BT-Drucksache 17/6606

Erhaltung der Elbe

Vom 14. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6606
17. Wahlperiode 14. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Sabine Stüber, Jan Korte, Ralph
Lenkert, Dorothee Menzner und der Fraktion DIE LINKE.

Erhaltung der Elbe

Die Elbe gilt als einer der wenigen naturnahen Flüsse Mitteleuropas. 33 Natur-
schutzgebiete, 29 Landschaftsschutzgebiete, der Nationalpark „Sächsische
Schweiz“ und das UNESCO-Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ liegen
an der Elbe (UNESCO = Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur). Im 2. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ist die Elbe ab Lauenburg als Nebennetz
eingestuft, was keinen weiteren Ausbau beinhaltet (28. April 2011, 2. Bericht
des BMVBS an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Aus-
schussdrucksache 17(8)2983).

Das Einzugsgebiet der Elbe gehört zu den größten Flussgebieten Mitteleuropas.
Insgesamt haben vier Staaten (Deutschland, Tschechien, Österreich und Polen)
daran einen Anteil und somit auch Verantwortung. Nach der EU-Wasserrahmen-
richtlinie sind eine ökologische Durchgängigkeit stromab- und -aufwärts sowie
die Beibehaltung des Grundwasserspiegels die Hauptziele der Fraktion DIE
LINKE. zum Schutz dieses einzigartigen Naturraums.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist eine Erneuerung oder eine Verlängerung von Regelbauwerken (z. B.
Buhnen) an der Elbe nach der Neueinstufung des BMVBS zulässig?

2. Wie definiert die Bundesregierung eine geringere Intensität im Ausbau und
in den Optimierungen (in der Kategorie Nebennetz) genau?

3. Welche Aufgaben umfasst das und welche nicht?

4. Welche Maßnahmen zählen nach Auffassung der Bundesregierung zu Aus-
baumaßnahmen mit geringerer Intensität, und welche Maßnahmen werden
als Optimierung definiert?

5. Sollen die verkehrsbezogene Unterhaltung und der verkehrsbezogene Betrieb
auf und an der Elbe an Dritte vergeben werden?

6. Wenn ja, wie soll die Vergabe erfolgen?
7. Gibt es eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Bundeswasserstraße Elbe, und
werden für zurückliegende und künftige Maßnahmen Kosten-Nutzen-Analy-
sen durchgeführt?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der grenzübergreifen-
den Zusammenarbeit, die sich aus der Vereinbarung über die internationale
Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) ergeben?

Drucksache 17/6606 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
9. Welche sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse des
Abschlussberichtes zum Aktionsplan Elbe?

10. Wie schätzt die Bundesregierung den Arbeitsstand des Bewirtschaftungs-
planes Teil A zum jetzigen Zeitpunkt ein, und wodurch wird das Ineinan-
dergreifen der Bewirtschaftungspläne Teil A (internationale Flussgebiets-
einheit) und Teil B (nationale Flussgebietseinheit) gewährleistet?

11. Wie wirkt sich die Arbeit der IKSE auf Ausbaupläne der Elbe in Deutsch-
land und Tschechien aus?

12. Gibt es eine Beteiligung deutscher Fachbehörden im Rahmen des Genehmi-
gungsverfahrens zu dem Vorhaben des Staustufenbaus bei Decin und, wie
in der EU vorgesehen, eine gemeinsame Umweltverträglichkeitsprüfung,
und wie ist die Zusammenarbeit mit den tschechischen Behörden organisiert?

13. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Errichtung der Staustufe Decin aus?

14. Welcher ökonomische Nutzen entsteht aus diesem Querbauwerk, und wel-
chen Anteil hat die Frachtschifffahrt an diesem Nutzen?

15. Wie passt die von tschechischer Seite geplante ganzjährige Fahrrinnentiefe
von 1,90 m bei Decin (1,40 m Tauchtiefe plus 0,5 m Flottwasser) mit der
auf der anschließenden deutschen Seite angestrebten Fahrrinnentiefe von
1,50 m an 345 Tagen im Jahr zusammen?

16. Inwiefern ist eine gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem BMVBS
und dem Ministerium für Verkehr der Tschechischen Republik (31. Juli
2006, Gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit und die
verkehrlichen Ziele und Maßnahmen für die Elbe-Wasserstraße bis zur
Staustufe Geesthacht bei Hamburg zwischen dem BMVBS und dem Minis-
terium für Verkehr der Tschechischen Republik) zur ganzjährigen durch-
gängigen Schiffbarkeit rechtlich bindend?

17. Hält die Bundesregierung diese Absichtserklärung aufrecht, nachdem der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung Enak Ferlemann in seiner Antwort auf die Schriftliche
Anfrage des Abgeordneten Burkhard Lischka mitgeteilt hat, dass an einem
freifließenden Fluss wie der Elbe keine Mindesttiefen garantiert werden
können (Antwort der Bundesregierung zu Frage 46 auf Bundestagsdruck-
sache 17/840)?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung Pläne, einen dreilagigen Transport auf
der Elbe zu ermöglichen; welche Fahrrinnentiefe erfordert der dreilagige
Verkehr, und inwieweit ist diese Tiefe zu gewährleisten?

19. Wie viele Elbbrücken müssten dafür umgebaut werden?

20. Welche Brücken betrifft das genau?

21. Wie viel Prozent Leerfahrten gab es auf der Elbe von 2005 bis 2010 (bitte
separat nach Jahren sortiert angeben)?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für Wirtschaftlichkeit und
Zukunft des Gütertransports auf der Elbe bei dem Einsatz flussangepasster
Frachtschiffe, wie der Bau des Containers Leichter als Prototyp, und welche
Fahrrinnentiefe erfordern diese Schiffstypen?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, den Bau von flussange-
passten Frachtschiffen zu fördern?

Berlin, den 12. Juli 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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