BT-Drucksache 17/638

Deutsche Beteiligung an Ausbildung und Ausrüstung von Sicherheitskräften im Ausland und zu Sicherheitssektorreformen

Vom 3. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/638
17. Wahlperiode 03. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch
und der Fraktion DIE LINKE.

Deutsche Beteiligung an Ausbildung und Ausrüstung von Sicherheitskräften im
Ausland und zu Sicherheitssektorreformen

Nach den Missionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(ESVP) in der Demokratischen Republik Kongo (EUFOR RD Congo) sowie im
Tschad und der Zentralafrikanischer Republik (EUFOR Tschad/ZAR), welche
die langfristige Situation und insbesondere die Menschenrechtslage in den be-
treffenden Ländern in keinerWeise verbessert haben, ist eine verstärkte Hinwen-
dung der Europäischen Union (EU) zu begrenzteren polizeilichen und militäri-
schen Missionen bemerkbar. Diese Missionen, wie unter anderem EUPOL RD
Congo und EUSECRDCongo in der Demokratischen Republik Kongo, flankie-
ren häufig auch umfassende Programme der Sicherheitssektorreform (SSR), die
von örtlich stationiertenMissionen der UNO durchgeführt werden. Das Ziel die-
ser europäischen Polizei- undMilitärmissionen besteht vor allem in der Stärkung
der Sicherheitskräfte des Einsatzlandes und in der Unterstützung des Aufbaus
von multilateralen Interventions- bzw. Krisenreaktionskräften afrikanischer
Regionalorganisationen und der Einflussnahme auf deren konkrete Einsätze.

Auch in Afghanistan verlagern sich die Bemühungen der internationalen Ge-
meinschaft nach deren offenkundigem militärischen Scheitern zunehmend auf
den Aufbau, die Ausbildung und Ausrüstung afghanischer Sicherheitskräfte.
Diese geben schon jetzt demEinsatz ein „afghanisches Gesicht“ undwerden ver-
mutlich auch nach einemAbzug der NATO-Truppen sporadisch durchKomman-
doaktionen und Luft-/Drohnenangriffe der NATO oder Operation Enduring
Freedom (OEF) unterstützt werden.

Eine ähnliche Strategie der USA und ihrer Verbündeten kristallisiert sich im
Jemen heraus. Auch hier sollen jemenitische Sicherheitskräfte ausgebildet und
ausgerüstet werden, unterstützt durch Aufklärungsdaten und Luftangriffe west-
licher Staaten, für deren Interessen zu kämpfen. Die EU und einigeMitgliedstaa-
ten (v. a. Frankreich) unterstützen bereits jetzt Militäreinsätze der Afrikanischen
Union (AU) in Krisengebieten vor allem im Bereich der Aufklärung und der
Logistik. Über den European Development Fund (Europäischen Entwicklungs-
fonds – EEF) werdenAusbildungsprogramme und der instititutionelle und admi-
nistrative Aufbau von „Krisenreaktionskapazitäten“ finanziell unterstützt. Ver-
stärkt drängt die EU –wie auch UNO undUSA – afrikanische Regionalorganisa-
tionen zum Aufbau militärischer Kapazitäten – zur Krisenreaktion und für
Peace-Keeping- und -Enforcement-Operationen. Dabei knüpft die EU-Praxis
häufig an (neo)koloniale Praktiken der Einflussnahme an. Dies verdeutlicht die
Europäisierung des französischen ReCAMP-Programmes (Reinforcement of
African Peace-keeping Capacities).

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Daneben existieren zahlreiche Programme der G8, der NATO und der EU, mit
denen militärische, polizeiliche und Gendarmeriekräfte insbesondere für die
Stabilisierung nach Konflikten und die Aufstandsbekämpfung ausgerüstet und
ausgebildet werden – häufig unter Beteiligung privater Militär- und Sicherheits-
firmen. Viele dieser Programmewerdenmit der Bekämpfung desDrogenhandels
und illegaler Migration begründet. Häufig werden dabei die Sicherheitskräfte
von Regimen ausgebildet, die für systematischeMenschenrechtsverletzungen be-
kannt sind und/oder deren Streitkräfte sich weniger an die Verfassung als an die
jeweilige Regierung gebunden fühlen. So wurde im Kontext der blutigen Nieder-
schlagung einer Demonstration Oppositioneller in Guinea Ende September 2009
öffentlich, dass Präsident Moussa Dadis Camara, der sich zuvor an die Macht
geputscht hatte, u. a. von 1996 bis 2000 an der Offizierschule des Heeres (OSH)
sowie der Nachschubschule des Heeres in Bremen-Grohn (http://derstandard.at/
1259281634242/Kopf-des-Tages-Ein-Soldat-der-Praesident-werden-wollte) aus-
gebildet wurde. Eine weitere Ausbildung erfuhr er an der Führungsakademie der
Bundeswehr in Hamburg (http://www.tagesschau.de/ausland/guinea150.html).

