BT-Drucksache 17/6364

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -17/6077- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/6254- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Vom 29. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6364
17. Wahlperiode 29. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/6077 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher
Vorschriften

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/6254 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung schifffahrtsrechtlicher
Vorschriften

A. Problem

Das Sofortprogramm zum Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. Sep-
tember 2010 sieht eine Änderung der Seeanlagenverordnung vor. Diese soll mit
dem Ziel angepasst werden, Vorratshaltungen von Genehmigungen für Off-
shore-Projekte zu vermeiden und die Genehmigungen zu bündeln. Die Änderun-
gen setzen eine Anpassung des Seeaufgabengesetzes, der Ermächtigungsgrund-
lage für die Seeanlagenverordnung, voraus.

B. Lösung

Anpassung des Seeaufgabengesetzes.

Zusammenführung der Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/6077 und 17/
6254 und Annahme der zusammengeführten Gesetzentwürfe in geänderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Annahme mit weiteren Änderungen.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/6364 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/6077 und 17/6254 zusammenzuführen
und mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:

In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b wird § 9 Absatz 1a Satz 2 wie folgt gefasst:

„Ferner können Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a regeln

1. die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen ein-
schließlich der Pflicht zur Vorprüfung im Einzelfall,

2. die Reihenfolge der Bearbeitung von Zulassungsanträgen mit dem Ziel, dass
Vorhaben zügig verwirklicht werden können,

3. die Geltungsdauer von Zulassungsentscheidungen,

4. die Art und Weise der Berücksichtigung der in § 1 Nummer 10a genannten
Belange bei Zulassungsentscheidungen,

5. dass für bestimmte Vorhaben in bestimmten Gebieten seewärts der Begren-
zung des Küstenmeeres befristet keine Genehmigungen erteilt werden oder
solche Vorhaben befristet nicht durchgeführt werden dürfen, soweit dies je-
weils erforderlich ist, um den Aufbau eines Netzes von Leitungen zur Beför-
derung des gewonnenen Stroms zum Land und innerhalb der bestimmten Ge-
biete, einschließlich der Raumordnung, zu sichern, sowie die näheren
Einzelheiten und Anforderungen sowie

6. das Verwaltungsverfahren im Übrigen insbesondere durch die Regelung von
Fristen zur Beschleunigung des Verfahrens auch vor der Antragstellung.“

Berlin, den 29. Juni 2011

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Dr. Valerie Wilms
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6364

Bericht der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/6077 in seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2011 bera-
ten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Rechts-
ausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, den Verteidigungsausschuss, den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und an den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung über-
wiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksa-
che 17/6254 in seiner 116. Sitzung am 29. Juni 2011 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen Aus-
schuss, den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Haus-
haltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und an den Aus-
schuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu den Buchstaben a und b

Die Gesetzentwürfe beinhalten eine Anpassung des See-
aufgabengesetzes, durch welche eine Ermächtigungsgrund-
lage für die im Energiekonzept der Bundesregierung vom
28. September 2010 vorgesehene Änderung der Seeanlagen-
verordnung (SeeAnlV) geschaffen werden soll. Die Seeanla-
genverordnung soll mit dem Ziel angepasst werden, Vorrats-
haltungen von Genehmigungen für Offshore-Projekte zu
vermeiden und die Genehmigungen zu bündeln.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu den Buchstaben a und b

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/6077 in seiner 41. Sitzung am 29. Juni 2011
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen An-
nahme.

Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
46. Sitzung am 29. Juni 2011 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. deren Annahme.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/6077 in seiner 54. Sitzung am 29. Juni 2011 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Annah-
me in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)227.
Er empfiehlt mit gleichem Stimmverhältnis die Annahme

des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)227. Mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfiehlt er die Ablehnung des Änderungs-
antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(15)226. Den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/6254 empfiehlt er für erledigt zu erklären.

Der Haushaltsausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
59. Sitzung am 29. Juni 2011 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. diese zusammenzuführen und in der
Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(8)3065 anzu-
nehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Ge-
setzentwürfe in seiner 49. Sitzung am 29. Juni 2011 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des
Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen auf Drucksache
17/6077 in der Fassung des angenommenen Änderungs-
antrags der Koalitionsfraktionen. Mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. empfiehlt er die Annahme des Änderungsantrags der
Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 17(9)570.
Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfiehlt er die Ablehnung des Ände-
rungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Ausschussdrucksache 17(9)572. Weiterhin empfiehlt er, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6254 für erledigt zu erklä-
ren.

