs- und Zugangsfunktion
für das maritime Gewerbe, Sonder- und Spezialtransporte, Volumina,
Leistungen der Personenschifffahrt und die Wertschöpfung der Transporte
für die Einordnung der Bundeswasserstraßen in die Kategorien zu berück-
sichtigen. Die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Verbesserungen von
Infrastruktur und Marketing für den Wassertourismus in Deutschland (ge-
mäß Beschluss vom 22. Januar 2009 – Drucksachen 16/11303, 16/10593)
sind ebenfalls bei der Netzkategorisierung zu berücksichtigen.

4. Für die Überprüfung der Kategorisierung Regelungen (Auf- und Ab-
stiegsregelungen) aufzustellen. Die Überprüfung sollte in einem mit dem
Investitionsrahmenplan gleichlaufenden Turnus von fünf Jahren erfolgen.

5. Für die einzelnen Bundeswasserstraßen – entsprechend der Kategorisie-
rung und den damit verbundenen Aufgaben (Ausbau, Optimierungen, Un-
terhaltung, Betrieb) – die Ausbauziele und konkreten Maßnahmen mit
Umsetzungsstatus aufzuführen.

6. Eine Grundkonzeption zu erarbeiten, mit der ein Wasserstraßenausbauge-
setz vorbereitet wird.

7. Zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen (einschließlich der verkehr-
lichen Widmung) für Bundeswasserstraßen alternative Betriebsformen
nach dem Vorbild in anderen europäischen Staaten umgesetzt werden kön-
nen.

8. Zur besseren Finanzierung der Wasserstraßen ein neues Gebührensystem
für die Bundeswasserstraßen zu entwickeln. Dieses soll durch die VIFG
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH auf Grundlage des
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes (VIFGG) bewirt-
schaftet werden.

9. Eine angemessene Information und Beteiligung des Ausschusses für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages an der Kate-
gorisierung und Verwaltungsreform sicherzustellen.“

Berlin, den 22. Dezember 2011

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Matthias Lietz
Berichterstatter

Torsten Staffeldt
Berichterstatter

der Bundeswasserstraßen für den Gütertransport weitere gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und

Kriterien wie zum Beispiel Renaturierung von Wasserstra-
ßen und naturnahen Wassertourismus einzubeziehen und für
laufende Ausbaumaßnahmen ein Moratorium zu erlassen,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache
17(16)345 hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
Drucksache 17/8330 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Matthias Lietz und Torsten Staffeldt

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/4030 in seiner 81. Sitzung am 16. Dezember 2010 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur federführenden Beratung sowie an den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit sowie an den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung
überwiesen. In seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2011 hat er den
Antrag nachträglich zusätzlich an den Sportausschuss zur
Mitberatung überwiesen.

Zu den Buchstaben b und c

Der Deutsche Bundestag hat die Anträge auf Drucksachen
17/5548 und 17/5056 in seiner 108. Sitzung am 12. Mai 2011
beraten und jeweils an den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit sowie an den Ausschuss für
Tourismus zur Mitberatung überwiesen. In seiner 114. Sit-
zung am 9. Juni 2011 hat er die beiden Anträge ebenfalls
nachträglich zusätzlich an den Sportausschuss zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 17/4030 beinhaltet im Wesent-
lichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auffordern soll, an der bewährten Struktur der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung (WSV) festzuhalten; sicherzustellen,
dass die WSV die Ressourcen erhält, die für die Wahrneh-
mung ihrer Aufgaben zwingend und notwendig sind und ein
Konzept vorzulegen, das für die WSV ein professionelles,
vorausschauendes und motivierendes Personalmanagement
vorsieht sowie eine Führungskultur, die die Beschäftigten in
Entscheidungen über Ziele und Maßnahmen einbezieht.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/5548 beinhaltet im Wesentli-
chen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung zu
Maßnahmen auffordern soll, welche in 14 Unterpunkten des
Antrags näher beschrieben sind. Diese Unterpunkte beinhal-
ten unter anderem die Forderung, die WSV als Ausführungs-
verwaltung zu erhalten und den geplanten Personalabbau
aufzugeben, durch eine ausreichende Ausstattung mit Fach-
personal das Vergabevolumen zu senken, zur Klassifizierung

