BT-Drucksache 17/7571

Lärmschutz an der Rheintalbahn

Vom 31. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7571
17. Wahlperiode 31. 10. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, Bettina
Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lärmschutz an der Rheintalbahn

Der viergleisige Aus- und Neubau der Eisenbahnstrecke zwischen Karlsruhe
und Basel ist eines der bundesweit wichtigsten Infrastrukturgroßprojekte. Als
Zulaufstrecke zu den Neuen Eisenbahn Transversalen (NEAT) der Schweiz hat
die Bundesrepublik Deutschland 1996 garantiert, den Anschluss an das erwei-
terte schweizerische Schienennetz zur geplanten Fertigstellung im Jahr 2017
bereitzustellen. Seit nunmehr 25 Jahren plant der Bund den Aus- und Neubau
der Rheintalbahn und hat das Projekt im Bundesverkehrswegeplan als „vor-
dringlich“ eingestuft. Der durchgängige Ausbau der Rheintalbahn auf eine vier-
gleisige Strecke soll durch die Entmischung von Güter- und Personenverkehren
zur deutlichen Erhöhung der Streckenkapazität sowie zur Verkürzung der
Transport- und Reisezeiten beitragen.

Bereits heute leiden die Anwohner der Rheintalbahn in dichtbebauten Wohn-
und Siedlungsgebieten massiv unter Schienenlärm. Die Prognosen bis 2025 zei-
gen, dass man auf der Rheintalbahn streckenweise mit Zügen im 3-Minuten-
Takt rechnen muss. Da das Rheintal dicht besiedelt ist und die Strecke etliche
Gemeinden durchschneidet, wird im 2009 eingerichteten Projektbeirat aus
Bund, Land, Kommune, Deutscher Bahn AG (DB AG) und Bürgerinitiativen
sowohl über Trassenvarianten als auch über eine Verbesserung des Lärmschut-
zes diskutiert. Grundlage des Projektbeirats ist, dass man sich ausdrücklich
nicht gegen die Notwendigkeit des Ausbaus der Rheintalstrecke richtet, sondern
mit Nachdruck eine lärmarme und umweltschonende Ausführung des Projekts
fordert. In bereits planfestgestellten Abschnitten im Katzenbergtunnel und süd-
lich davon kommen deshalb besonders innovative Lärmschutzmaßnahmen zum
Einsatz. Deren Ausnahmegenehmigungen führen jedoch zu einem hohen büro-
kratischen Aufwand und ziehen langwierige Genehmigungsverfahren nach sich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im Rheintal, um das
wiederholt erklärte Ziel, die Belastungen aus Schienenverkehrslärm für An-
wohner bis 2020 zu halbieren, umzusetzen?
2. Mit welcher Reduzierung der Schallemissionswerte rechnet die Bundes-
regierung durch die Einführung lärmabhängiger Trassenpreise im Rheintal
im Zeitraum 2013 bis 2022?

3. Sollen die lärmabhängigen Trassenpreise mittels Bonus- oder Malussystem
umgesetzt werden, und kann das zu Verlagerungen des Gütertransports auf
die Straße führen?

Drucksache 17/7571 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Welche Schritte sind notwendig, um Ausnahmegenehmigungen für innova-
tiven Schallschutz bei Umsetzung des Ausbaus der Rheintalstrecke zu be-
schleunigen?

5. Inwiefern werden bereits jetzt innovative Lärmschutzmaßnahmen an Schie-
nenwegen umgesetzt bzw. berücksichtigt?

6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Entscheidun-
gen des Projektbeirats aus Bund, Land, Kommune, DB AG und Bürger-
initiativen nachzukommen?

7. Wie verhält sich die Bundesregierung bezüglich einer in Aussicht gestell-
ten Empfehlung des Projektbeirats, einen Tunnel in Offenburg und eine
autobahnparallele Trassenführung zwischen Offenburg und Riegel umzu-
setzen, und wer finanziert dies?

8. Wie steht die Bundesregierung zu einer Finanzierung von Zusatzkosten,
wenn sie im Projektbeirat beschlossen wurde?

9. Gibt es vonseiten der DB AG und der Bundesregierung Überlegungen,
einen gleichzeitiger Lärmschutz an der in den nächsten Jahren auf sechs
Spuren geplanten A 5 und einer autobahnparallelen Trassenführung der
Rheintalbahn umzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

10. Wird es Überwerfungsbauwerke nördlich und/oder südlich des Tunnels
geben, oder bleibt es bei der Weichenlösung?

11. Ist die Planfeststellung im südlichen Abschnitt so verbindlich, dass es dort
zu keiner Verbesserung für den Güterverkehr mehr kommen kann?

12. Inwiefern ist ein den heutigen und zukünftigen Anforderungen angemesse-
ner Lärmschutz für bereits planfestgestellte Abschnitte möglich?

13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Bürgerinnen und Bür-
ger, die heute im Nachtzeitraum bereits mit Pegeln größer als 55 dB(A)
belastet sind, zu schützen?

14. Werden ab sofort sämtlich Planungen an der Ausbaustrecke/Neubaustrecke
(drittes/viertes Gleis), die noch keinen Rechtstitel haben, ohne den Schie-
nenbonus geplant?

15. Wie begründet die Bundesregierung die Gesetzesnovelle zum Wegfall des
Schienenbonus für alle Strecken, die nach 2021 in Betrieb gehen, und
inwiefern sind Rheintalbahnabschnitte davon betroffen?

16. Wird damit nicht einer Verzögerung der Planfeststellung weit nach 2017
durch Bürgerinitiativen, Gemeinden und Anwohner Vorschub geleistet, da-
mit Abschnitte erst nach 2021 in Betrieb gehen?

17. Wenn der Schienenbonus nur für bestimmte Abschnitte an der Rheintal-
bahn ab 2021 fällt, inwiefern sollen zeitlich vorgelagerte Abschnitte indivi-
duell entlastet werden, und wie sieht die Bundesregierung einer Klage der
jeweiligen Gemeinden entgegen, ungleich behandelt worden zu sein?

18. Womit ist der späte Realisierungstermin des Gesetzes zur Aufhebung des
Schienenbonus begründet?

19. Wie wird gewährleistet, dass in der Folge des Wegfalls des Schienenbonus
nicht noch höhere Lärmschutzwände planerisch gefordert sind, und welche
Alternativen gibt es dazu?

Berlin, den 31. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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