BT-Drucksache 17/703

Lärmschutz beim Ausbau der Bundesautobahn 10 im Bereich der Gemeinden Michendorf und Schwielowsee

Vom 11. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/703
17. Wahlperiode 11. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann,
Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Stephan Kühn, Ingrid Nestle,
Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl,Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lärmschutz beim Ausbau der Bundesautobahn 10 im Bereich der Gemeinden
Michendorf und Schwielowsee

Die Bundesautobahn 10 zwischen den Autobahndreiecken Nuthetal und Pots-
dam ist einer der am meisten befahrenen Autobahnabschnitte Deutschlands. Er
soll von derzeit sechs auf durchgehend acht Fahrbahnen ausgebaut werden. Im
Bereich der Abfahrt Michendorf und der Raststätte Michendorf sollen durch
den Bau von Parallelfahrbahnen sogar zwölf Fahrbahnen entstehen. Schätzun-
gen zufolge wird das Verkehrsaufkommen von derzeit 88 000 Fahrzeugen auf
bis zu 126 000 Fahrzeuge pro Tag steigen. Das Bauvorhaben befindet sich ak-
tuell im Planfeststellungsverfahren. Es wurde ohne vorherige Beteiligung der
Kommunen und Einwohner eingeleitet. Die Planungen stoßen bei den Anwoh-
nern auf starke Kritik, weil eine zunehmende Verlärmung zu erwarten ist und
die bisher vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen nicht für ausreichend erachtet
werden.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP hat sich die Bundesregie-
rung für eine reduzierte Lärmbelastung beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
ausgesprochen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Beteiligung von
Kommunen und Bürgern beim Ausbau der A10 zwischen den Dreiecken
Nuthetal und Potsdam auf das reine Planfeststellungsverfahren beschränkt
bleiben soll?

2. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich den Einsatz von offenpori-
gen Asphalttypen (Flüsterasphalt) für den Ausbau von Autobahnen in besie-
delten Gebieten?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Anspruch auf Voll-
schutz vor Überschreitung der Lärmgrenzwerte nach der 16. BImSchV beim
Ausbau der A10 allein durch den Bau von Lärmschutzwänden untersucht
wurde und andere Lärmminderungsmaßnahmen, wie der Einbau von offen-
porigem Asphalt, nicht in die Variantenuntersuchung zum Lärmschutz bei
diesem Ausbau des Bundesverkehrsweges eingeflossen sind?

Drucksache 17/703 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Gab es vor der Einleitung der Planfeststellung für den Ausbau der A10 Ab-
stimmungen zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirt-
schaft des Landes Brandenburg und dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung hinsichtlich des Lärmschutzes?

Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Abstimmungen?

5. Welche Rolle spielte bei den Abstimmungen zwischen Landes- und Bundes-
verkehrsministerium der Einbau von Flüsterasphalt, und welche Position
zum Einbau dieses Asphaltes hat dabei das Bundesverkehrsministerium ver-
treten?

6. Wie wird beim Ausbau der A10 die EU-Umgebungslärmrichtlinie umge-
setzt, und in welcher Form liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmak-
tionspläne für den Ausbaubereich vor?

7. Warum ist der Ausbau der A10 im genannten Abschnitt auf durchgehend
acht Fahrspuren so dringend, dass keine Vorbeteiligung von Kommunen und
Bürgerinnen und Bürgern möglich war, obwohl die prognostizierte Ver-
kehrsbelastung von bis zu 126 000 Kfz pro Tag erst im Jahre 2025 erreicht
werden soll?

8. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, zur Wahrung eines rechts-
sicheren Verfahrens, das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A10
zu beenden und nach Überarbeitung der Lärmschutzplanung erneut zu be-
ginnen?

Berlin, den 11. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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