BT-Drucksache 17/6455

Ausgrenzung stoppen - Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes in das Bildungs- und Teilhabepaket einbeziehen

Vom 5. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6455
17. Wahlperiode 05. 07. 2011

Antrag
der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Elke Ferner, Petra
Ernstberger, Iris Gleicke, Christel Humme, Josip Juratovic, Angelika
Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast,
Aydan Özog˘uz, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben),
Ottmar Schreiner, Rüdiger Veit, Dr. Frank-Walter Steinmeier und
der Fraktion der SPD

Ausgrenzung stoppen – Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes in das Bildungs- und
Teilhabepaket einbeziehen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, umgehend den Kin-
dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Leistungsbezug nach § 3 des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) einen Rechtsanspruch auf den Zu-
gang zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu eröffnen.

Berlin, den 5. Juli 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Begründung

Während für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
nach § 2 AsylbLG nach einer Bezugsdauer von 48 Monaten nach geltender
Rechtslage das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) anzuwenden ist und
diese daher bereits derzeit einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teil-
habe nach § 34 SGB XII besitzen, ist ein solcher Anspruch für Leistungsberech-
tigte nach § 3 AsylbLG bislang nicht vorgesehen.

Ob und inwieweit leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwach-
sene nach § 3 AsylbLG Bildungs- und Teilhabeleistungen als „sonstige Leistun-
gen“ unter Anwendung von § 6 Absatz 1 AsylbLG „zur Deckung besonderer

Bedürfnisse von Kindern“ erhalten können, ist fraglich und wird regional sehr
unterschiedlich praktiziert, da die Leistungsgewährung dem „Ermessen […] der
für die Entscheidung zuständigen Behörde [obliegt]“ (Antwort des Parlamenta-
rischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom 3. Juni 2011 auf die Schrift-
liche Frage 69, Bundestagsdrucksache 17/6164, S. 69).

Drucksache 17/6455 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Im Sinne einer Gleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen, die teilweise
in denselben Einrichtungen untergebracht sind oder dieselben Schulen besuchen,
ist eine umgehende gesetzliche Regelung bzw. eine Vorabregelung geboten. An-
derenfalls erfolgt eine Ausgrenzung einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen
z. B. bei der Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas sowie der soziokulturellen
Teilhabe, die auch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar ist.

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