BT-Drucksache 17/6963

Überwachung des Hafens Haseldorf

Vom 8. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6963
17. Wahlperiode 08. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter,
Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Überwachung des Hafens Haseldorf

Laut Informationen des „Pinneberger Tageblatts“ vom 25. August 2011 wird der
Hafen in Haseldorf von vier Kameras überwacht, die alle 90 Sekunden ein hoch-
auflösendes Bild an eine Sendezentrale senden. Die Kameras liegen versteckt
und wurden ohne Wissen der Kommune oder des Hafenbetreibers installiert.
Hinweisschilder, die auf die Überwachung hinweisen, sind nicht vorhanden. Da
die Elbe eine Bundeswasserstraße ist, soll nun der Beauftragte der Bundesregie-
rung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Vorfall prüfen.

Laut „Uetersener Nachrichten“ vom 25. August 2011 wurde die Überwachung
von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und der Gesellschaft für Frei-
landökologie und Naturschutzplanung mbH veranlasst, um Daten über die Stö-
rung von Brut- und Rastvögeln zu sammeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass die Aufstellung der Kameras im Hafen Haseldorf von
der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und der Gesellschaft für Frei-
landökologie und Naturschutzplanung mbH in Auftrag gegeben wurde?

2. Werden personenbeziehbare Bildaufnahmen erstellt, und wenn ja, mit wel-
cher Rechtfertigung?

3. Wer trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der
Kameras?

4. Wieso weisen keine Hinweisschilder auf die Kameras hin?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass selbst bei Errichtung von
Videoüberwachungen, bei denen der Anwendungsbereich des Bundesdaten-
schutzgesetzes (BDSG) nicht eröffnet wird, eine angemessene Öffentlich-
keitsarbeit notwendig erscheint, um für die betroffenen Bürger hinreichende
Transparenz entsprechender Vorhaben zu gewährleisten?

6. Wann wurden die Kameras installiert, und für welchen Zeitraum ist die

Überwachung angesetzt?

7. Ist es zutreffend, dass die Kameras ausschließlich für den Zweck installiert
wurden, um Informationen über die Störung von Brut- und Rastvögeln zu
sammeln?

Falls dies nicht zutrifft, was sind sonst die Gründe für die Aufstellung der
Kameras?

Drucksache 17/6963 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Wurden zu dem in Frage 7 benannten Zweck auch in bzw. an anderen Häfen
oder Bundeswasserstraßen Kameras aufgestellt, und wo und für wie lange
stehen diese Kameras?

9. Werden die Aufnahmen dauerhaft gespeichert, und falls ja, wer hat wann
und wo Zugang zu diesen Aufnahmen?

10. Nach welchem Verfahren wird allgemein entschieden, ob in Häfen oder an
anderen Orten entlang von Bundeswasserstraßen Überwachungskameras
aufgestellt werden?

11. Inwiefern trifft es zu, dass die Erkenntnisse aus der Überwachung zu neuen
Regeln bei der Befahrung Richtung Pagensander Nebenelbe und der Bin-
nenelbe führen sollen?

a) Welche neuen Regeln sollen hier ggf. eingeführt werden?

b) Können diese Regeln auch ein Fahrverbot beinhalten, und welche
Schiffstypen wären davon betroffen?

12. Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der zunehmenden Ver-
schlickung kleinerer, vor allem durch Sportschiffer genutzter, Elbhäfen
aufgrund des höheren Sedimentaufkommens infolge der Vertiefungen von
Unter- und Außenelbe und einem möglichen Fahrverbot in diesen Häfen
zum Schutz von Brut- und Rastvögeln?

13. Inwiefern gibt es Untersuchungen, wie sich die mit einer weiteren Elbver-
tiefung zunehmende Containerschifffahrt auf Unter- und Außenelbe auf
Brut- und Rastvögel auswirkt?

Berlin, den 8. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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