BT-Drucksache 17/7198

zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/6089- Klare Regelungen für Intensivtierhaltung

Vom 28. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7198
17. Wahlperiode 28. 09. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Sören
Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6089 –

Klare Regelungen für Intensivtierhaltung

A. Problem

Die gegenwärtige Form der intensiven Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere in
Deutschland führt nach Ansicht der Fraktion der SPD zunehmend zu Akzep-
tanzproblemen in der Bevölkerung. Immer mehr Menschen sprechen sich laut
der Fraktion der SPD für eine tiergerechte und umweltverträgliche Landwirt-
schaft aus, die qualitativ hochwertige tierische Lebensmittel produziert. Vor die-
sem Hintergrund müssen aus Sicht der Fraktion der SPD die Haltungsformen der
landwirtschaftlichen Nutztiere in Deutschland auf den Prüfstand.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/6089 soll die Bundesregierung insbesondere
aufgefordert werden, den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung
– unter anderem durch ein grundsätzliches Verbot von Eingriffen an Tieren wie
das Kupieren von Schwänzen bei Ferkeln und der Schnäbel bei Geflügel – zu
verbessern, die von der intensiven Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere be-
troffene Umweltgesetzgebung anzupassen und einen Gesetzentwurf für Rege-
lungen des Bauplanungsrechts vorzulegen, die den Kommunen wirksame,
effektiv handhabbare planungsrechtliche Möglichkeiten zur Steuerung und zum
Ausschluss von Intensivtierhaltungsanlagen gewährleisten.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/6089.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/7198 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/6089 abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2011

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender und Berichterstatter

Dieter Stier
Berichterstatter

Heinz Paula
Berichterstatter

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

werden;
– die Voraussetzungen für ein obligatorisches Prüf- und
Zulassungsverfahren für Haltungssysteme aller Nutztiere
zu schaffen (Tierschutz-TÜV);

– in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bisher nicht

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat den Antrag der Fraktion der SPD auf Druck-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7198

Bericht der Abgeordneten Dieter Stier, Heinz Paula, Hans-Michael Goldmann,
Alexander Süßmair und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/6089 in seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2011 erstmals be-
raten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie
zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung und an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die gegenwärtige Form der intensiven Haltung landwirt-
schaftlicher Nutztiere in Deutschland führt nach Ansicht der
Fraktion der SPD zunehmend zu Akzeptanzproblemen in der
Bevölkerung. Hinzu kommt nach Darstellung der Antrag-
steller die grundsätzliche Ablehnung breiter Bevölkerungs-
schichten von intensiven Haltungsformen bei landwirt-
schaftlichen Nutztieren aus Gründen des Tierschutzes. In
den Zentren der intensiven Tierhaltung in Deutschland sind
nach Ansicht der Antragsteller die Grenzen der Belastbarkeit
für die Umwelt erreicht. Immer mehr Menschen sprechen
sich laut der Fraktion der SPD für eine tiergerechte und
umweltverträgliche Landwirtschaft aus, die qualitativ hoch-
wertige tierische Lebensmittel produziert. Vor diesem
Hintergrund müssen aus Sicht der Fraktion der SPD die
Haltungsformen der landwirtschaftlichen Nutztiere in
Deutschland auf den Prüfstand. Die Politik ist nach Darstel-
lung der Antragsteller aufgefordert, die gesellschaftlichen
Ansprüche an eine moderne Tierproduktion aufzugreifen
und die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen vorzuneh-
men.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/6089 soll die Bundes-
regierung insbesondere aufgefordert werden,

– dafür zu sorgen, dass Eingriffe an Tieren, wie das Kupie-
ren von Schwänzen bei Ferkeln und der Schnäbel bei Ge-
flügel, das betäubungslose Enthornen von Rindern und
die betäubungslose Ferkelkastration grundsätzlich verbo-
ten werden. Im Tierschutzgesetz sind die Ausnahmerege-
lungen des § 5 Absatz 3 Satz 1 bis 6 sowie nach § 6 Ab-
satz 3 Satz 1 bis 3 zu streichen;

– dafür zu sorgen, im Rahmen von Anreizprogrammen ein
Monitoring zu unterstützen, durch das der Gesundheits-
zustand der Tiere besser erfasst und dokumentiert, den
Landwirten entsprechende Informationen zurückgemel-
det und die Erkenntnisse über die Ursache-Wirkung-
Beziehungen verbessert werden, damit die Einhaltung
des § 2 TierschutzG durch die Tierhalter gewährleistet

ten werden können, indem u. a. ein verbessertes Platz-
angebot, Strukturierung der Haltungsanlagen etc. festge-
legt wird;

– den Begriff „Intensivtierhaltung“ klar zu definieren;

– einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Privilegie-
rungstatbestand des § 35 Absatz 1 Nummer 1 des Bau-
gesetzbuches (BauGB) durch eine Präzisierung der Defi-
nition des Begriffs der Landwirtschaft in § 201 BauGB so
fasst, dass die europarechtlichen Vorgaben für eine öko-
logische und artgerechte Tierhaltung gesetzlich gefördert
sowie ökologisch nicht vertretbare Intensivtierhaltungs-
anlagen vermieden werden, und zugleich sicher stellt,
dass eine Privilegierung entsprechender Anlagen auf-
grund § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB ausgeschlossen
ist;

