BT-Drucksache 17/8070

Ausgestaltung der Transeuropäischen Verkehrsnetze

Vom 2. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8070
17. Wahlperiode 02. 12. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius,
Harald Ebner, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausgestaltung der transeuropäischen Verkehrsnetze

Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2011 ihre Vorschläge für die
zukünftige Ausrichtung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) vorge-
stellt. Alle vorhandenen Wasserstraßen wurden im TEN-V dem Kernnetz zuge-
ordnet. Dies widerspricht der Absicht der Bundesregierung, die Wasserstraßen
in unterschiedliche Kategorien einzuordnen und die Mittel bevorzugt in das
Hauptnetz fließen zu lassen.

Problematisch bleibt auch, dass vielfach Größe statt Effizienz das entschei-
dende Kriterium für die Projektauswahl bildet. Umso wichtiger ist daher, dass
sich die Bundesregierung jetzt dafür einsetzt, dass nur die Projekte mit dem
größten verkehrs- und klimapolitischen Mehrwert ausgewählt werden. Das be-
deutet aber auch, dass die entsprechenden Projekte von den Einzelstaaten finan-
ziell abgesichert werden müssen. Denn EU-Gelder werden nur bei Vorliegen
von verbindlichen nationalen Finanzierungsplänen freigegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Ziel des TEN-V-Programms,
ein funktionsfähiges EU-weites multimodales TEN-V-Kernnetz zu schaf-
fen?

2. Unterstützt die Bundesregierung die Europäische Kommission bei dem Vor-
schlag, das TEN-V-Programm und das Weißbuch Fahrplan zu einem einheit-
lichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten
und ressourcenschonenden Verkehrssystem der Europäischen Kommission
stärker miteinander zu verknüpfen?

Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten?

3. Welche grenzüberschreitenden Infrastrukturprojekte mit unseren Nachbar-
ländern sind aus Sicht der Bundesregierung als TEN-V-Prioritäten zu be-
trachten, und in welcher Zeitperspektive sollen sie realisiert werden?

4. Welche der von der Europäischen Kommission genannten Strecken auf dem

Territorium der Bundesrepublik Deutschland sind bereits im Investitionsrah-
menplan berücksichtigt bzw. müssten aufgenommen werden (bitte getrennt
angeben)?

5. Welche der von der Europäischen Kommission genannten Strecken sind be-
reits im Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt bzw. müssten im nächsten
Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden (bitte getrennt angeben)?

Drucksache 17/8070 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Für welche grenzüberschreitenden Projekte sind Staatsverträge mit unseren
Nachbarn (mit Datum und geplantem Fertigstellungsdatum) geschlossen
worden (mit der Bitte um tabellarische Übersicht)?

7. Wie hoch ist bei den einzelnen Projekten das Delta zwischen voraussicht-
lichen Gesamtkosten und geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen?

8. Wie hoch ist bei den einzelnen Projekten das Delta zwischen voraussicht-
lichen Fertigstellungsterminen und geschlossenen Vereinbarungen?

9. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass das ge-
samte deutsche Wasserstraßennetz dem Kernnetz zugeordnet wurde?

10. Inwiefern wird die derzeit erfolgende Priorisierung der Wasserstraßen bei
der Ausrichtung der TEN-V berücksichtigt?

11. Wie sollen die Ergebnisse des Gutachtens „Vernetzung von Wirtschafts-
räumen“ in die Entwicklung der TEN-V eingebracht werden?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die neuen Kofinanzierungssätze für
TEN-V-Vorhaben?

13. Wird die Bundesregierung die neuen Kofinanzierungssätze bis zu 50 Pro-
zent im Bereich intelligenter Verkehrssysteme für die Einführung von
ETCS (Europäisches Zugsteuerungssystem) im Korridor A beantragen?

14. Für welche weiteren Streckenabschnitte wird die Bundesregierung EU-
Mittel nach den neuen Kofinanzierungssätzen für die Ausrüstung mit
ETCS L1 LS, ETCS L1 FS, ETCS L2 LS, ETCS L2 FS beantragen?

15. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für die ein-
zelnen mit ETCS auszurüstenden Streckenabschnitte nach dem neuen
Kofinanzierungssatz ein?

16. Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund an der Aussage des
Staatssekretärs beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung Prof. Klaus-Dieter Scheurle auf dem Parlamentarischen Abend
des Deutschen Verkehrsforums e. V. und des Verbandes der Bahnindustrie
in Deutschland e. V. fest, dass zur Sicherstellung der Interoperabilität auf
den europäischen Korridoren von deutscher Seite zunächst ausschließlich
Specific Transmission Modules (STM) in Lokomotiven eingesetzt werden
sollen, für die der Bund die Mittel bereitstellen werde?

Berlin, den 2. Dezember 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.