BT-Drucksache 17/6977

Renaturierung der Saale

Vom 12. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6977
17. Wahlperiode 12. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Jan Korte, Ralph Lenkert,
Dorothee Menzner, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Renaturierung der Saale

Die Saale ist mit ihren 413 Kilometern Länge der zweitlängste Nebenfluss der
Elbe. Im 2. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung (BMVBS) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
(Haushaltsausschussdrucksache 17(8)2983 vom 28. April 2011) wird die Saale
als „Restwasserstraße“ kategorisiert. Das bedeutet laut BMVBS, dass sowohl
Ausbau- und Optimierungsmaßnahmen als auch verkehrsbezogene Unterhal-
tung und Betrieb „nicht mehr wahrgenommen“ werden. Das hat nicht nur Aus-
wirkungen auf die Schifffahrt, sondern auch auf die Natur. Werden Unterhal-
tung und Betrieb unterlassen, entwickelt sich der Fluss naturgemäß. Er bildet
Mäander und natürliche Uferstrukturen mit Weich- und Hartholzaue. Das hat
wiederum Konsequenzen für die öffentliche und private Nutzung der Uferbe-
reiche.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist es richtig, dass an der Saale als Restwasserstraße weder Ausbau- noch Op-
timierungsmaßnahmen vorgenommen werden und „verkehrsbezogene Unter-
haltung“ und „verkehrsbezogener Betrieb“ „nicht mehr wahrgenommen“
werden (28. April 2011, 2. Bericht des BMVBS an den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages, Haushaltsausschussdrucksache 17(8)2983)?

2. Werden die vorhandenen Schleusen weiterbetrieben?

3. Ist bei Einstellung des Betriebes ein vollständiger Rückbau der Querbau-
werke geplant?

4. Welche Aufgaben an der Saale werden an Dritte vergeben?

5. Welche Wasserkraftanlagen werden an der Saale betrieben, wie viel Leis-
tung (in MW) erbringen diese Kraftwerke im Einzelnen, und wie viel Strom
produzieren sie jeweils jährlich?

6. Welche Maßnahmen wurden nach den §§ 34 und 35 des Gesetzes zur Ord-
nung des Wasserhaushalts (WHG) bisher an den Wasserkraftanlagen für die
Möglichkeit einer Fischwanderung flussauf- und flussabwärts bzw. einer

Geschiebedurchgängigkeit ergriffen, und welche sind noch in Planung bzw.
im Bau befindlich (bitte einzeln und getrennt nach Planungsphase auf-
listen)?

7. Wie hoch muss die im Flussbett verbleibende Mindestwassermenge bei
einem Ausleitungskraftwerk mindestens sein, und mit welchen ökologi-
schen Folgen ist bei dieser Mindestwassermenge zu rechnen?

Drucksache 17/6977 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Beinhaltet die Gewässerunterhaltung bzw. Unterhaltungslast nach § 39
WHG Flussausbaggerungen?

9. Beinhaltet die „verkehrsbezogene Unterhaltung“ laut dem 2. Bericht des
BMVBS an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Haus-
haltsausschussdrucksache 17(8)2983 vom 28. April 2011) Flussausbagge-
rungen?

10. Was geschieht mit dem entnommenen Sediment?

11. Wird eine Sedimentkonditionierung, bei der anstelle der Ausbaggerung der
Schlick im Gewässer ohne chemische Zusätze verflüssigt wird, in Betracht
gezogen?

12. Findet diese Methode derzeit Anwendung, und wenn ja, wo?

13. Wohin wurde der Abraum aus der Flussverlegung bei Morlesau genau ver-
bracht?

14. Wie ist die genaue Definition einer Unterhaltungsmaßnahme?

15. Inwiefern sind Schubverbände mit Knick bereits in der Anwendung?

16. Wird das Wehr an der Kesselmühle in Uterethal an der Thulba ersatzlos
entfernt?

17. Welche Maßnahmen werden dort genau ausgeführt, und besteht im An-
schluss eine ökologische Durchgängigkeit stromauf- und stromabwärts?

18. Welche Auswirkungen auf den Hochwasserschutz sind durch die Einstel-
lung von Unterhaltungsmaßnahmen an der Saale zu erwarten?

19. Entstehen für die anliegenden Bundesländer durch die Einstellung von Un-
terhaltungsmaßnahmen an der Saale zusätzliche Kosten im Hochwasser-
schutz?

20. Wie steht die Bundesregierung in Anbetracht der Einstufung der Saale als
Restwasserstraße zum Verkehrsprojekt Saalekanal?

21. Ist jetzt ein Verzicht auf das Verkehrsprojekt Saalekanal vorgesehen, und
wenn nicht, welche Gründe hat die Bundesregierung, dieses Verkehrspro-
jekt weiterzuverfolgen?

22. Könnten für Renaturierungsmaßnahmen an der Saale EU-Fördermittel ge-
nutzt werden?

23. Falls es EU-Fördermittel für eine Renaturierung der Saale geben kann, in
welcher Höhe, und/oder unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen
wären diese abrufbar?

24. Inwieweit ist eine Bebauung bzw. landwirtschaftliche und forstwirtschaft-
liche Nutzung am Gewässerrand gestattet, welcher Abstand (in Metern)
muss dabei jeweils eingehalten werden?

Berlin, den 9. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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