BT-Drucksache 17/7912

Berichte über Informationen des Bundesnachrichtendienstes für türkische Angriffe auf Nordirak

Vom 22. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7912
17. Wahlperiode 22. 11. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Berichte über Informationen des Bundesnachrichtendienstes für türkische
Angriffe auf Nordirak

Seit Dezember 2007 fliegt die türkische Luftwaffe regelmäßig Angriffe auf
mutmaßliche kurdische Guerillastellungen der Arbeiterpartei Kurdistans PKK
im Nordirak. Die Zieldaten stammen zu einem Großteil von der US-Luftaufklä-
rung und aus US-Geheimdienstinformationen. Wie von der Enthüllungsplatt-
form „Wikileaks“ veröffentlichte US-Botschaftsdepeschen beweisen, hatten
der damalige US-Präsident George W. Bush und der türkische Ministerpräsi-
dent Recep Tayyip Erdogan im November 2007 zu diesem Zweck die Bildung
einer „Combined Intellegence Fusion Cell“ (CIFC) vereinbart.
An die Türkei weitergegeben werden laut einer Botschaftsdepesche neben eige-
nen Daten auch Erkenntnisse „von Geheimdiensten, die das Europäische Kom-
mando unterstützen“. Gemeint ist damit das regionale Oberkommando der US-
Streitkräfte in Stuttgart-Vaihingen Eucom, in dem eine größere Anzahl von Mit-
arbeitern des US-Militärgeheimdienstes DIA arbeitet. Zu den mit Eucom ko-
operierenden Diensten gehört auch der Bundesnachrichtendienst (BND). „Ob
Informationen des BND dazu benutzt wurden, PKK-Ziele zu orten und zu bom-
bardieren, ist derweil unklar. Doch die politische Brisanz eines solchen Vorgangs
wäre enorm – ganz gleich, ob der BND eingeweiht war oder nicht“, heißt es in
„SPIEGEL ONLINE“ (www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,786304,00.html).
Durch die bis heute andauernden türkischen Luft- und Artillerieangriffe auf den
Nordirak wurde nach Informationen der Kurdischen Regionalregierung (KRG)
in erheblichem Maße zivile Infrastruktur zerstört. Mehrere Dörfer mussten ge-
räumt werden und zivile Todesopfer waren mehrfach zu beklagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat der BND seit 2007 Informationen über die Arbeiterpartei Kurdistans
PKK an US-Geheimdienste weitergegeben?

a) Wenn ja, was für Erkenntnisse waren das, wann wurden sie weiter-
gegeben, und an welche US-Stelle?

b) Wenn ja, inwieweit wurde eine Weitergabe solcher Daten an Dritte aus-
drücklich gestattet oder untersagt?

c) Wenn nein, inwieweit gab es diesbezügliche Anfragen von US-Geheim-
diensten an den BND, und warum wurden diese negativ beschieden?
2. Hat der BND Informationen über die Arbeiterpartei Kurdistans PKK an den
türkischen Geheimdienst weitergegeben?

a) Wenn ja, was für Erkenntnisse waren das, wann wurden sie weiter-
gegeben, und an welche türkische Stelle?

b) Wenn nein, inwieweit gab es diesbezügliche Anfragen vonseiten der
Türkei an den BND, und warum wurden diese negativ beschieden?

Drucksache 17/7912 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Geheim-
dienstinformationen bezüglich der PKK, die an türkische oder US-Stellen
weitergegeben wurden, von der Türkei für Luft- und Artillerieangriffe auf
Ziele im Nordirak genutzt werden?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die seit Dezember 2007 laufenden türki-
schen Luft- und Artillerieangriffe auf Ziele im Nordirak unter völkerrecht-
lichen Gesichtspunkten?

5. Welche Informationen über Schäden an ziviler Infrastruktur und Opfer unter
der Zivilbevölkerung durch türkische Luft- und Artillerieangriffe auf Ziele
im Nordirak seit Ende 2007 liegen der Bundesregierung vor (bitte Quelle
und Zeitpunkt angeben)?

6. Welche Informationen über getötete PKK-Mitglieder und zerstörte PKK-
Infrastruktur durch türkische Luft- und Artillerieangriffe auf Ziele im Nord-
irak seit Ende 2007 liegen der Bundesregierung vor (bitte Quelle und Zeit-
punkt angeben)?

7. Inwieweit ist die Bundesregierung der Meinung, bei den Camps der PKK
oder der Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK) im Nordirak handle
es sich um sogenannte Terrorcamps im Sinne des § 89a des Strafgesetzbuchs
(StGB), und worauf stützt sich diese Einordnung?

8. In wie vielen Fällen wurden bislang Straf- und Ermittlungsverfahren nach
den §§ 89a und 91 StGB bezüglich der PKK oder PJAK eingeleitet, und mit
welchem Ergebnis?

Berlin, den 22. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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