Zu Buchstabe c

Der Antrag auf Drucksache 17/5056 beinhaltet im Wesentli-
chen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung zu
Maßnahmen auffordern soll, welche die Entwicklung einer
neuen Netzstruktur für Bundeswasserstraßen und die Umset-
zung einer Verwaltungsreform der WSV betreffen. Die ge-
forderten Maßnahmen werden in 15 Unterpunkten des An-
trags näher beschrieben. Unter anderem beinhalten diese
Unterpunkte die Forderungen, eine neue Netzstruktur für
Bundeswasserstraßen zu entwickeln, die Kategorisierung
der Netzstruktur der Bundeswasserstraßen nicht nur nach der
Höhe der beförderten Tonnen pro Jahr vorzunehmen, bei der
Kategorisierung der Netzstruktur der Bundeswasserstraßen
das gesamte Verkehrsnetz zu analysieren und zur Umsetzung
einer Verwaltungsreform der WSV ein Gesamtkonzept vor-
zulegen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Sportausschuss hat zu dem Antrag auf Drucksache
17/4030 mitgeteilt, dass er auf die Abgabe eines Votums ver-
zichtet.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 45. Sit-
zung am 9. Februar 2011 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 50. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. dessen Ablehnung. Den
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 17(9)595 hat er mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN angenommen. Den Entschließungsantrag der
Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(9)597 hat er
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am 6. Juli
2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. dessen
Ablehnung. Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP auf Ausschussdrucksache 17(16)343 hat er mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
bis die Klassifizierung vom Deutschen Bundestag bestätigt
worden ist.

CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8330

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
36. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen
Ablehnung. Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)256 hat er mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache
17(15)257 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Zu Buchstabe b

Der Sportausschuss hat zu dem Antrag auf Drucksache
17/5548 mitgeteilt, dass er auf die Abgabe eines Votums ver-
zichtet.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 60. Sit-
zung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am 6. Juli 2011
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Den
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Aus-
schussdrucksache 17(16)343 hat er mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und der FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen. Den Entschließungsantrag der
Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)345 hat er
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
36. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Den Antrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache
17(15)256 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Aus-
schussdrucksache 17(15)257 hat er mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Zu Buchstabe c

Der Sportausschuss hat zu dem Antrag auf Drucksache
17/5056 mitgeteilt, dass er auf die Abgabe eines Votums ver-
zichtet.

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am 6. Juli
2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung. Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 17(16)343 hat er mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen. Den Entschließungsantrag der
Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)345 hat er
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
36. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung. Den Antrag der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache
17(15)256 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Aus-
schussdrucksache 17(15)257 hat er mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
sich sowohl vor und als auch nach der Beratung der drei An-
träge intensiv mit der Frage einer Reform der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie mit der Frage der
Entwicklung des Netzes der Bundeswasserstraßen befasst.
Unter anderem hat er jeweils die entsprechenden Berichte
bzw. Stellungnahmen des Bundesrechnungshofes und des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
an den Haushaltsausschuss beraten. In seiner 44. Sitzung am
29. Juni 2011 hat er in diesem Zusammenhang auch ein Ge-
spräch mit Vertretern des Bundesrechnungshofes geführt.

Zu den Buchstaben a bis c

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
zu dem Antrag auf Drucksache 17/4030 in seiner 30. Sitzung
am 9. Februar 2011 die Durchführung einer öffentlichen An-
hörung beschlossen. In seiner 42. Sitzung am 8. Juni 2011
hat er beschlossen, die Anträge auf Drucksachen 17/5548
und 17/5056 in die öffentliche Anhörung einzubeziehen.

