BT-Drucksache 17/6888

Vergabepraxis beim "Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung" (FEB) des BMZ

Vom 1. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6888
17. Wahlperiode 01. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger,
Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.

Vergabepraxis beim „Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung“ (FEB)
des BMZ

Jährlich vergibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) Fördergelder für die entwicklungspolitische Informa-
tions- und Bildungsarbeit im Inland an in Deutschland engagierte zivilgesell-
schaftliche Organisationen (ZGO). Ein größerer Teil dieser Mittel wird über das
„Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung“ (FEB) vergeben. Bis Ende
2010 verwaltete die Inwent gGmbH diesen Fördertopf für das BMZ, seit Anfang
2011 ist hierfür die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH zuständig und ab 2012 wird diese Aufgabe voraussichtlich an die
noch zu gründende neue bundeseigene „Servicestelle für bürgerschaftliches und
kommunales Engagement“ über gehen. Die Kriterien der Vergabe von Förder-
mitteln aus dem FEB leiten sich inhaltlich aus dem BMZ-Konzept 159: „Ent-
wicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“ in seiner gültigen Fas-
sung aus dem Jahr 2008 ab. Die formalen Kriterien für die Vergabe und das
Monitoring sind in der ANBest- P/entwicklungspolitische Bildung niedergelegt
(aktuell gültiger Stand: 2006). Daneben verfügt das FEB laut Inwent-Homepage
„über keine eigenen Förderrichtlinien“.

Das FEB hat sich in den vergangenen Jahren etabliert und – trotz vorhandener
Schwächen – bisher bewährt. Ein relativ breites Spektrum an ZGO bekam För-
dergelder zugesprochen, wobei die jeweilige Konzeption und inhaltliche Gestal-
tung der mit FEB-Geldern durchgeführten Maßnahmen und Aktivitäten bisher
größtenteils den geförderten Organisationen und Initiativen vorbehalten blieb.
Eine solche Förderpraxis ist auch notwendig, um eine eigenständige Meinungs-
bildung der Bürgerinnen und Bürger in einer pluralen Demokratie zu gewähr-
leisten und die bestehenden Vorgaben umzusetzen: „Informationsarbeit liefert
umfassende Hintergrundinformationen zu entwicklungspolitischen Fragestel-
lungen. Bildungsarbeit umfasst Maßnahmen des Globalen Lernens, welche die
kritische Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürger mit entwicklungs-
politischen Themen fördern und zu eigenem Engagement ermutigen sollen.“
(BMZ-Konzept 159, S. 3)

Die bereitgestellten FEB-Mittel decken bei Weitem nicht den realen Bedarf, um

eine hinreichend informierte eigenständige Meinungsbildung in der deutschen
Gesellschaft über Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zu ermöglichen. Zudem
ist die Nachfrage sehr groß, so dass die durch ZGO beantragten Fördervolu-
mina stets weit höher liegen, als die zur Verfügung stehenden Mittel. Im Jahr
2010 lag das Verhältnis von beantragten und bewilligten Förderanträgen bei
249 zu 162, im Jahr 2011 bei 244 zu 167, wobei häufig die beantragten Budgets
nur stark gekürzt bewilligt werden. Diese Lage hat sich auch durch eine Mit-

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telaufstockung von 2010 auf 2011 (2010: 4 845 000 Euro bereitgestellte FEB-
Mittel; 2011: 5 650 000 Euro bereitgestellte FEB-Mittel) im Rahmen der Auf-
stockung von BMZ-Mitteln insgesamt (Einzelplan 23) um 149 Mio. Euro nicht
entschärft.

Das Amalgam aus der im Prinzip zu begrüßenden Übertragung der politischen
Steuerungskompetenz von den vormaligen staatlichen Durchführungsorganisa-
tionen (Deutscher Entwicklungsdienst – DED, Inwent, GTZ) auf das BMZ als
zuständiges Ministerium, die Eingliederung von Inwent samt der Verwaltung
des FEB-Topfs in die neue GIZ GmbH, die starke Kürzung der FEB-Gelder so-
wie eine anhaltend große und noch gestiegene Nachfrage haben im Rahmen der
Vergabe von FEB-Geldern für den Förderzyklus 2011 zu einer sehr problema-
tischen Vergabe- und Förderpraxis geführt, welche in einigen Fällen die Ver-
mutung nahelegt, dass politische Zensur von inhaltlich missliebigen Positionen
bei Auswahl und Einflussnahme auf die Durchführung ausgeübt werden sollte.

