BT-Drucksache 17/7117

Sachstand zur Verwertung öffentlich finanzierter Forschungsergebnisse durch Patentverwertungsagenturen im Rahmen des Förderprogramms SIGNO Hochschulen

Vom 26. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7117
17. Wahlperiode 26. 10. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael
Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Caren
Marks, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Marianne Schieder (Schwandorf),
Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD

Sachstand zur Verwertung öffentlich finanzierter Forschungsergebnisse durch
Patentverwertungsagenturen im Rahmen des Förderprogramms SIGNO
Hochschulen

Mit dem Inkrafttreten der Novellierung des § 42 des Arbeitnehmererfindungs-
gesetzes (ArbErfG) und des damit einhergehenden Wegfalls des sogenannten
Hochschullehrerprivilegs im Jahre 2002 wurden von der damaligen SPD-
geführten Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für eine professionelle
Patentvermarktung öffentlich finanzierter Forschungsergebnisse ermöglicht.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgte damit
das Ziel, alle kommerziell verwertbaren Erfindungen patentieren zu lassen und
einer kommerziellen Nutzung zuzuführen. Dazu wurden, auch aufbauend auf
bestehenden Strukturen, mit Unterstützung des BMBF im Rahmen des Förder-
programms „Verwertungsoffensive“ Patentverwertungsagenturen (PVA) ge-
gründet bzw. aufgebaut. Im Jahr 2005 wechselte die Zuständigkeit vom BMBF
zum Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Seit 2008
firmiert das Förderinstrument „Verwertungsoffensive“ unter der Dachmarke
SIGNO als Programmteil SIGNO Hochschulen des BMWi.

Im Jahr 2010 erarbeitete das Unternehmen Prognos AG im Auftrag des BMWi
eine Evaluierung des gesamten SIGNO-Förderprogramms, so auch des spezi-
fischen Förderangebots SIGNO Hochschulen. Dabei wurden nicht nur die bis-
herigen Ergebnisse des Förderkonzepts evaluiert, sondern auch Handlungsemp-
fehlungen für eine Weiterentwicklung des Förderprogramms ausgesprochen.
Zwar wurden im Rahmen dieser Evaluation die bisherigen Ergebnisse der Um-
setzungspraxis und Effekte des Förderprogramms zur Vermarktung öffentlicher
Forschungsergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland teilweise beleuchtet.
Eine umfassende und detaillierte Bestandsaufnahme der Förderpolitik des
Bundes in diesem Bereich (z. B. die finanzielle Ausstattung der PVA) wurde

nicht vorgenommen. Für eine sachlich fundierte Debatte in Deutschland ist eine
differenzierte Kenntnis der Arbeit der Patentvermarktungsagenturen notwendig.
Diese Informationen stehen dem Parlament und der Öffentlichkeit jedoch bisher
nur in begrenztem Maße zur Verfügung, so dass eine unabhängige Auswertung
kaum möglich ist.

Drucksache 17/7117 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Patentverwertungsagenturen (PVA) gibt es in Deutschland ins-
gesamt (bitte um Übersicht nach Bundesländern)?

2. Wie viele PVA werden im Rahmen des SIGNO-Programms über die Hoch-
schulverbünde derzeit in der Bundesrepublik Deutschland durch öffentliche
Gelder unterstützt (bitte nach Bundes- und Landesfinanzierung aufschlüs-
seln)?

3. Wie hoch war die finanzielle Unterstützung von BMBF bzw. BMWi für die
jeweiligen Patentvermarktungsagenturen in den jeweiligen Verbünden jähr-
lich seit 2002 (bitte nach PVA und Jahr aufschlüsseln)?

4. Nach welchem Kriterium bemaß bzw. bemisst sich die Höhe der Zu-
wendungen des Bundes?

5. Wird seitens des Bundes eine kontinuierliche Evaluierung der PVA an-
gestrebt, und wenn ja, nach welchen Kriterien wird bzw. soll die Arbeit der
PVA evaluiert werden?

6. Welche Rechtsform haben die jeweiligen PVA, die im Rahmen des Pro-
gramms SIGNO Hochschulen Bundesmittel über die jeweiligen Hoch-
schulverbünde erhalten (bitte nach PVA und Verbund auflisten)?

7. Ist die umsatzsteuerliche Behandlung der Tätigkeit von den PVA, die ihrer
Rechtsform nach keine Körperschaften öffentlichen Rechts (KdöR), son-
dern Betriebe gewerblicher Art (BgA) sind, strittig, und gibt es hierzu
Rechtsgutachten oder höchstrichterliche Entscheidungen?

