BT-Drucksache 17/7051

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/5899- Notfallplan für die Hochschulzulassung zum Wintersemester 2011/12 jetzt starten 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/5475- Hochschulzulassung bundesgesetzlich regeln - Sozialen Zugang und Durchlässigkeit in Masterstudiengängen sichern

Vom 21. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7051
17. Wahlperiode 21. 09. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Swen Schulz (Spandau),
Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5899 –

Notfallplan für die Hochschulzulassung zum Wintersemester 2011/2012
jetzt starten

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5475 –

Hochschulzulassung bundesgesetzlich regeln – Sozialen Zugang
und Durchlässigkeit in Masterstudiengängen sichern

A. Problem

Zu Nummer 1

Eine weitere Verschiebung der Einführung des Dialogorientierten Service-
verfahrens (DoSV) führt dazu, dass vor allem vor dem Hintergrund doppelter
Abiturjahrgänge und der Aussetzung der Wehrpflicht das ohnehin knappe Stu-
dienplatzangebot weder gerecht noch effizient vergeben werden kann. Trotz des
erfolgreichen Hochschulpakts zwischen Bund und Ländern haben die Studien-
bewerberinnen und -bewerber schlechtere Studienplatzchancen. Die Bundes-
regierung ist ihrer Informationspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag
nicht nachgekommen, da sie keinen Bericht über die Ergebnisse der Studien-
platzbörse 2011/2012 und die Gründe des Stopps des DoSV vorgelegt hat.
Zu Nummer 2

Mittlerweile unterliegt ein Großteil der Studiengänge in Deutschland lokalen
oder bundesweiten Zulassungs- und Zugangsbeschränkungen. Dadurch werden
in jedem Semester tausende Studieninteressentinnen und -interessenten abge-
wiesen und es wird ihnen faktisch das Grundrecht einer freien Berufswahl ver-
wehrt. Studierende aus Arbeiterfamilien und Familien mit niedrigen Einkom-

Drucksache 17/7051 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

men sind stark unterrepräsentiert. Die Hochschulzugangsberechtigung orientiert
sich weiterhin zu einseitig am Abitur, ohne die Vielzahl vergleichbarer Berech-
tigungen ausreichend zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden durch das ge-
stärkte Selbstauswahlrecht der Hochschulen weder verlässliche Auswahlverfah-
ren noch gleichwertige Aufnahmebedingungen gewährleistet. Das unzureichend
geplante DoSV kann zurzeit noch nicht zur Problemlösung beitragen.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, zeitnah den fälligen Bericht über
die Ergebnisse der letzten Studienplatzbörse vorzulegen und gemeinsam mit den
Ländern eine „Task-Force-Hochschulzulassung“ einzurichten. Die „Task Force“
soll einen Notfallplan entwickeln, der angesichts der zu erwartenden Nachfrage-
spitzen die Transparenz und Effizienz der Studienplatzbörse verbessert.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5899 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Nummer 2

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Hochschulzulassung bundesgesetz-
lich zu regeln und den sozialen Zugang und die Durchlässigkeit in Masterstu-
diengängen zu sichern. Ein Bundes-Hochschulzulassungsgesetz soll unter ande-
rem eine berufliche Ausbildung als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen
und für jeden Berechtigten das Recht verbriefen, ein Studium im Fach und an
der Hochschule seiner Wahl aufzunehmen. Der Hochschulpakt von Bund und
Ländern soll aufgestockt werden, um vor allem ein bedarfsdeckendes Angebot
an qualitativen Studienplätzen zu sichern und die strukturelle Unterfinanzierung
des deutschen Hochschulsystems zu beenden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5475 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/5899;

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/5475.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7051

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 17/5899 abzulehnen;

2. den Antrag auf Drucksache 17/5475 abzulehnen.

Berlin, den 6. Juli 2011

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Tankred Schipanski
Berichterstatter

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Kai Gehring
Berichterstatter

einzubeziehen; ● Der Abschluss einer beruflichen Ausbildung gemäß
– einen überarbeiteten Maßnahmen- und Zeitplan der
„Task Force“ zur endgültigen Einführung des DoSV ein-
schließlich des Angebots der zentralen Vergabe (Typ D)
durch die Zulassungsstiftung sowie der Vergabe für Stu-

Berufsbildungsgesetz oder vergleichbarer Ausbildun-
gen berechtige zur Aufnahme eines Hochschulstu-
diums.