Da sich die Förderrichtlinien gegenüber den Vorjahren nicht verändert haben,
hat sich scheinbar deren Auslegung verändert. Mit dem Hinweis auf das Krite-
rium der „Vielfalt der Perspektiven“ und den Grundsatz, dass „Kontroverses
kontrovers dargestellt“ werden muss, wird nun allem Anschein nach verstärkt
darauf gedrungen, dass den Positionen der Bundesregierung und auch der deut-
schen Wirtschaft sowohl inhaltlich, als auch personell (beispielsweise bei der
Auswahl von Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmern) ein größeres Ge-
wicht in den geförderten Maßnahmen eingeräumt werden muss.

Gleichzeitig stehen Teile der Vorgaben zur Fördermittelverwendung in einem
inzwischen unhaltbar gewordenen anachronistischen Gegensatz zum offiziellen
Anspruch der Bundesregierung, eine „Partnerschaft auf Augenhöhe“ mit den
sogenannten Partnerländern zu praktizieren. Durch den kategorischen Aus-
schluss der Übernahme von Reisekosten für Expertinnen und Experten des
Globalen Südens, wird das strukturelle Problem, dass in Deutschland in der
Regel nur deutsche „Expert/innen“ (meist aus der EZ oder von deutschen Uni-
versitäten) über die Länder und Probleme des Globalen Südens sprechen, statt
mit ihnen zu sprechen, noch zementiert. Somit wird eine authentische Darstel-
lung von Denkansätzen aus dem Globalen Süden, insbesondere über eigene
Entwicklungskonzepte und ihre Sicht auf die „klassische“ Entwicklungszusam-
menarbeit benachteiligt und behindert und eine wirkliche „Partnerschaft auf
Augenhöhe“ strukturell verhindert.

Schließlich wird über die Vergabe der FEB-Mittel jährlich abschließend erst im
März oder April durch die GIZ GmbH entschieden. Hierdurch wird für einjäh-
rige Projektzusagen das Haushaltsjahr, innerhalb dessen die Fördermittel ver-
wendet werden dürfen, de facto auf acht bis neun Monate verkürzt. Dies führt
nicht nur zu der Situation, dass (außer bei mehrjährigen Projekten) im ersten
Quartal keinerlei Projekte durchgeführt werden können, sondern hat vor allem
auch zur Folge, dass den antragstellenden Organisationen und auch ihrem Per-
sonal ein Großteil an Planungssicherheit in unnötiger Weise vorenthalten und
genommen wird – zumal ein Anspruch von ZGO auf eine Weiterförderung nicht
besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Gibt es neben den Kriterien, die sich aus dem BMZ-Konzept 159 ableiten
lassen, noch weitere, vor allem öffentlich nicht bekannte Kriterien, anhand
derer die Auswahl der über das FEB geförderten Projekte erfolgt?

Wenn ja,

a) welches sind diese Kriterien, und wo sind diese verankert, und
b) werden diese jedes Jahr neu festgelegt bzw. angepasst?

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2. Inwiefern hat sich die Auslegung der FEB-Förderkriterien seit 2009 verän-
dert?

3. Wie verhält sich die Bundesregierung zum Vorwurf, dass im Bezug auf die
Auslegung der FEB-Förderkriterien über die vergangenen Jahre in der För-
derpraxis sich Änderungen sowohl im Bereich der Mittelvergabe, als auch im
Bereich des Monitorings der geförderten Projekte durch die GIZ GmbH (ehe-
mals Inwent) bzw. das BMZ ergeben haben, so dass nun Projekte, die in ihrem
Konzept eine kritische Sicht auf die Politik der OECD-Länder einbringen und
thematisieren wollen, tendenziell eher keine Förderung erhalten oder mit
Auflagen und Kontrollmechanismen zu rechnen haben, die darauf abzielen,
solche kritischen Positionen zu verhindern?

4. Inwiefern und auf welcher Grundlage müssen beispielsweise Druckerzeug-
nisse, die mit FEB-Fördergeldern im Rahmen eines genehmigten Projektes
erstellt werden, vor Druck der GIZ GmbH als Fördergeber vorgelegt werden?

a) Anhand welcher Kriterien werden solche Druckerzeugnisse vor allem in-
haltlich geprüft?

Welches sind die Kriterien, die zu einem Entzug der Druckerlaubnis oder
Durchführung der Maßnahme führen, und welche Kriterien müssen um-
gekehrt erfüllt sein, damit der Druck oder die Maßnahme genehmigt
wird?

b) Wird bei der Prüfung auch bewertet, inwiefern die Druckerzeugnisse
regierungs- oder wirtschaftskritische Artikel beinhalten, die möglicher-
weise politisch von der Linie des BMZ abweichen, und wie wird damit
umgegangen?

5. Über welches Verfahren, in welchen Zeitabständen und auf welcher Grund-
lage werden für das FEB die zwischen BMZ und GIZ GmbH (vormals Inwent
und künftig „Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engage-
ment“) vereinbarten Prioritätensetzungen, die von der GIZ GmbH neben den
öffentlich bekannten Kriterien für die Auswahl der Projekte zu berücksich-
tigen sind, festgelegt?

