BT-Drucksache 17/7304

Länderausschuss Atomkernenergie

Vom 12. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7304
17. Wahlperiode 12. 10. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Dorothea Steiner,
Hans-Josef Fell, Dr. Hermann E. Ott, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Cornelia Behm, Harald Ebner, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Länderausschuss Atomkernenergie

Seit geraumer Zeit gibt es den sogenannten Länderausschuss Atomkernenergie,
in dem die Bundesregierung und die Bundesländer atomkraft- und strahlen-
schutzbezogene Themen, Vorhaben und Probleme beraten. In den letzten Jahren
beriet die Bundesregierung in diesem Ausschuss mit den Bundesländern bei-
spielsweise die „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke Revision D“, auch
bekannt als sogenanntes neues Kerntechnisches Regelwerk.

Der Ausschuss hat einen Hauptausschuss und Unterausschüsse. Öffentliche In-
formationen über Struktur, Arbeitsweise, Sitzungen und Beratungsinhalte die-
ses Hauptausschusses und der Unterausschüsse existieren nicht.

Diese Anfrage soll dazu beitragen, die Arbeit des Länderausschusses Atom-
kernenergie, der eines der wichtigsten Entscheidungsgremien in Deutschland
zu Atomkraft, Strahlenschutz und Endlagerung darstellt, etwas transparenter zu
machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann gibt es den Länderausschuss Atomkernenergie?

Weshalb und auf wessen Initiative hin wurde er eingerichtet?

Was sind seine Zuständigkeiten?

2. Welche Unterausschüsse dieses Länderausschusses gibt es seit wann und
warum bzw. aus welchem Anlass?

3. Welche wesentlichen Änderungen hinsichtlich Organisation, Zusammenset-
zung, Zuständigkeiten und Regelmäßigkeit von Sitzungen hat es im Laufe
der Zeit beim Hauptausschuss und den Unterausschüssen gegeben?

4. Welche behördlichen und nichtbehördlichen Stellen nehmen an den Sitzun-
gen teil bzw. werden zu ihnen eingeladen?

Welcher Hierarchieebene sind die höchstrangigen Teilnehmer der behördli-

chen Stellen jeweils zuzuordnen (in der Regel)?

5. Wann und wo fanden in dieser und in der letzten Legislaturperiode Sitzun-
gen des Hauptausschusses und der Unterausschüsse statt (bitte genaue An-
gabe des Datums)?

Wer hat die Federführung des Länderausschusses inne, und wer lädt zu sei-
nen Sitzungen ein?

Drucksache 17/7304 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Wann werden nach derzeitiger Planung die nächsten Sitzungen

a) des Hauptausschusses und

b) der Unterausschüsse

stattfinden?

7. Was werden voraussichtlich die Tagesordnungspunkte der nächsten Sit-
zung

a) des Hauptausschusses und

b) der Unterausschüsse

sein?

8. Was waren in dieser und in der letzten Legislaturperiode die Tagesord-
nungspunkte welcher Sitzungen

a) des Hauptausschusses und

b) der Unterausschüsse?

9. Bei welchen Tagesordnungspunkten welcher Hauptausschusssitzungen war
im Vorfeld der betreffenden Sitzung eine über eine bloße Kenntnisnahme
hinausgehende Beschlussfassung geplant bzw. das Ziel?

Bei welchen dieser Tagesordnungspunkte steht ein über die bloße Kennt-
nisnahme hinausgehender Beschluss nach wie vor aus bzw. kam es zu kei-
nem derartigen Beschluss?

10. Was waren bei Hauptausschuss-Tagesordnungspunkten, für die eine über
eine bloße Kenntnisnahme hinausgehende Beschlussfassung zwar vorgese-
hen war, die dann aber nicht wie derartig geplant beschlossen wurden, aus
Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit (BMU) jeweils die Gründe dafür, dass es zu keinem derartig ge-
planten Beschluss kam (bitte differenzierte Angabe für jeden betreffenden
Tagesordnungspunkt)?

11. Gab es im Länderausschuss in der laufenden und der vergangenen Legisla-
turperiode Auseinandersetzungen um die Weitergabe von Informationen,
und falls ja, welche?

12. Liegen dem BMU Ergebnisprotokolle der Sitzungen des Hauptausschusses
und der Unterausschüsse vor, und falls ja, von wem wurden sie erstellt?

13. Erstellt das BMU in der Regel zusätzlich zu diesen Ergebnisprotokollen in-
terne Vermerke zu den Sitzungen des Hauptausschusses und der Unteraus-
schüsse?

Falls nein, existieren im BMU dennoch zu einzelnen Sitzungen des Haupt-
ausschusses und der Unterausschüsse interne Vermerke zusätzlich zu den
Ergebnisprotokollen (quasi als Ausnahme zur Regel)?

Berlin, den 12. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.