BT-Drucksache 17/8185

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/7142, 17/8178 - Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Vom 14. Dezember 2011


Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die im Koalitions-
vertrag vom 26. Oktober 2009 getroffene Vereinbarung um-
zusetzen, die Konkurrenzfähigkeit des Bundes bei der Ge-
winnung von Nachwuchskräften im Wettbewerb mit anderen
Dienstherren und der Wirtschaft durch geeignete Maßnah-
men zu erhalten. Der Entwurf dient der Umsetzung dieser
Vereinbarung und ergänzt insoweit die umfassende Moder-
nisierung des Dienstrechts des Bundes durch das Dienst-
rechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Änderungen des
Bundesbesoldungsgesetzes vor. Des Weiteren greift der Ge-
setzentwurf den Änderungsbedarf auf, der sich aus der
Rechtsprechung sowie aufgrund von Praxiserfordernissen
und von Hinweisen des Bundesrechnungshofes ergeben hat.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die

welchem Umfang das neue Instrument in Anspruch genom-
men wird. Darüber hinaus ergeben sich jährliche Mehr-
ausgaben von etwa 11,9 Mio. Euro. Im Einzelnen entstehen
durch

– den Ausgleich von Verringerungen der Bezüge bei
Versetzungen in den Bundesdienst Mehrkosten von rund
200 000 Euro,

– die Anerkennung von Kinderbetreuungs- und Pflegezei-
ten Mehrkosten von rund 200 000 Euro,

– die Verbesserung der Vergütung des ärztlichen Bereit-
schaftsdienstes und der Rufbereitschaft in Bundeswehr-
krankenhäusern Mehrkosten von rund 6,3 Mio. Euro,

– die Verbesserungen bei den Stellenzulagen im Bereich
der Bundeswehr Mehrkosten von rund 1,5 Mio. Euro,

Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Jürgen Herrmann, Florian Toncar,
Steffen Bockhahn und Katja Dörner
Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und
zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8185
17. Wahlperiode 14. 12. 2011

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/7142, 17/8178 –
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Für den Personalgewinnungszuschlag wird die in der Vor-
läuferregelung vorgesehene Obergrenze von 0,1 Prozent auf
0,3 Prozent der Besoldungsausgaben eines Ressorts angeho-
ben. Die tatsächlichen Mehrausgaben hängen davon ab, in

– die Vereinfachung der Regelungen zum Familienzu-
schlag Mehrkosten von rund 1 Mio. Euro,

– die Einführung einer Auslandsverpflichtungsprämie
Mehrkosten von rund 1,4 Mio. Euro,

– die Neuordnung der Polizeizulage in der Bundesfinanz-
verwaltung Mehrkosten von rund 1,3 Mio. Euro.

Berichterstatter Berichterstatterin
Drucksache 17/8185 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Diese Mehrausgaben werden innerhalb der Einzelpläne er-
wirtschaftet und belasten den Bundeshaushalt daher nicht
zusätzlich.

Eventuell erforderliche Stellenhebungen aufgrund der Neu-
fassung des § 23 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
sowie der Neubewertung von Ämtern sind in jedem Fall dau-
erhaft finanziell und stellenmäßig im Einzelplan auszuglei-
chen.

Die erst im parlamentarischen Verfahren vom Innenaus-
schuss beschlossenen Änderungen führen nicht zu nennens-
werten Mehrausgaben; gegebenenfalls sind diese in den Ein-
zelplänen einzusparen.

2. Vollzugsaufwand

Die Änderungen beim Familienzuschlag der Stufe 1 verrin-
gern den Prüfaufwand und entlasten dadurch die Besol-
dungsstellen.

Sonstige Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unter-
nehmen, entstehen keine zusätzlichen direkten Kosten.

Die vorgesehenen Regelungen werden keine wesentlichen
Änderungen von Angebots- und Nachfragestrukturen zur
Folge haben. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbeson-
dere auf das Verbraucherpreisniveau, und auf Einzelpreise
sind nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

Durch das Gesetz werden keine Informationspflichten für
die Wirtschaft neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.
Für die Verwaltung wird eine zeitlich begrenzte Informa-
tionspflicht neu eingeführt.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenaus-
schuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 14. Dezember 2011

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Jürgen Herrmann
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Steffen Bockhahn Katja Dörner

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.