BT-Drucksache 17/7253

Sachstand Nationales Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020

Vom 30. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7253
17. Wahlperiode 30. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms,
Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sachstand nationales Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) hat in seiner Stellungnahme vom 10. Dezember
2010 „Sicherheit zuerst – Möglichkeiten zu Verbesserung der Straßenverkehrs-
sicherheit in Deutschland“ ein integriertes Gesamtkonzept zur weiteren deut-
lichen Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit in Deutschland entworfen.

Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt besonders eine stringente Kooperation
aller Akteure der vielfältigen und heterogenen Verkehrssicherheitsarbeit, um die
noch vorhandenen Potentiale in der Verkehrssicherheitsarbeit zu heben. Die Ver-
kehrssicherheitsarbeit sollte ausgerichtet sein an einer anspruchsvollen gemein-
samen Verkehrssicherheitsphilosophie, wie beispielsweise „Towards Zero“ oder
„Vision Zero“, mit einem klar definierten gemeinsamen Minimierungsziel (Hal-
bierung der Anzahl der im Straßenverkehr Getöteten bis 2020) und erreichbaren
definierten Zwischenzielen. Darüber hinaus wird eine Vielzahl konkreter
Sicherheitsmaßnahmen benannt. Dazu zählen sowohl technische Maßnahmen
als auch Maßnahmen, die auf eine Änderung des Verkehrsverhaltens abzielen
(Bildung und Ausbildung, Überwachung, ökonomische Maßnahmen). Ferner
werden Möglichkeiten der Finanzierung erörtert und die Notwendigkeit der For-
schungsarbeit herausgestellt, um die Wirksamkeit der Verkehrssicherheitsarbeit
nachvollziehbarer und besser messbar zu machen.

Als besonders wirksam und dringlich benannt werden 40 konkrete Maßnahmen
aus vier Bereichen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, da deren
Wirksamkeit bereits bekannt ist und sie darüber hinaus Synergien aufweisen,
wenn sie miteinander kombiniert werden.

Die Bundesregierung plant für den Herbst 2011 ein neues Verkehrssicherheits-
programm. Am 20. Juli 2011 stellte der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, den Entwurf Vertretern der Fachver-
bände vor und äußerte bereits, dass es auf absehbare Zeit kein Tempolimit auf
Autobahnen und keine Null-Promille-Grenze für Autofahrer geben werde.
Geplant seien aber zusätzliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der

Landstraßen (www.stern.de vom 16. Juli 2011).

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Integriertes Gesamtkonzept

1. Hat die Bundesregierung ein integriertes Gesamtkonzept für die Verkehrs-
sicherheitsarbeit in Deutschland bzw. einen Masterplan Straßenverkehrs-

10. Plant die Bundesregierung, zur Verbesserung der Koordination der Ver-
kehrssicherheitsarbeit die Arbeit des Deutschen Verkehrssicherheitsrates
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sicherheit für alle Handlungsebenen und Akteure der Verkehrssicherheits-
arbeit entwickelt, wie es der Wissenschaftliche Beirat vorgeschlagen hat?
Falls ja, wann plant die Bundesregierung dieses Gesamtkonzept dem Deut-
schen Bundestag vorzustellen?
Falls nein, warum folgt die Bundesregierung dieser Empfehlung des Wis-
senschaftlichen Beirates nicht?

2. Wird das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung eine
Charta für Verkehrssicherheit im Sinne des grundgesetzlich verankerten
Aspektes des Schutzes des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit ent-
halten?
Falls nein, weshalb verzichtet die Bundesregierung darauf, und ist stattdes-
sen eine andere Verlautbarung geplant?

3. Wird das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung eine am-
bitionierte gesellschaftliche Zielsetzung bzw. gemeinsame Philosophie für
die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland im Sinne eines international
kompatiblen Minimierungsgebotes enthalten, wie beispielsweise „Vision
Zero“, „Towards Zero“, „Minus 50 Prozent“ oder „Safe System Approach“?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum folgt die Bundesregierung dieser Empfehlung des Wis-
senschaftlichen Beirates nicht?

4. Welche Strategie und welche strategischen Leitlinien plant die Bundesre-
gierung für das neue Verkehrssicherheitsprogramm?

5. Welche quantitativen Haupt- und Mittelfristziele zur Senkung der Zahlen
der im Straßenverkehr getöteten und schwerverletzten Menschen sowie zur
Verringerung der Straßenverkehrsunfälle setzt das neue Verkehrssicher-
heitsprogramm der Bundesregierung?