– einen Gesetzesentwurf für Regelungen des Bauplanungs-
rechts vorzulegen, die den Kommunen praktisch wirksa-
me, effektiv handhabbare planungsrechtliche Möglich-
keiten zur Steuerung und zum Ausschluss von Intensiv-
tierhaltungsanlagen gewährleistet;

– dafür zu sorgen, dass Planungs- und Genehmigungsver-
fahren für die Errichtung von Anlagen zur Intensivtier-
haltung in Gemeindegebieten transparenter gestaltet wer-
den, damit die Mitwirkungsrechte für Bürgerinnen und
Bürgern gestärkt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 49. Sitzung am 29. Juni 2011 den Antrag auf Drucksache
17/6089 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 44. Sitzung am 29. Juni 2011 den Antrag auf
Drucksache 17/6089 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 48. Sitzung am 29. Juni 2011 den
Antrag auf Drucksache 17/6089 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung empfohlen.
erfasste landwirtschaftliche Nutztiere aufzunehmen und
dahingehend zu ändern, dass Nutztiere artgerecht gehal-

sache 17/6089 in seiner 44. Sitzung am 29. Juni 2011 ab-
schließend beraten.

Drucksache 17/7198 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion der CDU/CSU äußerte, die Fraktion der SPD
sei der mehrmaligen Aufforderung der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP bisher nicht nachgekommen, zu-
nächst einmal selber zu definieren, was sie unter dem Begriff
Intensivtierhaltung verstehe. Landwirtschaftliche Tierhal-
tung sei notwendig, weil für die Bevölkerung tierische Nah-
rungsmittel in hoher Qualität produziert werden müssten. Es
sei falsch, kleinere Anlagen mit besserem Tierschutz gleich-
zusetzen. Das genaue Gegenteil sei der Fall. Wenn Tiere in
größerer Zusammensetzung von spezialisiert ausgebildeten
Fachleuten betreut würden, dann halte man diese Haltungs-
form für tierschutzgerechter. Die Forderung, an die Ausbil-
dung in der Tierhaltung hohe Ansprüche zu stellen, sei rich-
tig. Diejenigen, die den Beruf erlernt hätten, würden mit den
ihnen anvertrauten Tieren professionell umgehen. Man habe
auch schon mehrmals darauf hingewiesen, dass man in
Deutschland eines der besten Tierschutzgesetze im euro-
päischen und weltweiten Maßstab habe. Ziel der Koalition
sei es, gemeinsam mit den Verbänden und den Betrieben den
Tierschutz im Einklang mit der Wirtschaftlichkeit der land-
wirtschaftlichen Tierhaltung weiter zu verbessern. Einigen
im Antrag genannten Forderungen könne man zustimmen.
Sie seien vielfach bereits in Arbeit und stünden vor der Um-
setzung. Allerdings gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. So
unterstütze das Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zum Beispiel
die Einführung einer freiwilligen Tierschutzkennzeichnung
und plane die Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-
verordnung. Andere Punkte des Antrages der Fraktion der
SPD könnten nicht mitgetragen werden, weshalb man ihn
ablehne.

Die Fraktion der SPD betonte, die gegenwärtige Form der
intensiven Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere führe zu
Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung. Gerade die zuneh-
mende Konzentration von großen Tierhaltungsanlagen sei
zunehmend mit Bürgerprotesten verbunden. Der Antrag der
Fraktion SPD nehme in einem vierstufigen Gleichklang die
Interessen des Tierschutzes, der Verbraucher, der Bürger vor
Ort sowie der Landwirte auf. So fordere man u. a. die Ver-
besserung des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Tier-
haltung wie zum Beispiel das Verbot bestimmter Eingriffe an
Tieren wie die betäubungslose Ferkelkastration. Zudem solle
durch gesetzliche Regelungen die kommunale Planungs-
hoheit gesichert und sollten die Mitwirkungsrechte für die
Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung von Anlagen zur
Intensivtierhaltung gestärkt werden. Ferner müssten auch
die mit Planung oder Genehmigung von Großanlagen der In-
tensivtierhaltung betroffenen Umweltgesetze angepasst wer-
den. Schließlich müsse dafür Sorge getragen werden, dass
die Mitarbeiter der landwirtschaftlichen Betriebe im Rah-
men von Aus- und Fortbildungen mit den neuen Herausfor-
derungen in der Intensivtierhaltung vertraut gemacht wür-
den. Da auch Bundesministerin Ilse Aigner laut des aktuellen
Agrarpolitischen Berichtes der Bundesregierung gleichfalls
vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Haltung von Nutz-
tieren offen gegenüber stehe, beispielsweise einer Tier-
schutzkennzeichnung für Lebensmittel sowie einer Weiter-
entwicklung der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung, ap-
pelliere man an die Koalitionsfraktionen, dem Antrag zuzu-
stimmen.

