BT-Drucksache 17/7150

zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Katrin Werner, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/5803- Verbot der Einfuhr, des Handels und der Verwendung von Steinprodukten, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden

Vom 26. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7150
17. Wahlperiode 26. 09. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Katrin Werner, Dr. Martina
Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5803 –

Verbot der Einfuhr, des Handels und der Verwendung von Steinprodukten,
die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden

A. Problem

Granite, Marmor und Sandstein werden zu weiten Teilen in Nord- und Süd-
indien in Steinbrüchen zur Herstellung von Steinprodukten wie Grabsteinen,
Pflastersteinen und Schotter abgebaut, in denen auch Kinder unter Bedingungen
arbeiten müssen, die nach Artikel 3 des am 19. November 2000 in Kraft getre-
tenen Übereinkommens 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu
den „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ gerechnet werden können. Insge-
samt haben bisher 170 Staaten diese ILO-Konvention unterzeichnet, darunter
auch Deutschland. Nachdem einige Nichtregierungsorganisationen in Deutsch-
land dazu aufgefordert hatten, auf Friedhöfen nur noch Grabsteine aufstellen zu
lassen, die nachweislich ohne solche Kinderarbeit hergestellt wurden, sind von
einigen Kommunen entsprechende Regelungen in ihre Friedhofssatzungen auf-
genommen worden. In mehreren Klageverfahren gegen diese Regelung haben
die Gerichte das Fehlen der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundla-
ge beanstandet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in seinem
Urteil vom 4. Februar 2009 (AZ 4 N 08.788) auf die ausschließliche Zuständig-
keit des Bundes verwiesen.

B. Lösung

Da für die Durchführung der völkerrechtlichen Vertragsverpflichtung aus dem
ILO-Übereinkommen 182 nach Auffassung einiger Gerichte der Bund nach Ar-
tikel 73 Absatz 1 Nummer 1 und 5 des Grundgesetzes (GG) zuständig ist, for-

dern die Antragsteller die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzule-
gen, wonach die Einfuhr, der Handel und die Verwendung von Steinprodukten
unter Bedingungen, die nach dem ILO-Übereinkommen 182 als „schlimmste
Form von Kinderarbeit“ einzustufen sind, verboten und entsprechend sanktio-
niert wird. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf internationaler
Ebene für ein Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinder-
arbeit gemäß dem ILO-Übereinkommen 182 einsetzen. Ferner soll sie in der

Drucksache 17/7150 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Welthandelsorganisation (WTO) Regelungen zu Handelsverboten und der Ver-
hinderung des Marktzugangs von solchen Steinprodukten anstoßen und sich für
die Durchsetzung des Verbots in den EU-Mitgliedstaaten einsetzen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7150

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/5803 abzulehnen.

Berlin, den 21. September 2011

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Sabine Weiss (Wesel I)
Berichterstatterin

Karin Roth (Esslingen)
Berichterstatterin

Dr. Christiane Ratjen-Damerau
Berichterstatterin

Niema Movassat
Berichterstatter

Thilo Hoppe
Berichterstatter

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag wenden sich die Antragsteller gegen die Pra-
xis, dass Granite, Marmor und Sandstein überwiegend in
Nord- und Südindien in Steinbrüchen „zur Herstellung von
Steinprodukten wie Grabsteinen, Pflastersteinen und Schot-
ter“ abgebaut werden, „in denen Kinder unter ausbeuteri-
schen Bedingungen arbeiten müssen“. Da die bisherigen
Versuche auf kommunaler Ebene, das Aufstellen von Grab-
steinen, die unter Verletzung der ILO-Konvention 182 herge-
stellt wurden, zu unterbinden, aufgrund der fehlenden erfor-
derlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage gescheitert
sind, wird vom Antragsteller eine bundesgesetzliche Rege-
lung gefordert.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, sich
auf internationaler Ebene für ein Verbot und die Beseitigung
der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gemäß dem ILO-
Übereinkommen 182 einzusetzen. Ferner soll sie in der
Welthandelsorganisation (WTO) Regelungen zu Handels-
verboten und der Verhinderung des Marktzugangs von sol-
chen Steinprodukten anstoßen. Schließlich soll sie sich auch
für die Durchsetzung des Verbots in den EU-Mitgliedstaaten
einsetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den An-
trag in seiner 51. Sitzung, der Ausschuss für Familie,

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der federführende Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner
43. Sitzung am 21. September 2011 beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt zu Proto-
koll, der Inhalt des Antrags werde von ihr voll und ganz ge-
teilt. Sie werde sich aufgrund eines technischen Fehlers im
Antrag, der eventuell behoben werden könne, bei der Ab-
stimmung enthalten.

Berlin, den 21. September 2011

Sabine Weiss (Wesel I)
Berichterstatterin

Karin Roth (Esslingen)
Berichterstatterin

Dr. Christiane Ratjen-Damerau
Berichterstatterin

Niema Movassat
Berichterstatter

Thilo Hoppe
Berichterstatter
Drucksache 17/7150 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Sabine Weiss (Wesel I), Karin Roth (Esslingen),
Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Niema Movassat und Thilo Hoppe

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5803 in seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2011 zur Feder-
führung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung und zur Mitberatung an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag in seiner
47. Sitzung und der Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am
21. September 2011 beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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