BT-Drucksache 17/6576

Veräußerung der Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG

Vom 11. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6576
17. Wahlperiode 11. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Veräußerung der Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG

Der Bund ist zu einem Drittel an der Betriebsgesellschaft der Duisburger Hafen
AG beteiligt. Da die Bundesregierung nach eigenen Angaben (Bundestags-
drucksache 17/4831) die Notwendigkeit einer staatlichen Beteiligung nach § 65
Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung nicht mehr gegeben sieht, sollen die
Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG veräußert werden.

Bei einem Besuch des Duisburger Hafens am 14. Juni 2011 äußerte der Bundes-
minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, „mit aller-
größter Skepsis“ einem Verkauf des Bundesanteils gegenüberzustehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Position hat die Bundesregierung zum Verkauf ihres Anteils am
Duisburger Hafen?

2. Worauf gründet sich die Aussage von Bundesverkehrsminister Dr. Peter
Ramsauer, dass der Verkauf des Duisburger Hafens eine „Verschleuderung
von Bundesvermögen“ wäre?

3. Wie begründet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung diese Einschätzung hinsichtlich der Aussage der Bundesregierung (Bun-
destagsdrucksache 17/4831), dass sich „der Betrieb von Häfen einschließlich
aller Nebenanlagen und Bahnanlagen sowie die Vermietung und Verpachtung
von Grundstücken, baulichen Anlagen und die Bestellung von Erbbaurech-
ten“ als Unternehmensgegenstand der Duisburger Hafen AG „durch privat-
wirtschaftliche Tätigkeit besser und wirtschaftlicher erreichen lässt und nicht
durch den Bund zu gewährleisten ist“?

4. Über welche Kompetenzen und Fähigkeiten verfügt der Bund, die notwen-
dig sind, um die privatwirtschaftliche Tätigkeit des Duisburger Hafens bes-
ser und wirtschaftlicher durchzuführen als ein anderer Eigentümer?

5. Welches Kapital benötigt der Duisburger Hafen zukünftig, und wie soll die-
ses Kapital unter weiterer Bundesbeteiligung erbracht werden?
6. Welche Abschätzungen hat die Bundesregierung zur Marktmacht des Duis-
burger Hafens mit welchem Ergebnis unternommen?

7. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Preis- und Zugangsregulierung
des Verkaufsprozesses erforderlich?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

Drucksache 17/6576 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Ist es möglich, dass Unternehmen, die auf vor- oder nachgelagerten Märkten
tätig sind (z. B. Deutsche Bahn AG oder private Bahnen oder ausländische
Staatsbahnen zum einen oder Reedereien zum anderen) als Erwerber auf-
treten?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass auch auf den vor- bzw.
nachgelagerten Märkten tätige Konkurrenten behindert werden?

10. Wie effektiv stuft die Bundesregierung die einzelnen bislang bestehenden
institutionellen Schutzmaßnahmen ein?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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