In anderen Ländern, in denen sich auch Deutschland an der Ausbildung von
Sicherheitskräften beteiligt, herrscht nach wie vor Bürgerkrieg, droht ein solcher
oder ein Putsch. Eine nachhaltigeWirkung der Vermittlungmenschenrechtlicher
und rechtsstaatlicher Standards kann in der überwiegenden Zahl der bisherigen
Missionen nicht festgestellt werden. Zudem ist über eine wirksame Überprüfung
ihrer Einhaltung schon während der Ausbildung ausländischer Sicherheitskräfte
wenig bekannt.

Deutschland hatte lange die Führungsrolle bei der Polizeiausbildung in Afghanis-
tan inne. Laut einem Bericht des Government Accountability Office der USA
wurden außer von denUSA135 000Waffen an die afghanischenSicherheitskräfte
geliefert, deren Verbleib unklar ist (http://www.gao.gov/new.items/d09366t.pdf).
Zahlreiche Waffen seien vermutlich direkt oder über den Schwarzmarkt an
widerständige Gruppen gegangen. Ganze Polizeieinheiten seien nach der Ausbil-
dung mit ihren Waffen desertiert. Zahlreiche andere Quellen berichten über hohe
Abbruchraten bei der Ausbildung, anschließende Desertation und weit verbrei-
tete Korruption innerhalb der afghanischen Sicherheitskräfte (z. B. http://www.
uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Afghanistan/kriegschronik/04-01.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Haben die Bundesregierung und/oder die zuständigen Bundesministerien
konkrete Kriterien und Standards festgelegt, wann eine finanzielle und perso-
nelle Beteiligung Deutschlands an der Ausbildung von Sicherheitskräften
möglich ist, und welchen Anteil menschenrechtliche und rechtsstaatliche
Prinzipien an der Ausbildung von Polizei-, Militär- und Gendarmeriekräften
haben müssen?

Wenn nein, warum nicht?

2. Hat die Bundesregierung Richtlinien festgelegt, nach denen die Einhaltung
dieser Prinzipien durch die ausgebildeten Sicherheitskräfte evaluiert wird,
und in welchen Fällen fand eine solche Evaluation bislang statt, und wie
waren die Ergebnisse (bitte nach Einsatz und Einsatzland aufschlüsseln)?

3. Orientieren sich die Ausbildungsprogramme von Militär- und Polizeikräften
am gleichen Kriterienkatalog?

Wenn nein, warum nicht?

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4. Wie wurden deutsche Polizeibeamte und Soldaten, die in Afghanistan,
Kosovo, Bosnien und Herzegowina, der DR Kongo, im Sudan, Senegal und
Ghana an der Ausbildung von Sicherheitskräften (Polizei undMilitär) betei-
ligt waren, auf diese Aufgabe vorbereitet?

Haben Polizeikräfte und Soldaten gesonderte Ausbildungsgänge durchlau-
fen?

5. Welche Zeiträume wurden in den jeweiligen Ausbildungsprogrammen vor-
gesehen, um die Soldaten und Beamtenmit menschenrechtlichen Standards,
der Sprache und der Rechtsordnung und -kultur im Einsatzland vertraut zu
machen (bitte nach Einsatz und Einsatzland aufschlüsseln)?

6. Welche deutschen Sicherheitskräfte aus welchen Einheiten waren in Bos-
nien undHerzegowina an der Ausbildung vonAnti-Terror-Einheiten und der
neuen Grenzpolizei beteiligt?

