BT-Drucksache 17/7226

Deutsche nukleare Abrüstungspolitik weiterentwickeln - Deutschlands Rolle in der Nichtverbreitung stärken und weiterentwickeln

Vom 28. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7226
17. Wahlperiode 28. 09. 2011

Große Anfrage
der Abgeordneten Uta Zapf, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke,
Ute Kumpf, Dr. Rolf Mützenich, Thomas Oppermann, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Deutsche nukleare Abrüstungspolitik weiterentwickeln – Deutschlands Rolle in
der Nichtverbreitung stärken und weiterentwickeln

Am 26. März 2010 hat der Deutsche Bundestag in einem überfraktionellen An-
trag (Bundestagsdrucksache 17/1159) abrüstungspolitische Forderungen an die
Bundesregierung beschlossen, die den günstigen Moment in der internationalen
Abrüstungspolitik nutzen und den positiven Trend zur Abrüstung verstärken sol-
len. Dieser Antrag wurde im Vorfeld der für Mai 2010 angesetzten Überprü-
fungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag (NVV) eingebracht.

Die Bundesregierung wurde vom Deutschen Bundestag in dem Antrag unter an-
derem darauf verpflichtet,
● „sich im Rahmen der Debatte über ein neues Strategisches Konzept der

NATO dafür einzusetzen, die Rolle der Nuklearwaffen in der NATO-Strate-
gie zurückzuführen sowie ihren Teil zur Verstärkung der Rüstungskontrolle
und Förderung der nuklearen und konventionellen Abrüstung beizutragen;“

● „sich auch bei der Ausarbeitung eines neuen Strategischen Konzepts der
NATO im Bündnis sowie gegenüber den amerikanischen Verbündeten mit
Nachdruck für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einzuset-
zen;“

● „sich weiterhin proaktiv an der Diskussion über die verschiedenen, auch
zivilgesellschaftlichen Ansätze für eine vollständige nukleare Abrüstung zu
beteiligen, wie beispielsweise an der „Global-Zero“-Initiative oder der Dis-
kussion über den Vorschlag für eine Nuklearwaffenkonvention zur Ächtung
der Atomwaffen;“

● „in der Frage der Raketenabwehr gemeinsame und kooperative Lösungen zu
suchen, die nicht zu neuen Spannungen und Rüstungswettläufen führen, und
hierbei Diskussionen über die weltweite rüstungskontrollpolitische Bedeu-
tung von strategischen Raketenabwehrsystemen anzuregen“.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 hat die Bundes-
regierung vereinbart, sich für den Abzug der taktischen Atomwaffen aus
Deutschland einzusetzen. Bis jetzt sind allerdings keine Fortschritte bei diesem

Ziel festzustellen.

Die Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages im Mai 2010 hat
einen umfangreichen Maßnahmenkatalog beschlossen, der an den Ergebnissen
der Überprüfungskonferenzen von 1995 und 2000 anknüpft und darauf abzielt,
die Blockade, die seit der Überprüfungskonferenz 2005 geherrscht hat, zu über-
winden.

Drucksache 17/7226 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Auf dem Lissabonner Gipfel im November 2010 hat die NATO sich politisch
dazu verpflichtet, Voraussetzungen für eine vollständige atomare Abrüstung zu
schaffen. Die NATO hat eine eigene Arbeitsgruppe zur Abrüstung und Rüs-
tungskontrolle eingerichtet, deren Aufgabenstellung allerdings noch nicht klar
ist.

Trotz dieser positiven Entwicklungen besteht weiterhin die Gefahr der Prolife-
ration von Nuklearwaffen durch Staaten wie Nordkorea und die offensichtliche
Absicht des Irans, sich die Option auf Atomwaffen zu verschaffen. Auch wenn
durch die Katastrophe von Fukushima über Atomenergie in einigen Ländern neu
diskutiert wird, selbst die die Atomenergie befürwortenden Staaten wie China,
Russland und Indien ihre Politik unter Sicherheitsaspekten überprüfen, so ist
Atomenergie nicht global delegitimiert. Viele Staaten, gerade aus der sicher-
heitspolitisch schwierigen Nah- und Mittelostregion, bleiben bei ihren Absich-
ten, ihren Energieverbrauch mit Atomenergie zu sichern. Vor dem Hintergrund
der Konflikte und der machtpolitischen Auseinandersetzungen in der Region be-
steht die Gefahr der Proliferation. Alarmierend ist die Perspektive, dass Länder
der Region sich Atomwaffen beschaffen könnten, wenn der Iran Atomwaffen
besäße

Das Fenster der Möglichkeit in der Abrüstung, das durch die neue Politik
Präsident Barack Obamas seit 2009 durch den erfolgreichen Abschluss des
New-START-Vertrages und durch den erfolgreichen Abschluss der Überprü-
fungskonferenz eröffnet wurde, darf durch Untätigkeit nicht aufs Spiel gesetzt
werden.

