BT-Drucksache 17/6664

Eckpunkte Energieeffizienz - Effizienzstandards für Gebäude und Sanierungsfahrplan

Vom 25. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6664
17. Wahlperiode 25. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Ingrid Nestle, Bettina Herlitzius,
Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eckpunkte Energieeffizienz – Effizienzstandards für Gebäude
und Sanierungsfahrplan

Das Bundeskabinett hat am Montag, dem 6. Juni 2011, ein Paket zur Energie-
politik verabschiedet. Hierunter fallen auch Eckpunkte zur Energieeffizienz.
Innerhalb dieser Eckpunkte verweist die Bundesregierung auch auf das von ihr
im September 2010 verabschiedete Energiekonzept. Die Bundesregierung stellt
dabei fest, dass die Erhöhung der Energieeffizienz eine Schlüsselfrage für eine
umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung in Deutsch-
land ist. Im Kapitel zu Effizienzstandards für Gebäude wird die Zielsetzung
formuliert, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu reali-
sieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche sind die konkret verbindlichen Maßnahmen, für die sich Deutsch-
land auf europäischer Ebene einsetzt, und wie sehen diese aus?

2. Welche Form von Energiemanagementsystem plant die Bundesregierung,
bei der deutschen Industrie anzuregen?

3. Wann wird die Bundesregierung eine Entscheidung über das zu empfeh-
lende Energiemanagementsystem treffen, und wann wird sie ihre Empfeh-
lung aussprechen?

4. In welchem Umfang will die Bundesregierung die Effizienzstandards in der
Energieeinsparverordnung erhöhen, und ab wann beginnt sie mit der Erhö-
hung?

5. Wie definiert die Bundesregierung im Kontext der Gebäudesanierung „for-
dern“ wenn sie davon spricht, „für mehr Effizienz sollen ,Fordern und För-
dern‘ in einem vernünftigen Verhältnis stehen“?

6. Was versteht die Bundesregierung unter „wir werden die Effizienzstandards
von Gebäuden ambitioniert erhöhen“ konkret (kWh pro m2 und per anno,

U-Werte), und wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit der Erhöhung
dieser Standards zu beginnen?

7. Wie definiert die Bundesregierung im Rahmen von energetischer Sanierung
den Begriff „wirtschaftliche Vertretbarkeit“ genau?

Drucksache 17/6664 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

8. Welche Annahmen will die Bundesregierung bezüglich der wirtschaft-
lichen Vertretbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen zu Energiepreis-
und Zinserwartungen, zu Baupreisentwicklungen sowie der wirtschaft-
lichen Lebensdauer von Gebäuden/Gebäudeteilen zugrunde legen bzw.
welche Verfahren dienen der Ermittlung dieser Annahmen?

9. In welcher Form berücksichtigt die Bundesregierung in der wirtschaftlichen
Vertretbarkeit den Werterhalt oder die Wertsteigerung eines Gebäudes auf-
grund energetischer Sanierungsmaßnahmen oder plant sie, dieses zu be-
rücksichtigen?

10. Welche Möglichkeiten haben Städte und Gemeinden nach der Novelle des
Baugesetzbuchs zukünftig, eigene energetische Standards für Bestands-
gebiete auszuweisen?

11. Wie werden die Schritte an das Herangehen an den Standard der EU-Ge-
bäuderichtlinie genau definiert, und wann beginnt der erste Schritt?

12. Was ist unter einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, in dem wie in
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestags-
drucksache 17/3341 ausgeführt, neue Gebäude nur noch einen sehr gerin-
gen Energiebedarf aufweisen, konkret (durchschnittliche kWh pro m2 und
per anno, U-Werte) zu verstehen?

13. Wie will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäude-
bestand erreichen, wenn sie sich ausschließlich auf primärenergetische
Kennwerte bezieht?

14. Mit welcher Begründung bezieht sich die Bundesregierung, nicht mehr wie
im Energiekonzept 2010, ausschließlich auf die Reduktion der Primär-
energie im Neubau und im Gebäudebestand?

15. Müsste ein klimaneutraler Gebäudebestand nicht auch die Endenergie-
effizienz von Gebäuden berücksichtigen?

16. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, den Endenergie-
bedarf um 80 Prozent bis 2050 zu senken?

17. Welche technischen und finanziellen Maßnahmen sind hierfür zu ergrei-
fen?

18. Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen müssten unter Berücksichtigung
der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ergriffen werden, um die Ziele
der Bundesregierung zu erreichen?

19. Gegenüber welchem Basisjahr wird der Wärmebedarf des Gebäudebestan-
des bis 2020 um 20 Prozent gesenkt werden?

Sanierungsfahrplan

20. Wann wird die Bundesregierung den Sanierungsfahrplan für den privaten
Gebäudebestand vorlegen?

21. Welche Schritte und Benchmarks (Standards, technische und zeitliche
Zwischenziele) soll der 2012 beginnende Sanierungsfahrplan für den pri-
vaten Gebäudebestand enthalten?

22. Inwieweit wird sich der Sanierungsfahrplan am Entwicklungspfad der Bun-
desregierung bei der Minderung der Treibhausgasemissionen orientieren, der
im Energiekonzept 2010 der Bundesregierung die Schritte bis 2050 (minus
55 Prozent bis 2030, minus 70 Prozent bis 2040, minus 80 bis 95 Prozent bis
2050) vorsieht, und was bedeutet dies an Verbräuchen in kWh pro m2 und
Gebäude im Bestand und je Wohneinheit?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6664

23. Welchen Effizienzkriterien, ausgedrückt in den KfW-Effizienzhausstan-
dards, müssen Gebäude im Jahr 2050 genügen, damit das Ziel einer Reduk-
tion der CO2-Emissionen von 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 im Jahr
2050 erreicht werden kann?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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