BT-Drucksache 17/682

Stand der Umsetzung der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" und weitere Planungen

Vom 10. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/682
17. Wahlperiode 10. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Michael Gerdes, Iris Gleicke,
Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf,
Thomas Oppermann, Florian Pronold, Marianne Schieder (Schwandorf),
Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD

Stand der Umsetzung der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“
und weitere Planungen

Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2008 die Initiative
„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ auf den Weg gebracht. Mit dieser Initiative sollte
die Attraktivität des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland
gestärkt werden, nachdem es der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Dr. Annette Schavan, nicht gelungen war, ein umfassendes Gesetzespaket zur
Wissenschaftsfreiheit vorzulegen.

Die Fraktion der SPD hat die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung aus-
drücklich unterstützt und sich für eine zügige Umsetzung der geplanten Maß-
nahmen eingesetzt. Darüber hinaus hat sich die Fraktion der SPD dafür aus-
gesprochen, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wissenschaft in Deutschland
zu entwickeln und umgehend auf den Weg zu bringen. Ziel der Maßnahmen
soll es sein, den Standort Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftler national wie international noch attraktiver zu gestalten, bürokratische
Hemmnisse abzubauen, Freiräume für die Forschung zu schaffen und die Mit-
telverwendung in der Forschung flexibler zu gestalten.

Mit dem Koalitionsvertrag haben die Fraktionen der CDU, CSU und FDP einen
neuen Anlauf für ein umfassendes Wissenschaftsfreiheitsgesetz angekündigt.
Es steht zu erwarten, dass dieses Gesetzgebungsverfahren auf der Umsetzung
der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ aufbauen wird. Zum Stand der
Umsetzung der Mitte 2008 angenommenen Initiative hat sich das Bundesminis-
terium für Bildung und Forschung bisher bedauerlicherweise jedoch nicht aus-
führlich geäußert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist es wie geplant gelungen, alle Maßnahmen der Initiative „Wissenschafts-
freiheitsgesetz“ bereits im Haushaltsjahr 2009 wirksam werden zu lassen?

Wenn nein, warum ist dies nicht gelungen?

2. Welche Änderungen bei den Haushalts- und Förderregelwerken wurden
durchgeführt?

Drucksache 17/682 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Wie haben sich die Änderungen bei den Haushalts- und Förderregelwerken
ausgewirkt, und falls hierzu noch keine belastbaren Informationen vorliegen,
wann werden die diesbezüglichen Daten und Fakten dem Deutschen
Bundestag zur Verfügung gestellt werden können?

4. Steht bereits fest, ob die Maßnahmen im Rahmen der Initiative hinreichend
erfolgreich waren, um eine umfassende gesetzgeberische Initiative für ein
„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ zu begründen?

5. Welche Ressortforschungseinrichtungen wurden nach der geplanten ressort-
und einrichtungsspezifischen Prüfung in die Initiative einbezogen?

6. Welche konkreten Maßnahmen der Initiative wurden für diese bzw. in
diesen Ressortforschungseinrichtungen wann und mit welchen Wirkungen
umgesetzt?

7. Welche Ressortforschungseinrichtungen wurden aus welchen Gründen
nicht in die Initiative einbezogen, und gibt es Bestrebungen oder bereits
vereinbarte Maßnahmen, um diese Einrichtungen zu einem späteren Zeit-
punkt einzubeziehen?

8. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass alle von
Bund und Ländern gemeinsam geförderten Forschungseinrichtungen unab-
hängig davon, ob sie überwiegend, hälftig oder nur anteilig vom Bund mit-
finanziert werden, die Flexibilisierungsmaßnahmen der Initiative in vollem
Umfang nutzen können?

9. Welche Bundesländer haben die vom Bund eingeführten Flexibilisierungen
in das jeweilige Landesrecht übertragen (bitte um detaillierte Aufstellung
nach Bundesland und Maßnahme)?

10. Welche Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e. V. haben aufgeschlüsselt nach Ländern welche Flexibilisierungs-
maßnahmen der Wissenschaftsfreiheitsinitiative ab wann nutzen können?

11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Bundesländer eine solche Flexibilisie-
rung abgelehnt haben, und wenn ja, mit welcher Begründung?

12. Wie oft und zu welchen Gelegenheiten hat die Bundesministerin für Bil-
dung und Forschung, Dr. Annette Schavan, in Terminen mit Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesländer darauf gedrängt, die Maßnahmen im Rah-
men der Initiative in Landesrecht umzusetzen?

13. Wurden Bundesländern Zusagen finanzieller oder anderer Art gemacht, um
Anreize für eine Übernahme der Regelungen zu setzen?

14. Welche Genehmigungsvorbehalte des Bundesministeriums der Finanzen
sind im Zuge der Initiative abgeschafft oder begrenzt worden?

15. Ist das Bundesministerium der Finanzen bereit, noch weitere Genehmi-
gungsvorbehalte aufzugeben, und wenn ja, an welchen Stellen?