● Jeder Inhaber einer Studienberechtigung habe das
Drucksache 17/7051 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Tankred Schipanski, Swen Schulz (Spandau),
Nicole Gohlke, Dr. Martin Neumann (Lausitz) und Kai Gehring

I. Überweisung

Zu Nummer 1

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5899 in seiner 111. Sitzung am 26. Mai 2011 beraten und
an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen.

Zu Nummer 2

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5475 in seiner 105. Sitzung am 14. April 2011 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Haushaltsausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit und
Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Nummer 1

Die Fraktion der SPD kritisiert, dass die derzeitige Hoch-
schulzulassungspraxis völlig unzureichend sei und den
leichtfertigen Umgang mit den Zukunftsperspektiven der
jungen Menschen sowie die anhaltende ineffiziente Nutzung
bestehender Studienkapazitäten belege. Eine weitere Ver-
schiebung der Einführung des DoSV führe dazu, dass die oh-
nehin knappen Studienplätze weder gerecht noch effizient
vergeben werden könnten. Trotz des erfolgreichen Hoch-
schulpakts erhielten die Studienbewerberinnen und -bewer-
ber schlechtere Chancen auf einen Studienplatz. Die Bun-
desregierung habe es unter anderem versäumt, dem Deut-
schen Bundestag den Bericht zu den Ergebnissen der Stu-
dienplatzbörse vorzulegen und geeignete Maßnahmen für
ein schnelles Anlaufen des DoSV zu treffen. Angesichts der
zu erwartenden Studiennachfrage und des zunehmenden
Fachkräftebedarfs sei diese Entwicklung besorgniserregend.

Die Bundesregierung solle daher im Wesentlichen aufgefor-
dert werden,

– den fälligen Bericht zu den Ergebnissen der Studienplatz-
börse zum Wintersemester 2010/2011 unverzüglich vor-
zulegen;

– gemeinsam mit den Ländern eine „Task-Force-Hoch-
schulzulassung“ einzurichten und die Hochschulen, die
Stiftung für Hochschulzulassung sowie die an der techni-
schen Umsetzung maßgeblich beteiligten Akteure mit

– einen Notfallplan der „Task-Force-Hochschulzulassung“
in den kommenden Übergangsjahren zu entwickeln und
vorzulegen, der den Status quo spürbar verbessere;

– bei der Entwicklung des Notfallplans unter anderem
folgende Handlungsoptionen auf ihre Eignung und Rea-
lisierbarkeit zum Wintersemester 2011/2012 sowie in
ihren finanziellen, technischen, personellen und organi-
satorischen Voraussetzungen zu prüfen:

● den Einsatz einer überarbeiteten „Studienplatzbörse“,
deren Leistungsfähigkeit durch umfangreiche Maß-
nahmen von Bund, Ländern und Hochschulen verbes-
sert werde;

● den Einsatz der entwickelten DoSV-Software soweit
möglich bereits zum Wintersemester 2011/2012 oder
zum frühestmöglichen späteren Zeitpunkt. Dabei
könne auf die „dialogorientierte“ Anbindung der
Hochschulen vorübergehend verzichtet werden und die
Studienplätze, soweit möglich auch die Mehrfächer-
studiengänge, zwar nach Kriterien der Hochschulen,
aber zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung
vergeben sowie die Zulassungen versandt werden.

Zu Nummer 2

Die Fraktion Die LINKE. weist darauf hin, dass mittler-
weile ein Großteil der Studiengänge in Deutschland lokalen
oder bundesweiten Zulassungs- und Zugangsbeschränkun-
gen unterliege. Dadurch würden jedes Semester tausende
Studieninteressentinnen und -interessenten abgewiesen. Vor
allem seien aufgrund der faktischen Zugangshürden Studie-
rende aus Arbeiterfamilien und Familien mit niedrigen Ein-
kommen stark unterrepräsentiert. Die Hochschulzugangsbe-
rechtigung orientiere sich weiterhin zu einseitig am Abitur,
ohne jedoch die Vielzahl vergleichbarer Berechtigungen
ausreichend zu berücksichtigen. Darüber hinaus könnten
durch das gestärkte Selbstauswahlrecht der Hochschulen
weder verlässlichen Auswahlverfahren noch gleichwertige
Aufnahmebedingungen gewährleistet werden. Dies führe
insbesondere zu problematischen Verhältnissen bei der Be-
setzung freier Studienplätze und der sozialen Zusammenset-
zung der Studierendenschaft. Auch nehme die Zahl juristi-
scher Verfahren zur Klärung strittiger Hochschulzulassun-
gen stetig zu. Ferner könne das unzureichend geplante DoSV
nicht zur Problemlösung beitragen.

