BT-Drucksache 17/6743

Gemeinschaftsstatistiken zu Migration und Asyl

Vom 3. August 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6743
17. Wahlperiode 03. 08. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Petra Pau und der Fraktion
DIE LINKE.

Gemeinschaftsstatistiken zu Migration und Asyl

Laut Verordnung (EG) Nr. 862/2007 vom 11. Juli 2007 übermitteln die Mitglied-
staaten der EU der EU-Kommission (Eurostat) regelmäßig Daten im Zusam-
menhang der Migration, der illegalen Einreise, des internationalen Schutzes, der
Aufenthaltserteilung und zu Abschiebungen. Das erste Berichtsjahr war 2008.

Nachfolgend wird Auskunft zu diesen übermittelten Daten erbeten, zumal sie
zum Teil über einschlägig bekannte und veröffentlichte statistische Angaben
hinausgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem Zeitrahmen übermittelt die Bundesregierung die nach der Ver-
ordnung (EG) Nr. 862/2007 zu übermittelnden Daten, hält sie sich insbeson-
dere an den in der Verordnung jeweils vorgesehenen Zeitrahmen, und was
ist der Bundesregierung dazu bekannt, wann erfahrungsgemäß die komplet-
ten Daten aus allen EU-Mitgliedstaaten vorliegen (insbesondere im Ver-
gleich zu den in der Verordnung vorgesehenen Zeiträumen)?

2. Welche der im Rahmen der Verordnung übermittelten Daten werden nach
Kenntnis der Bundesregierung wann und wo von Eurostat veröffentlicht?

3. Welche Erfahrungen und Probleme bei der Datenübermittlung, Zusammen-
stellung und Aufarbeitung der Daten gibt es nach Auffassung der Bundes-
regierung, und welchen Änderungsbedarf sieht sie?

4. Welche Daten mussten infolge der Verordnung erstmalig in Deutschland
erhoben werden, und welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung
gegebenenfalls hieraus bzw. auch aus der vergleichenden, EU-weiten Ana-
lyse dieser Daten gewonnen (bitte im Einzelnen benennen)?

5. Welche Daten hat die Bundesregierung zu Artikel 3 der Verordnung über-
mittelt (bitte nach Jahren, seit 2008, differenzieren und zu allen Unterglie-
derungen die jeweiligen Gesamtzahlen nennen sowie eine Differenzierung
nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten vornehmen), und wie lau-
ten die jeweiligen Vergleichszahlen des EU-Durchschnitts bzw. die Gesamt-

summen aller EU-Mitgliedstaaten?

6. Welche Daten hat die Bundesregierung zu Artikel 4 der Verordnung über-
mittelt (bitte nach Jahren, seit 2008, differenzieren und zu allen Untergliede-
rungen die jeweiligen Gesamtzahlen nennen sowie eine Differenzierung
nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten vornehmen), und wie lau-
ten die jeweiligen Vergleichszahlen des EU-Durchschnitts bzw. die Gesamt-
summen aller EU-Mitgliedstaaten?

Drucksache 17/6743 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Welche Daten hat die Bundesregierung zu Artikel 5 der Verordnung über-
mittelt (bitte nach Jahren, seit 2008, differenzieren und zu allen Unter-
gliederungen die jeweiligen Gesamtzahlen nennen sowie eine Differen-
zierung nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten vornehmen), und
wie lauten die jeweiligen Vergleichszahlen des EU-Durchschnitts bzw. die
Gesamtsummen aller EU-Mitgliedstaaten?

8. Welche Daten hat die Bundesregierung zu Artikel 6 der Verordnung über-
mittelt (bitte nach Jahren, seit 2008, differenzieren und zu allen Unter-
gliederungen die jeweiligen Gesamtzahlen nennen sowie eine Differenzie-
rung nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten vornehmen), und
wie lauten die jeweiligen Vergleichszahlen des EU-Durchschnitts bzw. die
Gesamtsummen aller EU-Mitgliedstaaten?

9. Welche Daten hat die Bundesregierung zu Artikel 7 der Verordnung über-
mittelt (bitte nach Jahren, seit 2008, differenzieren und zu allen Unter-
gliederungen die jeweiligen Gesamtzahlen nennen sowie eine Differenzie-
rung nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten vornehmen), und
wie lauten die jeweiligen Vergleichszahlen des EU-Durchschnitts bzw. die
Gesamtsummen aller EU-Mitgliedstaaten?

10. Welche zusätzlichen Untergliederungen nach Artikel 8 der Verordnung hat
die EU-Kommission bislang erlassen (falls solche erlassen wurden, bitte
bei der Beantwortung der Fragen 5 bis 9 berücksichtigen)?

11. Auf welchen Quellen basieren die jeweiligen Datenübermittlungen, und
welche Angaben wurden der EU-Kommission entsprechend Artikel 9 der
Verordnung übermittelt?

Berlin, den 3. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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