BT-Drucksache 17/6618

Eckpunkte Energieeffizienz - Öffentliche Gebäude und Beschaffung

Vom 18. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6618
17. Wahlperiode 18. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Ingrid Nestle,
Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eckpunkte Energieeffizienz – Öffentliche Gebäude und Beschaffung

Das Bundeskabinett hat am Montag, den 6. Juni 2011 ein Paket zur Energie-
politik verabschiedet. Hierunter fallen auch Eckpunkte zur Energieeffizienz. In-
nerhalb dieser Eckpunkte verweist die Bundesregierung auch auf das von ihr im
September 2010 verabschiedete Energiekonzept. Die Bundesregierung stellt
dabei fest, dass die Erhöhung der Energieeffizienz eine Schlüsselfrage für eine
umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung in Deutsch-
land ist. Laut Bundesregierung kommt künftigen Neubauten und bei bestehen-
den Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energiever-
brauchs zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann ist der Starttermin des Sanierungsfahrplans für Bundesgebäude, um
den Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent zu senken?

2. Wann wird die Bundesregierung den Sanierungsfahrplan für öffentliche Ge-
bäude vorlegen?

3. Inwieweit bezieht sich die Zielsetzung für Liegenschaften des Bundes auf die
Gesamt-, End- und Primärenergieeffizienz der Bestandsgebäude?

4. Welche Schritte und Benchmarks (Standards, technische und zeitliche Zwi-
schenziele) soll der Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand des Bundes
enthalten, um den Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 2010 zu
reduzieren und bis 2050 einen nahezu klimaneutralen öffentlichen Gebäude-
bestand zu haben?

5. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Investitionsbedarf dieses Sanie-
rungsfahrplans?

6. Welche Finanzierungswege erwägt die Bundesregierung zur Deckung dieses
Investitionsbedarfs angesichts knapper öffentlicher Mittel?

7. Wie viele Tonnen CO2 plant die Bundesregierung mit diesen definierten

Zielen jährlich einzusparen?

8. Inwiefern hält es die Bundesregierung für möglich, Neubauten des Bundes
auch effizienter (z. B. Plus-Energie-Haus) zu gestalten als den Niedrigstener-
giestandard, der durch die EU-Gebäuderichtlinie vorgegeben wird?

Drucksache 17/6618 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

9. Inwiefern plant die Bundesregierung zur Verdeutlichung der Vorbildfunk-
tion der Liegenschaften des Bundes eine Sanierungsquote von 3 Prozent,
wie in der Ratsarbeitsgruppe Energie des EU-Ministerrates am 12. April
2011 für Gebäude der öffentlichen Hand vorgeschlagen, und wenn nicht,
mit welcher Begründung?

10. Wie ist die Vorbildfunktion des Gebäudebestandes des Bundes zu verste-
hen, wenn dieser erst bis 2050, wie der private Gebäudebestand auch, auf
einen nahezu klimaneutralen Standard gebracht werden soll?

11. Umfasst die Zielsetzung für Liegenschaften des Bundes auch die Liegen-
schaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die auf dem Mietwoh-
nungsmarkt angeboten werden oder vermietet sind bzw. privatisiert werden?

12. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Investitionsbedarf für kommu-
nale Gebäude, wenn diese ebenfalls die Ziele der „Eckpunkte zur Energie-
effizienz“ einhalten sollen?

13. Besitzt die Bundesregierung Vorstellungen zur Finanzierung dieses kom-
munalen Investitionsbedarfes, und wenn ja, welche Rolle spielen dabei
Maßnahmen und Instrumente des Bundes?

14. Wie ist der Umsetzungsstand bei der bisher freiwilligen Einführung von
Energie- und Umweltmanagementsystemen zur Reduzierung des Energie-
und Ressourcenverbrauchs der Liegenschaften des Bundes?

15. Plant die Bundesregierung die bisher freiwillige Einführung von Energie-
und Umweltmanagementsystemen zur Reduzierung des Energie- und Res-
sourcenverbrauchs der Liegenschaften des Bundes auf eine verbindliche
Basis zu stellen, und falls ja, wann soll dies geschehen?

Öffentliche Beschaffung

16. Wie definiert die Bundesregierung hohe Energieeffizienzkriterien im Be-
reich öffentliche Beschaffung?

17. Wie sollen die Länder und Kommunen die Vorgabe der Bundesregierung,
bei der zukünftigen Beschaffung Effizienzkriterien zu berücksichtigen,
finanziell umsetzen?

18. Plant die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan für nachhaltige
Beschaffung zu entwickeln, der auch Länder und Kommunen einbindet,
wie es die Europäische Kommission schon seit dem Jahr 2003 fordert?

19. Wie ist der Stand der Prüfung, ob auf Bundesebene eine Kompetenzstelle
für nachhaltige Beschaffung eingerichtet wird, da diese Prüfung laut
Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom
6. Dezember 2010 bereits bis Juni 2011 abgeschlossen sein sollte?

20. Wie ist der Stand bzw. sind die Ergebnisse der Prüfung, ob eine webbasierte
Informationsplattform für eine nachhaltige Beschaffung eingerichtet wird,
da diese Prüfung laut Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhal-
tige Entwicklung vom 6. Dezember 2010 bereits bis Juni 2011 abgeschlos-
sen sein sollte?

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21. Wie ist der Umsetzungsstand für die im Beschluss des Staatssekretärsaus-
schusses für nachhaltige Entwicklung vom 6. Dezember 2010 angekündig-
ten besseren Fortbildungsangebote im Sinne einer nachhaltigen Beschaf-
fung für das Personal in den Vergabestellen?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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