1. Die Bundesregierung wird daher im Wesentlichen aufge-
fordert,

– ein Bundes-Hochschulzulassungsgesetz auf den Weg zu
bringen, das unter anderem folgende Gegenstände rechts-
verbindlich regle:
diengänge mit mehreren Fächern an den deutschen Hoch-
schulen vorzulegen;

Recht, ein Studium im Fach und an der Hochschule
seiner Wahl aufzunehmen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7051

● Für grundständige Studiengänge entfielen jegliche
Zulassungsvoraussetzungen über die Studienberech-
tigung hinaus. In nichtkonsekutiven Masterstudien-
gängen dürfe es über einen grundständigen Abschluss
hinaus keine weiteren Zugangsvoraussetzungen ge-
ben.

● Zulassungs- und Zugangsbeschränkungen müssten
real überwunden werden. Das Gesetz müsse wirk-
same Regelungen zur Schaffung und vermehrten Nut-
zung von Ausbildungskapazitäten an den Hochschu-
len beinhalten.

● Das Recht auf einen Masterstudienplatz werde sicher-
gestellt. Insbesondere müssten durch wirksame Rege-
lungen zur Schaffung und vermehrten Nutzung von
Ausbildungskapazitäten in den Masterstudiengängen
ausreichend Masterstudienplätze geschaffen werden.

● Die Entwicklung der Hochschulzulassungen werde
von den Hochschulen und der Bundesregierung regel-
mäßig daraufhin evaluiert, ob Studierende aus sozial-
benachteiligten Haushalten unterrepräsentiert seien.

2. Die Bundesregierung soll ferner aufgefordert werden, ge-
meinsam mit den Ländern unverzüglich eine Aufsto-
ckung des bestehenden Hochschulpakts zu vereinbaren,
der verlässlich ein bedarfsdeckendes Angebot an qualita-
tiven Studienplätzen sichere und dazu beitrage, die struk-
turelle Unterfinanzierung des deutschen Hochschulsys-
tems zu beenden. Im Rahmen der Verhandlungen sollten
in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz insbeson-
dere folgende Punkte verwirklicht werden:

● Der Hochschulpakt müsse das Ziel erfüllen, Zulas-
sungsbeschränkungen durch ein ausreichendes Ange-
bot an Studienplätzen überflüssig zu machen.

● Die Studienplatzkosten im Rahmen des Paktes müss-
ten den realen Kosten eines durchschnittlichen Bache-
lor- und Masterstudiums angepasst werden, sowohl
hinsichtlich der Kosten je Studienjahr als auch der
Studiendauer.

● Auf die derzeitige Studienplatzkosten müsse ein Zu-
schuss zur Verbesserung der Betreuungssituation und
zur Verbesserung der Lehre aufgeschlagen werden.

● Das Kapazitätenrecht müsse erhalten und reformiert
werden.

● Der Deutsche Bundestag werde an den Verhandlun-
gen zum Hochschulpakt beteiligt.

3. Schließlich solle die Bundesregierung Informationen
über beruflich qualifizierte Studierende und Zulassungs-
und Zugangsbedingungen zu Masterstudiengängen sys-
tematisch aufarbeiten sowie eine Bedarfsanalyse und
Kapazitätsberechnung für Masterstudiengänge in einem
halbjährigen Turnus veröffentlichen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1

Die Beratungen der Vorlagen durch die mitberatenden Aus-
schüsse erfolgten am 6. Juli 2011 in der 60. Sitzung des

für Arbeit und Soziales und 45. Sitzung des Ausschusses
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Ausschüsse haben jeweils mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/5899 abzulehnen.