7. Wie viele Soldaten welchen Ranges und aus welchen Ländern (außer
Deutschland) wurden an der Führungsakademie der Bundeswehr, der
Offiziersschule Dresden, der Nachschubschule in Bremen-Grohn bzw.
Garlstedt sowie vergleichbaren Einrichtungen der Bundeswehr in den letz-
ten zehn Jahren ausgebildet (bitte nach Ländern und Einrichtungen getrennt
aufschlüsseln)?

8. Welche Absolventen des Lehrgangs „Generalstabsdienst Luftwaffe mit
internationaler Beteiligung“ (LGAI) sind heute in ihrem Herkunftsland eine
„Spitzenverwendung“ (Sprachgebrauch der Bundeswehr, siehe http://
www.streitkraeftebasis.de/portal/a/streitkraeftebasis/dienst/portraits/sdbw/
aufgab?yw_contentURL=/01DB040000000001/W27ELCR7443INFODE/
content.jsp), und welche Stellung und Tätigkeit üben diese aus?

9. Welche Absolventen vergleichbarer Lehrgänge sind heute in ihrem Her-
kunftsland eine „Spitzenverwendung“, und welche Stellung und Tätigkeit
üben diese aus?

10. In welcher Form erhält der Freundeskreis Ausbildung ausländischer
Offiziere e. V. durch das Bundesministerium der Verteidigung Unterstüt-
zung?

11. Wie viele Sicherheitskräfte aus welchen Ländern und Einheiten wurden seit
2001 an der Central European Police Academy (CEPOL) in Deutschland
ausgebildet (bitte nach Ländern aufschlüsseln und die entsprechenden Ein-
heiten zuordnen)?

12. Wie hoch sind die Abbruchraten der von deutschen Soldaten und Polizeibe-
amten ausgebildeten Sicherheitskräfte während der Ausbildung?

13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele von
Deutschland ausgebildete Sicherheitskräfte seit ihrer Ausbildung desertiert
sind oder ihren Dienst quittiert haben?

14. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass von
Deutschland ausgebildeten Sicherheitskräften während bzw. nach der Aus-
bildung Korruption vorgeworfen wurde und diesen Fällen nachgegangen
wurde?

15. Wie war die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen militärischen
und polizeilichen Ausbildern aus Deutschland in Afghanistan organisiert?

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16. Werden afghanische Polizeibeamte, die von Deutschland ausgebildet wur-
den, gemeinsam mit afghanischen und internationalen Streitkräften aktiv,
beteiligen sie sich an Kampfhandlungen?

Beteiligen sich die von Deutschland ausgebildeten afghanischen Sicher-
heitskräfte im Rahmen ihrer Ausbildung an Kampfhandlungen (vgl. http://
www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,673064,00.html)?

17. Über welcheWaffen undWaffensysteme verfügen die afghanischen Polizei-
kräfte?

18. Hat die BundesregierungWaffen für afghanische Sicherheitskräfte geliefert,
und welche Kenntnisse hat sie über deren Verbleib?

19. Hat die Bundesregierung den afghanischen Sicherheitskräften nichtlethale
militärische, paramilitärische und polizeiliche Ausrüstungsgegenstände
(z. B. Nachtsichtgeräte, Schutzkleidung, Kommunikationstechnologie) ge-
liefert?

Wenn ja, welche?

20. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor der von Oberst Georg Klein
angeordneten Bombardierung zweier Tanklaster und der umstehenden Per-
sonen am 4. September 2009 einen Informationsaustausch der deutschen
ISAF-Kräftemit Kräften der EU-Mission zur Ausbildung von Polizeikräften
(EUPOLAfghanistan)?

Inwiefern gingen die so gewonnenen Informationen in die Entscheidung
über den Luftschlag ein?

21. Wie viele deutsche Soldaten und Polizisten (Rang und Einheit) waren seit
der jeweiligen Mandatierung insgesamt an den europäischen Polizeimis-
sionen EUPOLKinshasa, EUPOLDRCongo und der Beratungs- undUnter-
stützungsmission EUSEC DR Congo beteiligt, und worin bestanden deren
Aufgaben konkret im Einzelnen?

22. Sind Kooperationen zwischen den in Frage 17 genannten Operationen und
dem deutschen Militärattaché in der Demokratischen Republik Kongo be-
kannt, und wenn ja, welche?

23. Welche deutschen Firmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der
biometrischen Erfassung der kongolesischen Soldaten beteiligt, die im
Rahmen von EUSECDRCongo erfolgt?