In seiner 45. Sitzung am 29. Juni 2011 hat er die öffentliche
Anhörung durchgeführt. Als Sachverständige haben an der
Anhörung teilgenommen: Klaus Heitmann, Zentralverband
der deutschen Seehafenbetriebe e. V., Dr. Joachim Koch,
Railistics GmbH, Sigrid Müller, ver.di-Bundesfachgruppe
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 60. Sit-
zung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen

Bundesverkehrs- und Straßenbauverwaltung, Torsten Müller,
Fachverband Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Jens

Drucksache 17/8330 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Schwanen, Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt
e. V., Dr. Patrick Thiele, Deutscher Industrie- und Handels-
kammertag e. V. und Prof. Dr. Hubert Weiger, Bund für Um-
welt und Naturschutz Deutschland e. V. Wegen des Ergeb-
nisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 45. Sitzung
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ver-
wiesen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
die Anträge in seiner 47. Sitzung am 6. Juli 2011 abschlie-
ßend beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben zu der Sit-
zung zu den Anträgen auf Drucksachen 17/4030, 17/5548
und 17/5056 einen Änderungsantrag eingebracht (Aus-
schussdrucksache 17(15)256), dessen Inhalt sich aus der Be-
schlussempfehlung ergibt.

Die Fraktion der SPD hat zu der Sitzung den Anträgen auf
Drucksachen 17/4030, 17/5548 und 17/5056 folgenden An-
trag eingebracht (Ausschussdrucksache 17(15)257):

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung möge
beschließen:

I. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
stellt fest:

Die Bundeswasserstraßen haben eine herausragende Be-
deutung für die Aufrechterhaltung eines leistungs- und funk-
tionsfähigen Verkehrsnetzes und für die gesamtwirtschaft-
liche Entwicklung in Deutschland. Die Pläne der
Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von CDU/
CSU und FDP zur Neuordnung des Wasserstraßennetzes
und zum Umbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes ignorieren diese wichtige Funktion im Verkehrsnetz
und stellen die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes
infrage.

Die Regierungskoalition schlägt eine Kategorisierung der
Wasserstraßen in Deutschland vor, deren wesentlicher Inhalt
es ist, die Investitionsmittel des Bundes für Erhalt und Aus-
bau des Wasserstraßennetzes künftig auf die am stärksten be-
fahrenen Wasserwege zu konzentrieren – verbunden mit
einer Einschränkung der Aufgabenerledigung durch die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und einer grundlegen-
den Neuordnung der Behördenstruktur.

Dabei lässt das jetzt vorgelegte Konzept des Bundesministe-
riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine ausrei-
chende Begründung für die Klassifizierung der Wasserstra-
ßen vermissen und verzichtet zudem auf transparente und
nachvollziehbare Parameter bei der Bemessung des Ver-
kehrsaufkommens, das als die entscheidende Größe für die
geplante Priorisierung der Wasserwege angenommen wird.

Denn eine Kategorisierung der Wasserwege allein auf der
Basis der transportierten Gütermengen, wie sie das Bundes-
ministerium vornimmt, wird ihrer multifunktionalen Bedeu-
tung nicht gerecht. Um ein Gesamtbild des Wasserstraßen-
netzes in Deutschland zu zeichnen, sind weitere Faktoren wie
der Wert der transportierten Ladung oder die volkswirt-
schaftliche Bedeutung der Wasserwege für die jeweiligen In-
dustrie- und Wirtschaftsregionen unbedingt zu berücksichti-
gen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die

Für die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen ist die gute Erreich-
barkeit und der schnelle und zuverlässige Weitertransport
der Waren auf den zu- und abführenden Wasserstraßen in
das Binnenland von existenzieller Bedeutung. Nach den vor-
liegenden Plänen der Bundesregierung würden diese künftig
jedoch allenfalls dem Haupt- und Ergänzungsnetz zugeord-
net werden. Das Konzept sieht überdies eine fragwürdige
Differenzierung nach Wasserstraßenabschnitten vor, die tat-
sächlich in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind, wie dies et-
wa bei Außen- und Unterweser oder Unter-, Mittel- und
Oberelbe der Fall ist.