Zu Nummer 2

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 55. Sitzung am
25. Mai 2011 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/5475 abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
71. Sitzung am 6. Juli 2011 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/5475 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung hat in seiner 46. Sitzung am 4. Juli 2011 ein öffent-
liches Fachgespräch zu den vorliegenden Vorlagen mit den
nachfolgend aufgeführten Sachverständigen durchgeführt:

– Prof. Dr. Stefan Jähnichen, Fraunhofer-Institut für Rech-
nerarchitektur und Softwaretechnik;

– Staatssekretär Dr. Josef Lange, Ministerium für Wissen-
schaft und Kultur, Niedersachsen, Kultusministerkonfe-
renz (KMK);

– Prof. Dr. Micha Teuscher, Stiftung für Hochschulzulas-
sung;

– Prof. Dr. Margret Wintermantel, Hochschulrektorenkon-
ferenz (HRK).

Die Ergebnisse des Fachgesprächs sind in die Beratung der
Vorlagen in der 48. Sitzung am 6. Juli 2011 eingeflossen. Der
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung empfiehlt:

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5899 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5475 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Die Fraktion der CDU/CSU kritisiert die Unbestimmtheit
und Fehlerhaftigkeit des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Für ein Bundeshochschulzulassungs-Gesetz fehle dem Bund
die notwendige Gesetzgebungskompetenz.

Nach Ansicht der KMK und der HRK bestehe hinsichtlich
eines bedarfsgerechten Studienangebots kein weiterer Hand-
lungsbedarf. Zum Masterstudium existiere faktisch ein dis-
kriminierungsfreier Zugang, da man transparente Leistungs-
Haushaltausschusses, 50. Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaft und Technologie, 71. Sitzung des Ausschusses

kriterien zu Grunde lege. Zudem sollten nach der Bologna-
Reform nur die Studierenden ein Masterstudium aufnehmen,

Drucksache 17/7051 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

die sich wissenschaftlich weiterqualifizieren wollten. Die
bestehenden Reglements seien daher ausreichend.

Dass jedoch Studienplätze nicht vergeben würden, bewerte
die Fraktion der CDU/CSU als problematisch. Die verant-
wortlichen Stellen, wie vor allem die Hochschulen und die
Länder, müssten nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten
suchen.

Trotzdem könne man auf den Erfolg des Hochschulpakts
2020 aufmerksam machen. Der Bund stelle 1 Mrd. Euro zu-
sätzlich bereit, die Studierendenzahlen hätten sich erhöht
und überdies stünden insgesamt mehr Studienplätze zur Ver-
fügung.

Die Sachverständigenanhörung zum DoSV habe aufgezeigt,
dass die eingesetzte Lenkungsgruppe den Start zum Winter-
semester 2012/2013 sicherstellen werde. Der Antrag der
SPD-Fraktion, der unter anderem die Errichtung einer Task-
Force und die Vorbereitung eines Ersatzverfahrens vorsehe,
sei daher überholt. Für eine Optimierung der kritischen
Situation an der Studienplatzbörse liefere der Antrag keine
zielführenden Lösungsvorschläge. Darüber hinaus bemüh-
ten sich die HRK und die KMK um eine Verbesserung der
gegenwärtigen Lage.

Dem Bund fehlten die rechtlichen Einwirkungsmöglich-
keiten, er könne nur Empfehlungen aussprechen. Aus diesem
Grund werde die CDU/CSU-Fraktion die vorliegenden An-
träge ablehnen.

Die Fraktion der SPD trägt vor, dass der Antrag der Frak-
tion DIE LINKE. bei der Forderung einer Ausweitung des
Hochschulpakts oder der Sicherstellung eines Masterstu-
diums mit dem Antrag der Fraktion der SPD übereinstimme.
Trotzdem enthalte er auch Forderungen, wie zum Bespiel
das Recht eines jeden Studienberechtigten, in einem Fach
und der Hochschule seiner Wahl ein Studium aufzunehmen,
die sich nicht realisieren ließen. Daher werde man diesem
Antrag nicht zustimmen.