Der Verteidigungsausschuss hat die Gesetzentwürfe in sei-
ner 93. Sitzung am 29. Juni 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. deren Annahme in der Fassung des Ände-
rungsantrags der der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6077 in
seiner 48. Sitzung am 29. Juni 2011 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. dessen Annahme mit Änderungen. Den Än-
derungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf
Ausschussdrucksache 17(16)311 hat er mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
angenommen. Den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(16)310 hat
er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Drucksache 17/6364 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Der Ausschuss für Tourismus hat die Gesetzentwürfe auf
Drucksachen 17/6077 und 17/6254 in seiner 35. Sitzung am
29. Juni 2011 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme der Gesetzentwürfe in der Fassung des Än-
derungsantrags auf Ausschussdrucksache 17(15)227. Er
empfiehlt mit gleichem Stimmverhältnis die Annahme des
Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 17(15)227. Mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfiehlt er die Ablehnung des Änderungs-
antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(15)226.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/6077 und 17/6254
in seiner 44. Sitzung am 29. Juni 2011 beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben dazu einen
Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 17(15)227) einge-
bracht, dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung so-
wie aus Teil V. dieses Berichts ergibt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dazu folgen-
den Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 17(15)226)
eingebracht:

„Der Ausschuss möge beschließen:

In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b) werden nach den Wör-
tern „Gefahren nach diesem Gesetz“ die Worte „und Ge-
fährdungen der Meeresumwelt und Belange des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege“ eingefügt.

Begründung

Der Änderungsantrag stellt sicher, dass die Verordnungser-
mächtigung auch für Gefährdungen der Meeresumwelt und
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gilt.
Damit können in Rechtsverordnungen auch Regelungen zum
Schutze der genannten Belange getroffen werden.“

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, dass durch den
Gesetzentwurf künftig eine zügigere Planung von Windanla-
gen im Offshore-Bereich ermöglicht werde. Eine weitere
Verschärfung der Anforderungen, wie sie mit dem Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angestrebt wer-
de, sehe sie nicht als erforderlich an.

Die Fraktion der SPD kündigte an, den Gesetzentwurf mit-
zutragen. Die Bündelung des Planungsverfahrens für Off-
shore-Windenergieanlagen bei einer Behörde, dem Bundes-
amt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sei sinnvoll und
dürfe auch nicht wieder verwässert werden.

Die Fraktion der FDP betonte, dass durch den Gesetzent-
wurf eine sinnvolle Bündelung der Planungskompetenz für
Offshore-Windenergieanlagen beim Bundesamt für See-

schifffahrt und Hydrographie erreicht werde. Die in dem An-
trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschla-
gene Änderung sei nicht erforderlich, da Umweltbelange im
Planungsverfahren ohnehin zu berücksichtigen seien.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, es dürfe keine Planfest-
stellung „light“ geben, bei der Rechte der Beteiligten ausgehe-
belt würden. Zudem kritisierte sie, dass wichtige Regelungen
nicht im Gesetz selbst getroffen würden, sondern erst in einer
Verordnung geregelt werden sollten, deren Inhalt offen sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die
mit dem Gesetzentwurf angestrebten Änderungen. Damit
werde eine Blockade von Flächen für die Nutzung durch
Windenergieanlagen verhindert. Der Gesetzentwurf sei aber
in der Frage, welche Gefahren abzuwehren seien, nicht hin-
reichend klar. Daher schlage sie die in ihrem Änderungsan-
trag (Ausschussdrucksache 17(15)226) vorgesehene Klar-
stellung vor.

In seiner 46. Sitzung am 29. Juni 2011 hat der Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Gesetzentwürfe ab-
schließend beraten.

Er hat den Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache
17(15)226 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Den Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 17(15)227
hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Gesetzentwürfe auf
Drucksachen 17/6077 und 17/6254 zusammenzuführen und
diese in der durch den Änderungsantrag (Ausschussdruck-
sache 17(15)227) geänderten – der Beschlussempfehlung zu
entnehmenden – Fassung anzunehmen.

V. Begründung zu den Änderungen
Das Gesetz ist durch die neu gefasste Nummer 5 um die
Möglichkeit, eine zeitlich befristete Veränderungssperre
zum Zweck des Aufbaus eines Strom-Netzes zu verhängen,
während der für konkret bezeichnete Flächen potentieller
Leitungskorridore keine Genehmigungen erteilt werden dür-
fen, zu ergänzen. Die Veränderungssperre dient dazu, Pla-
nungen, die zum Aufbau eines Nord- und Ostseenetzes er-
forderlich sind, nicht durch Genehmigungen von Windparks
auf den Flächen potentieller Leitungskorridore zu gefährden.
Mit der Veränderungssperre soll die Planung und Errichtung
sog. Clusteranbindungen von Offshore-Windparks sowie
grenzüberschreitende Stromleitungen im Rahmen eines stra-
tegischen Gesamtkonzeptes Offshore-Netz ermöglicht wer-
den. Die Einzelheiten werden in der Verordnung geregelt.

Die Nummern 1 bis 4 und 6 entsprechen den Nummern 1
bis 5 des ursprünglichen Gesetzentwurfs.

Berlin, den 29. Juni 2011

Dr. Valerie Wilms
Berichterstatterin

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