BT-Drucksache 17/6390

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Gabriele Hiller-Ohm, Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - 17/5516 - DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderung schützen - Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Wolfgang Wieland, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Faktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 17/6108 - DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderung schützen - Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern

Vom 30. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6390
17. Wahlperiode 30. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Gabriele Hiller-Ohm,
Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5516 –

DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderung schützen –
Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Wolfgang Wieland, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6108 –

DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderung schützen –
Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern

A. Problem

Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik
Deutschland rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG)
bewertet und damit originären Bundesbürgern gleichgestellt. Mit dem Renten-
überleitungsgesetz nach der deutschen Einheit wurden diese Rentenkonten neu
bewertet. Das führte nach Analyse der antragstellenden Fraktionen oft zu deut-
lichen Rentenminderungen und soll nicht länger hingenommen werden. Die
beiden Fraktionen fordern die Bundesregierung mit zwei textidentischen Anträ-
gen auf, zum Ausgleich und Vertrauensschutz eine Ausnahmeregelung für Be-
standsübersiedler zu schaffen, die vor dem Mauerfall ihren Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland hatten. Stichtag für die Regelung solle der Tag des
Mauerfalls sein.

B. Lösung

Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5516 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/6390 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6108 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6390

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/5516 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/6108 abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2011

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping
Vorsitzende

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter

haltsausschuss haben den Antrag auf Drucksache 17/6108 Die Fraktion der FDP erläuterte, dass man an einer Lösung

in ihren Sitzungen am 29. Juni 2011 beraten und gleich-
lautend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.

des Problems interessiert sei. Dazu habe man in der Ver-
gangenheit bereits einen Antrag mit der Möglichkeit zur
Nachversicherung eingebracht. Eine Stichtagsregelung, wie
Drucksache 17/6390 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 17/5516 ist in der 108. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 12. Mai 2011 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss und den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/6108 ist in der 114. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 9. Juni 2011 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss und den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Erwerbsbiografien von Übersiedlern und Flüchtlingen aus
der DDR, die in der Bundesrepublik Deutschland lebten,
wurden nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet. Den
Betroffenen wurde dabei eine fiktive westdeutsche Erwerbs-
biografie zugeordnet, die sich an der ehemals ausgeübten
beruflichen Tätigkeit in der DDR orientierte. Nach 1990
wurden die Betroffenen dann nach dem Rentenüberleitungs-
gesetz (RÜG) neu eingestuft, was für viele nach Darlegung
der Antragsteller zu deutlich geringeren Renten geführt ha-
be. Die antragstellenden Fraktionen fordern, eine Ausnah-
meregelung für Bestandsübersiedler mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland vor dem Mauerfall zu schaffen.
Sie begründen ihre Initiative mit dem Vertrauensschutz. Die
Betroffenen hätten sich auf die Rechtsakte im Zuge ihrer ren-
tenrechtlichen Zuordnung verlassen können. Das RÜG lasse
nicht eindeutig erkennen, was für diese Personengruppe aus-
drücklich vorgesehen gewesen sei. Eine Ausnahmeregelung
sei gerechtfertigt und solle dem Flüchtlings- bzw. Übersied-
lerstatus Rechnung tragen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss sowie der Haus-
haltsausschuss haben den Antrag auf Drucksache 17/5516
in ihren Sitzungen am 29. Juni 2011 beraten und gleich-
lautend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundes-
tag die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss sowie der Haus-

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/5516 in seiner 69. Sitzung am 29. Juni 2011
abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Vorlage
empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/6108 in seiner 69. Sitzung am 29. Juni 2011
abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Vorlage
empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU verwies darauf, dass mit der
deutschen Einheit alle Bürger der ehemaligen DDR Bundes-
bürger geworden seien. Daher sei es systematisch richtig,
dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt
würden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Über-
siedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West)
angesetzt werde, seien sie finanziell besser gestellt als die
Rentner im Beitrittsgebiet. Folgte man dem vorliegenden
Antrag, entstünde nur neuer Streit – etwa seitens der Spät-
aussiedler. Eine Klageflut wäre zu erwarten. Daher könne
die CDU/CSU-Fraktion den beiden Anträgen trotz Sympa-
thie für die Betroffenen nicht zustimmen, zumal sich die
Rechtsauffassung in dieser Frage in der Zwischenzeit nicht
geändert habe. Rechtlich werde dem geforderten Vertrauens-
schutz auch bereits Rechnung getragen.

Die Fraktion der SPD betonte, dass eine einvernehmliche
Lösung des ganzen Bundestages in dieser Frage erstrebens-
wert sei. Die geltende Regelung sei offensichtlich im kom-
plexen Prozess der Rentenüberleitung nach der deutschen
Einheit mit „durchgerutscht“. Im Rahmen der damaligen Be-
ratungen sei es nicht thematisiert worden, dass DDR-Alt-
Übersiedler und -Flüchtlinge in das Rentenüberleitungs-
gesetz einbezogen werden sollten. Auch wenn die geltende
Regelung für DDR-Flüchtlinge rein rentenrechtlich nicht zu
beanstanden sei, müsse man im Interesse der Betroffenen
eine Lösung finden. Sie hätten sich nicht als Bürger der DDR
gefühlt, seien mit erheblichem Einsatz geflohen und als Bür-
ger der Bundesrepublik Deutschland durch das Eingliede-
rungsverfahren rentenrechtlich voll integriert worden. Inso-
fern könnten ihre Anwartschaften nicht nach den Prinzipien
der Rentenüberleitung ermittelt werden.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundes-
tag die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

jetzt vorgeschlagen, werde nur zu neuem Unmut führen.
Man würde das Problem nur für eine Gruppe lösen. Wenn

Peter Weiß (Emmendinge
Berichterstatter
n)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6390

man aber jetzt erneut das Rentenrecht ändere, müsse man
versuchen, für alle Gruppen eine möglichst einheitliche
Lösung zu finden. Ansonsten sei mit neuen Klagen zu rech-
nen. Daher werde die FDP-Fraktion dem Antrag nicht zu-
stimmen.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass diese Ungerech-
tigkeiten im Rentenrecht von den Betroffenen besonders
stark empfunden würden. Zunächst habe es den an die Frak-
tion DIE LINKE. herangetragenen Wunsch der Betroffenen
nach einer gemeinsamen Initiative aller Oppositionsfraktio-
nen gegeben. Von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN seien schließlich eigene Anträge vorgelegt
worden. Die Fraktion DIE LINKE. nehme das Problem der
DDR-Flüchtlinge sehr ernst und werde deshalb beiden An-
trägen zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte,
dass die Rentenansprüche von DDR-Alt-Übersiedlern und
-Flüchtlingen durch das Rentenüberleitungsgesetz deutlich
verringert worden seien – obwohl vorher anderes verbind-
lich zugesagt worden sei. Es sei besonders ungerecht, dass
gerade diese Gruppe benachteiligt werde. Sie hätten sich teil-
weise unter beträchtlichem Einsatz von der DDR abgewandt
und so zum Sturz der DDR und damit zur deutschen Einheit
beigetragen. Sie hätten damals nicht Bürger der DDR sein
wollen und heute auch nicht. Aus Gerechtigkeitsgründen
müsse der Bundestag sich nach 20 Jahren vereinigter Bundes-
republik Deutschland zu einer neuen Lösung durchringen.

Berlin, den 29. Juni 2011

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