Der Antrag der SPD-Fraktion sei bewusst darauf ausgelegt,
in der bestehenden Krisensituation schnell handeln zu kön-
nen, da das DoSV nicht funktioniere. Solange es nicht ein-
wandfrei arbeite, bestehe weiterhin die unzulängliche Situa-
tion, obwohl ausreichende Kapazitäten bestünden, dass
viele Studienplätze nicht vergeben würden und zahlreiche
Studierwillige kein Studium aufnehmen könnten. Die Stu-
dienplatzbörse und andere Maßnahmen begegneten der
bestehenden Problematik nur unzureichend. Die Fraktion
der SPD habe daher in ihrem Antrag verschiedene finan-
zielle, technische und personelle Maßnahmen formuliert,
die der Situation gerecht würden. Darüber hinaus müsse die
Bundesregierung mit den Verantwortlichen auf Länderseite
einen Notfallplan entwickeln oder die DoSV-Software des
Typs D ohne den „dialogorientierten“ Zusatz einsetzen.
Bisher zeige die Bundesregierung jedoch nicht das notwen-
dige Engagement.

Die Fraktion der FDP betont, dass man auch den Erfolgen,
wie der deutlichen Erhöhung der Anfängerquoten oder der
Mittelbereitstellung durch den Qualitätspakt „Lehre“, Be-
achtung schenken solle. Im Rahmen der bestehenden Proble-
matik müsse vor allem gewährleistet werden, dass sowohl
der Bund als auch die Bundesländer die eigenen Aufgaben

Maßnahmen entwickelt werden, die nicht ausschließlich auf
den Schultern des Bundes lasten dürften.

Ein Hochschulzulassungs-Gesetz in Bundesverantwortung
stelle einen Angriff auf die Autonomie der Hochschulen dar.
Um vor allem eine hohe Lehrqualität sicherzustellen, benö-
tige man aber die Eigenständigkeit der Hochschulen. Auch
bei den Masterstudiengängen dürfe nicht nur die Quantität
im Vordergrund stehen, sondern es müssten auch Qualitäts-
anforderungen erfüllt werden. Darüber hinaus könne die
zeitliche Verschiebung des DoSV nicht die Forderung nach
einer bundesgesetzlichen Regelung rechtfertigen.

Mit dem Hochschulpakt 2020 sollten die Länder weder aus
ihrer Zuständigkeit noch aus ihrer Finanzierungsverantwort-
lichkeit für die Hochschulen entlassen werden. Vielmehr
müssten der Bund und die Länder kooperieren. Die Bundes-
regierung habe bereits mit ihren Maßnahmen positive Zei-
chen im europäischen und internationalen Raum gesetzt. Die
in Deutschland existierende Qualität, Regionalität und Ver-
antwortung der einzelnen Hochschulen dürfe man nicht in
Frage stellen.

Die Fraktion DIE LINKE. führt aus, dass im Hinblick auf
den Zugang und die Zulassung zur Hochschule eine Notlage
bestehe. Bisher habe man erfolglos versucht, wie die Ver-
schiebung des Starts des DoSV belege, der intransparenten
Zugangs- und Zulassungspraxis zu begegnen. Das DoSV
könne nicht die Problematik der Zugangs- und Zulassungs-
praxis an den Hochschulen lösen. Eine technische Umset-
zung dürfe nicht politisches Handeln ersetzen. Aus diesem
Grund ziele der Antrag darauf ab, dass sich die Bundesregie-
rung dem bestehenden Problem auch auf politischer Ebene
begegne.

Jedes Jahr würden tausende Studieninteressierte von den
Hochschulen abgewiesen. Sie erfüllten zwar die formalen
Zugangsvoraussetzungen, könnten faktisch aber nicht stu-
dieren, weil es nicht ausreichend Plätze gebe. Diese Situa-
tion habe sich mit der Einführung des Masterstudiums ver-
schärft. Den Bachelorabsolventinnen und -absolventen stün-
den weniger Masterstudienplätze zur Verfügung, als notwen-
dig seien. Diesem Problem begegne man jedoch lediglich
mit intransparenten Zulassungsbedingungen.

Die Bundesregierung verkenne vor allem die gesellschaft-
liche Bereicherung, wenn sich junge Menschen umfassend
bilden wollten. Man gewinne den Eindruck, dass sie die Stu-
dierendenquote nicht erhöhen wolle. Zudem entstehe der
Verdacht, dass der Standpunkt der Studierenden nicht ausrei-
chend berücksichtigt werde.