Ein Jahr nach dem Ende der Überprüfungskonferenz ist es Zeit zu überprüfen,
welche Schritte die Bundesregierung inzwischen unternommen hat, den Forde-
rungen des Deutschen Bundestages zu entsprechen sowie die Umsetzung des
Aktionsplans der Überprüfungskonferenz von 2010 zu unterstützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Nuklearwaffenkonvention/Global Zero

1. In welcher Weise, und mit welchen Maßnahmen hat sich die Bundesregie-
rung, wie vom Deutschen Bundestag im Antrag auf Bundestagsdrucksache
17/1159 beschlossen, „proaktiv“ an der „Global-Zero“-Initiative beteiligt?

2. In welcher Weise, und mit welchen Maßnahmen hat sich die Bundesregie-
rung, wie vom Deutschen Bundestag im Antrag auf Bundestagsdrucksache
17/1159 beschlossen, an der Diskussion über den Vorschlag für eine Nuk-
learwaffenkonvention zur Ächtung von Atomwaffen eingesetzt, und welche
konkreten Maßnahmen hat sie unternommen bzw. will sie unternehmen?

3. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf eine Nuklear-
waffenkonvention zur Ächtung von Atomwaffen?

4. Welche Initiativen zu Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention in
der Generalsversammlung der Vereinten Nationen unterstützt die Bundes-
regierung mit welcher Begründung, welche Initiativen unterstützt die Bun-
desregierung mit welcher Begründung nicht?

5. Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung das Thema Nuklearwaffenkon-
vention besprochen, und in welchen Gremien hat sie sich dafür eingesetzt,
damit dieses Thema behandelt wird?

Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Strategie zu Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention ver-

folgt die Bundesregierung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7226

7. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der International Commis-
sion on Nuclear Non-proliferation and Disarmament, Expertengespräche für
eine Nuklearwaffenkonvention einzusetzen, um Verhandlungen vorzuberei-
ten, und wenn ja, welche Maßnahmen dazu hat sie unternommen, und welche
plant sie?

8. Ist die Bundesregierung bereit, einen Prozess von „like-minded“ states zu
unterstützen, in dem Expertengruppen Verifikationskriterien für eine Nuk-
learwaffenkonvention erarbeiten?

Wenn nein, warum nicht?

9. Ist die Bundesregierung bereit, einen Prozess von „like-minded“ states zu
initiieren oder zu unterstützen, in dem ein Mandat für Verhandlungen über
eine Nuklearwaffenkonvention erarbeitet werden soll?

Wenn nein, warum nicht?

10. Hat die Bundesregierung die bisherigen Vorschläge für eine Nuklearwaffen-
konvention ausgewertet, und welche Position vertritt sie zu den Vorschlä-
gen?

Welche Vorschläge oder Elemente von Vorschlägen unterstützt die Bundes-
regierung mit welchen Maßnahmen?

11. Welche eigenen Initiativen und Vorschläge zu ersten Schritten zu Verhand-
lungen hat die Bundesregierung unternommen, um dem Ziel einer Nuklear-
waffenkonvention zur Ächtung von Atomwaffen näherzukommen?

12. Auf welche Weise hat die Bundesregierung den „Fünf-Punkte-Plan“ des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon bisher unterstützt,
und wie will sie den Plan zukünftig unterstützen?

II. Nichtverbreitungsvertrag/Überprüfungskonferenz 2010

13. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den auf
der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages 2010 verab-
schiedeten Aktionsplan umzusetzen?

14. Welche Maßnahmen aus dem Schlussdokument der NVV-Review-Konfe-
renz von 2010 hat die Bundesregierung zu ihrer Priorität erklärt, und mit
welchen Gründen?

Welche Maßnahmen hat sie zur Umsetzung dieser Prioritäten bisher mit
welchem Erfolg unternommen, welche plant sie für die Zukunft?

15. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den General-
sekretär der Vereinten Nationen und die drei NVV-Depositarstaaten bei
ihrer Aufgabe zu unterstützen, im Jahr 2012 eine Konferenz über eine mas-
senvernichtungswaffenfreie Zone im Mittleren Osten einzuberufen, und
welche Fortschritte konnten durch Initiativen der Bundesregierung bisher
erzielt werden?

16. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung den Generalsekretär der
Vereinten Nationen bei seiner Aufgabe, bis 2012 eine Konferenz für eine
massenvernichtungswaffenfreie Zone im Nahen Osten abzuhalten, mit wel-
chen Staaten der Region hat die Bundesregierung bisher gesprochen und für
die Konferenz geworben, bei welchen Staaten will sie dafür werben?

17. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union oder natio-
nal Vorschläge für konkrete Schritte in Richtung einer massenvernichtungs-
waffenfreien Zone im Nahen Osten?

Drucksache 17/7226 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Welche Staaten sollten nach Ansicht der Bundesregierung welche konkreten
Schritte im Sinne einer Vertrauensbildung unternehmen (zum Beispiel
Zeichnung und Ratifizierung des Comprehensive Test Ban Treaty – CTBT,
der Chemiewaffenkonvention oder die Zeichnung eines Zusatzprotokolls
mit der IAEO)?

18. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der politischen Umbrüche
im Nahen und Mittleren Osten eine Verschiebung der Konferenz über eine
massenvernichtungswaffenfreie Zone im Mittleren Osten für sinnvoll?

19. Welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung auf den Vorbereitungstref-
fen zur neunten NVV-Überprüfungskonferenz setzen?

Welche Maßnahmen hält sie zur weiteren Stärkung des NVV-Vertragssys-
tems für sinnvoll?

20. Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung für eine Universalisierung
des Nichtverbreitungsvertrages ein?

Führt sie regelmäßig Gespräche mit Atomwaffenbesitzern, die nicht Mit-
glieder des Nichtverbreitungsvertrages sind, oder ergreift sie sonstige Initi-
ativen, um Atomwaffenbesitzer, die nicht Mitglieder des Nichtverbreitungs-
vertrages sind, zum NVV-Beitritt zu bewegen, und wenn ja, welche?

21. Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Rahmen der „Freunde des
NPT“ vorgeschlagen, welche plant sie, was sind die Prioritäten des Zusam-
menschlusses, und welche konkreten Maßnahmen sollen umgesetzt wer-
den?

22. Hat die Bundesregierung in den Gesprächen im Rahmen der „Freunde des
NPT“ das Thema Nuklearwaffenkonvention thematisiert, und zu welchen
Ergebnissen und Schlussfolgerungen sind die „Freunde des NPT“ gekom-
men?

Welche konkreten Maßnahmen folgen daraus?

III. Iran/Syrien

23. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Dialog mit Iran über
eine diplomatische Lösung des Nuklearkonflikts voranzubringen?

24. Unterstützt Deutschland den jüngst von Russland eingebrachten Vorschlag
über eine schrittweise Lösung der Nuklearkrise mit dem Iran?

25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der gegenüber dem Iran
beschlossenen Sanktionen, und was sind nach Ansicht der Bundesregierung
die wesentlichen Ergebnisse des Expertenberichtes über die Wirksamkeit
der Sanktionen, der dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorgelegt
wurde?

26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung des Gouverneursrates
der International Atomic Energy Agency (IAEA), den UN-Sicherheitsrat
mit dem syrischen Atomprogramm zu befassen?

27. Sollte der UN-Sicherheitsrat und/oder die Europäische Union nach Auffas-
sung der Bundesregierung Sanktionen wegen der syrischen Verletzungen
von IAEA-Sicherungsabkommen beschließen?

28. Befürwortet die Bundesregierung die Durchführung einer IAEA-Sonderin-
spektion, um bestehende Zweifel über den friedlichen Charakter des syri-
schen Atomprogramms aufzuklären?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7226

IV. IAEA/Safeguards/Nuclear Suppliers Group (NSG)

29. Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung Gespräche über eine Unter-
zeichnung des Zusatzprotokolls (Additional Protocol) aufgenommen, mit
welchen Staaten, die das Zusatzprotokoll nicht unterzeichnet haben, hat die
Bundesregierung keine Gespräche darüber aufgenommen, und warum
nicht?

30. Hält die Bundesregierung den regulären Haushalt der IAEA für ausrei-
chend, um den gestiegenen Anforderungen an die Arbeit der Behörde ge-
recht zu werden, oder ist sie bereit, sich politisch dafür einzusetzen, dass der
Haushalt erhöht wird?

31. Ist die Bundesregierung bereit, den deutschen Beitrag zum regulären Haus-
halt der IAEA zu erhöhen, um die Forderung nach einer Erhörung des
IAEA-Haushaltes zu untermauern, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?

32. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf und die Ergebnisse des Ple-
nums der NSG vom 20. bis zum 24. Juni 2011?

33. Welche konkreten Fortschritte für die Abrüstung und Rüstungskontrolle
und das Regime des Nichtverbreitungsvertrages verspricht sich die Bundes-
regierung von einer möglichen Mitgliedschaft Indiens in der NSG?

Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen für die Bereitschaft Pakistans
ein, auf der Conference of Disarmament (CD) in Fragen des Fissile Material
Cut-off Treaty (FMCT) einen Kompromiss einzugehen?

34. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung Indien seine Produktion waffen-
fähigen Nuklearmaterials seit Ende 2008 erhöht?

35. Wie ist die Frage einer möglichen Mitgliedschaft Indiens in der NSG auf
dem Treffen der NSG vom 20. bis zum 24. Juni 2011 diskutiert worden?

36. Welche Position hat die Bundesregierung auf dem Treffen hinsichtlich einer
möglichen Mitgliedschaft Indiens in der NSG vertreten?

37. Bleibt die Bundesregierung bei der Aussage, wie in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/6224) dar-
gelegt, dass sie den geplanten Export von Nukleartechnologie für den Bau
zweier weiterer Kernkraftwerke (Chashma 3 und 4) von China nach Pakis-
tan mit den NSG-Richtlinien vereinbar hält und dass sie eine gesonderte
Befassung der NSG mit der geplanten Lieferung für nicht erforderlich hält?

Wie beurteilt sie, dass die USA nach der Auffassung amerikanischer Regie-
rungsvertreter in der geplanten Lieferung eine Verletzung von NSG-Richt-
linien sehen und eine gesonderte Befassung der NSG befürworten (s. Hor-
ner, Daniel (2011): Chinese-Pakistani Reactor Deal Moves Ahead. In: Arms
Control Today. Online verfügbar unter www.armscontrol.org/act/2011_04/
ChinaPakistan)?

