BT-Drucksache 17/828

Neubau der Autobahn 52 durch Gladbeck

Vom 25. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/828
17. Wahlperiode 25. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Gerdes, Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert,
Sören Bartol, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker, Gustav
Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann,
Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Neubau der Autobahn 52 durch Gladbeck

Die wirtschaftliche Bedeutung eines industriellen Ballungsraumes hängt ent-
scheidend von der Erreichbarkeit und der günstigen Verkehrsanbindung ab.
Ständige Staus erzeugen tägliche Verluste in Millionenhöhe. Ein zunehmender
Engpass des Autobahnsystems im Ruhrgebiet ist die Nord-Süd-Achse der
B 224. Diese Strecke verbindet den zentralen Raum des Ruhrgebietes von
Essen ausgehend in Richtung Norden bis zu den Containerhäfen der Küste und
ist somit von enorm hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Circa. 50 000 Kfz be-
fahren bereits heute täglich diese Strecke und die Verkehrsprognosen weisen
eine steigende Tendenz auf.

In Anerkennung der Gesamtverantwortung für die Region unterstützen die
Städte Gladbeck und elf weitere Städte (Bottrop, Castrop-Rauxel, Dorsten,
Haltern am See, Marl, Datteln, Gelsenkirchen, Herten, Oer-Erkenschwick,
Recklinghausen, Waltrop) den durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen
(NRW) und den Bund geplanten Ausbau der Hauptverkehrsachse, obwohl die
Bewohner des am dichtesten besiedelten Raumes im Ruhrgebiet bereits seit
Jahren unter dem Verkehrslärm leiden, in der Annahme, dass der Autobahnneu-
bau der A 52 nicht nur auf verkehrstechnische Funktionalität eines Straßenbau-
werks reduziert wird, sondern, dass dieses Projekt menschenfreundlich, stadt-
verträglich, umweltgerecht und nach den neuesten Lärmschutzmöglichkeiten
mit der Tunnellösung umgesetzt wird, wie dies auch innerhalb der Umweltver-
träglichkeitsstudie vorgeschlagen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie begründet die Bundesregierung die derzeitige Bevorzugung der Galerie-
variante (V1b) trotz eindeutiger Aussage der Umweltverträglichkeitsstudie,
dass die Tunnellösung (Variante V1a) insgesamt als konfliktärmste und
lärmreduzierteste Lösung zu empfehlen ist?

2. Welche qualitativ hochwertigen Lärmschutzmaßnahmen sieht die Bundes-

regierung für den Bau der A 52 außerhalb des geplanten Tunnelbereiches
vor?

3. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Entscheidungsfindung
zur Variante der Trassenführung der A 52 durch den Siedlungsbereich das
Kriterium des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesund-
heit, welches im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie besonders her-
vorgehoben wurde?

Drucksache 17/828 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Welche Alternativen zum Ausbau des Autobahnknotens (sog. Spaghetti-
kreuz) zur Verknüpfung der A 52 mit der A 2 im sogenannten Überflieger in
der Ebene +2, der den Wert des Naherholungsraumes „Stadtpark Wittrin-
gen“ mindert, darüber hinaus lärmverstärkend und optisch beeinträchtigend
im Landschaftsbild wirkt, sieht die Bundesregierung?

5. Ist der geschätzte finanzielle Mehraufwand von ca. 3 Mio. Euro das letzt-
endlich ausschlaggebende Kriterium bei den Planungsentscheidungen der
Bundesregierung gegen eine Rampe –1 beim Ausbau des Autobahnknotens
A 2/A 52, auch wenn damit die Verträglichkeit der Baumaßnahme für
Mensch, Umwelt und Landschaftsbild deutlich verbessert werden könnte?

6. Welche Maßnahmen sind durch die Bundesregierung beim Bau der A 52
vorgesehen, um der endgültigen Zweiteilung der Stadt Gladbeck durch den
Straßenneubau entgegenzuwirken?

7. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung im Planungsvorhaben zur
A 52 die Stadtentwicklungsachsen, die im Rahmen eines städtebaulichen
Gesamtkonzeptes konzipiert wurden, um die Möglichkeiten zum Zusam-
menwachsen der Stadtteile entlang der Autobahntrasse aufzuzeigen?

8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Stadt Gladbeck,
die im vollen Umfang von den negativen Folgen eines Ausbaus der A 52
betroffen ist, durch vollwertige Anschlussstellen im Zentrum anzubinden
und somit auch die positiven Effekte für die Stadt zu generieren?

9. Inwieweit stimmt der Bund mit dem Bundesland NRW und der Stadt Glad-
beck Konzepte vor und während der Bauphase ab, so dass diese Konzepte
stadtverträglich und unter Berücksichtigung der Belange der Gladbecker
Bürger sowie der örtlichen Wirtschaft gestaltet werden können?

Berlin, den 24. Februar 2010

Dr. Frank-Walter Steimeier und Fraktion

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