Die Fraktion DIE LINKE. fordert daher, dass die Bundes-
regierung die Perspektive der Studierenden endlich in den Fo-
kus nehmen solle, anstatt beispielsweise über die Hochschul-
Profilierung, Marketingmaßnahmen oder das Selbstauswahl-
recht der Hochschulen nachzudenken. Die Zulassungsbe-
schränkung, welche als kurzfristige und übergangsweise Not-
maßnahme gedacht war, sei zu einem dauerhaften Instrument
geworden, um mit der systematischen Unterfinanzierung der
Hochschulen und dem systematischen Mangel an Studien-
plätzen umgehen zu können. Dieser Missstand müsse durch
ein Bundes-Hochschulzulassungsgesetz beseitigt werden.

Vor allem solle der Zugang zum Studium und der Übergang

erfüllten. Insbesondere müssten gegen die strukturelle Un-
terfinanzierung vieler Bundesländer im Hochschulbereich

zum Masterstudium rechtlich geregelt werden. Seit der
Föderalismusreform 2006 habe der Bund die entsprechende

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7051

Gesetzgebungskompetenz. Ferner bestehe für den Bund die
politische Verpflichtung, da er die Durchsetzung der Grund-
rechte – insbesondere des Artikels 12 Absatz 1 des Grundge-
setzes – zu garantieren habe.

Die Fraktion DIE LINKE. setze sich für ein Recht der Stu-
dienberechtigten ein, das Studium ihrer Wahl aufzunehmen.
Es müssten vor allem selektiv wirkende Zugangsvorausset-
zungen, wie zum Beispiel selektierende Auswahlgespräche,
abgeschafft und ein Anspruch für Bachelorstudierende auf
einen konsekutiven Masterstudienplatz normiert werden.
Zudem müsse der bestehende Hochschulpakt um 500 000
Studienplätze aufgestockt werden. Mit der inhaltlichen Um-
setzung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. werde ein
positives Zeichen für die Studierenden gesetzt.

Der Antrag der SPD-Fraktion liefere vor allem zu dem beste-
henden Zulassungschaos keine zielführenden Lösungsvor-
schläge. Darüber hinaus verkenne er das Grundproblem der
Studienplatzanzahl. Die Fraktion DIE LINKE. werde sich
daher der Stimme enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht darauf
aufmerksam, dass es für die Studienbewerber, die ein funk-
tionierendes Zulassungsverfahren erwarteten und die Hoch-
schulen, die eine klare Verfahrens- und Planungssicherheit
bräuchten, unhaltbar sei, dass das DoSV nicht zum kommen-
den Wintersemester starte. Durch den verschobenen System-
start würden vor allem erhebliche Akzeptanzprobleme
seitens der Betroffenen geschaffen. Des Weiteren müsse die
unklare Finanzierung nach 2012 geklärt werden. Ferner
trage die Studienplatzbörse den Mehrfachbewerbungen nicht
ausreichend Rechnung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstütze den
Vorschlag der SPD-Fraktion, einen Plan B auszuarbeiten, um
eine weitere desaströse Situation vermeiden zu können. Ins-
besondere seien ein technisch funktionierendes Zulassungs-
system und eine stabile Software von hoher Wichtigkeit.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setze sich im
Wesentlichen für drei politische Forderungen ein:

Zunächst müsse man durch einen Bund-Länder-Staatsvertrag
oder eine bundesgesetzliche Regelung bundeseinheitliche
Zulassungsbedingungen schaffen. Zudem müssten alle Hoch-
schulen zur Teilnahme am DoSV verpflichtet werden, um tat-
sächlich ein transparentes System erreichen zu können. Mit-
hin solle das DoSV ab dem Wintersemester 2012/2013 auch
die Lehramtsstudiengänge und Bachelorstudiengänge mit
mehr als einem Fach erfassen. Fraglich sei indes, wie die po-
litische road map der Bundesregierung gestaltet werde und
welche aktive Rolle sie im Lenkungsausschuss einnehme.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist überdies
auf den Zusammenhang zwischen der Hochschulzulassung
und der Studienplatzsituation hin. Insbesondere stelle der
Aufbau von Masterstudienplätzen eine wichtige Zukunfts-
aufgabe dar, weil sich auf Grund der bestehenden Rahmenbe-
dingungen der Masterstudienplatzmangel in den nächsten Se-
mestern verschärfen werde. Daher müsse eine weitere Nach-
verhandlungsrunde zum Hochschulpakt II geprüft werden.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE. lehne man ab, da sich
das Recht auf ein Studium im Fach und an der Hochschule