6. Wird die Bundesregierung in ihrem neuen Programm die Verkehrssicher-
heitsarbeit, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, als nationale Aufgabe
herausstellen und in den Bereichen, die nicht in die Kompetenz des Bundes
fallen, verstärkt initiierende, koordinierende und fördernde Funktionen
wahrnehmen?
Falls ja, welche Initiativen und welche Aufgabenteilung sind im Einzelnen
geplant?
Falls nein, weshalb wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

7. Mit welchem Finanzvolumen wird das neue Verkehrssicherheitsprogramm
der Bundesregierung ausgestattet sein?

8. Wird das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung aus
Gründen der Sicherheit die Vermeidung, Verlagerung und verträglichere
Gestaltung des Verkehrs zum Ziel haben?
Falls nein, weshalb wird diese Forderung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

9. Welche Maßnahmen sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bun-
desregierung vor, um die Kooperation der unterschiedlichen Handlungs-
ebenen und Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit deutlich zu verbessern
und bestmögliche Synergien zu erreichen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7253

(DVR) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu stärken und
deren Kompetenzen diesbezüglich auszuweiten?
Falls nein, welche Institution sollte nach Ansicht der Bundesregierung diese
Aufgabe übernehmen?

11. Auf welche Art und Weise plant die Bundesregierung, das neue Verkehrs-
sicherheitsprogramm zu implementieren und dessen prozessbegleitende
Qualitätssicherung sicherzustellen?

12. Plant die Bundesregierung die Schaffung eines Verkehrssicherheitsbeirates
beim BMVBS, der die Verkehrssicherheitsarbeit des Bundes überprüft und
beispielsweise einmal jährlich einen Bericht mit den Prüfergebnissen und
möglichen Verbesserungsmaßnahmen vorlegt?
Falls nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, und wie sollte
ihrer Ansicht nach die Qualitätskontrolle der Verkehrssicherheitsarbeit des
Bundes erfolgen?

II. Technische Maßnahmen

13. Weshalb lehnt die Bundesregierung die Einführung eines Tempolimits von
130 km/h auf Autobahnen bzw. ein in Europa einheitliches Tempolimit ab,
obwohl dieses vom Wissenschaftlichen Beirat als zentraler Schritt im Hand-
lungsfeld der technischen Maßnahmen aufgeführt wird?

14. Plant die Bundesregierung, ein Infrastrukturprogramm „Sichere Straße“
aufzustellen?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen soll dieses in welchem zeitlichen
Rahmen umfassen, und welche Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit sind
wofür zuständig?
Falls nein, weshalb wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

15. Mit welchen Maßnahmen und in welchem zeitlichen Rahmen plant die
Bundesregierung, das Entwurfsprinzip der „selbsterklärenden und fehler-
verzeihenden Straße“ zu stärken?
Welche Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit sind dabei für welche Maß-
nahmen zuständig?

16. Plant die Bundesregierung, Verkehrssicherheitsaudits für Bundesfernstraßen
verpflichtend einzuführen?
Falls nein, weshalb nicht?

17. Plant die Bundesregierung, perspektivisch Tempo 30 als stadtverträgliche
Regelgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften einzuführen und höhere
Geschwindigkeiten nur auf speziell ausgewiesenen Straßen zuzulassen?
Falls nein, wie begründet es die Bundesregierung, dass sie diese Empfehlung
des Wissenschaftlichen Beirates ablehnt?

18. Plant die Bundesregierung, Verkehrssicherheit als zentrales Anliegen bei
der Netzplanung zu etablieren?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind in welchem zeitlichen Rahmen
dazu geplant, und welche Akteure sollen dabei mitwirken?

19. Plant die Bundesregierung, Verkehrssicherheit in Regelwerken und bei För-
dermaßnahmen höher zu gewichten?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind in welchem zeitlichen Rahmen
dazu geplant?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates

abgelehnt?

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20. Plant die Bundesregierung, ein auf Stauvermeidung ausgerichtetes Ver-
kehrsmanagement auch aus Gründen der Verkehrssicherheit zu fördern?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind in welchem zeitlichen Rahmen
geplant?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

21. Sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung Maß-
nahmen vor, mit denen die Modernisierung und Qualitätssicherung von
Lichtsignalanlagen (LSA) gefördert werden?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind unter Beteiligung welcher
Akteure in welchem zeitlichen Rahmen dafür geplant?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

22. Plant die Bundesregierung, die Entwicklung kooperativer Telematiksysteme
weiter zu fördern?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind in welchem zeitlichen Rahmen
dafür geplant?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

23. Plant die Bundesregierung, die Bemühungen um die Erhöhung der Ver-
kehrssicherheit auf besonderen Streckenabschnitten fortzusetzen?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind unter Beteiligung welcher
Akteure in welchem zeitlichen Rahmen dafür geplant?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

24. Plant die Bundesregierung, dass künftig Maßnahmen der aktiven und der
passiven Sicherheit bei Euro NCAP (European New Car Assessment
Programme – Europäisches Neuwagen-Bewertungs-Programm) auf der
gleichen linearen Skala beurteilt werden?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

