BT-Drucksache 17/8009

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/6906, 17/7274, 17/8005 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)

Vom 30. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8009
17. Wahlperiode 30. 11. 2011

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jens Spahn, Dr. Rolf Koschorrek, Peter Altmaier, Cajus Caesar,
Michael Hennrich, Karin Maag, Maria Michalk, Dietrich Monstadt, Stefan Müller
(Erlangen), Lothar Riebsamen, Erwin Josef Rüddel, Stephan Stracke,
Max Straubinger, Stefanie Vogelsang, Wolfgang Zöller, Willi Zylajew,
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Christine Aschenberg-Dugnus,
Jens Ackermann, Lars Lindemann, Dr. Erwin Lotter, Gabriele Molitor, Rainer
Brüderle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6906, 17/7274, 17/8005 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen
in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Sicherstellung einer guten und flächendeckenden medizinischen Versor-
gung der Bevölkerung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Trotz
nach wie vor steigenden Arztzahlen stehen jedoch bereits heute nicht mehr in
allen Bereichen und Regionen Ärztinnen und Ärzte in ausreichender Anzahl
zur Verfügung.

Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren verschärfen. Vor dem Hinter-
grund des medizinisch-technischen Fortschritts und den Folgen der demo-
graphischen Entwicklung wird die Zahl älterer Patienten mit mehreren Erkran-
kungen wachsen. Entsprechend ist von einer steigenden Nachfrage nach ärzt-
lichen Leistungen auszugehen. Auf der anderen Seite werden viele derzeit noch
tätige Ärztinnen und Ärzte in kommenden Jahren aus Altersgründen ihre ärzt-
liche Tätigkeit beenden. Von denjenigen, die ein Medizinstudium begonnen
haben, finden sich am Ende zu wenige tatsächlich in der ärztlichen Versorgung
wieder.
Es ist ein Gebot vernünftiger Vorsorge, schon heute Maßnahmen zur Stabili-
sierung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung unter Berücksichtigung
der sich abzeichnenden Trends einzuleiten. Hier ist ein gemeinsames Handeln
aller auf allen Ebenen erforderlich.

Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft tretenden GKV-Versorgungsstrukturgesetz
werden wichtige Voraussetzungen für die Sicherstellung einer guten und

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flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung geschaffen, die von einer
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte flankiert werden. Darüber hinaus
sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, über die auch die Bund-Länder-
Kommission zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Deutschland
Einigkeit erzielt hat.

Die Abiturnote spielt bei der Zulassung zum Medizinstudium eine dominie-
rende Rolle. Sie hat als Grad der Qualifikation einen hohen Voraussagewert
dafür, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wird. Allerdings ist der Vor-
aussagewert für Eignung und Motivation nicht belegt.

Im Hinblick auf die ärztliche Versorgung müssen auch Bewerberinnen und Be-
werber ausgewählt werden können, die eine hohe Motivation für die kurative
Tätigkeit mitbringen. Die gegenwärtige Bewertung der Abiturnote soll deshalb
vermindert und neben der Abiturnote auch andere relevante, justiziable Para-
meter als Kriterien für die Zulassung zum Medizinstudium berücksichtigt wer-
den, wie beispielsweise einschlägige Berufsausbildungen, Freiwilliges Soziales
Jahr, Test für medizinische Studiengänge.

Besonderes Augenmerk gilt der drohenden Unterversorgung mit Hausärztinnen
und Hausärzten. Darüber hinaus ist der zunehmenden Verlagerung der Versor-
gung vom stationären in den ambulanten Bereich auch in der ärztlichen Aus-
bildung Rechnung zu tragen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die bereits von der Bundesregierung eingelei-
teten Maßnahmen, hält aber weitere Schritte für dringend geboten.

II. Der Deutsche Bundestag

– appelliert an die Länder,

1. gemeinsam mit den Hochschulen das Auswahlverfahren für die Zulas-
sung zum Medizinstudium so weiterzuentwickeln, dass die bestehenden
gesetzlichen Möglichkeiten, neben der Abiturnote weitere Kriterien zu
berücksichtigen, stärker als bisher genutzt werden;

2. Maßnahmen zur Förderung von Landärzten über eine Vorabquote von
3 bis 5 Prozent zu treffen. Bedingung ist, dass sich die Studienbewerbe-
rinnen und -bewerber freiwillig verpflichten, nach Abschluss ihrer Aus-
und Weiterbildung für einen bestimmten Zeitraum in unterversorgten
Gebieten ambulant tätig zu werden;

3. Lehrstühle für Allgemeinmedizin zu schaffen, so dass an allen Fakultäten
Lehrstühle hierfür bestehen, und geeignete allgemeinmedizinische Pra-
xen in die ärztliche Ausbildung einzubeziehen, wobei Weiterbildungsver-
bünde und Koordinierungsstellen genutzt werden können;

4. die Kassenärztlichen Vereinigungen bei ihren Sicherstellungsmaßnahmen
zur Nachwuchsgewinnung zu unterstützen;

5. den ambulanten Versorgungsbereich über die Allgemeinmedizin hinaus
verstärkt in die ärztliche Ausbildung einzubeziehen.

– fordert die ärztliche Selbstverwaltung auf, den Übergang von der Universität
zur ärztlichen Versorgung, insbesondere durch entsprechende universitäre
Informationsangebote, zu erleichtern.

Berlin, den 29. November 2011

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion

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