24. Welche deutschen Soldaten und Polizisten (Rang und Einheit) sowie sons-
tige (Zivil-)Personen waren bislang an der Beratungs- und Unterstützungs-
mission EUSECGuinea-Bissau beteiligt?

Worin bestanden im Einzelnen deren Aufgaben?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass während der EUSEC-
Mission in Guinea-Bissau, welche die politische Kontrolle der Streitkräfte
organisieren sollte, zunächst bei einemAnschlag auf denGeneralstab dessen
Oberkommandierender und noch in derselben Nacht der Präsident von
Soldaten ermordet wurde, und hat sich die Bundesregierung für eine genaue
Untersuchung dieser Vorfälle und für eine Revision des EUSEC-Mandates
stark gemacht?

26. Befürwortet die Bundesregierung eine EU-Mission zur Ausbildung soma-
lischer Sicherheitskräfte für eine Regierung, die selbst in der Hauptstadt nur
wenigeViertel kontrolliert und deren politische Legitimität vomGroßteil der
somalischen Bevölkerung nicht anerkannt wird?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/638

27. Befürwortet die Bundesregierung, dass diese Ausbildung in Uganda statt-
finden soll?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

28. Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass die dabei ausgebildeten
somalischen Sicherheitskräfte sich nicht mehr am Bürgerkrieg in Somalia
beteiligen, in dem gegenwärtig laut Einschätzung der International Crisis
Group keine der Parteien einen entscheidendenmilitärischenVorteil hat, und
sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Eskalation durch die einseitige
Unterstützung einer Bürgerkriegspartei?

29. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die ugandische Armee, die
für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird,
von dieser Ausbildungsmission profitiert?

30. Welche Stellung und Ausbildung hatten die „Spezialisten“, die nach An-
gaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/13572) in das
Hauptquartier der UN-Mission in Somalia (UNISOM) entsandt wurden, und
worin bestanden deren konkreten Aufgaben?

31. Welche finanziellen Beiträge leistet Deutschland zum EEF, und welche
Mittel aus dem EEF fließen in die African Peace Facility?

32. Welche konkreten Maßnahmen und Programme zum Aufbau der African
Standby-Force der AU werden in diesem Rahmen über den EEF finanziert,
und aus welchem Haushalt welchen deutschen Bundesministeriums kom-
men die Beiträge?

33. Werden diese Beiträge auf die Entwicklungshilfe (Official Development
Assistance – ODA) aufgerechnet?

34. Welche Staaten (unter Angabe des jeweils zuständigen Ministeriums) und
welche Institutionen wurden im Rahmen des Programms „Frieden und
Sicherheit in Afrika“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13572) von der Bun-
desregierung unterstützt?

Wurden diese Hilfen als Mittel der Öffentlichen Entwicklungszusammen-
arbeit (ODA) ausgewiesen?

35. Hat sich Deutschland bislang finanziell und/oder personell am EURO-
ReCAMP Trainingszyklus beteiligt?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

36. Mit welchen finanziellen Mitteln und welchen Ausstattungsgegenständen
hat die Bundesregierung Polizeieinrichtungen bei der AU und in den Län-
dern Sudan (Südsudan), Sierra Leone, Liberia, Côte d’Ivoire, DR Kongo,
Burundi, Zentralafrikanische Republik und Ruanda unterstützt, und wie
viele Soldaten und Beamte welcher Einheiten waren hieran beteiligt (bitte
nach Ländern aufschlüsseln)?

37. Worin besteht die deutsche Unterstützung für das Grenzprogramm der AU
(Bundestagsdrucksache 16/13572)?

38. In welchen Ländern kam der Arbeitsstab Schutzaufgaben in Krisengebieten
(ASSIK) der Bundespolizei bislang zum Einsatz, und wo hat er Übungen
durchgeführt?

Haben an diesen Einsätzen und Übungen auch Angehörige anderer Polizei-
undMilitäreinheiten teilgenommen?

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39. Wann erhielten Stellen, die der Bundesregierung unterstehen, erstmals Infor-
mationen darüber, dass deutsche Polizeibeamte und Soldaten, vermittelt
über eine private Sicherheitsfirma, an der Ausbildung libyscher Sicherheits-
kräfte beteiligt waren?

