BT-Drucksache 17/6170

Jahresbericht 2010 (52. Bericht)

Vom 10. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6170
17. Wahlperiode 10. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten
– Drucksache 17/4400 –

Jahresbericht 2010 (52. Bericht)

A. Problem

Der Wehrbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag jährlich aufgrund von
§ 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundes-
tages zu berichten. In Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Wehrbeauftragte
dem Deutschen Bundestag seinen Jahresbericht für das Jahr 2010 am 25. Januar
2011 vorgelegt.

B. Lösung

Einstimmige Annahme einer Entschließung.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/6170 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 17/4400 folgende Entschließung
anzunehmen:

„1. Die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen werden – soweit sie nicht
bereits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und
Beachtung zur Kenntnis gebracht. Die Bundesregierung wird ferner gebe-
ten, den Jahresbericht des Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bun-
desministeriums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des
Deutschen Bundestages der Truppe zugänglich zu machen.

2. Der Deutsche Bundestag dankt dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.

3. Die Bundesregierung wird gebeten, bis zum 7. Oktober 2011 dem Verteidi-
gungsausschuss über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten.“

Berlin, den 8. Juni 2011

Der Verteidigungsausschuss

Dr. h. c. Susanne Kastner
Vorsitzende

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Karin Evers-Meyer
Berichterstatterin

Christoph Schnurr
Berichterstatter

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Paul Schäfer (Köln) Omid Nouripour

Berichterstatter Berichterstatter
II. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat den Jahresbericht unter
Einbeziehung der Stellungnahme des Bundesministeriums
der Verteidigung vom 25. Mai 2011 in seiner 92. Sitzung am
8. Juni 2011 beraten. Im Ergebnis empfiehlt er einstimmig,
in Kenntnis der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten
die in der Beschlussempfehlung wiedergegebene Entschlie-
ßung anzunehmen.

Im Verlauf der Ausschussberatung dankten alle Fraktionen
dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, bei den wieder-
kehrenden Schwerpunkten im Jahresbericht gebe es neben
Schatten inzwischen mehr Licht. Die Frage der Attraktivität
des Dienstes, zu der auch die Vereinbarkeit von Familie und
Dienst gehöre, sei auch mit Blick auf die Nachwuchswer-
bung wichtig. Vor dem Hintergrund des inzwischen vorlie-
genden Maßnahmenkatalogs sei man hier zuversichtlich.
Was den Personalmangel im Sanitätsdienst angehe, so sei der
negative Trend inzwischen gestoppt, und es gebe sogar teil-
weise eine positive Entwicklung. Für die Auslandseinsätze
gebe es laufend eine bessere Ausrüstung und Ausstattung,
auch wenn selbst der beste Schutz die Risiken nicht vollstän-
dig eliminieren könne. Deshalb hätten auch die Aufklärung
und die Beschaffungen im Bereich der Route Clearance wei-
ter Priorität. Es gehöre allerdings nicht zu den Aufgaben des
Wehrbeauftragten, die Auswirkungen der Flugstundenbe-
grenzung auf die Solidarität der USA zu bewerten.

Die Fraktion der SPD begrüßte die detaillierte Stellungnah-
me des Bundesministeriums der Verteidigung zu den in dem

ren. Immerhin seien im Bereich des Sanitätsdienstes inzwi-
schen die Weichen richtig gestellt worden.

Die Fraktion der FDP lobte die frühzeitige Vorlage des Jah-
resberichts. Im Sanitätsdienst sei man zwar auf einem guten
Weg, aber die Situation dort bedürfe weiter besonderer Auf-
merksamkeit. Da die Betreuung der Familien von Soldaten
im Einsatz sowie die Kinderbetreuung auch für die Attrakti-
vität des Dienstes wichtig sind, müsse der Ausschuss auf der
Basis eines aktuellen Sachstands weiter darüber beraten. Zur
Entlastung der Soldaten und ihrer Familien seien im Übrigen
auch die Betreuungsmöglichkeiten von Bedeutung. Bei der
Ausrüstung sei die Entwicklung zwar positiv, aber es gebe
auch noch Potenzial.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, der Wehrbeauftragte
weiche u. a. mit Zwischenberichten positiv von ritualisierten
Arbeitsformen ab. Es sei richtig, mit Blick auf die Auslands-
einsätze PTBS in den Vordergrund zu stellen. Allerdings
habe sich der Schwerpunkt des Jahresberichts zu Ausrüs-
tungsfragen verlagert, während die traditionellen Aspekte
der Inneren Führung im Bericht sehr kurz kämen. Die Wahr-
nehmung von Beteiligungsrechten sei aber z. B. ebenso eine
wichtige Frage wie die Gleichstellung von Frauen und Män-
nern.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, es sei
richtig, einen Schwerpunkt auf die Ausrüstung, der Sanität
und der Vereinbarkeit von Familie und Dienst zu legen. So
werde z. B. die Teilzeitarbeit in der Bundeswehr schlecht
angenommen und bei Frauen in Führungspositionen gebe es
noch großen Nachholbedarf. Es stelle sich aber auch die
Frage nach den Überlegungen zur Personalknappheit im Ein-
satz, die nicht zu noch mehr Einsatzbelastung führen dürfe.

Berlin, den 8. Juni 2011

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Karin Evers-Meyer
Berichterstatterin

Christoph Schnurr
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6170

Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Karin Evers-Meyer, Christoph
Schnurr, Paul Schäfer (Köln) und Omid Nouripour

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung durch den
Wehrbeauftragten auf Drucksache 17/4400 in seiner 93. Sit-
zung am 24. Februar 2011 beraten und gemäß § 114 der Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestags an den Verteidi-
gungsausschuss überwiesen.

Bericht aufgelisteten Mängeln. Es könne jedoch bei einzel-
nen Antworten der Eindruck entstehen, dass sich die Verwal-
tung hier eher auf den Status quo konzentriere als auf das
Abstellen von Problemen. Dies gelte z. B. für die Vereinbar-
keit von Familie und Dienst, wo auf die kommunale Zustän-
digkeit verwiesen werde, obwohl Soldatinnen und Soldaten
z. B. besondere Arbeitszeiten hätten, oder die Datenschutz-
bedenken bei der gemeinsamen Erfassung von Soldatenpaa-

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