BT-Drucksache 17/7092

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/6615 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Erneuerung und die Erhaltung der Grenzbrücke über die Mosel zwischen Wellen und Grevenmacher

Vom 26. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7092
17. Wahlperiode 26. 09. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/6615 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 21. Oktober 2010
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Großherzogtum Luxemburg
über die Erneuerung und die Erhaltung der Grenzbrücke
über die Mosel zwischen Wellen und Grevenmacher

A. Problem

Auf das Abkommen vom 21. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Erneuerung und die
Erhaltung der Grenzbrücke über die Mosel zwischen Wellen und Grevenmacher
findet Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung, so dass für das
Inkrafttreten des Abkommens die Zustimmung durch ein Bundesgesetz erfor-
derlich ist.

B. Lösung

Zustimmung zu dem Abkommen durch Annahme des Gesetzentwurfs der Bun-
desregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.

C. Alternativen

Keine.
D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/7092 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6615 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 21. September 2011

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Thomas Lutze
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7092

Bericht des Abgeordneten Thomas Lutze

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-

Berlin, den 21. September

Thomas Lutze
Berichterstatter
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6615 in seiner
49. Sitzung am 21. September 2011 beraten und empfiehlt
einstimmig dessen Annahme.

2011
sache 17/6615 in seiner 124. Sitzung am 8. September 2011
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz soll die gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1
des Grundgesetzes für das Inkrafttreten des Abkommens
vom 21. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die
Erneuerung und die Erhaltung der Grenzbrücke über die
Mosel zwischen Wellen und Grevenmacher erforderliche
Zustimmung durch ein Bundesgesetz erfolgen. Ziel des
Abkommens ist es, die bestehende Moselbrücke zwischen
Wellen in der Bundesrepublik Deutschland und Grevenma-
cher im Großherzogtum Luxemburg wegen nur beschränkter
Tragfähigkeit und erheblicher Baumängel durch ein neues
Brückenbauwerk zu ersetzen.

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