Ausbaumaßnahmen im Wasserstraßennetz des Hinterland-
verkehrs sind vor diesem Hintergrund künftig kaum noch
möglich, und die Entwicklung von Standorten ist nicht mehr
vorgesehen. Damit aber wird das Bekenntnis der Bundes-
regierung zu den Seehäfen und für einen leistungsfähigen
Ausbau der Hinterlandanbindungen obsolet.

Das Konzept des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung lässt zudem außer Acht, dass sich Spezial-
und Schwertransporte nicht auf andere Verkehrsträger ver-
lagern lassen. Die Wasserstraßen stellen für den Transport
von Gütern oft nicht nur die einzige Möglichkeit dar; sie ha-
ben im Vergleich zu den anderen Verkehrsträgern auch große
Vorteile, die es auszuschöpfen gilt.

Die Pläne der Regierungskoalition stellen überdies die wei-
tere Entwicklung des Wassersports und des Wassertourismus
infrage, die sich in den vergangenen Jahren als ein bedeu-
tender Wirtschaftsfaktor in unserem Land etabliert haben
und auf eine durchgehende Befahrbarkeit der Wasserwege
sowie den zuverlässigen Ausbau und Erhalt von Schleusen,
Häfen, Anlegestellen und Uferbefestigungen angewiesen
sind. Mit den jetzt vorliegenden Plänen der Bundesregierung
drohen massive Einschränkungen und auch Kostenerhöhun-
gen, gerade in den weniger befahrenen Nebenflüssen und
- gewässern. Eine eingeschränkte Nutzung oder gar die Sper-
rung einzelner Wasserstraßen wird die Folge sein. Dabei
wäre im Gegenteil ein Ausbau der wassertouristischen Infra-
struktur und die weitere Verknüpfung von land- und wasser-
seitigen Angeboten notwendig, um diesen noch jungen Wirt-
schaftszweig weiter zu fördern und auszubauen.

Die Bundeswasserstraßen haben neben ihrer Verkehrsfunk-
tion auch eine wichtige Bedeutung für die regionale Wirt-
schaft und als Natur- und Erholungsraum und stellen somit
einen integralen Bestandteil des Verkehrsnetzes in Deutsch-
land dar; diese Stärken gilt es zu erhalten und auszubauen.

Standortsichernde Maßnahmen sind ohne die Präsenz der
Beschäftigten in den Außenbezirken, Bauhöfen, Ämtern und
Direktionen der WSV nicht zu leisten. Die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes übernimmt damit wesent-
liche Aufgaben der Daseinsvorsorge und garantiert die Ver-
kehrssicherheit auf den Wasserstraßen.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die verfügba-
ren Ressourcen bei Personal und Investitionsmitteln künftig
jedoch entsprechend den neu entwickelten Netzkategorien
umverteilt werden. Finanzmittel und Aufgabenerledigung
sollen sich künftig im Wesentlichen auf ein so genanntes
Kernnetz beschränken; andere Teile des Netzes sollen dage-
gen abgestuft und die Aufgabe der Unterhaltung und des
Binnenwasserstraßen im Hinterlandverkehr der deutschen
Seehäfen.

Ausbaus zumindest teilweise an private Unternehmen abge-
geben werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8330

In den vergangenen Monaten hat das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits Fakten geschaf-
fen, indem Investitionsmittel gesperrt und alle Vergaben über
100 000 Euro für Investitionen in Fahrzeuge oder verkehr-
liche Infrastruktur an Wasserstraßen unterhalb von fünf Mil-
lionen Tonnen pro Jahr zeitweise ausgesetzt worden sind. In
die gleiche Richtung zielte der inzwischen vom Haushalts-
ausschuss des Bundestages [teilweise] zurückgenommene
Beschluss des Bundesministeriums über ein Wiederbeset-
zungsmoratorium und einen Beförderungsstopp.

