BT-Drucksache 17/7058

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/6262- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes

Vom 21. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7058
17. Wahlperiode 21. 09. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/6262 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
und des Personenbeförderungsgesetzes

A. Problem

Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, 1072/2009 und 1073/2009 des
Europäischen Parlaments und des Rates werden die Zulassung zum Beruf des
Kraftverkehrsunternehmers, der Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden
Güterkraftverkehrs und der Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraft-
verkehrsmarkt grundlegend neu geregelt, so dass umfangreiche Änderungen des
nationalen Rechts notwendig sind.

B. Lösung

Umsetzung der Richtlinien durch die Einführung grundlegender Vorschriften im
Hinblick auf das Unternehmensregister, die nationale Kontaktstelle, die Unter-
sagung und Wiedergestattung von Kraftverkehrsgeschäften sowie das Verwal-
tungsverfahren durch Änderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und
des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.
D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/7058 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6262 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

In Artikel 2 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1a eingefügt:

‚1a. § 16 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Geltungsdauer der Genehmigung für Gelegenheitsverkehr mit
Kraftomnibussen beträgt höchstens zehn Jahre und für sonstigen Gelegen-
heitsverkehr mit Kraftfahrzeugen höchstens fünf Jahre.“ ‘

Berlin, den 21. September 2011

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Kirsten Lühmann
Berichterstatterin

wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, 1072/2009
und 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
werden die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunter-
nehmers, der Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden
Güterkraftverkehrs und der Zugang zum grenzüberschrei-
tenden Personenkraftverkehrsmarkt grundlegend neu gere-
gelt. Der Gesetzentwurf hat die Umsetzung dieser Richt-
linien in das nationale Recht zum Ziel; mit ihm sollen die
grundlegenden Vorschriften im Hinblick auf das Unterneh-
mensregister, die nationale Kontaktstelle, die Untersagung
und Wiedergestattung von Kraftverkehrsgeschäften sowie
das Verwaltungsverfahren durch Änderungen des Güter-
kraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförde-
rungsgesetzes (PBefG) eingeführt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/6262 in seiner 50. Sitzung am 21. September 2011 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN dessen Annahme.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
59. Sitzung am 21. September 2011 beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE., den Änderungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)267
anzunehmen. Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6262 in seiner 49. Sit-
zung am 21. September 2011 beraten. Die Fraktionen der
CDU/CSU und FDP haben dazu einen Änderungsantrag ein-
gebracht (Ausschussdrucksache 17(15)267), dessen Inhalt
sich aus der Beschlussempfehlung und aus Teil V dieses Be-
richts ergibt. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung hat den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)267 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. angenommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache
17/6262 in der geänderten Fassung.

V. Begründung zu der Änderung

Die Geltungsdauer der nationalen Genehmigung für Gele-
genheitsverkehr mit Kraftomnibussen wird an die der Ge-
meinschaftslizenz angeglichen (vgl. Artikel 4 Absatz 4 Satz 1
der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009). Diese Verlängerung
der Höchstdauer trägt zu einem Abbau von Bürokratiekosten
bei und entlastet insbesondere kleine und mittelständische
Unternehmen. Eine Beeinträchtigung des vorhandenen
Schutzniveaus ergibt sich hierdurch nicht, da im Gegenzug
zur Verlängerung der Höchstdauer der Gemeinschaftslizenz
die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 den Aufbau eines ein-
zelstaatlichen elektronischen Registers in Verbindung mit
der Einführung eines Risikoeinstufungssystems und zielge-
richteter Kontrollen vorsieht. Für den übrigen Gelegenheits-
verkehr mit Kraftfahrzeugen – der nicht von den Verordnun-
gen (EG) Nr. 1071/2009 und 1073/2009 erfasst wird – bleibt
es bei der bestehenden Rechtslage.

Berlin, den 21. September 2011

Kirsten Lühmann
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7058

Bericht der Abgeordneten Kirsten Lühmann

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/6262 in seiner 120. Sitzung am 7. Juli 2011 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur federführenden Beratung sowie an den Innenaus-
schuss und an den Rechtsausschuss zur Mitberatung über-

DIE GRÜNEN empfiehlt er die Annahme des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 17/6262 in der geänderten Fassung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

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