BT-Drucksache 17/6188

Aufgaben der Verkehrsinfrastrukturfinananzierungsgesellschaft mbH

Vom 14. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6188
17. Wahlperiode 14. 06. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn,
Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufgaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH

Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) versteht sich
nach eigenen Angaben als „ÖPP-Kompetenzzentrum und Kompetenznetzwerk
Verkehr“. In dieser Funktion stellt sie ihr Fachwissen dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Verfügung. Derzeit wird
die Weiterentwicklung der VIFG intensiv diskutiert. So haben sich die Regie-
rungsfraktionen von CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag verpflichtet, die
Möglichkeit einer Kreditfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch
die VIFG zu prüfen. Mit der Gründung der VIFG ist dieser zudem die Auf-
gabe übertragen worden, die Umsetzung von Betreibermodellen, insbesondere
A-Modellen, zu begleiten und konzeptionell sowie systematisch weiterzuent-
wickeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/3036)
keine Einwände dagegen hat, dass die VIFG Veranstaltungen im Allgemei-
nen und Veranstaltungen mit Investmentbanken im Speziellen durchführt,
auf denen explizit die Ausdehnung des Aufgabenumfangs der VIFG infolge
von Beschlüssen des Deutschen Bundestages und/oder der Bundesregierung
thematisiert wird?

2. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung dabei die Gefahr, dass auf Seiten
der VIFG Interessenkonflikte entstehen könnten?

3. Welche Aufträge sind der VIFG seit 2009 übertragen worden, in denen sie
auch die Weiterentwicklung ihrer eigenen Rolle untersuchen soll?

a) In welcher Weise sind diese Aufträge erteilt worden (mündlich, schrift-
lich, im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen o. Ä.)?

b) Inwieweit soll und/oder kann die VIFG sich dabei der Arbeit von Auf-
tragnehmern bedienen?

c) Inwieweit ist die Bundesregierung in die Vergabe derartiger Aufträge ein-
bezogen worden (bitte differenziert für sämtliche derartige Aufträge be-

antworten, die seit 2009 vergeben worden sind)?

4. Bestehen explizite Regelungen bezüglich der Weitergabe von Informationen
durch die VIFG an politische Parteien, Bundestagsfraktionen und Mitglieder
des Deutschen Bundestages zu den im Auftrag der Bundesregierung durch-
geführten Analysen zu Fragen der Weiterentwicklung der VIFG?

Wenn ja, welche?

Drucksache 17/6188 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Inwieweit hat die VIFG der Bundesregierung Auskunft über die Weiter-
gabe von Informationen an politische Parteien, Bundestagsfraktionen und
Mitglieder des Deutschen Bundestages zu den im Auftrag der Bundesregie-
rung durchgeführten Analysen zur Frage der Weiterentwicklung der VIFG
zu erteilen?

6. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass im Rahmen der Weiter-
gabe von Informationen durch die VIFG an politische Parteien, Bundes-
tagsfraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages zu den im Auf-
trag der Bundesregierung durchgeführten Analysen zur Frage der Weiter-
entwicklung der VIFG stets zu gewährleisten ist, dass die VIFG nicht be-
vorzugt Informationen an einzelne Akteure weitergeben sollte?

7. Hat die Bundesregierung Maßnahmen im Hinblick darauf getroffen, dass
im Rahmen der Weitergabe von Informationen durch die VIFG an poli-
tische Parteien, Bundestagsfraktionen und Mitglieder des Deutschen Bun-
destages zu den im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten Analysen
zur Frage der Weiterentwicklung der VIFG stets zu gewährleisten ist, dass
die VIFG nicht bevorzugt Informationen an einzelne Akteure weitergeben
sollte?

8. Ist es für Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundesta-
ges möglich, von der VIFG Einschätzungen zur betriebswirtschaftlichen,
volkswirtschaftlichen und rechtlichen Umsetzung/Vorteilhaftigkeit der
Weiterentwicklung der VIFG zu erhalten?

9. Auf welcher Basis hat die VIFG über den Einsatz von Ressourcen bei der-
artigen Tätigkeiten zu entscheiden?

10. In welchem Rahmen haben die Regierungs- und Oppositionsfraktionen des
Deutschen Bundestages die Möglichkeit, die Geschäftsführer der VIFG in
die Tätigkeit einer Fraktionsarbeitsgruppe einzubeziehen?

11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Geschäftsführer in der Vergangen-
heit in einer oder mehreren Fraktionsarbeitsgruppen mitgearbeitet hat?

Wenn ja, für welche, und in welchem Zeitraum?

12. Hat der Geschäftsführer der VIFG die Möglichkeit, seine Beteiligung an
einer derartigen Arbeitsgruppe davon abhängig zu machen, ob die im Rah-
men der Tätigkeit der Arbeitsgruppe zu erwartenden Ergebnisse kompati-
bel mit den Aussagen des Koalitionsvertrags der derzeitigen Bundesregie-
rung bzw. den Vorstellungen der VIFG sind?

Berlin, den 10. Juni 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.