BT-Drucksache 17/6799

Beteiligung des Umweltbundesamtes bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor dem Hintergrund der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes

Vom 16. August 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6799
17. Wahlperiode 16. 08. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Harald Ebner, Cornelia Behm, Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, Hans-Josef Fell, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg),
Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beteiligung des Umweltbundesamtes bei der Zulassung von Pflanzenschutz-
mitteln vor dem Hintergrund der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes

Das Umweltbundesamt (UBA) ist Einvernehmensbehörde bei der Zulassung
von Pflanzenschutzmitteln. Gerade vor dem Hintergrund der vielfältigen Risi-
ken für Tiere, Pflanzen, Wasser und Boden durch Pflanzenschutzmittel ist hier
eine eindeutige Zuständigkeit gegeben. Um diese Aufgabe ausreichend wahr-
nehmen zu können, muss das UBA entsprechend mit fachlichen und finanziellen
Kapazitäten ausgestattet sein.

Vor dem Hintergrund der durch das Inkrafttreten der EU-Pflanzenschutzmittel-
verordnung notwendig gewordenen Novellierung des Pflanzenschutzrechts
kommen auf das UBA weitere Aufgaben zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie schätzt die Bundesregierung allgemein die Rolle des UBA bei der Zulas-
sung von Pflanzenschutzmitteln ein?

2. In welchen Bereichen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist zukünftig
eine Beteiligung des UBA als Einvernehmensbehörde vorgesehen und in
welchen nicht?

Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf die Notwendigkeit
eines Einvernehmens mit dem UBA in den betreffenden Bereichen?

3. Wie sieht die derzeitige Ausstattung (insbesondere Personalstellen) des UBA
zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgabe der Bewertung der Auswirkun-
gen von Pflanzenschutzmitteln auf den Naturhaushalt im Rahmen der Zulas-
sungsverfahren aus?

4. Wie viele Beurteilungen der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf
den Naturhaushalt hat das UBA im Rahmen von Zulassungsverfahren oder
Anwendungsbestimmungen zwischen 2005 und 2010 jährlich vorgenom-
men?
5. Wie lange benötigte das UBA bisher durchschnittlich für das Erstellen dieser
Beurteilungen, welches war der längste und welches der kürzeste Zeitraum?

6. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen hat die Stellungnahme des
UBA eine Zulassung oder Anwendungsgenehmigung des entsprechenden
Pflanzenschutzmittels verhindert?

Drucksache 17/6799 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Welche Auswirkungen wird die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes auf die
Rolle des UBA als Einvernehmensbehörde haben?

8. Ist es vorgesehen, dem UBA Fristen zur Erstellung der Bewertung zu setzen,
nach deren Verstreichen die Beteiligung des UBA nicht mehr notwendig ist?

Wenn ja, welche Fristregelungen sind konkret vorgesehen, und wer setzt die
jeweiligen Fristen fest?

9. Aus welchen Gründen erachtet die Bundesregierung es für notwendig, solche
Fristen in das Gesetz aufzunehmen?

10. Ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Novellierung
des Pflanzenschutzrechts neue Anforderungen an das UBA, die eine Stär-
kung der Ausstattung (insbesondere Personal) des UBA im Bereich der
Beurteilung von Pflanzenschutzmittel notwendig machen?

Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass diese Stärkung der Ausstattung er-
folgt?

Wenn nein, aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung zu dieser
Einschätzung?

Berlin, den 15. August 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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