38. Hat die Bundesregierung versucht, ihre Haltung hinsichtlich der Vereinbar-
keit der geplanten Lieferung chinesischer Nukleartechnologie nach Pakistan
mit den amerikanischen Partnern abzustimmen?

Wenn nein, warum nicht?

a) Welche anderen NSG-Teilnehmer teilen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die Auffassung Deutschlands, welche NSG-Teilnehmer teilen die
Haltung der USA?

b) Welche Bedeutung haben die neuen Richtlinien, die von der NSG auf

ihrem letzten Plenum beschlossen wurden, für die Vereinbarkeit einer
Mitgliedschaft Indiens in der NSG?

Drucksache 17/7226 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

39. Wie viele der Staaten, die bisher Nuklearenergie nicht nutzten, planen nach
Kenntnis der Bundesregierung den Aufbau von Kapazitäten ziviler Nuk-
learenergie?

40. Welche nordafrikanischen und arabischen Staaten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung mit welchen Staaten auf welcher rechtlichen Grundlage
Abkommen über zivile nukleare Kooperation abgeschlossen?

41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne des französischen
Unternehmens Areva, Nukleartechnologie nach Libyen zu liefern?

42. Welche anderen Empfängerländer von Nukleartechnologie in Nordafrika
oder im arabischen Raum, die Lieferungen französischer oder anderer euro-
päischer Unternehmen erhalten, sind der Bundesregierung bekannt?

Wie beurteilt sie diese (geplanten) Lieferungen?

Ist es richtig, dass die Bundesregierung in der Vergangenheit solche Liefe-
rungen kritisiert hat?

43. Welche dieser Staaten verhandeln mit der IAEA über ein umfassendes Safe-
guard-Abkommen oder haben bereits mit der IAEA ein umfassendes Safe-
guard-Abkommen abgeschlossen?

Welche arabischen und nordafrikanischen Staaten sind bereit, ein Zusatz-
protokoll zu ihren umfassenden Safeguard-Abkommen zu zeichnen und
umzusetzen?

44. Welche Maßnahmen unterstützt oder ergreift die Bundesregierung, damit
die Staaten, die bisher noch kein Abkommen mit der IAEA abgeschlossen
haben, gemäß Artikel 3 NVV umfassende Safeguards einschließlich des
Additional Protocol, mit der IAEA abschließen?

45. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, nicht nur den Abschluss eines
Safeguard-Abkommens mit der IAEA, sondern auch den Abschluss eines
Zusatzprotokolls zur Voraussetzung für Lieferungen von Nuklearenergie zu
machen?

46. In welchen internationalen Gremien und Organisationen plant die Bundes-
regierung Initiativen zur Schaffung eines multilateralen Brennstoffkreis-
laufs?

47. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 2009 unternommen, um das
deutsche Vorhaben eines „Multilateral Enrichment Sanctuary Projects“ vo-
ranzubringen?

Welche Aussichten auf Umsetzung hat dieses Projekt aus Sicht der Bundes-
regierung?

V. Globale Partnerschaft/Nuclear Security/Safety

48. Welche Projekte hat die Bundesregierung im Rahmen der Globalen Partner-
schaft bisher gefördert?

Bis zu welchem Grad sind diese Projekte bereits abgeschlossen, bzw. wann
ist der Abschluss vorgesehen?

49. Welche Mittel sind für diese Projekte im Einzelnen geflossen (bitte um de-
taillierte Auflistung der Projekte), und welche weiteren Projekte sind ge-
plant?

50. An welchen Projekten im Rahmen der Globalen Partnerschaft beabsichtigt
die Bundesregierung, sich in den nächsten Jahren zu beteiligen?
In welchem Planungsstadium befinden sich diese Vorhaben?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7226

51. Trifft es zu, dass Deutschland als einziger G8-Staat auf dem G8-Gipfel in
Muskoka 2010 eine Verlängerung der Globalen Partnerschaft abgelehnt hat
(www.armscontrol.org/act/2011_06/G8)?

a) Welche Gründe hatte die Bundesregierung damals, einer Verlängerung
der Laufzeit dieses wichtigen Programms nicht zuzustimmen?

b) Aus welchen Gründen unterstützt die Bundesregierung jetzt eine Verlän-
gerung der Laufzeit der Globalen Partnerschaft?

c) Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollte die Globale Partnerschaft in
den nächsten fünf Jahren nach Auffassung der Bundesregierung setzen?

d) Welche Länder kommen aus Sicht der Bundesregierung insbesondere als
Empfängerstaaten für Programme der Globalen Partnerschaft in Frage?

e) Welchen finanziellen Umfang sollen Programme der G8-Staaten im Rah-
men der Globalen Partnerschaft in den Jahren 2012 bis 2017 haben?

f) Welchen finanziellen Beitrag beabsichtigt die Bundesregierung für die
Globale Partnerschaft in den Jahren 2012 bis 2017 zu leisten?

52. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, um ihre
Verpflichtungen aus den VN-Resolutionen 1540 und 1887 zu erfüllen, und
welche Maßnahmen will sie zukünftig durchführen bzw. vorschlagen?

53. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um den Ak-
tionsplan des Nuclear Security Summit vom April 2010 umzusetzen?

54. Welche nationalen und multilateralen Initiativen plant die Bundesregierung
zur Sicherung nuklearen Materials

a) in Deutschland,

b) in anderen Staaten?

55. Welche Initiativen und Vorschläge will die Bundesregierung auf dem Nuc-
lear Security Summit in Seoul in 2012 einbringen?

56. Befürwortet die Bundesregierung eine Stärkung der Rolle der IAEA bei der
Verhinderung von Nuklearunfällen?

Welche zusätzlichen Aufgaben sollte die IAEA im Bereich der „Nuclear
Safety“ übernehmen?

Erfordert eine solche Aufgabenerweiterung aus Sicht der Bundesregierung
eine Aufstockung des regulären Haushaltes der IAEA?

57. Welche der Vorschläge von Kommissar Günther Oettinger zur Sicherung
von Nuklearkraftwerken hat die Bundesregierung umgesetzt, und in wel-
cher Weise unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge von Kommissar
Günther Oettinger?

58. Welche Fortschritte haben die von US-Präsident Barack Obama angekün-
digten Pläne zur Institutionalisierung der Proliferation Security Initiative
(PSI) gemacht?

Unterstützt die Bundesregierung dieses Anliegen, oder plant sie eine eigene
Initiative zur Verrechtlichung der PSI?

Wenn nein, warum nicht?

59. Welche konkreten Ergebnisse erwartet die Bundesregierung von dem Tref-
fen der PSI Operational Experts Group am 8./9. November 2011 in Berlin?

Drucksache 17/7226 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

VI. CTBT – Umfassender Teststoppvertrag

60. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um das In-
krafttreten des Allgemeinen Teststoppvertrages voranzubringen?

Mit welchen Staaten wird die Bundesregierung dazu Gespräche führen?

61. Wann und in welchen internationalen Organisationen und Gremien hat sich
die Bundesregierung über die Bedeutung des Inkrafttretens des CTBT für
die internationale Sicherheit geäußert, und plant sie dies konsequent fortzu-
setzen?

62. Wie und mit welchen Maßnahmen hat sich die Bundesregierung im multi-
lateralen Rahmen und bilateral für die Ratifizierung des CTBT bei den Staa-
ten eingesetzt, deren Ratifizierung für das Inkrafttreten des CTBT notwen-
dig ist, und mit welchen Staaten hat die Bundesregierung aus welchen
Gründen keine Gespräche geführt?

VII. CD – Genfer Abrüstungskonferenz/FMCT – Verbot zur Produktion spalt-
baren Materials

63. Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung für Fortschritte bei der Auf-
nahme von Verhandlungen in der CD für ein Verbot der Produktion von
FMCT eingesetzt?

Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung darüber Gespräche geführt?

64. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Versuche zur Aufnahme von
Verhandlungen über ein FMCT in der Genfer Abrüstungskonferenz auch in
2012 fortgesetzt werden sollten?

Ist aus Sicht der Bundesregierung die Teilnahme aller Staaten, die über
Kernwaffen verfügen, eine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme von
FMCT-Verhandlungen?

65. Welche alternativen Verhandlungsforen und -formen zur Aushandlung eines
FMCT außerhalb der Genfer Abrüstungskonferenz hält die Bundesregie-
rung für sinnvoll?

66. Mit welchen Ländern führt die Bundesregierung Gespräche über andere
Verhandlungswege für ein FMCT?

67. Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung für ein rechtlich binden-
des Verifikationsarrangement für ein FMCT ein, und welche Vorschläge hat
die Bundesregierung dafür gemacht?

68. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um auf der
Abrüstungskonferenz in Genf ein Arbeitsprogramm zu vereinbaren, das die
Schaffung eines Verhandlungsgremiums für nukleare Abrüstung beinhaltet?

69. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf negative Sicher-
heitsgarantien der Nuklearwaffenstaaten gegenüber Nichtnuklearwaffen-
staaten, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit
im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz über solche Sicherheitsgaran-
tien verhandelt wird?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7226

VIII. Raketenabwehr

70. Gegen welche Bedrohung (Absichten und Fähigkeiten) richtet sich das von
der NATO geplante Raketenabwehrsystem (bitte um eine Aufzählung der
jeweiligen Staaten mit den entsprechenden Fähigkeiten und Absichten)?

Welche Staaten verfügen über Raketenfähigkeiten, und welche davon kön-
nen welche europäischen NATO-Mitglieder erreichen (bitte um Aufzählung
der Staaten mit den jeweiligen Fähigkeiten)?

71. Welche Fortschritte wurden in Gesprächen im NATO-Russland-Rat in Fra-
gen der Entwicklung einer gemeinsamen Raketenabwehr erzielt, und wel-
che Position vertritt die Bundesregierung zu einer gemeinsamen strategi-
schen Raketenabwehr?

