BT-Drucksache 17/7421

Sachstand Ausbau von ERTMS/ETCS auf Bahnstrecken

Vom 20. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7421
17. Wahlperiode 20. 10. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn,
Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sachstand Ausbau von ERTMS/ETCS auf Bahnstrecken

Direktiven der EU fordern auf den Transeuropäischen Korridoren im Rahmen
des „European Rail Traffic Management System“ (ERTMS) die Ausrüstung
mit dem europäischen Zugleit- und Sicherungssystem ERTMS/ETCS. Mit
ERTMS/ETCS ausgerüstete Neubaustrecken oder nachgerüstete Bestands-
strecken ermöglichen eine europäische Durchgängigkeit sowie eine erhebliche
Steigerung der Kapazität des Schienenverkehrs.

Am 28. Juni 2011 erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, Klaus-Dieter Scheurle, auf dem Parlamentarischen
Abend des Deutschen Verkehrsforums und des Verbandes der Bahnindustrie in
Deutschland, dass zur Sicherstellung der Interoperabilität auf den europäischen
Korridoren von deutscher Seite zunächst ausschließlich Specific Transmission
Modules (STM) in Lokomotiven eingesetzt werden sollen, für die der Bund die
Mittel bereitstellen werde. Die Haushaltsbelastung bezifferte der Staatssekretär
auf 200 Mio. Euro. Von den mit der Europäischen Kommission vereinbarten vier
Korridoren, die bis 2015 vertraglich zugesichert worden sind, werde lediglich
das deutsche Teilstück auf dem Korridor Rotterdam–Genua mit ERTMS ausge-
stattet werden, und das erst bis 2021.

Damit wurde bestätigt, dass die von Deutschland unterzeichneten Vereinbarun-
gen (Letter of Intent (März 2006), Common Declaration (Mai 2009/Juni 2010)
über die Einführung von ETCS im Korridor A bis Ende 2015 nicht termin-
gerecht umgesetzt werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Strecken/Streckenkilometer der DB Netz AG sind bereits mit
ETCS L1 LS, ETCS L1 FS, ETCS L2 LS, ETCS L2 ausgerüstet bzw. wer-
den gerade ausgestattet?

2. Auf welchen deutschen Bahnstrecken soll ETCS L1 LS, ETCS L1 FS,
ETCS L2 LS, ETCS L2 FS in welchem Zeitrahmen eingebaut werden (bitte
tabellarische Auflistung einschließlich der Streckenkilometer)?
3. In welchen Knotenbahnhöfen soll ETCS L1 LS, ETCS L1 FS, ETCS L2 LS,
ETCS L2 FS in welchem Zeitrahmen eingebaut werden (bitte tabellarische
Auflistung)?

4. Welche Streckenabschnitte aufgrund welcher Verpflichtungen und Regelun-
gen müssen bis wann mit ETCS ausgerüstet sein?

Drucksache 17/7421 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Wird die Bundesregierung EU-Mittel für die Ausrüstung mit ETCS L1 LS,
ETCS L1 FS, ETCS L2 LS, ETCS L2 FS beantragen?

Wenn ja, aus welchen Programmen?

6. Hält die DB AG grundsätzlich an ihrer 2009 vorgestellten ETCS-Migra-
tionsplanung fest, ETCS kurzfristig bei Neu- und Ausbauvorhaben der
Transeuropäischen Netze (TEN), mittelfristig auf ausgewählten Haupt-
strecken und langfristig ETCS zum vollständigen Ersatz der LZB einzuset-
zen?

Wenn nein, welche Veränderungen haben sich ergeben, und in welchen
Etappen soll die ETCS-Migration im Streckennetz nunmehr vorangetrie-
ben werden?

7. Welche und wie viele Triebfahrzeuge der DB AG werden bis wann mit
ETCS-Fahrzeugrechnern bzw. mit ETCS STM ausgestattet?

a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für die
einzelnen mit ETCS-Fahrzeugrechnern bzw. mit ETCS STM auszurüs-
tenden Triebfahrzeuge ein?

b) Ab wann werden dafür Haushaltsmittel in welcher Höhe in den Bundes-
haushalt eingestellt?

8. Wird es eine Investitionsförderung auch für ausländische Triebfahrzeuge
geben, um ETCS STM-Module einzubauen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für die ein-
zelnen mit ETCS auszurüstenden Streckenabschnitte ein?

10. Welche Projekte sind von den in der Presse zitierten Aussagen des Bundes-
ministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, von
Mitte Juli 2011, 4,5 Mrd. Euro im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik
einzusparen, betroffen?

11. Wurden diese Einsparungen, die der raschen Interoperabilität entgegenste-
hen, von der Europäischen Union akzeptiert, oder droht ein Vertragsverlet-
zungsverfahren?

12. Welche Konsequenzen hätte ein Vertragsverletzungsverfahren für die Bun-
desrepublik Deutschland?

13. Welche finanziellen und sonstigen Pönalen wären bei einer Bestätigung der
Vertragsverletzung zu erwarten?

Berlin, den 20. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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