BT-Drucksache 17/688

Das geplante Migrationsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Ghana

Vom 10. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/688
17. Wahlperiode 10. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm,
Annette Groth, Heike Hänsel, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich und
der Fraktion DIE LINKE.

Das geplante Migrationsabkommen der Bundesrepublik Deutschlandmit Ghana

Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit werden zunehmend in den
Dienst einer repressiven EU-Migrationspolitik gestellt. So geht es für die EU-
Innen- und -Justizminister darum, dass „die Kooperation mit Drittstaaten im
Kampf gegen die illegale Migration durch die Entwicklung von Anreizen zur
Kooperation, Partnerschaftsabkommen zu Migration und Entwicklung [und]
durch die Förderung zirkulärer Migration, indem befristetet Aufenthalts-
genehmigungen zu Arbeitszwecken oder weiterer Aus- und Fortbildung gewährt
werden“, gestärkt wird (vgl. http://www.oneworld.at/agez/Migration-und-Ent-
wicklung.pdf).

Diese „Kooperation“ vor allem der nord- und westafrikanischen Länder im
Migrationsbereich wird von der EU und einzelnen EU-Staaten mit Hilfe einer
Mischung von politischemDruck und „Anreizen“ hergestellt. Ziel ist eine engere
Zusammenarbeit bei der polizeilich-militärischen Grenzkontrolle, bei der Ein-
führung restriktiver Gesetze und praktischer Maßnahmen gegen Durch-
wandernde bzw. „illegaleMigration“ sowie eine „zuverlässige Rückübernahme“
eigener Staatsangehöriger und – besonders heikel – von Drittstaatsangehörigen
und Staatenlosen. Im Gegenzug werden Visaerleichterungen und befristete Auf-
enthaltsrechte für ausgewählte Gruppen und in begrenzter Zahl in Aussicht ge-
stellt.

Frankreich und Spanien sind Vorreiter beim Abschluss bilateraler Migrationsab-
kommen, vorwiegend mit Maghreb- und Subsahara-Ländern. Mit Migrations-
quoten und Entwicklungskooperationen will vor allem die französische Regie-
rung bisher „unwillige“ Herkunftsländer zur Kooperation bei der Abschiebung
von sogenannten irregulärenMigrantinnen undMigranten bewegen.

Bei dem geplanten bilateralen Migrationsabkommen der Bundesrepublik
Deutschland mit der Republik Ghana handelt es sich um ein Regierungsabkom-
men („Rahmenabkommen“), „das zusammen mit einem bilateralen Rücküber-
nahmeabkommen mit Ghana geschlossen werden soll. Mit dem Rahmenabkom-
men sollen im Einklang mit dem EU-Gesamtansatz Migration die migrations-
politischen und entwicklungspolitischen Ziele beider Seiten miteinander in
Einklang gebracht und eine kohärente umfassende Zusammenarbeit in Migra-
tionsfragen angestrebt werden“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schrift-
liche Frage der Abgeordneten SevimDag˘delen; Bundestagsdrucksache 17/408).
Der Rahmenabkommensentwurf wurde dem ghanaischen Innenminister am
1. Juli 2009 übermittelt; bisher erfolgte noch keine Reaktion.

Drucksache 17/688 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Menschenrechtsorganisa-
tionen an Migrationsabkommen, die von ihnen grundsätzlich wegen der Ver-
knüpfung von entwicklungspolitischer Zusammenarbeit, „legaler“ Einwan-
derung, Bekämpfung „irregulärer“ Migration und Kooperation bei Abschie-
bungen abgelehnt werden?

2. In welchem Umfang, für welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen
sieht der Entwurf des Regierungsabkommens eine befristete Migration von
ghanaischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern nach Deutschland vor?

3. In welcher Beziehung steht dieses Vorhaben genauer zu der Rückübernahme
ghanaischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?

Wozu soll sich die ghanaische Regierung diesbezüglich konkret verpflichten?

4. Inwieweit sieht die Bundesregierung im geplanten Rahmenabkommen einen
Beitrag zu einem veränderten europäischen Migrationskonzept, das auf eine
befristete, rotierende Beschäftigung oder Ausbildung von Migrantinnen und
Migranten in Europa setzt?

5. Inwieweit ist in demVorschlag für Verhandlungen über ein bilateralesMigra-
tionsabkommen mit Ghana enthalten, dass sich Ghana verpflichtet, nicht nur
ghanaische Staatsangehörige sondern auch Angehörige von Drittstaaten und
Staatenlose „zurückzunehmen“, bzw. inwieweit ist dies aus Sicht der Bundes-
regierung erstrebenswert?

6. Inwieweit ist in demVorschlag für Verhandlungen über ein bilateralesMigra-
tionsabkommen mit Ghana enthalten, dass Ghana Unterstützung durch die
BundesrepublikDeutschland bei der Grenzkontrolle bzw. bei der Vermeidung
„illegaler Migration“ erhält?

7. Inwieweit ist in demVorschlag für Verhandlungen über ein bilateralesMigra-
tionsabkommen mit Ghana enthalten, dass ghanaischen Staatsangehörigen
Reiseerleichterungen bzw. Erleichterungen im Visumverfahren gewährt
werden?

Berlin, den 8. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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