16. Wurden die höheren Quoten zur Selbstbewirtschaftung durch die For-
schungsorganisationen bereits genutzt, und wenn ja, in welchem Umfang?

17. Welche positiven Folgen hat die Abschaffung der Stellenpläne im Bundes-
haushalt für die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, die
Fraunhofer-Gesellschaft und das Wissenschaftszentrum Berlin im Rahmen
eines Pilotprojekts erbracht?

18. Welche Maßnahmen sind bereits mit dem Ziel der Aufgabe des Vergabe-
rahmens erfolgt?

19. Sind die Zustimmungserfordernisse in den W-Grundsätzen umfassend ab-
geschafft worden, und wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/682

20. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Anstellungskonditionen für
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Stärkung der internationalen
Konkurrenzfähigkeit der Forschungseinrichtungen weiterzuentwickeln?

21. Ist es gelungen, die Genehmigungsverfahren für die Beteiligung an Unter-
nehmen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Gründung von Tochter-
gesellschaften im In- und Ausland zu straffen, und wenn ja, durch welche
Maßnahmen?

22. Welche neuen internationalen Beteiligungen deutscher Forschungsorgani-
sationen sind nach Umsetzung dieser Maßnahmen von wem getätigt wor-
den, und hat sich das neue vereinfachte Genehmigungsverfahren für diese
aus Sicht der Bundesregierung bewährt?

23. Wurde bereits ein vereinfachtes Bauverfahren für die Fraunhofer-Gesell-
schaft und die Helmholtz-Zentren geschaffen, und wenn ja, hat sich dieses
Verfahren (anhand welcher Fallbeispiele) bewährt?

24. Welche administrativen Hemmnisse wurden abgeschafft, um das Vergabe-
verfahren wissenschaftsfreundlicher zu gestalten?

25. Wie umfangreich wurde bisher die Möglichkeit durch die Forschungs-
einrichtungen genutzt, die Vergabeart für Liefer- und Dienstleistungen, die
nur zum Zwecke von Forschung und Entwicklung beschafft wurden, frei
zu wählen?

26. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen (wie von der
Fraktion der FPD befürchtet) die Regelungen zur schrittweisen Aufgabe
des Vergaberahmens über mehrere Umsetzungsschritte zu mehr Bürokratie
und weniger Freiheit geführt haben?

27. Gibt es Pläne zur Einführung eines allgemeinen wissenschaftstypischen
Vergütungssystems (Wissenschaftstarifvertragsgesetz)?

28. Bis zu welchem Anteil soll es Forschungseinrichtungen zukünftig ermög-
licht werden, sich an einem Joint Venture zu beteiligen?

29. Hält die Bundesregierung die Einführung des Instruments Selbstbewirt-
schaftungsmittel ohne quantitative Restriktionen für sinnvoll und haus-
halterisch verantwortbar?

30. Gibt es Pläne, das geltende Ausländerrecht noch einmal gezielt dahin-
gehend zu überprüfen, welche der bestehenden Regelungen negative Aus-
wirkungen für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland
haben, und ist geplant, hierzu eine Änderung des Ausländerrechts herbei-
zuführen?

31. Anhand welcher Kriterien plant die Bundesregierung, die Effizienz der
Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ zu
evaluieren, und ist hierzu die Vergabe von Gutachten (bis zu welcher
Kostenhöhe) geplant?

32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher über positive Wirkun-
gen der Flexibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich der internationalen Wett-
bewerbsfähigkeit und Vernetzung der deutschen Wissenschaft und For-
schung, der erfolgreichen Rückholung deutscher Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus dem Ausland, der systematischen Förderung des wis-
senschaftlichen Nachwuchses, der besseren Vereinbarkeit von wissen-
schaftlicher Karriere und Familie sowie der besonderen Förderung von
Frauen in Wissenschaft und Forschung?

Drucksache 17/682 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
33. Welche konkreten organisationsspezifischen Zielvereinbarungen mit wel-
chen Kriterien sind von der Bundesregierung vorgesehen, um die Messbar-
keit der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Forschungseinrichtungen
im Zuge der weiteren Flexibilisierung durch das angekündigte Wissen-
schaftsfreiheitsgesetz sicherzustellen?

Wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Beitrag von belastbaren
Forschungsbilanzen hierzu sowie deren Umsetzungsaussichten im Rahmen
des geplanten Gesetzes?

34. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Steigerungen der Zu-
wendungen oder weitergehende Flexibilisierungsmaßnahmen an konkreten
Erhöhungen der mit den Forschungsorganisationen vereinbarten Ziele zu
binden?

35. Wird die Bundesregierung bei Ausbleiben positiver Effekte auch eine Prü-
fung vornehmen, ob Kontrollmechanismen (etwa im Bereich Vergaberecht
oder hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts des Bundesministeriums
der Finanzen) wieder eingeführt werden sollten?

36. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine einheitliche Definition des
Begriffs „Wissenschaftsfreiheit“, und wie lautet diese?

Berlin, den 10. Februar 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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