72. Sind amerikanische Raketenabwehrsysteme nach Einschätzung der Bun-
desregierung gegenwärtig technisch in der Lage, Bevölkerungen und Ge-
biete der NATO gegen einen Angriff mit ballistischen Flugkörpern zu ver-
teidigen?

Wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung, dass die USA über solche
Fähigkeiten verfügen?

73. Welchen Beitrag kann Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung
zum Aufbau eines strategischen Raketenabwehrsystems in der NATO leis-
ten?

Welche Technologien kann insbesondere Deutschland zum Aufbau eines
solchen Systems einbringen, und welche Rolle spielen in diesem Zusam-
menhang MEADS (Medium Extended Air Defense System) und Patriot
(Phased Array Tracking Radar to Intercept on Target)?

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass MEADS und/oder Patriot auf-
grund ihrer gegenwärtigen Auslegung einen Beitrag zum gemeinsamen
Raketenabwehrsystem der NATO leisten können, und wenn ja, welchen?

74. Sollten nach Auffassung der Bundesregierung

a) Einrichtungen,

b) Waffensysteme,

c) Radareinrichtungen,

die Bestandteile eines gemeinsamen strategischen Raketenabwehrsystems
der NATO sind, in Deutschland stationiert werden?

75. Wenn ja, welche

a) Einrichtungen,

b) Waffensysteme,

c) Radareinrichtungen,

die sich auf deutschem Boden befinden, könnten nach Auffassung der Bun-
desregierung im Rahmen eines gemeinsamen strategischen Raketenabwehr-
systems der NATO genutzt werden?

76. Auf welche Einsatzkriterien und welche Kommandoketten haben sich die
NATO-Staaten verständigt?

Wer entscheidet über Notwendigkeit, Art, Modalitäten und Zeitpunkt eines
Einsatzes des Raketenabwehrsystems?

Welche Möglichkeiten gibt es für NATO-Mitglieder, auf einen Einsatz Ein-
fluss zu nehmen?

Drucksache 17/7226 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

77. Wozu, außer zum Schutz der Bevölkerung, dienen die Waffensysteme, die
in der gemeinsamen Raketenabwehr der NATO beschafft werden sollen?

78. Sind die Fähigkeiten und die Auslegung der amerikanischen Syteme und
derjenigen der übrigen NATO-Partner kompatibel oder gibt es redundante
Fähigkeiten?

79. Welche Leistungsfähigkeiten werden die von den europäischen Partnern
eingebrachten Systeme ab 2018/2020 haben?

80. Wann erwartet die Bundesregierung eine Entscheidung in der Allianz über
Umfang, Zeitplan und Beiträge einzelner Verbündeter zum Aufbau eines
gemeinsamen strategischen Raketenabwehrsystems?

81. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein gegenseitiger, verbind-
licher Verzicht der USA und Russlands auf den Einsatz von Raketenab-
wehrsystemen gegen Waffensysteme der anderen Seite ein sinnvoller Bei-
trag zur Vertrauens- und Sicherheitsbildung wäre?

82. Würde die Entwicklung der Fähigkeiten der NATO zur Verteidigung der Be-
völkerungen und Gebiete der Allianz gegen einen Angriff mit ballistischen
Flugkörpern eine Rückführung der Rolle von Atomwaffen in der Verteidi-
gungspolitik der Allianz ermöglichen?

83. Ist ein Übereinkommen über die Zusammenarbeit mit Russland in der
Raketenabwehr nach Auffassung der Bundesregierung eine notwendige
Voraussetzung für den Aufbau eines gemeinsamen strategischen Raketen-
abwehrsystems in der NATO?

84. Welche rüstungskontrollpolitischen Folgen hat der Aufbau eines Raketen-
abwehrsystems der NATO für die regionale europäische und die globale
Sicherheitsarchitektur?

Welche Herausforderungen stellen sich für Fragen der Verifikation und der
Vertrauensbildung?

85. Welche Kosten werden nach Informationen der Bundesregierung in der
NATO für den Aufbau eines gemeinsamen strategischen Raketenabwehr-
systems in den nächsten Jahren anfallen?

86. Welche finanzielle Beteiligung der übrigen NATO-Partner an der gemeinsa-
men Raketenabwehr der NATO erwarten die Vereinigten Staaten?

87. Welchen Anteil an diesen Kosten erwartet die Bundesregierung für
Deutschland?

Welche Kosten davon sind bereits in die mittelfristige Finanzplanung inte-
griert?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass weitere Kosten aufgrund neu
zu entwickelnder Systeme anfallen?

88. Kann das MEADS nach Auffassung der Bundesregierung, wie laut Presse-
berichten vom Abteilungsleiter Rüstung im Bundesministerium der Vertei-
digung (BMVg), Detlef Selhausen, vorgeschlagen, (http://thehill.com/news-
by-subject/defense-homeland-security/172059-german-official-warns-us-
on-proposed-cuts-to-joint-missile-program) als deutscher Beitrag zum Auf-
bau eines strategischen NATO-Abwehrschirms beitragen?

