BT-Drucksache 17/8140

Duisburger Hafen muss in öffentlicher Hand bleiben

Vom 14. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8140
17. Wahlperiode 14. 12. 2011

Antrag
der Abgeordneten Bärbel Bas, Johannes Pflug, Michael Groß, Sören Bartol,
Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke,
Ulrike Gottschalck, Kerstin Griese, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog,
Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann,
Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Duisburger Hafen muss in öffentlicher Hand bleiben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Duisburger Hafen ist der weltweit größte Binnenhafen, der sich selbst in
der Wirtschaftskrise positiv weiterentwickelt hat und als herausragendes Bei-
spiel für einen modernen Hafen gilt. Die Bundesregierung hat mehrfach auf
seine hohe Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, Beschäfti-
gung und den Güterverkehr hingewiesen. Der Hafen hat sich in den vergange-
nen zehn Jahren zu einem zentralen Umschlagplatz für internationale und kon-
tinentale Güterströme in Europa entwickelt und bildet ein wichtiges Bindeglied
innerhalb globalisierter Lieferketten. Insbesondere für die ZARA-Häfen (Zee-
brügge, Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) ist der Hafen der wichtigste Hin-
terland-Hub und das bedeutendste Gateway für Güterverkehre nach Zentral-
europa. Rund 350 Unternehmen sind im Duisburger Hafen ansässig, insgesamt
hängen etwa 40 600 Arbeitsplätze am Hafen. Die Logistikdrehscheibe Duis-
burg ist heute ein wesentlicher Motor für Wohlstand und Arbeitsplätze in Duis-
burg, Nordrhein-Westfalen und Deutschland.

Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Duisburg sind je zu ei-
nem Drittel an der Betriebsgesellschaft der Duisburger Hafen AG beteiligt. Der
Beteiligungsbericht der Bundesregierung weist den Grundkapitalanteil des
Bundes mit 15,4 Mio. Euro aus, Experten taxieren den Wert des sog. Bundes-
Drittels auf 50 Mio. Euro. Die 558 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwirt-
schafteten 2010 einen Umsatz von 147,4 Mio. Euro und einen Gewinn von 6,8
Mio. Euro. Die Duisburger Hafen AG schreibt schwarze Zahlen mit stark stei-
gender Tendenz. 2010 erzielte die duisport-Gruppe ein Umschlagwachstum
von 23 Prozent gegenüber 2009. Die Bundesregierung hat allerdings trotzdem
ein Verfahren zur Veräußerung ihrer Anteile mit Verweis auf § 65 Absatz 1 der
Bundeshaushaltsordnung eingeleitet.
Bei einem Besuch im Duisburger Hafen erklärte der Bundesminister für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, im Juni 2011 seine „aller-
größte Skepsis“ zu einer Veräußerung des Bundesanteils und bezeichnete den
Hafen als „Juwels unter den Bundesbeteiligungen“. Bislang haben jedoch unter
anderem die von der öffentlichen Hand betriebene Rotterdamer Hafengesell-
schaft (Port of Rotterdam Authority) sowie Bundesländer ihr Interesse am Kauf
des Bundesanteils bekundet. Damit wird das Ziel der Privatisierung verfehlt.

Drucksache 17/8140 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die außerordentliche Bedeutung des Binnenhafens Duisburg für Nordrhein-
Westfalen, Deutschland und Europa anzuerkennen;

2. das Verfahren zur Veräußerung der Anteile des Bundes an der Duisburger
Hafen AG sofort zu stoppen;

3. ökonomische Vernunft wieder zur Grundlage des Regierungshandelns zu
machen und nicht durch Veräußerung einer rentablen Beteiligung auf stetig
wachsende Gewinne für den Bund zu verzichten;

4. durch den Steuerungseinfluss der öffentlichen Hand eine verlässliche Ent-
wicklung des Duisburger Hafens als Voraussetzung der von der Bundes-
regierung angekündigten Verlagerung von Güterverkehren von der Straße
auf Schiene und Wasserstraße sicherzustellen und damit viele Arbeitslätze in
ganz Deutschland zu erhalten;

5. die erfolgreiche Entwicklung des Duisburger Hafens auch als Erfolg der
Mitgestaltung durch die öffentliche Hand zu begreifen und die These vom
vermeintlichen Vorteil privatwirtschaftlicher Tätigkeit grundsätzlich zu
überprüfen;

6. sich grundsätzlich zu den Aufgaben des Bundes für eine nachhaltige, lang-
fristige und weitsichtige Verkehrs- und Wirtschaftspolitik zu bekennen.

Berlin, den 13. Dezember 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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