6. Wie genau verläuft das Auswahlverfahren für einen Förderzyklus, von der
Abgabe eines Förderantrags Ende Oktober eines Jahres bis zur endgültigen
Entscheidung über die Vergabe aller vorhandenen Fördergelder in der Regel
im März oder April des Folgejahres (welches auch schon das erste Förder-
jahr ist), und welche Personen, BMZ-Referate, GIZ-Abteilungen und künf-
tige Organisationseinheiten der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches
und kommunales Engagement sind darin zu welchen Zeitpunkten invol-
viert?

7. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Forderung nach mehr Transparenz
und wird diese insofern berücksichtigen, dass künftig die Namen, Projektzu-
sammenfassungen und bewilligten Fördervolumina aller Zuwendungsemp-
fänger von FEB-Geldern veröffentlicht werden, so wie es andere öffentliche
Zuschussgeber im Bereich der entwicklungspolitischen Bildung (wie bei-
spielsweise das Land Berlin) schon heute tun?

8. Welche Organisationen, wie viele und welche Projekte wurden mit welchen
Finanzvolumina in den vergangenen fünf Jahren (seit dem Förderzyklus
2006) durch Mittel des FEB gefördert, und welche Gesamtmittel standen in
den einzelnen Jahren dem FEB zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach
Bundesländern, Finanzvolumina, tatsächlich vorhandenen Mitteln der letz-
ten fünf Jahre – pro Jahr – etc.)?

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9. Inwiefern trifft es zu, dass im BMZ bzw. der GIZ GmbH darüber nach-
gedacht wird, künftig auch in der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit
vermehrt Fördergelder über thematisch festgelegte Fazilitäten zu vergeben,
wodurch die Möglichkeit einer bisher noch relativ freien Themenwahl
durch die Zuwendungsempfänger stark eingeschränkt würde?

10. In welcher Höhe standen dem FEB in den vergangenen fünf Jahren (2006
bis 2011) BMZ-Mittel zur Verfügung (Soll-Werte), in welcher Höhe (ad-
diertes Gesamtvolumen) wurden jeweils Fördermittel pro Jahr genehmigt,
und wie hoch lag die tatsächliche Mittelverwendung (Ist-Werte) in diesen
Jahren?

11. Wie hoch waren in den vergangenen fünf Jahren (2006 bis 2011) die je-
weils in der Summe aller Anträge beantragten Projektbudgets seitens der
Antragsteller, und wie hat sich das jährlich beantragte Fördervolumen pro-
zentual über die Jahre entwickelt?

12. In welcher Höhe werden nach dem derzeitigen Planungsstand dem FEB für
den nächsten Förderzyklus 2012 Mittel zur Verfügung gestellt – vor allem
vor dem Hintergrund, dass laut Haushaltsentwurf für 2012 für das BMZ
über den Einzelplan 23 abermals eine leichte Steigerung der zur Verfügung
stehenden Bundeshaushaltsmittel für die Entwicklungszusammenarbeit
vorgesehen ist?

a) Falls ein Einfrieren oder eine Reduzierung der FEB-Mittel gegenüber
dem Förderzyklus 2011 vorgesehen ist, wodurch wird dies begründet?

b) Falls eine Mittelsteigerung gegenüber dem Förderzyklus ab 2011 vorge-
sehen ist, wie begründet sich diese?

13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die entwicklungs-
politische Informations- und Bildungsarbeit einen wichtigen Pfeiler im Ge-
samtkonzept deutscher Entwicklungspolitik darstellt und deshalb sich auch
die für diese zur Verfügung gestellten Finanzmittel am Bedarf orientieren
muss, um hinreichend und wirksam eine informierte und eigenständige
Meinungsbildung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger über interna-
tionale Zusammenarbeit und Zusammenhänge zu ermöglichen?

14. Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Position zu eigen, dass das
jetzige Entscheidungsverfahren zur Vergabe von FEB-Geldern dahinge-
hend reformiert werden muss, dass es zu einem kürzeren Entscheidungs-
verfahren kommen und/oder der jeweilige Zeitpunkt der Antragstellung
(derzeit: jeweils Ende Oktober) vorgezogen werden muss, damit die Ent-
scheidung über eine Förderzu- oder -absage den Antragstellerinnen und
Antragstellern schon so früh wie möglich zu Beginn des Haushaltsjahres
gegeben werden kann – mit dem Ziel, den Organisationen mehr Planungs-
sicherheit zu geben und es somit überdies zu ermöglichen, dass mehr Maß-
nahmen auch schon im ersten Quartal eines Förderjahres durchgeführt wer-
den können?

15. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die entwicklungs-
politische Kampagnenarbeit sich unter Gesichtspunkten der Wirkungs-
orientierung als äußerst effektives Instrument erwiesen hat und deshalb
auch zu einem expliziten Förderschwerpunkt im Rahmen des FEB werden
sollte, wie es beispielsweise bei der ZGO-Förderung durch EuropeAid
heute schon der Fall ist?

Falls dies nicht vorgesehen sein sollte, warum nicht?

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16. Womit begründet die Bundesregierung die restriktivere Auslegung der
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) in der Förderpraxis des FEB, die ab 2011 dazu führt, dass nun
ausnahmslos jedes Druckerzeugnis, welches mit Fördergeldern kofinanziert
wird, vor Drucklegung der GIZ GmbH zur inhaltlichen Überprüfung vor-
zulegen ist?

Welcher Zweck wird mit dieser Auflage verfolgt und inwiefern teilt die
Bundesregierung die Auffassung, dass es sich hierbei um eine problemati-
sche Auflage handelt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es hierbei
auch schon Versuche gab, die Publikation besonders kritischer Inhalte zu
verhindern?

17. Wird die Bundesregierung auf die an dieser Praxis aus der Zivilgesellschaft
geäußerte Kritik reagieren und auf derartige Auflagen und/oder eine
extrem restriktive Auslegung künftig verzichten – wobei die Sinnhaftigkeit
von Qualitätskontrollen bei Materialien für die schulische Bildung, um vor
allem diskriminierende Inhalte auszuschließen, nicht bestritten wird?

Falls nein, warum nicht?

18. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass kritische Positio-
nen gegenüber ihrer eigenen Politik oder der deutschen Wirtschaft im Rah-
men von Maßnahmen, die mit FEB-Geldern durchgeführt werden, geäußert
und/oder publiziert werden können, ohne dass dies zu Mittelkürzungen
führt oder durch Auflagen unterbunden wird?

19. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Veröffentli-
chung von ZGO-Positionen im Rahmen von FEB-geförderten Publikationen
möglich sein sollte, ohne dass stets und überall auch noch andere Positionen,
wie die der Bundesregierung oder der deutschen Wirtschaft dargestellt und
den eigenen Positionen gegenübergestellt werden müssen?

20. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Kriterium,
dass „Kontroverses kontrovers dargestellt“ werden soll, gerade auch dann
erfüllt ist, wenn in manchen Aktivitäten oder Publikationen, deren Förde-
rung durch das FEB beantragt wird, fast ausschließlich Positionen aus dem
Globalen Süden ein Podium und eine Stimme in Deutschland gegeben wer-
den soll, um deren strukturelle Benachteiligung gegenüber den ohnehin
sehr leicht zugänglichen Positionen der Bundesregierung, der deutschen
EZ-Expertinnen und -Experten, sowie der deutschen Wissenschaft zu den
behandelten Themen auszugleichen?

21. Ist die Bundesregierung dahingehend offen für eine Änderung der Förder-
richtlinien des FEB, dass künftig auch die Übernahme von Reisekosten aus
den Ländern des Globalen Südens im Rahmen von geförderten Projekten
ermöglicht wird – gerade auch, um die Bedingungen für einen wirklichen
„Dialog auf Augenhöhe“ mit Expertinnen und Experten aus diesen Län-
dern herzustellen, damit eine echte „Partnerschaft auf Augenhöhe“ über-
haupt erst entstehen kann?

Wenn nein, warum nicht?

Wie und mit welchen Akteuren gedenkt die Bundesregierung in diesem Fall
ihre im deutschen Afrika-Konzept angestrebte „Partnerschaft auf Augen-
höhe“ auch im Bereich der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit herzu-
stellen?

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22. Gibt es ein geeignetes Evaluierungsverfahren, welches die Arbeit derjenigen
Abteilungen, Referate und Personen im BMZ und der GIZ GmbH hinsicht-
lich ihrer Wirkungsorientierung insbesondere dahingehend überprüft, ob
nicht die aufgewendeten Kapazitäten bei GIZ GmbH und BMZ für ihre
doch zuweilen recht aufwändig durchgeführten Kontrollmaßnahmen sinn-
voller im Sinne einer Erhöhung der Wirksamkeit von entwicklungspoli-
tischer Informations- und Bildungsarbeit eingesetzt werden könnten?

23. Inwiefern wird sich die Übertragung der Verwaltung des FEB von der GIZ
GmbH an die neue „Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales
Engagement“ auswirken, und wird es in absehbarer Zeit zu Änderungen im
Bereich der Förderrichtlinien und -kriterien, deren Auslegung und der mit
dem BMZ vereinbarten Prioritätensetzung kommen?

Berlin, den 1. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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