Sollte das Programm daher weitergeführt werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7226

IX. NATO Nuclear Posture

89. In welchen Punkten hat die NATO ihre Nuklearwaffendoktrin durch die
Verabschiedung des neuen Strategischen Konzepts im November 2010 ver-
ändert?

90. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der NATO als
nächste Schritte auf dem Weg zu einer nuklearwaffenfreien Welt (Gobal
Zero) vorgeschlagen, und welche Maßnahmen davon wurden in der NATO
umgesetzt oder akzeptiert?

91. Welche Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung und Rüstungskontrolle in der
NATO plant die Bundesregierung in nächster Zukunft vorzuschlagen vor
dem Hintergrund, dass sich die NATO, wie in den Verteidigungspolitischen
Richtlinien betont wird, zu Abrüstung und Rüstungskontrolle bekennt (VPR
2011, S. 8)?

92. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, wie auf Bundestagsdruck-
sache 17/1159 vom Deutschen Bundestag gefordert, unternommen, um die
fünf anerkannten Atommächte zum verbindlichen Verzicht auf den Einsatz
von Atomwaffen gegenüber Nichtnuklearwaffenstaaten aufzufordern?

a) Hält die Bundesregierung einen Verzicht der NATO auf den Einsatz von
Atomwaffen gegenüber Nichtnuklearwaffenstaaten für sinnvoll?

b) Hat die Bundesregierung einen solchen Verzicht im Zuge der Beratungen
über ein neues Strategisches Konzept der Allianz gefordert?

c) Warum war es bisher nicht möglich, in den Beratungen über ein neues
Strategisches Konzept, Einigkeit in der NATO über einen Verzicht auf
den Einsatz von Atomwaffen gegenüber Nichtnuklearwaffenstaaten zu
erzielen?

d) Tritt die Bundesregierung im Zuge der Beratungen der Deterrence and
Defence Posture Review dafür ein, dass die NATO auf die Möglichkeit
des Einsatzes von Atomwaffen gegenüber Nichtnuklearwaffenstaaten
verzichtet?

93. Welche anderen Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung
im Zuge der Beratungen der Deterrence and Defence Posture Review be-
schlossen werden, um wie auf Bundestagsdrucksache 17/1159 gefordert, die
Rolle der Nuklearwaffen in der NATO-Strategie zurückzuführen?

94. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um sich mit
Nachdruck für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einzuset-
zen?

95. Hält die Bundesregierung die in Europa stationierten substrategischen nuk-
lear bewaffneten Systeme für militärisch sinnvoll, und wenn ja, warum?

Wenn nein, auf welche Weise setzt sie sich für deren Abzug aus Europa ein,
und welche Schritte sind dafür in der nächsten Zeit geplant?

96. Welche politische Bedeutung und welche militärischen Folgen hat es, wenn
Atomwaffen der NATO „zugewiesen“ (siehe Gipfelerklärung von Lissabon,
Absatz 30) werden?

Welche Atomwaffen welcher Atomwaffenstaaten sind der NATO gegen-
wärtig „zugewiesen“, und welche Atomwaffen von NATO-Mitgliedern sind
der NATO nicht „zugewiesen“?

Welche Atomwaffen sind von der Überprüfung der strategischen Fähigkei-
ten der NATO, einschließlich des nuklearen Dispositivs der NATO, betrof-

fen?

Drucksache 17/7226 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

97. Stimmt die Bundesregierung dem Koordinator für Nichtverbreitung der
amerikanischen Regierung, Gary Samore, zu, dass taktische Atomwaffen
primär einen symbolischen und politischen Wert haben, weil jede mög-
liche militärische Funktion solcher Waffen auch durch Systeme erfüllt
werden kann, die nicht in Europa stationiert sind („The primary mission or
the primary value of tactical nuclear weapons is symbolic and political
because whatever military mission they serve could of course also be
accomplished through the use of systems that are not tactical systems
based in Europe.“ Pursuing the Prague Agenda: An Interview With White
House Coordinator Gary Samore (2011). In: Arms Control Today 41 (4),
S. 8 bis 14, www.armscontrol.org/act/2011_05/Samore)?

98. Unterstützt die Bundesregierung das amerikanische Ziel, taktische Atom-
waffen zum Vertragsgegenstand eines Folgeabkommens zum New-START-
Vertrag zu machen?

99. Welche Maßnahmen beinhaltet das auf dem informellen Treffen der
NATO-Außenminister in Berlin im April 2011 von der Bundesregierung
gemeinsam mit neun anderen Staaten vorgelegte „non-paper“ zur Vertrau-
ens- und Sicherheitsbildung bei den taktischen Atomwaffen (Kristensen,
Hans (2011): 10 NATO Countries Want More Transparency for Non-Stra-
tegic Nuclear Weapons. FAS Strategic Security Blog. Washington, D. C,
www.fas.org/blog/ssp/2011/04/natoproposal.php)?

a) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die in dem
Papier genannten Maßnahmen umzusetzen?

b) Welche Reaktionen hat die Bundesregierung aus Russland und von
NATO-Partnern auf die in dem Papier genannten Vorschläge erhalten?

c) Werden die in dem Papier genannten Schritte von allen Verbündeten in
der NATO mitgetragen?

d) Wann werden diese Schritte umgesetzt?

