BT-Drucksache 17/7721

Winterreifenpflicht bei Mietwagen

Vom 11. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7721
17. Wahlperiode 11. 11. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Harald Ebner,
Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Winterreifenpflicht bei Mietwagen

Seit der Neuregelung der Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung
(StVO) zum 4. Dezember 2010 sind sogenannte M+S-Reifen (M+S: „Matsch
und Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reif-
glätte. In der Folge ließen sich viele Mietwagenanbieter im letzten Winter eine
meist unklar als „wintertaugliche Bereifung“ bezeichnete Ausstattung mit er-
heblichen Mehrkosten von oft weit über 10 Euro pro Tag als Zusatzleistung ver-
güten, obwohl rund 90 Prozent der Mietwagen nach eigener Auskunft ohnehin
zumindest mit M+S-Ganzjahresreifen ausgestattet sind. Verzichten die Kunden
jedoch auf die Buchung der Zusatzleistung, laufen sie Gefahr, ein nicht den Vor-
schriften entsprechend bereiftes Fahrzeug ausgehändigt zu bekommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit Mietwagenfir-
men den Kunden nur dann zusätzliche Kosten in Rechnung stellen können,
wenn das verliehene Fahrzeug tatsächlich mit M+S-Reifen der Kategorie
Winterreifen ausgestattet ist?

2. Welche Regelung verhindert, dass Mietwagenfirmen den Kunden die Aus-
stattung von Mietwagen mit M+S-Ganzjahresreifen als zusätzliche Leistung
in Rechnung stellen können, und falls keine, welche diesbezüglichen Maß-
nahmen plant die Bundesregierung?

3. Plant die Bundesregierung Mietwagenanbieter dazu zu verpflichten, Kunden
bei zu erwartenden schlechten Straßenverhältnissen ein Fahrzeug auszu-
händigen, mit dessen Bereifung die Vorschriften der StVO erfüllt sind, und
wenn nein, warum ist die Bundesregierung zu dieser Frage noch nicht tätig
geworden?

4. Beabsichtigt die Bundesregierung die Verantwortung für die Wahl der Reifen
vom Kunden auf den Mietwagenanbieter zu übertragen, und wenn nicht,
warum nicht?

5. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen,
dass Kunden, die auf Grund der Witterungsbedingungen M+S-Winterreifen
benötigen, diese Bereifung verordnungsgemäß durch den jeweiligen Miet-
wagenanbieter erhalten?

Berlin, den 11. November 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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