BT-Drucksache 17/6155

zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Michalk, Ingrid Fischbach, Karl Schiewerling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gabriele Molitor, Heinz Lanfermann, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -17/4862- Für eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Nationaler Aktionsplan als Leitlinie

Vom 9. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6155
17. Wahlperiode 09. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Michalk, Ingrid Fischbach, Karl
Schiewerling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Gabriele Molitor, Heinz Lanfermann, Dr. Heinrich L. Kolb,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/4862 –

Für eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention –
Nationaler Aktionsplan als Leitlinie

A. Problem

Seit dem 26. März 2009 gilt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderung auch für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Zu ihrer
konkreten Umsetzung erarbeitet die Bundesregierung derzeit einen nationalen
Aktionsplan. Die antragstellenden Fraktionen fordern die Bundesregierung auf,
dabei mehrere Themenbereiche besonders zu berücksichtigen. Ziel ist es unter
anderem, Gesundheitseinrichtungen stärker auf die Bedürfnisse von Menschen
mit Behinderung auszurichten und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente für
Menschen mit Behinderung passgenauer auszugestalten.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.
D. Kosten

Die Maßnahmen sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmit-
tel umgesetzt werden.

Drucksache 17/6155 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/4862 anzunehmen.

Berlin, den 8. Juni 2011

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping
Vorsitzende

Gabriele Molitor
Berichterstatterin

schaft und Technologie, der Ausschuss für Familie, Senio- bei den Themen Barrierefreiheit und Gesundheit sehr kon-
ren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Gesundheit,
den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-

kret. Es sei aber wichtig, im Aktionsplan wie in dem Antrag
realistische Ziele zu beschreiben, anstatt den Betroffenen un-
erfüllbare Versprechen zu geben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6155

Bericht der Abgeordneten Gabriele Molitor

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/4862 ist in der 97. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 18. März 2011 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss,
den Sportausschuss, den Rechtsausschuss, den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, den Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den
Ausschuss für Tourismus, den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union sowie an den Ausschuss für
Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderung für Deutschland völ-
kerrechtlich verbindlich. Sie konkretisiert die universellen
Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebens-
lagen behinderter Menschen und steht für einen konsequen-
ten Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht
auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Die Konvention
hat einen Perspektivwechsel eingeleitet, der durch den Be-
griff „Inklusion“ gekennzeichnet ist und für die umfassende
und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
jedes Einzelnen steht. Dabei schreibt die Behindertenrechts-
konvention als erstes Menschenrechtsabkommen ausdrück-
lich die Umsetzung der Menschenrechte auch als Aufgabe
der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit fest.
Zur Umsetzung der Konvention erarbeitet die Bundesregie-
rung derzeit einen nationalen Aktionsplan.

Die antragstellenden Fraktionen fordern die Bundesregie-
rung auf, die Erarbeitung des Aktionsplans fortzusetzen. Da-
bei sollten verschiedene Themenbereiche wie Teilhabeleis-
tungen, Arbeit, Gesundheit und Bildung im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel besonders berücksichtigt wer-
den. Unter anderem solle sich die Regierung dafür einsetzen,
Gesundheitseinrichtungen stärker auf die Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderung auszurichten. Die arbeitsmarkt-
politischen Instrumente für Menschen mit Behinderung
müssten weiterentwickelt und passgenauer gestaltet werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss, der Sportausschuss, der Rechtsaus-
schuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirt-

rismus, der Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union sowie an der Ausschuss für Kultur
und Medien haben den Antrag auf Drucksache 17/4862 in
ihren Sitzungen am 8. Juni 2011 beraten und übereinstim-
mend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag die Annahme des
Antrags empfohlen. Der Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe hat die Vorlage am selben Tag beraten
und die Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.
Das Votum des Auswärtigen Ausschusses lag nicht vor.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/4862 in seiner 68. Sitzung am 8. Juni 2011
abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Antrags empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass die Bundesregie-
rung in der kommenden Woche den nationalen Aktionsplan
beschließen werde. Es sei wichtig, die Öffentlichkeit für die
Inklusion von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren.
Ihre Teilhabe müsse schneller vorangebracht werden. Jeder
Mensch habe das Recht, in Freiheit zu leben und sein Leben
selbst zu gestalten. Dafür stehe die Fraktion der CDU/CSU
ein. Die Umsetzung sei aber nicht einfach zu gestalten. Es
gebe einen Nachholbedarf auch beim administrativen Han-
deln. Ebenso gelte es, die Barrieren in den Köpfen abzubau-
en. Dazu werde der Aktionsplan beitragen. Der Antrag der
Koalitionsfraktionen setze nun Schwerpunkte in der The-
menfülle der UN-Konvention, beispielsweise bei der Teil-
habe am Arbeitsmarkt und dem Ausbau der Barrierefreiheit.

Die Fraktion der SPD kritisierte, dass der Antrag der
Koalitionsfraktionen keine konkreten Lösungen anbiete. Er
bleibe völlig unzureichend. Die Diskussionen über nötige
Änderungen sei den Betroffenen längst bekannt. Sie erwar-
teten nicht weitere Diskussionen, sondern endlich konkrete
Verbesserungen. Das bleibe der Koalitionsantrag schuldig.
Daher werde die Fraktion der SPD ihn ablehnen.

Die Fraktion der FDP lobte das durch die UN-Konvention
angestoßene Umdenken. Der Inklusionsgedanke werde ver-
ankert und gebe wesentliche Impulse. Der Koalitionsantrag
arbeite dazu wesentliche Aufgaben heraus und behandele
dieses Politikfeld als Querschnittsaufgabe. Das werde etwa
genabschätzung, der Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung, der Ausschuss für Tou-

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte den Koalitionsantrag
als inhaltlich schwach. In diesem Politikbereich gebe es nur

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wenig Mangel an Erkenntnis, um so mehr aber an Umset-
zung. Das Betreuungsrecht sei dabei ein wesentlicher Be-
reich. Problematisch sei auch, dass die angestrebten Ände-
rungen nach dem Koalitionsantrag nichts kosten dürften. So
könne man wenig bewirken. Schon die Streichung des Kos-
tenvorbehalts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, wie von
der Fraktion DIE LINKE. angestrebt, würde einiges sehr
konkret verändern. Zum Nulltariftarif sei aber auch das nicht
zu haben.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest,
dass der Koalitionsantrag bei den Fragen der staatlich finan-
zierten Sozialleistungen im Ungefähren bleibe. Es stelle sich
aber gerade da die Frage, ob man dies in einem eigenen

H. Heene
ese
Regelungsbereich fassen wolle. Ein erster Schritt wäre die
Streichung des Mehrkostenvorbehalts im Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch. Die geltende Gesetzesfassung verhindere
in diesem Bereich die Entwicklung neuer Lebensformen und
bilde eine strukturelle Blockade. Es seien deutlich mehr
Konkretes notwendig, als der Koalitionsantrag biete – gera-
de im Sozialrecht. Wegen des erheblichen Änderungsbedarfs
beim Betreuungsrecht und den Persönlichkeitsrechten sei es
bedauerlich, dass Artikel 12 der UN-Konvention nicht auf-
gegriffen werde.

Berlin, den 8. Juni 2011

Gabriele Molitor
Berichterstatterin
mann

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