BT-Drucksache 17/713

zur Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten -16/12200- Jahresbericht 2008 (50. Bericht)

Vom 12. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/713
17. Wahlperiode 12. 02. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch denWehrbeauftragten
– Drucksachen 16/12200, 17/591 Nr. 1.5 –

Jahresbericht 2008 (50. Bericht)

A. Problem

Der Wehrbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag jährlich aufgrund des § 2
Absatz 1 desGesetzes über denWehrbeauftragten desDeutschenBundestages zu
berichten. In Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Wehrbeauftragte dem
Deutschen Bundestag seinen Jahresbericht für das Jahr 2008 am 26. März 2009
vorgelegt.

B. Lösung

Kenntnisnahme des Berichts und Annahme einer Entschließung

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/713 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/12200 die folgende Entschlie-
ßung annehmen:

„1. Die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen werden – soweit sie nicht be-
reits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beach-
tung zur Kenntnis gebracht. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, den
Jahresbericht des Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bundesminis-
teriums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des Deut-
schen Bundestages der Truppe zugänglich zu machen.

2. Der Deutsche Bundestag dankt dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbei-
terinnen undMitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.

3. Die Bundesregierung wird gebeten, bis zum 10. Juni 2010 dem Verteidi-
gungsausschuss über Ergebnisse und vollzogeneMaßnahmen zu berichten.“

Berlin, den 9. Februar 2010

Der VerteidigungsausschussDr. h. c.

Dr. h. c. Susanne Kastner
Vorsitzende

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Karin Evers-Meyer
Berichterstatterin

Christoph Schnurr
Berichterstatter

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/713

Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Karin Evers-Meyer,
Christoph Schnurr, Paul Schäfer (Köln) und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/12200 in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 erstmalig
beraten und an den Verteidigungsausschuss zur federführen-
den Beratung und an den Rechtsausschuss sowie den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mit-
beratung überwiesen. Da eine Befassung mit dem Jahresbe-
richt aufgrund der fehlenden Stellungnahme des Bundesmi-
nisteriums der Verteidigung innerhalb der 16. Wahlperiode
nicht erfolgte, wurde die Vorlage in der 17. Wahlperiode mit
Sammelüberweisung vom 29. Januar 2010 auf Drucksache
17/591 gemäß § 80Absatz 3 der Geschäftsordnung desDeut-
schen Bundestages erneut überwiesen.

II. StellungnahmendermitberatendenAusschüsse

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/12200 in seiner 6. Sitzung am 9. Februar 2010 beraten und
empfiehlt Kenntnisnahme.

DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 16/12200 in seiner 6. Sitzung
am 9. Februar 2010 beraten und empfiehlt Kenntnisnahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat den Jahresbericht des
Wehrbeauftragten auf Drucksache 16/12200 unter Einbezie-
hung der Stellungnahme des Bundesministeriums der Vertei-
digung vom 22. Dezember 2009 in seiner 13. Sitzung am
9. Februar 2010 beraten undmit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP undBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENbei
Stimmenthaltung der FraktionDIELINKE. dieAnnahme der
Entschließung empfohlen.

Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter aller im Aus-
schuss vertretenen Fraktionen danken demWehrbeauftragten
und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Be-
richtsjahr geleistete Arbeit.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass sich der größte
Teil der Eingaben auch in diesem Jahr auf Probleme bezogen
habe, die nicht primär materieller Natur seien, z. B. Beför-
derungen oder die Vereinbarkeit von Dienst und Familie. Ein
zentraler Punkt im Bericht seien wieder die Bedingungen im
Auslandseinsatz gewesen, u. a. das Thema Unterbringung
und Kommunikationsverbindungen mit der Heimat. Alar-

mierend sei die Beschreibung der Zustände im Sanitäts-
bereich. Auch das Problem der Pendlerunterkünfte sei noch
nicht gelöst.

Die Fraktion der SPD betont, dass der Wehrbeauftragte die
besondere Verantwortung des Parlaments für die Truppe
repräsentiere. Sein Bericht mache deutlich, dass bezüglich
der Vereinbarkeit von Familie und Dienst insbesondere im
Bereich der Kinderbetreuung noch mehr getan werden müs-
se. Das Gleiche gelte etwa für das Thema posttraumatische
Belastungsstörungen und das Instandsetzen von Kasernen.
Das Bundesministerium der Verteidigung sollte mehr auf
einige Kritikpunkte eingehen.

Die Fraktion der FDP weist daraufhin, dass die Lage im
Sanitätsdienst zu Recht ein Schwerpunkt im Bericht sei.
Notwendig sei ferner die Steigerung der Attraktivität des
Dienstes in der Bundeswehr, auch durch Maßnahmen zur
besseren Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Das Moder-
nisierungsprogramm Kasernen West müsse fortgeführt wer-
den. Bei den Auslandseinsätzen dürfe nicht nur Afghanistan
im Fokus stehen. Auch innerhalb der Truppe müsse die
Akzeptanz für andere Einsatzgebiete wachsen. Bedauerlich
sei, dass es teilweise offensichtlich bei den Soldaten einen
Vertrauensverlust gegenüber den Vorgesetzten gebe, der sich
in Beschwerden direkt an den Wehrbeauftragten nieder-
schlage.

Die Fraktion DIE LINKE. bemerkt, dass es nicht zuletzt
dem Wehrbeauftragten zu verdanken sei, wenn Unterbrin-
gung oder Sanitätsdienst als Themen aufgegriffen würden.
Auch in der Frage der Radarstrahlenopfer habe er sich enga-
giert. Ein Problem seien nach wie vor die Bereiche Dienst-
aufsicht insbesondere in Ausbildungseinheiten, Rechtsaus-
bildung und Beteiligungsrechte von Soldaten. Kritisch wird
angemerkt, dass sich ein Amtsverständnis des Wehrbeauf-
tragten als „Ombudsmann“ der Soldaten von den rechtlichen
Grundlagen entfernt habe, wonach er für Verstöße gegen
Grundrechte der Soldaten und Grundsätze der Inneren Füh-
rung zuständig sei. Insofern sei eine Diskussion über die
künftige Rolle des oder derWehrbeauftragten angezeigt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass
der Wehrbeauftragte erneut dabei geholfen habe, Ausrüs-
tungsmängel abzustellen.Wichtige Themen seien die Verein-
barkeit von Familie und Dienst, die nicht zuletzt damit zu-
sammenhängende dramatische Lage im Sanitätsdienst, der
Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Bundeswehr
und die Besetzung von Familienbetreuungszentren.

Berlin, den 9. Februar 2010

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Karin Evers-Meyer
Berichterstatterin

Christoph Schnurr
Berichterstatter

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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