fänden. Diesem gesamtgesellschaftlichen Anliegen solle die
Politik Rechnung tragen. Das bedeute aber auch, dass man
der Gesellschaft in einigen Bereichen auch sagen müsse,
dass nicht alles, was aus der ersten Perspektive als Tierschutz
bezeichnen werde, immer zu mehr Tierschutz führe. Das
müsse der Fairness halber gesagt werden. Wenn Deutschland
mit seinen Tierschutzstandards deutlich über das europäi-
sche Niveau hinaus gehe, werde man nichts anderes bewir-
ken, als dass die Nutztierhaltung aus Deutschland auswande-
re und sich in andere Länder verlagere. Mit der neuen
Legehennenverordnung habe man zum Beispiel erreicht,
dass die Legehennenhaltung jetzt verstärkt außerhalb von
Deutschland stattfinde. Sie entspreche dort häufig nicht dem
hohen deutschen Niveau beim Tierschutz. Daher müsste bei
Fragen des Tierschutzes das allgemeine europäische Niveau
angehoben werden. Vorreiterrollen von Deutschland beim
Tierschutz würden nicht wirklich weiterhelfen. Die Nutztier-
haltung könne nicht abhängig von der Größe eines Stalles
beurteilt werden. Die Zahl der ausgebildeten Landwirte, die
mit modernem Tierhaltungsmanagement vertraut seien, neh-
me stetig zu. Mit Hilfe des Faktors Ausbildung seien große
Fortschritte in der artgerechten Tierhaltung erzielt worden.
Die Fraktion der FDP schließe sich dem Antrag nicht an. Al-
lerdings enthalte der Antrag eine Reihe von Prüfaufträgen,
gerade was die gegenseitige Abhängigkeit von Tier- und
Umweltschutz betreffe, mit denen man sich zukünftig im
Ausschuss gemeinsam beschäftigen müsse.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, dass man das haupt-
sächliche Anliegen des Antrages für richtig halte und ihn
grundsätzlich unterstütze. Auch die Fraktion DIE LINKE.
befürworte u. a. die Anhebung von Tierschutzstandards und
gesetzliche Anpassungen im Bereich der Intensivtierhaltung.
Wünschenswert wären in einigen Punkten noch detailliertere
Aussagen bezüglich zukünftiger Haltungsbedingungen für
landwirtschaftliche Nutztiere gewesen. Bereits die Debatte
zum inhaltlich ähnlichen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zur Beschränkung der Intensivtierhaltung im
Außenbereich durch die Änderung des Baugesetzbuchs habe
gezeigt, dass präzises Handeln notwendig sei. Die Fraktion
DIE LINKE. könne daher die grundsätzliche Abschaffung
des landwirtschaftlichen Privilegs nicht unterstützen. Des-
halb spreche man sich dafür aus, dass man eine Präzisierung
des Begriffes „Landwirtschaft“ vornehme. Man vermisse in
diesem Antrag zur Intensivtierhaltung eine Auseinander-
setzung mit der Frage der Futtermittel, die ein Teil des Pro-
blems seien. Die großen Futtermittelimporte aus Drittstaaten
verbräuchten erhebliche Anbauflächen in den Exportändern.
Nicht nur Vertreter der Opposition, sondern zum Beispiel
auch der bayerische Landwirtschaftsminister fordere daher
eine eigene Eiweißstrategie bzw. den Anbau von mehr eige-
nen Futtermitteln in Deutschland.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, der
Antrag der Fraktion der SPD zeige eine ähnliche Richtung
wie der vor wenigen Wochen von der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN vorgelegte Antrag auf, über den im Ple-
num bereits namentlich abgestimmt worden sei. In dem An-
trag sei es insbesondere um die Änderung des BauGB bzw.
um die Beschränkung der Privilegierung der gewerblichen
Tierhaltung nach § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB gegan-
gen. Der Antrag der Fraktion der SPD ginge über diesen
Die Fraktion der FDP äußerte, dass Fragestellungen des
Tierschutzes in der Gesellschaft eine sehr hohe Beachtung

Bereich hinaus und beleuchte den ganzen Bereich der ge-
genwärtigen Form der Intensivtierhaltung. Die Fraktion

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7198

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimme dem Antrag grund-
sätzlich zu. Allerdings halte man ihn nicht für weitgehend
genug. Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bestünden weitergehende Forderungen an die
Bundesregierung. Der im Antrag zum Vorschein kommende
zurückhaltende Duktus gegenüber der Bundesregierung bei
der Benennung der Situation in der Intensivtierhaltung sei
dem Thema nicht angemessen. Notwendig sei eine klare
Positionierung gegen die derzeitige Form der Intensivtier-
haltung. Bei der jüngsten namentlichen Abstimmung über
den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Plenum habe man erlebt, dass manche Abgeordnete vor Ort
in ihren Wahlreisen beim Umgang mit dem Thema Intensiv-
tierhaltung mehr versprochen hätten, als sie später bereit ge-
wesen wären, im Parlament mitzutragen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag auf Drucksache 17/6089 abzulehnen.
Berlin, den 29. Juni 2011

Dieter Stier
Berichterstatter

Heinz Paula
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

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