BT-Drucksache 17/6573

Sicherheit der S-Bahn-Fahrzeuge der Baureihe 423

Vom 11. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6573
17. Wahlperiode 11. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn,
Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sicherheit der S-Bahn-Fahrzeuge der Baureihe 423

Die S-Bahn-Fahrzeuge der Baureihe 423 der Baujahre 1998 bis 2007 sind bei der
S-Bahn München, bei der S-Bahn Rhein-Main, bei der S-Bahn Stuttgart und bei
der S-Bahn Rhein-Ruhr im Einsatz. Bei Großveranstaltungen fahren Triebzüge
der Baureihe 423 zusätzlich auch bei der S-Bahn Hannover, wo sonst nur Trieb-
züge der DB AG-Baureihe 424 und DB AG-Baureihe 425 (DB AG = Deutsche
Bahn AG) mit der niedrigeren Fußbodenhöhe von 798 mm eingesetzt werden.
Während der Fußball-WM 2006 befuhren Züge der Baureihe 423 den neuen
Berliner Nord-Süd-Fernbahntunnel, der nicht für die herkömmlichen Berliner
Gleichstrom-S-Bahnen ausgebaut ist. Die Züge stammten von den S-Bahn-
Betrieben in Frankfurt und München. Im Herbst 2006 wurden einige Frank-
furter-, Stuttgarter- und Düsseldorfer- 423-Fahrzeuge nach München ausgelie-
hen. Zu Großereignissen, insbesondere zu Fußballspielen, werden auch häufig
und kurzzeitig Münchner- 423-Fahrzeuge für die S-Bahn Nürnberg ausgeliehen.

Im Juli, August und September 2009 verkehrten für einige Wochen Fahrzeuge
der Baureihe 423 infolge der Betriebseinschränkungen der S-Bahn Berlin zwi-
schen Berlin-Gesundbrunnen und Südkreuz über Hauptbahnhof und Potsdamer
Platz. Nach weiteren Problemen bei der S-Bahn Berlin kamen im ersten Quartal
2010 teilweise werksneue Einheiten im Entlastungsverkehr zwischen Potsdam
Hauptbahnhof und Berlin Ostbahnhof und im Frühling 2010 zwischen Berlin-
Gesundbrunnen und Hennigsdorf wegen einer baubedingten Sperrung der
S-Bahn-Strecke auf Ferngleisen zum Einsatz.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Erfüllen die S-Bahn-Fahrzeuge der Baureihe 423 der Baujahre 1998 bis
2007 sämtliche infrastrukturseitigen Brandschutzanforderungen in unterirdi-
schen Verkehrsanlagen (Tunnel)?

2. Könnten die S-Bahn-Fahrzeuge der Baureihe 423 der Baujahre 1998 bis
2007 auch im Leipziger Citytunnel eingesetzt werden?

3. Gibt es andere elektrische Triebzüge, die nicht im Leipziger Citytunnel ein-

gesetzt werden dürfen?

Wenn ja, welche?

4. Gilt die wegen nicht ausreichender Bremswirkung vom Eisenbahn-Bundes-
amt (EBA) herabgesetzte zulässigen Höchstgeschwindigkeit in allen Ein-
satznetzen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

Drucksache 17/6573 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Können die Modifizierungen der Besandungsanlagen, wie sie an in Mün-
chen eingesetzten Fahrzeugen vorgenommen wurden, sowie Modifizierun-
gen der Streueinrichtungen am zweiten und vierten Drehgestell zum Weg-
fall der Geschwindigkeitsbeschränkungen in allen Netzen führen?

6. In welchen Netzen gibt es Sicherheitseinschränkungen bezüglich der auto-
matischen Lichtschranken?

7. Wann ist mit einem Abschluss aller Nachrüstmaßnahmen zu rechnen?

8. Gibt es Schadensereignisse, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen not-
wendig gemacht haben bzw. machen, und wenn ja, welche?

9. Welche Unterschiede bestehen brandschutztechnisch zwischen den moder-
nen S-Bahn-Fahrzeugen der Baureihen ET 423, ET 422 und ET 430 der
DB AG?

10. Gab es bei den Nachfolgebaureihen des ET 423, dem ET 422 und dem
künftigem ET 430 brandschutztechnische Verbesserungen aufgrund ver-
schärfter Bestimmungen?

Wenn ja, welche, und aufgrund welcher konkreter Bestimmungen?

11. Gibt es im Leipziger Citytunnel die Anforderung an den Zugbetrieb, dass
ein Zug erst dann in den Streckentunnel einfahren (d. h. an einer Tunnelsta-
tion abfahren) darf, wenn der vorausfahrende Zug die vorausliegende Tun-
nelstation bereits vollständig geräumt hat?

Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmung?

12. Unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung eine solche Anfor-
derung im Eisenbahnbereich (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) bzw.
im U-Bahn-, Stadtbahn- oder Straßenbahnbereich (Straßenbahn-Bau- und
Betriebsordnung) generell für sinnvoll, und mit welcher Begründung?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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