Damit untermauerte die Bundesregierung ihre Absicht, die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung den Vorgaben einer in-
transparenten und kurzsichtigen Sparpolitik unterzuordnen.

Um die bewährte Struktur der WSV zu sichern und eine effi-
ziente Arbeit der Verwaltung auch in Zukunft zu ermögli-
chen, wäre hingegen eine konsequente und fachgerechte
Weiterentwicklung der WSV erforderlich. Bereits in der Ver-
gangenheit ist die Behörde deshalb sowohl in ihrer Organi-
sationsstruktur als auch hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche
gestrafft worden.

Um den veränderten Anforderungen angesichts neuer ökolo-
gischer Ziele und eines verstärkten Ausbaus der Tourismus-
wirtschaft gerecht zu werden, ist das Aufgabenprofil der
WSV in den vergangenen zwei Jahrzehnten somit konsequent
angepasst worden.

Dabei wurde umfassenden Organisationsuntersuchungen
und haushaltsmäßigen Vorgaben Rechnung getragen. Seit
1993 wurden 4 950, seit 1998 weitere 3 100 Planstellen ein-
gespart, womit der Mindestselbstbehalt der Behörde für Auf-
traggeber-Kompetenz und Notfalleinsätze erreicht ist. Der
Personalabbau machte einen Ausbau der Fremdvergabe
notwendig, die 2009 mit 3 656 Einzelvergaben erstmals ein
Auftragsvolumen von über 1 Mrd. Euro erreichte.

Die Entwicklung von Betreuungsaufwand und Nachtrags-
management sowie nachweisliche Qualitätseinbußen zeigen,
dass das Vergabeoptimum damit erreicht ist. Weitere Schritte
zur Privatisierung und zum Ausbau der Vergabe wären un-
wirtschaftlich und somit kontraproduktiv. Es droht der mas-
sive Verlust von Fachkräften und Fachkompetenz.

Auch kann die erhebliche Unterfinanzierung der Wasser-
straßen im Bundeshaushalt durch die erwogene Kategorisie-
rung und den Umbau der WSV nicht kompensiert werden.

Die bestehende Struktur der WSV hat sich angesichts der
umfassenden Zuständigkeit für das System Schiff/Wasserweg
bewährt. Die jetzt von der Bundesregierung geplante Reform
würde den Erhalt und die Entwicklung eines leistungsfähi-
gen Wasserstraßennetzes behindern, die Verkehrssicherheit
gefährden und die Nutzung der Wasserwege teurer machen –
zum Schaden unserer Umwelt, zu Lasten der Wettbewerbs-
fähigkeit des Verkehrsträgers Wasserstraße und auf Kosten
Tausender von Arbeitsplätzen.

II. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
fordert die Bundesregierung auf,

• von der geplanten Netzkategorisierung der Bundeswas-
serstraßen Abstand zu nehmen;

• zur integrierten Verkehrspolitik zurückzukehren und vom

Nutzung der Bundeswasserstraßen eine solide und plan-
bare Finanzierungsgrundlage zu bieten;

• ein zukunftsgerichtetes Verkehrskonzept für die Bundes-
wasserstraßen zu entwickeln, das die besonderen Stärken
dieses Verkehrsträgers optimal nutzt und die vorhande-
nen Kapazitätsreserven erschließt;

• einen transparenten und ergebnisoffen Diskussionspro-
zess unter Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Inter-
essenvertretungen zu führen, um eine fachgerechte und
ressortübergreifende Weiterentwicklung der WSV sicher-
zustellen;

• allen Aufgaben und Maßnahmen eine umfassende Aufga-
benkritik und eine grundlegende Personalbedarfsermitt-
lung voranzustellen;

• eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung der Vergabe von
Aufgaben an private Unternehmen im Vergleich zur
Eigenleistung durch die WSV durchzuführen, die auch
langfriste Auswirkungen berücksichtigt;

• für eine angemessene Ausstattung der WSV mit Haus-
haltsmitteln, insbesondere für verkehrliche Investitionen,
zu sorgen.