100. Welche Informationen hat die Bundesregierung über

a) Umfang,

b) Art,

c) Stationierungsorte,

d) Einsatzgrad

taktischer Atomwaffen in Russland?

101. Welche NATO-Partner beharren darauf, dass US-Nuklearwaffen weiterhin
in Europa stationiert werden müssen?

102. Welches sind die nächsten Maßnahmen und Schritte, die die Bundesregie-
rung plant, um dem Ziel des Abzuges der taktischen Nuklearwaffen aus
Europa näherzukommen?

103. Mit welchen konkreten abrüstungspolitischen Themen sollte nach Auffas-
sung der Bundesregierung das WMD Control and Disarmament Commit-
tee (Ausschuss für die Kontrolle und Abrüstung von Massenvernichtungs-
waffen – WCDC) der NATO betraut werden?

104. In welchem Verhältnis steht dieser Ausschuss zu anderen Gremien in der
Allianz, die mit rüstungskontrollpolitischen Fragen befasst sind?

Sollte das WCDC nach Auffassung der Bundesregierung auch über den
nächsten NATO-Gipfel im Mai 2012 hinaus Bestand haben?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/7226

105. In welchem Verhältnis steht die laut einem Bericht des amerikanischen
Bundesrechnungshofs von den USA im Zeitraum von 2018 bis 2022 ge-
plante Ersetzung der in Europa stationierten Atomwaffen des Typs
B61 durch neuere Waffen des Typs B61-12 und die dadurch stattfindende
Modernisierung und Laufzeitveränderung zur Absicht der Bundesregie-
rung, die taktischen Atomwaffen aus Europa abzuziehen (General Ac-
counting Office (2011): Nuclear Weapons. DOD and NNSA Need to Bet-
ter Manage Scope of Future Refurbishments and Risks to Maintaining U.S.
Commitments to NATO. GAO-11-387. Washington, D.C., online verfüg-
bar unter www.gao.gov/new.items/d11387.pdf)?

a) Wann und in welchen Gremien sind diese Pläne Gegenstand von Bera-
tungen in der NATO gewesen?

Ist in diesen Beratungen bereits ein Beschluss zur Stationierung der
B61-12 gefasst worden?

b) Hat die Bundesregierung diesen Plänen zur Stationierung neuer US-
Atomwaffen in Deutschland im Rahmen der NATO oder in bilateralen
Gesprächen mit den USA bereits zugestimmt?

Wenn ja, warum hat sie dies getan?

c) Wie unterscheiden sich die zur Stationierung in Deutschland vorgese-
henen B61-12 in Bezug auf Sicherheit und/oder Zielgenauigkeit von
den jetzt in Deutschland stationierten Waffen des Typs B61?

Werden die neuen Waffen darüber hinaus andere militärische Eigen-
schaften besitzen, die sie von den gegenwärtig in Deutschland statio-
nierten Waffen unterscheiden?

d) Welche Gründe machen es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich,
zielgenauere Atomwaffen in Europa zu stationieren?

e) Wie passt das Vorhaben, die in Deutschland und Europa stationierten
US-Atomwaffen zu modernisieren, zu dem erklärten Ziel der Bundes-
regierung, sich für einen Abzug der noch in Deutschland stationierten
Waffen einzusetzen?

f) Widerspricht eine Stationierung modernerer Atomwaffen in Europa
dem Ziel einer Rückführung der Rolle von Atomwaffen in der NATO-
Strategie?

g) Wie passt das Vorhaben der USA, die in Europa stationierten Atomwaf-
fen zu modernisieren, mit dem erklärten Ziel der NATO zusammen, die
Bedingungen für eine Welt ohne Atomwaffen zu schaffen?

h) Welche technischen Änderungen müssen an den vorhandenen Tornado-
Kampfflugzeugen der Luftwaffe vorgenommen werden, um die B61-12
mit diesem System einsetzen zu können?

i) Bereitet die Bundesregierung eine solche technische Anpassung der
atomwaffenfähigen Kampfflugzeuge der Luftwaffe vor?

Wenn ja, wann müssten die entsprechenden technischen Vorarbeiten be-
ginnen, und welche finanziellen Mittel sind für eine solche Umrüstung
notwendig?

j) Beabsichtigt die Bundesregierung, den Eurofighter/Typhoon als nuklea-
res Trägersystem zertifizieren zu lassen?

Drucksache 17/7226 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

k) Haben Mitarbeiter des BMVg die mögliche Eignung des Eurofighters/
Typhoons als nuklearwaffenfähiges Trägersystem untersucht?

Wenn ja, welche Gründe gibt es für solche Studien?

Zu welchem Ergebnis sind diese Untersuchungen gekommen?

l) Sind die für den Export nach Indien vorgesehenen Eurofighter/Typhoone
als Trägermittel für Atomwaffen geeignet?

Berlin, den 28. September 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Große Anfrage
Deutsche nukleare Abrüstungspolitik weiterentwickeln – Deutschlands Rolle in der Nichtverbreitung...

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