Die Fraktion der SPD erläutert, dass die Hochschulautono-
mie nicht über den Bürgerrechten und über dem verfassungs-
mäßig verbrieften Recht auf freie Berufswahl stehen könne.
In die Debatte über ein Hochschulzulassungs-Gesetz in Bun-
desverantwortung müsse zum Beispiel auch die Ist-Situation
an Studienplätzen in Deutschland mit einfließen. Ferner
müsse man berücksichtigen, dass dem Bund durch die Föde-
ralismusreform die Kompetenz für die Hochschulzulassung
zugesprochen worden sei.

Zudem müsse die Frage nach der Verantwortlichkeit des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
geklärt werden. Es habe frühzeitig Hinweise seitens der
Politik, der Informatiker und der Hochschulen gegeben, dass
Anwendungsprobleme auftreten würden. Konkrete Nach-
fragen seien jedoch regelmäßig ignoriert worden. Vor die-
sem Hintergrund ergäben sich im Wesentlichen zwei Fragen:
Zum einen wolle man wissen, wie das BMBF, insbesondere
in Anbetracht der zusätzlichen Zuläufe an die Hochschulen,
seine weitere Strategie gestalte. Zum anderen interessiere, ob
man zwingend einen Plan B benötige, um das Ausfallrisiko
zu minimieren. Mit der Software des Typs D könne die
Funktionalität des Systems gewährleistet werden.

Im letzten Wintersemester seien etwa 20 000 Studienplätze
unbesetzt geblieben. Fraglich sei daher, mit welcher Größen-
ordnung man im kommenden Sommersemester rechnen
müsse und ob sich das BMBF für eine Optimierung der Stu-
dienplatzbörse – vor allem für eine Beteiligung aller Hoch-
schulen – einsetzen werde.

Die Bundesregierung führt aus, dass der Forderungskata-
log der Fraktion DIE LINKE. nicht nur die Frage der Hoch-
schulzulassung, sondern auch die Materie des Hochschul-
zugangs umfasse, zu der aber dem Bund die entsprechende
Gesetzgebungskompetenz fehle. Nach dem Wegfall der
Rahmengesetzgebungskompetenz für die allgemeinen
Grundsätze des Hochschulwesens bestehe für den Bund im
Bereich der Hochschulzulassung eine konkurrierende Ge-
setzgebungskompetenz, nicht aber bezüglich der Regelun-
gen des Hochschulzugangs. Die Bundesregierung könne
daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für den
Bund erkennen.

Die Möglichkeit, dass alle Bachelorabsolventen auch einen
Masterstudienplatz erhielten, könne die Fraktion DIE
LINKE. in den Bundesländern realisieren, wo sie die Regie-
rungsverantwortung trage.

Die im April 2011 erfolgte Verschiebung des Starts des
DoSV rechtfertige nicht die Verabschiedung einer bundes-
gesetzlichen Regelung. Das Grundproblem bestehe darin,
dass viele der vergebenen Studienplätze unbesetzt blieben.
Die Ursache hierfür liege unter anderem in den unkoordi-
nierten Mehrfachbewerbungen der Studienbewerber, die vor
allem zu Mehrfachzulassungen führten. Ein Teil der Studien-
plätze werde trotz erfolgter Zulassung nach einiger Zeit wie-
der frei. Aus diesem Grund müsse es eine Koordinierung der
Bewerbungen und einen Abgleich der Zulassungen geben.
Das Kernproblem sei weder ein rechtliches und politisches,
sondern ein tatsächliches und technisches. Das DoSV liefere
eine zielführende Lösung, weil es die Koordinierung der
Bewerbungen und den Abgleich der Zulassungen insgesamt
der eigenen Wahl nicht realisieren lasse. Beim Antrag der
Fraktion der SPD enthalte man sich der Stimme.

ermögliche. Daher richte man alle Bemühungen darauf, die-
ses Verfahren in Deutschland zu etablieren.

map begutachte, auf ihre Plausibilität hin überprüfe und Vor-
schläge entwickle. Die Ergebnisse dieses Verfahrens seien in
den Maßnahmen, die der Stiftungsrat beschlossen habe, be-
rücksichtigt worden. Darüber hinaus habe der Stiftungsrat
auch einen Lenkungsausschuss eingesetzt.