Die Fraktion der CDU/CSU schlug eine Ergänzung des
von der Bundesregierung vorgelegten Konzepts zur Reform
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nach Maßgabe des
Antrags der Koalitionsfraktionen (Ausschussdrucksache
17(15)256) vor, vor allem hinsichtlich der Netzkategorisie-
rung der Bundeswasserstraßen. Man fordere, die Kriterien
für die Priorisierung einzelner Investitionsprojekte klar dar-
zustellen, die Anzahl der Kategorien zu reduzieren und nicht
nur die aktuellen Datenprognosen für Transportmengen zu-
grundezulegen, sondern neben der Tonnage weitere Krite-
rien aufzunehmen. Desweiteren solle noch einmal deutlich
gemacht werden, dass eine einmal erfolgte Kategorisierung
durch Auf- und Abstiegsregelungen geöffnet werden müsse.
Es solle eine Grundkonzeption für ein Wasserstraßenausbau-
gesetz vorbereitet und ein neues Gebührensystem für die
Bundeswasserstraßen entwickelt werden. Erforderlich sei
hierbei auch eine angemessene Information und Beteiligung
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Die Fraktion der SPD stellte fest, in der Debatte würden
Finanzfragen und verkehrspolitische Fragen vermischt.
Ausgangspunkt seien Sparzwänge, welche die Fraktionen
der CDU/CSU und FDP durch ihre Politik selbst verursacht
hätten. Sie bestritt, die WSV in ihrer bisherigen Form zu
Lasten des Steuerzahlers erhalten zu wollen. Dieser Vorwurf
gehe völlig an der Sache vorbei. Sie wolle vielmehr
einen leistungsfähigen Staat. Dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne sie nicht zustimmen, da
dort gefordert werde, eine Regierungskommission einzuset-
zen und keine Dienstvereinbarung abzuschließen. Dem
Antrag der Fraktion DIE LINKE. könne sie ebenfalls nicht
folgen, weil dort ein Moratorium für den Bau von Wasser-
straßen vorgeschlagen werde. Sie wolle die Rückkehr zu
einer integrierten Verkehrspolitik, eine Mobilisierung der
Kapazitätsreserven der Binnenschifffahrt und eine Einbezie-
hung der Beschäftigten. Sie sei immer für eine konstruktive
Aufgabenkritik und auch für eine entsprechende Personal-
bemessung. Sie sei aber dagegen, dass noch mehr Personal
Prinzip der geschlossenen Finanzierungskreisläufe der
Verkehrsträger Abstand zu nehmen, um der optimalen

abgebaut werde, als die allgemeine Vorgabe sei. Die Abstu-
fung von Bundeswasserstraßen und die Übernahme durch