8. Wie hoch ist die Anzahl der erteilten Patente seit Beginn der Verwertungs-
offensive bzw. unter dem Nachfolgeprogramm SIGNO Hochschulen, auf-
geschlüsselt nach den jeweiligen Themen- bzw. Wissenschaftsbereichen?

9. Wie hoch sind im Durchschnitt die Ausgaben für eine Patentierung und
Patenterhaltung eines Patents, welches sich auf Ergebnisse der öffentlichen
Forschung gründet?

10. Wie viele Lizenzabkommen zu patentierten Ergebnissen aus der öffent-
lichen Forschung sind seit 2002 abgeschlossen worden?

11. Wie viele der in Frage 10 aufgeführten Lizenzabschlüsse wurden durch die
Arbeit der PVA begleitet (bitte nach den jeweiligen PVA auflisten)?

12. Inwieweit ist bei den bisherigen PVA eine Refinanzierung der Agenturen
durch ihre Verwertungseinnahmen gegeben?

13. Wird eine Refinanzierung der Agenturen durch ihre Verwertungseinnahmen
durch die Bundesregierung angestrebt, und mit welcher Begründung?

Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Hochschulen haben seit 2002 mit welchen Unternehmen Lizenz-
abkommen unterzeichnet?

15. Wie viele Patente aus Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtun-
gen wurden seit dem Jahr 2002 veräußert, und wie hoch ist im Durchschnitt
der erzielte Gewinn bei einer Patentveräußerung durch die PVA?

16. Wie viele patentgestützte Ausgründungen (Spin-off-Unternehmen) aus
Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen sind seit 2002 im
Rahmen der Verwertungsoffensive erfolgreich finanziell mit Bundesmitteln
unterstützt worden?

17. Wie viele Produkte sind – unterstützt durch die PVA – seit 2002 bis zur

Marktreife entwickelt worden (bitte um Übersicht nach Themenbereichen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7117

18. In welcher Höhe wurden Einnahmen aus Lizenzen patentierter Forschungs-
ergebnisse an öffentlichen Hochschulen generiert (bitte nach Hochschule
und Jahr in absoluten Zahlen auflisten)?

19. In welcher Höhe wurden Einnahmen aus Lizenzen patentierter Forschungs-
ergebnisse an öffentlich geförderten außeruniversitären Einrichtungen
generiert (bitte nach Hochschule und Jahr in absoluten Zahlen auflisten)?

20. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über gerichtliche
Patentstreitigkeiten bei der Verwertung öffentlich finanzierter Forschungs-
ergebnisse aus deutschen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtun-
gen vor bzw. sind derzeit anhängig (national und international)?

21. Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, die Hochschulen und
öffentlichen Forschungseinrichtungen durch finanzielle Mittel bei Patent-
rechtsstreitigkeiten zu unterstützen?

Wenn ja, wie ist bzw. soll diese finanzielle Unterstützung ausgestaltet sein?

Wenn nein, warum nicht?

22. Warum liegt die Ressortzuständigkeit für die PVA bzw. das Förder-
programm SIGNO Hochschulen beim BMWi und nicht beim BMBF?

23. Liegt der Bundesregierung mittlerweile eine Evaluation zu den Ergebnis-
sen der Strategieförderung im Rahmen der Programmsäule SIGNO Hoch-
schulen vor, und falls ja, mit welchen Ergebnissen?

24. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Bestrebungen, die Förderung von
PVA über das Jahr 2013 hinaus fortzusetzen?

25. Inwiefern ist die Bundesregierung gewillt, die im Rahmen der 2010 erfolg-
ten Evaluation des Förderprogramms SIGNO Hochschulen ausgesprochene
Handlungsempfehlung zur mittelfristigen Sicherstellung der personellen
und institutionellen Kontinuität der PVA zu garantieren?

Wenn ja, wie soll dies erfolgen?

Falls die Bundesregierung hierzu nicht gewillt ist, warum nicht?

26. Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, die Vernetzung der
PVA untereinander voranzutreiben?

Wenn ja, wie soll eine solche Vernetzung erfolgen?

27. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass durch das Förder-
instrument SIGNO Hochschulen Bundesmittel für die Kommerzialisierung
von Schutzrechten aufgewendet werden, obwohl nicht der Bund, sondern
die Hochschulen und damit letztlich die Länder Schutzrechtinhaber sind?

Berlin, den 26. Oktober 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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