Für die Projektdurchführung sei die Stiftung für Hochschul-
zulassung zuständig. Das Vorhaben sei jedoch ohne die Ini-

her hätten sich die Ländervertreter darauf verständigt, dass
Typ D nur als eine Zusatzfunktion in Frage komme, wenn
eine Hochschule kein eigenes Hochschulzulassungssystem
habe und daher diese Serviceleistung zusätzlich einkaufen
wolle. Der Stiftungsrat habe deshalb im Jahr 2010 beschlos-
sen, sich auf die Basisfunktionen des DoSV zu konzentrieren
und auf Typ D zu verzichten.

Berlin, den 6. Juli 2011

Tankred Schipanski
Berichterstatter

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Kai Gehring
Berichterstatter
Drucksache 17/7051 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Seit vielen Jahren verfolge die Bundesregierung das politi-
sche Ziel, mindestens 40 Prozent Studienbewerber eines
Jahrgangs zu erreichen. Dieses Jahr habe man mit 46 Prozent
diese Zielvorgabe weit überschritten. Das belege auch die
tatsächliche Umsetzung des Anliegens der Bundesregierung,
dass sich mehr Menschen im akademischen Bereich qualifi-
zieren sollten. Des Weiteren habe die Bundesregierung eine
Vielzahl von Maßnahmen, wie die Exzellenzinitiative und
den Hochschulpakt, auch in Kooperation mit den Bundeslän-
dern, ergriffen.

Im Rahmen des Hochschulpakts I sei gemeinsam mit den
Bundesländern vereinbart worden, 95 000 zusätzliche Stu-
dienplätze zu schaffen. Tatsächlich habe man die doppelte
Anzahl geschaffen. Zudem gewährleiste der Bund die Finan-
zierung. Im kommenden Semester rechne man mit 182 000
zusätzlichen Studienanfängern. Daher würden bis zum Jahr
2015 etwa 680 Mio. Euro für den Ausbau weiterer Studien-
möglichkeiten zur Verfügung gestellt, sodass die Bundesmit-
tel in dem Zeitraum von 2011 bis 2015 auf rund 4,7 Mrd.
Euro anstiegen.

Die Bundesregierung habe gegenüber den Ländern in einer
außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der HIS Hochschul-
Informations-System GmbH entsprechende Veränderungen
eingefordert. Es sei vereinbart worden, dass ein unabhängi-
ges Experten-Team die von der HIS-GmbH vorgelegte road

tiative der Bundesregierung nicht auf den Weg gebracht wor-
den. Zudem sei durch die Unterstützung des Parlaments die
Anschubfinanzierung in Form einer Zuwendung und Projekt-
förderung ermöglicht worden. Der Bund als Förderer könne
aber nicht gleichermaßen Mitglied des geförderten Organs
– wie des Stiftungsrates oder Lenkungsausschusses – sein.

Im Rahmen des Projekt-Controllings habe das BMBF auf die
am Projekt unmittelbar beteiligten Akteure eingewirkt und
die Arbeitsschritte begleitet. Ferner werde der Bund durch
eine kollegiale Zusammenarbeit mit den die Stiftung tragen-
den Bundesländern auch weiterhin eine aktive Position
wahrnehmen.

Nach dem Bericht der KMK seien aktuell 10 500 Studien-
plätze in den grundständigen Studiengängen mit örtlicher
Zulassungsbeschränkung unbesetzt. Inklusive der Master-
studiengänge erreiche man einen Wert von 17 000 Studien-
plätzen. Dieser entspreche jedoch nicht der Zahl der nicht
berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber, weil keine
Übersicht darüber existiere, wer sich wo mit welchen Wün-
schen beworben habe. Des Weiteren würden auch solche
Studienplätze erfasst, die nicht auf eine große Nachfrage un-
ter den Studienbewerberinnen und -bewerbern stießen.

Für eine Teilnahme am DoSV hätten es viele Hochschulen
zur Bedingung gemacht, dass ihre Autonomie bei der Aus-
wahl und Zulassung der Bewerber gewährleistet werde. Da-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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