25. Plant die Bundesregierung, auf nationaler Ebene methodische Ansätze zu
fördern, die zur Lösung des Problems der Kraftfahrzeugkompatibilität und
des Partnerschutzes beitragen können?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

26. Plant die Bundesregierung Fördermaßnahmen, um die Weiterentwicklung
von Fahrerassistenzsystemen, kooperativen Fahrerunterstützungen und der
autonomen Unfallvermeidung voranzutreiben?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

27. Plant die Bundesregierung, Untersuchungen zu fördern, die sich mit der
Thematik der Ablenkung des Fahrers durch technische Verbesserungen und
damit verbundenen möglichen ungünstigen Verhaltensanpassungen ausein-
andersetzen?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7253

28. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven und passiven Sicherheit
des Motorradverkehrs sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der
Bundesregierung vor und welche Maßnahmen zur effektiveren Geschwin-
digkeitsüberwachung?

29. Plant die Bundesregierung, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die
Einführung autonom wirkender Fahrerassistenzsysteme zu verbessern?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

30. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Sicherheit neuer Energie-
systeme in Kraftfahrzeugen (unter anderem Gas- und Elektrofahrzeugen)
zu erhöhen?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

31. Plant die Bundesregierung, die retrospektive Unfallforschung zur systemi-
schen Unfallentstehungsforschung auszubauen?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

32. Plant die Bundesregierung die Festlegung von Mindeststandards für Zwei-
räder mit elektrischem Hilfsmotor (z. B. Pedelecs, Elektroroller)?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

33. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die regelkonforme Ausstattung
von Fahrrädern (insbesondere Bremsen und Beleuchtung) voranzutreiben?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

III. Maßnahmen zur Änderung des Verkehrsverhaltens

34. Sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung in Zu-
sammenarbeit mit den Ländern Maßnahmen vor, um die Mobilitäts- und
Verkehrserziehung in den Sekundarstufen und in der Lehrerausbildung zu
intensivieren, indem ähnlich wie in der außerschulischen Verkehrssicher-
heitsarbeit Unterstützung geboten wird, Anreize gesetzt und gelungene Bei-
spiele kommuniziert werden?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

35. Plant die Bundesregierung, das Thema Verkehrssicherheit in den Medien zu
stärken, z. B. durch die Wiederaufnahme von Verkehrssicherheitskampagen
in den Massenmedien sowie die stärkere Nutzung neuer medialer Kommu-
nikationskanäle?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

36. Plant die Bundesregierung Verbesserungen in der Fahrausbildung und beim
Zugang zur Fahrerlaubnis, um die Sicherheit der Fahranfänger zu erhöhen?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

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37. Sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung Maß-
nahmen vor, die für ältere Kraftfahrer Anreize setzen, ihre Leistungsfähig-
keit verstärkt kontrollieren zu lassen?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

38. Sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung Maß-
nahmen zur besseren Regeldurchsetzung vor?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind unter Beteiligung welcher
Akteure in welchem zeitlichen Rahmen dafür geplant?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

39. Plant die Bundesregierung eine Überprüfung der Ausdehnung der Halter-
haftung?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

40. Welche Maßnahmen sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bun-
desregierung vor, um Geschwindigkeiten durch die verstärkte Überwachung
der Regeleinhaltung zu reduzieren?
Falls keine Maßnahmen vorgesehen sind, warum wird diese Empfehlung
des Wissenschaftlichen Beirates abgelehnt?

41. Warum lehnt die Bundesregierung perspektivisch die Einführung einer
Null-Promille-Grenze ab?

42. Sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung Unter-
suchungen zum Telefonieren am Steuer auch mit Freisprechanlage vor?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

43. Sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung Maß-
nahmen vor, die korrektes verkehrssicheres Verhalten attraktiv machen, bei-
spielsweise durch die Gewährung monetärer Vorteile?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind unter Beteiligung welcher
Akteure in welchem zeitlichen Rahmen dafür geplant?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

44. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit künftig im Verkehrszentral-
register dokumentierte Auffälligkeiten besser zur Intervention genutzt wer-
den können?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

45. Sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung Maß-
nahmen vor, die die Einführung von Pay-as-you-drive-(PAYD)-Konzepten
unterstützen?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

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46. Sieht das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung Maß-
nahmen vor, damit im Bereich der Versicherungsprämien technische und
verhaltensorientierte Sicherheitsmaßnahmen gefördert werden?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen sind unter Beteiligung welcher
Akteure in welchem zeitlichen Rahmen dafür geplant?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

47. Plant die Bundesregierung, Steuererleichterungen für die Anschaffung von
Fahrzeugsicherheitssystemen zu schaffen?
Falls nein, warum wird diese Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates
abgelehnt?

Berlin, den 30. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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