BT-Drucksache 17/7227

Wasserkraftwerke an der Salzach

Vom 28. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7227
17. Wahlperiode 28. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner,
Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Wasserkraftwerke an der Salzach

Die Salzach ist einer der längsten und wasserreichsten Nebenflüsse des Inn. Sie
ist wesentlicher Bestandteil des Natura-2000-Gebietes in Salzburg, Ober-
österreich und Bayern. Ebenso liegen sowohl Vogelschutzgebiete als auch
Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Gebiete in den Salzachauen. Bisher wurden sieben
Wasserkraftwerke an der Salzach errichtet, ein achtes Kraftwerk entsteht in
Österreich. Die Internationale Alpenschutzkommission fordert dagegen, die
bestehenden Wasserkraftwerke naturverträglich zu modernisieren, anstatt neue
Kraftwerke in Form der geplanten Fließgewässerkraftwerke zu bauen (Protokoll
zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie, Artikel 7
Absatz 4).

Derzeit wird die Salzach durch die „Planungsgemeinschaft Sanierung Untere
Salzach“ in sechs verschiedenen Arbeitspaketen naturverträglich saniert, u. a.
um einen erneuten „Sohldurchschlag“ wie nach dem Hochwasser im August
2002 im südlichen Freilassinger Becken vorzubeugen. Zwischen Laufen und
Burghausen (Flusskilometer 47,5 bis 11,4) sollen die Varianten GKW mit zu-
mindest drei Kraftwerksstandorten und einem Bürgerkraftwerk mit zwei Kraft-
werksstandorten im Genehmigungsverfahren geprüft werden. 2009 entstand
dazu unter der Federführung der Universität Innsbruck das Konzept zweier
Fließgewässerkraftwerke oder Rampenbauwerke, die in die im Rahmen der Sa-
nierung geplanten Flussrampen integriert werden sollen. Auch im Energiekon-
zept des Bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es: „Wir unterstützen den
Neubau von Wasserkraftwerken an bestehenden Querbauwerken. Neubauten
sind zu errichten unter anderem an Lech/Hochablass und Salzach.“ (24. Mai
2011, Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“). Im Verfahren zur
Sanierung der Unteren Salzach waren zunächst zwei Varianten als raumverträg-
lich eingestuft: Variante A (Sohlstabilisierung und Aufweitung) und Variante B
(Rampenbauwerk und Aufweitung). In der wasserwirtschaftlichen Rahmenun-
tersuchung Salzach (WRS) bzw. im Raumordnungsverfahren wurde für das
Tittmoninger Becken im Hauptvorschlag die Variante A favorisiert.

Um den auf über 60 km ungestauten Voralpenfluss Salzach im Sinne der Euro-
päischen Wasserrahmenrichtlinie und zum Schutz der Vogelschutz-, FFH- und
Natura-2000-Gebiete zu erhalten, braucht es nach Auffassung der Planungsge-
meinschaft Sanierung Untere Salzach die in der Sanierung getragenen Ziele:
weiche Ufer, allenfalls flächige Sohlsicherung und eventuell Sohlabstufung
sowie Anbindung an das Nebengewässersystem.

Drucksache 17/7227 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wodurch wird nachweislich belegt, dass an der Salzach keine gewässeröko-
logische Verschlechterung durch den zusätzlichen Wasserkraftwerksbau
eintritt, und so das Verschlechterungsverbot der Europäischen Wasserrah-
menrichtlinie eingehalten wird?

2. Wäre eine Kraftwerksvariante vereinbar mit den Zielen von Natura 2000
und der Alpenkonvention, und wenn ja, warum?

3. Ist eine ganzjährige Wanderung von Lebewesen flussauf- und flussabwärts
der Salzach beim Bau der beiden Rampenbauwerke im Tittmoninger Be-
cken im vollem Umfang gegeben, und wie würde sich die Durchgängigkeit
beim zusätzlichen Bau von Kraftwerken darstellen?

4. Welche Auswirkungen hat der weitere Bau von Wasserkraftwerken auf den
notwendigen Transport von Geschiebe innerhalb der Salzach?

5. Welche Infrastrukturmaßnahmen sind beim Bau der zusätzlichen Kraft-
werke nötig?

6. Welche Kosten würden durch den Bau der geplanten Fließgewässerkraft-
werke und den zusätzlich nötigen Infrastrukturen entstehen, und wer trägt
diese Kosten?

7. Sind bzw. wären für Wasserkraftwerke an der Salzach Förderungen von Sei-
ten der öffentlichen Hand (Investitionskostenzuschüsse etc.) vorgesehen?

8. Inwiefern werden die zwei weiteren Varianten zwischen Laufen und Burg-
hausen in das Genehmigungsverfahren zur Sanierung der Salzach mit ein-
gebracht?

9. Wie hoch sind für diese Varianten die zu veranschlagenden Kosten, und wer
trägt sie?

10. Wie hoch wären die installierte Leistung sowie die jährlich produzierte
Strommenge der Kraftwerke theoretisch und unter den realistischen Ab-
flussverhältnissen der Salzach?

11. An wie vielen Tagen im Jahr unterschreitet die Salzach den Abfluss von
200 m3/Jahr, und welche Auswirkungen hat das auf die Energieproduktion
eines Kraftwerkes?

12. Wird der Bau von Rampenbauwerken nach neuesten Erkenntnissen über-
haupt für nötig erachtet?

13. Wie viele Flusswasserkraftwerke gibt es auf dem Gebiet des Freistaates
Bayern sowie Baden-Württemberg (einschließlich Grenzkraftwerke zu an-
deren Staaten), welche installierte Leistung haben diese, und wie viel Strom
haben sie 2010 (bzw. letzte verfügbare einheitliche Daten) produziert (bitte
tabellarisch nach beiden Bundesländern angeben, die Anzahl gruppiert nach
installierter Leistung in Gruppen von 1 bis 10 KW, über 10 bis 50 KW, über
50 bis 100 KW, über 100 bis 500 KW, über 500 KW bis 1 MW, über 1 MW
bis 10 MW, über 10 bis 50 MW, über 50 bis 100 MW, über 100 MW und zu
jeder Gruppe die jeweils insgesamt produzierte Strommenge angeben)?

Berlin, den 28. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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