der Fraktion der SPD, dass dringend eine aktuelle Aufgaben-
kritik und Personalbedarfsermittlung erfolgen müsse. Dies
sei genau das, was die Koalition vorhabe. Der Anspruch der
Fraktion der SPD sei aber widersprüchlich, weil zwar auf der
einen Seite diese Zielsetzung formuliert werde, aber gleich-
zeitig ausgeschlossen werde, dass es nach den Ergebnissen
einer Analyse und einer Aufgabenkritik zu Veränderungen
komme. Die Fraktion der SPD wolle die WSV wie bisher er-
halten. Darüber hinaus wolle sie sogar eine Rückführung
von bereits extern vergebenen Aufgaben sowie eine Stellen-
mehrung auf Kosten des Steuerzahlers und zu Lasten der
Leichtigkeit und Sicherheit im Schiffsverkehr. Die Fraktion
der FDP wolle hingegen eine zukunftsfähige Verwaltung
schaffen, in der die Aufgaben effizient und möglichst güns-
tig wahrgenommen würden. Daher lehne sie den Antrag der
Fraktion der SPD ab. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE.
enthalte eine Aneinanderreihung von objektiv falschen An-
nahmen und Behauptungen, die kein Gesamtkonzept erken-
nen ließen. Wenn diese Vorstellungen Realität würden, sei
die Zukunft der WSV und damit die Sicherheit und Leichtig-
keit des Verkehrs im extremen Maße gefährdet. Der Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhalte eine
Anzahl vernünftiger Aspekte; man könne ihm aber dennoch
nicht zustimmen, da er leider auch einige unvernünftige For-
derungen beinhalte.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte eine grundsätzlich
falsche Herangehensweise an eine Reform der WSV. In der
Anhörung sei deutlich zu vernehmen gewesen, dass die
Netzkategorisierung auch für Verunsicherung der Beschäf-
tigten in der WSV sorge. Seit 2001 sei die WSV von Perso-
naleinsparungen betroffen und müsse jährlich entsprechende
Abschläge bei der Personalbemessung hinnehmen. Dies
habe dazu geführt, dass Maßnahmen zunehmend nach außen
vergeben würden, weil sie mit dem eigenen Personal nicht
mehr bewältigt werden könnten. Diese Form der indirekten
Privatisierung lehne sie ab. Ihr eigener Antrag fordere, die
WSV als Einrichtung der öffentlichen Hand zu erhalten.
Nicht nachvollziehbar sei, dass die Fraktion der SPD dem
von ihr geforderten Moratorium für den Wasserstraßenaus-
bau nicht zustimmen könne und die Auffassung vertrete,
dass sich die bestehende Struktur der WSV bewährt habe.
Die WSV müsse aber umgebaut werden; dies werde auch
von den Beschäftigten selbst gefordert. Ihr eigener Antrag
ziele auf eine Entwicklung, die stärker auf die ökologischen
Belange eingehe; die Ökologie solle mit den Anforderungen
der Binnenschifffahrt verbunden werden. Sie stellte fest, der
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe eine
falsche Grundausrichtung.

halb habe sie die Einsetzung einer Regierungskommission
vorgeschlagen, in die alle Beteiligten einbezogen würden,
um die WSV auf ein tatsächlich an den Aufgaben orientiertes
Niveau zu bringen. Der Antrag der Fraktion der SPD sei
äußerst strukturkonservativ, denn es solle danach alles so
bleiben wie es ist. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. be-
ziehe sich zwar auf die ökologischen Aufgaben, sehe aber
lediglich vor, die Beschäftigten und Interessensvertretungen,
nicht aber die anderen am Verkehr Beteiligten zu berücksich-
tigen. Problematisch sei bei dem Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP, dass hinsichtlich der Finanzierung ein
neuer „Topf“ geschaffen werden solle, worüber vor allem im
Hinblick auf die Internalisierung externer Kosten debattiert
werden müsse. Erstaunlich sei, dass die Koalition versuche,
über einen Änderungsantrag die anderen Anträge auszuhe-
beln, weil sie es nicht geschafft habe, einen eigenen Antrag
vorzulegen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache
17/4030 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. abzulehnen.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. den Antrag der Fraktion
DIE LINKE. auf Drucksache 17/5548 abzulehnen.

Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/5056 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abzulehnen.

Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Aus-
schussdrucksache 17(15)257 hat der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 17(15)256 hat er mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

Berlin, den 22. Dezember 2011

Matthias Lietz Torsten Staffeldt
Drucksache 17/8330 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Länder oder durch Kreise lehne sie ab. In der öffentlichen
Anhörung habe sich die ganz große Mehrheit der Sachver-
ständigen gegen die Konzeption der Bundesregierung ausge-
sprochen.

Die Fraktion der FDP begrüßte die Aussage in dem Antrag

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, es
müsse ein Konzept erarbeitet werden, dass auf dem aufbaue,
was tatsächlich an Verkehr auf der Wasserstraße innerhalb
des Gesamtsystems sinnvollerweise erbracht werde. Der ge-
samte Bereich der ökologischen Sanierung sei im Konzept
der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt. Des-
Berichterstatter Berichterstatter

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