BT-Drucksache 17/6949

Emissionshandel und Emissionsbenchmarks für die Chemische Industrie

Vom 8. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6949
17. Wahlperiode 08. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dorothea Steiner, Dr. Hermann Ott,
Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg),
Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Emissionshandel und Emissionsbenchmarks für die Chemische Industrie

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4933 der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Klimaschutzanstrengungen der
chemischen Industrie hat sich die Bundesregierung grundsätzlich positiv zur
europäischen Benchmarkregelung im Rahmen der dritten Handelsperiode des
EU-Emissionshandelsregimes (EU-ETS) ausgesprochen. Die Bundesregierung
sieht in ihrer Antwort jedoch darüber hinaus keine Notwendigkeit, im Rahmen
ihrer Klimaschutzbemühungen sektorspezifische Ansätze, d. h. Minderungs-
strategien für einzelne Prozesse oder Verfahren, einzuführen. Hieraus ergeben
sich Folgefragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Tatsache, dass die Emissionsbench-
marks seitens der Kommission auf der Basis der freiwilligen Angaben der
Industrie und der Empfehlungen unabhängiger Berater errechnet wurden,
die Gefahr, dass diese zu hoch angesetzt worden sind?

2. Ist es nach Erkenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Angaben
der Industrie keiner amtlichen Prüfung durch die zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten unterzogen wurden?

3. Besteht die Gefahr, dass die Effizienzpotenziale durch die Industrie nur un-
genügend bzw. unvollständig berichtet wurden?

4. Kann nach Erkenntnis der Bundesregierung ein Fall eintreten, dass die Zu-
teilung auf Basis der neuen Benchmarks zu einer Überallokation führt, d. h.
dass mehr zugeteilt wird, als tatsächlich von Anlagen benötigt wird?

5. Hält die Bundesregierung die Benchmarkregelung vom 27. April 2011 aus
Klimaschutzgesichtspunkten insgesamt für ausreichend ambitioniert oder
sollten in absehbaren Abständen weitere Fortentwicklungen der Bench-
marks vorgenommen werden?

6. In welchen Zeiträumen sollten nach Auffassung der Bundesregierung die

Benchmarks grundsätzlich neu ermittelt werden, um der Entwicklung des
Standes der Technik Rechnung zu tragen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Benchmarkregelung
des Artikels 10a der EU-Emissionshandelsrichtlinie zu dynamisieren, also
beispielsweise die Kommission zu verpflichten, die Benchmarks alle fünf
Jahre zu überprüfen?

Drucksache 17/6949 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Wie bewertet die Bundesregierung alternativ die Möglichkeit, die Bench-
markregelung des Artikels 10a der EU-Emissionshandelsrichtlinie durch
Einführung einer „Frontrunner-Regelung“ zu dynamisieren, also beispiels-
weise den Benchmark alle fünf Jahre auf das Niveau des zu diesem Zeit-
punkt CO2-effizientesten Produzenten zu stellen?

9. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung langfristig die Notwendigkeit,
neben den energiebedingten und prozessbedingten Emissionen auch den in
den chemischen Produkten eingebundenen fossilen Kohlenstoff regulato-
risch in die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung einzubeziehen?

10. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung eine ganz- oder anteilige Nutzung
von Biomasse als Feedstock für die jeweiligen Produktionsprozesse im
Rahmen der Emissionsberechnungen berücksichtigt werden können?

11. Welche sonstigen Strategien verfolgt die Bundesregierung für die Weiter-
entwicklung des Sektors „chemische Industrie“ hinsichtlich des Klima-
schutzes, der Effizienz und der Rohstoffbasis?

Berlin, den 8. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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