Wann erhielt die Bundesregierung hierüber Kenntnis, und wie waren ihre
Reaktionen?

40. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass damit die Sicherheits-
kräfte eines Staates, dem in der Vergangenheit Terroranschläge zur Last ge-
legt wurden, deutsche Methoden zur Terrorabwehr vermittelt wurden, so
dass dieser in die Lage versetzt sein kann, Terrorabwehrmaßnahmen durch
diese Kenntnisse zu umgehen?

41. Ist es gängige Praxis, das Angehörige der Bundeswehr in Drittstaaten ent-
sandt werden, um deren Sicherheitskräfte im Umgang mit deutschen Rüs-
tungsgütern zu schulen, wie es im März 2008 bekannt wurde, nachdem in
Chile Bundeswehrsoldaten von Kriminellen als Geiseln genommenwurden,
die laut Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung chilenische Sol-
daten imUmgangmit Leopard-Panzern schulen sollten (http://www.welt.de/
politik/article1849586/Bundeswehr_Ausbilder_nach_Geiselnahme_wieder_
frei.html)?

42. In welchen anderen Staaten waren Bundeswehrsoldaten in den letzten zehn
Jahren aktiv, um deren Streitkräfte an deutschen Waffensystemen auszu-
bilden (bitte nach Ländern undWaffensystemen aufschlüsseln)?

43. In welche Länder hat die Bundesregierung in den letzten fünf JahrenMilitär-
berater entsandt?

44. In welche Länder hat das Bundesministerium der Verteidigung in den letzten
fünf Jahren Beratergruppen im Rahmen der Ausstattungshilfe entsandt?

45. Welchen Ländern wurde im Rahmen der Ausstattungshilfe in den letzten
fünf Jahren Ausstattungshilfe gewährt, und welche Kosten waren damit ver-
bunden?

46. In welche Länder haben Bundes- und Länderregierungen in den letzten
fünf Jahren Polizeiberater/-innen entsandt (bitte nach Ländern, Aufgaben
undMissionen aufschlüsseln)?

47. Mit welchen lateinamerikanischen Staaten bestanden in den letzten zehn
JahrenMilitär- oder Polizeikooperationen?

Inwiefern arbeiteten Bundeswehr und die Innenministerien des Bundes und
der Länder hierbei mit der Friedrich-Naumann-Stifung und anderen deut-
schen Stiftungen zusammen (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung 2002: „Reform des Sicherheitssektors in
Entwicklungsländern – Eine Dokumentation der Fachtagung des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der
Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH vom
2. Mai 2001 im Gustav-Stresemann-Institut, Bonn“)?

48. Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung am auf Initiative der G8-Staaten
eingerichteten Center of Excellence for Stability Police Units (OESPU) eine
menschenrechtliche Ausbildung der Sicherheitskräfte aus Afrika und
Südostasien für Auslandseinsätze, oder beschränkt sich diese auf den opera-
tiven Bereich?

Gibt oder gab es eine deutsche Beteiligung finanzieller oder personeller Art
an Konzeption und Tätigkeit des COESPU?

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49. Plant oder erwägt die Bundesregierung eine Beteiligung (auch mit Beob-
achterstatus) an der European Gendarmerie Force?

Wenn ja, mit welchen Einheiten?

50. Plant die Bundesregierung ein Gesetz, insbesondere eine Neufassung des
Bundespolizeigesetzes, das die verpflichtende Entsendung von Polizeibe-
amten ins Ausland ermöglicht?

Sind dabei auch Sonderzahlungen für den Fall vorgesehen, dass die Beamten
im Einsatz sterben?

51. Sind der Bundesregierung Fälle von Traumatisierung deutscher Polizeibe-
amter, die imAusland eingesetzt wurden, bekannt, und hat sie Vorkehrungen
getroffen, um diese zu erkennen und zu behandeln?

Erwägt die Bundesregierung entsprechende Vorkehrungen und Einrichtun-
gen?

52. Führt die Bundesregierung Statistiken über die Gewaltanwendung, insbe-
sondere Schusswaffengebrauch von Polizeibeamten, die zuvor in Krisen-
gebieten im Einsatz waren?

Hat sie Kenntnis über entsprechende Analysen durch die Länder?

Hält sie solche Überprüfungen für angebracht?

Berlin, den 2. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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