BT-Drucksache 17/5976

Unterstützung der kongolesischen Sicherheitskräfte im Vorfeld der Wahlen

Vom 26. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5976
17. Wahlperiode 26. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm,
Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Paul Schäfer (Köln) und
der Fraktion DIE LINKE.

Unterstützung der kongolesischen Sicherheitskräfte im Vorfeld der Wahlen

Für den 22. November 2011 sind Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen
Republik Kongo (DRC) vorgesehen, spätestens am 6. Dezember 2011 endet die
Amtszeit des gegenwärtigen Präsidenten Joseph Kabila. Dieser hat in den ver-
gangenen Monaten mit Hilfe des Parlaments eine Verfassungsänderung durch-
gesetzt und verschiedene Gesetze und Regelungen erlassen, welche seine Wie-
derwahl sichern sollen. So wird der Präsident künftig nur noch in einem
Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Zudem stimmte das Parlament mehr-
heitlich einem Gesetz zu, dass allen Kandidaten für den Präsidentschaftswahl-
kampf sowie Bewerbern für einen Sitz im Parlament hohe finanzielle Hürden
auferlegt, um überhaupt als Kandidaten antreten zu können.

Bereits vor und während des Wahlkampfes 2006 hatten Beobachter massive
Manipulationen des Wahlkampfes, Behinderung, Einschüchterung und Willkür
verschiedener Sicherheitsapparate (Präsidialgarde, Geheimdienste, Polizei und
Militär) und weitere „Unregelmäßigkeiten“ kritisiert. Nach seiner Wahl 2006
setzte Joseph Kabila Spezialeinheiten, Armee und Polizei ein, um seinen größ-
ten Konkurrenten um das Präsidentenamt, Jean-Pierre Bemba, außer Landes zu
jagen, wo dieser später von belgischen Polizisten festgenommen und dem Inter-
nationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag überstellt wurde. Teile der
zivilen Opposition (u. a. die UDPS – Union für Demokratie und Sozialen Fort-
schritt – des langjährigen Mobutu- und Kabila-Gegners Étiènne Tshisekedi) hat-
ten bereits die Wahlen 2006 boykottiert und waren auch danach schwerer Ver-
folgung, einschließlich Mord und Folter, durch die Joseph Kabila nahestehenden
„Sicherheitsbehörden“ ausgesetzt.

Diese Praktiken sind auch im aktuellen Vorwahlkampf beobachtet worden. Erste
öffentliche Veranstaltungen potentieller Oppositionskandidaten wurden von
„Sicherheitskräften“ auch unter dem Einsatz von Schusswaffen unterbunden.
Auch Medienvertreter sowie die Organisation Journalistes en Danger (JED) be-
richten von einer spürbaren weiteren Einschränkung der Pressefreiheit im Vor-
feld der Wahlen. Der bekannte kongolesische Menschenrechtsaktivist Floribert
Chebeya hatte dies bereits im Mai letzten Jahres kritisiert und wurde kurz darauf

ermordet aufgefunden, nachdem er einer Vorladung des Polizeipräsidenten der
Hauptstadt Kinshasa Folge geleistet hatte, welcher als enger Vertrauter Joseph
Kabilas gilt. Am 9. April 2011 wurde Samy Mbeto vom freien Radiosender
Kilimanjaro festgenommen und für drei Tage festgehalten, nachdem er Ein-
schüchterungen und Falschdarstellungen im Kontext des Wahlkampfes kritisiert
hatte.

Drucksache 17/5976 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Wahlen 2006 wurden von Deutschland und der Europäischen Union (EU)
umfangreich unterstützt. Die EU stellte „zur Unterstützung der Wahlen“ fast
150 Mio. Euro, die Bundesregierung weitere 10 Mio. Euro zur Verfügung. Zu-
dem ist die EU bereits seit 2005 am Umbau, der Ausbildung und Ausrüstung
kongolesischer „Sicherheitskräfte“ beteiligt. Im Zuge der Europäischen Polizei-
mission (EUPOL) in Kinshasa wurden in der Hauptstadt „Integrierte Polizeiein-
heiten“ aufgebaut, ausgebildet und erhielten „eine individuelle Ausrüstung zur
Bekämpfung von Ausschreitungen bestehend aus Schutzschilden, Helmen,
Schlagstöcken und Tränengas sowie Maschinenpistolen der Marke UZI“ (Bun-
destagsdrucksache 17/2894). Die Aufgabe dieser Polizeieinheiten war der
„Schutz der Übergangsregierung“, der zu dieser Zeit Joseph Kabila vorstand.
Zugleich äußerten offizielle Vertreter der Europäischen Union offen ihre Hoff-
nungen auf einen Wahlsieg Joseph Kabilas (www.dw-world.de/dw/article/0,,
2142459,00.html).

Diese Hoffnungen schienen sich auch in der Mission EUFOR DRC (EUFOR:
European Union Force) widerzuspiegeln, welche ausschließlich in der Haupt-
stadt, einer Hochburg der Opposition, stationiert war und dort für einen „fried-
lichen Verlauf der Wahlen“ sorgen sollte. Zudem begann die EU bereits vor der
Wahl durch Militärberater, finanzielle Hilfen und Sachmittel die kongolesische
Armee zu restrukturieren. Diese Bemühungen halten ebenso wie die Polizeiaus-
bildung bis heute an, obwohl zahlreichen hochrangigen Offizieren in Armee und
Polizei schwere Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Die Armee ist für einen
Großteil der Menschenrechtsverletzungen – darunter auch systematische Mas-
senvergewaltigungen – in der DRC verantwortlich und vor allem Spezialeinhei-
ten wurden von Joseph Kabila nach der Wahl zur Bekämpfung der Opposition
eingesetzt. Im Dezember 2010 berichtete Human Rights Watch von einer Zu-
nahme bei der teilweise zwangsweisen Rekrutierung von Kindersoldaten unter
dem Kommando Bosco Ntagandas, einem ehemaligen Rebellenkommandanten
und heutigem General der offiziellen Streitkräfte der DRC, gegen den ein Haft-
befehl des IStGH vorliegt. Da die EU-Mission EUSEC DRC (EUSEC: Euro-
pean Space Elevator Challenge) u. a. eine „Reform der Zahlungsmechanismen“
innerhalb der Streitkräfte umfasste, ist davon auszugehen, dass sie damit auch
dazu beitrug, dass sowohl Kindersoldaten als auch Kriegsverbrecher regelmäßig
Sold erhalten. Parallel zu den genannten GSVP-Missionen (GSVP: Gemein-
same Sicherheits- und Verteidigungspolitik) und zumindest teilweise in enger
Koordination mit diesen leisten insbesondere Frankreich und die ehemalige
Kolonialmacht Belgien bilaterale Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die
kongolesischen Streitkräfte und die Polizei. Gegenüber der Polizei leistet auch
die Bundesregierung Ausbildungs- und Ausstattungshilfe.

Die von EU und auch der Bundesregierung in Joseph Kabila gesetzten Hoffnun-
gen haben sich nicht erfüllt. Mit seiner Wahl hat sich weder die Menschenrechts-
lage noch die Bürgerkriegssituation im Land verbessert. Im Gegenteil sind in
den letzten Monaten neue bewaffnete Gruppen auch in Katanga und im Westen
des Landes in Erscheinung getreten. Auch im Hinblick auf die wirtschaftliche
Kooperation blieben jedoch viele Hoffnungen unerfüllt. So hat die Regierung
Joseph Kabila umfangreiche Abkommen mit der Volksrepublik China unter-
zeichnet und vom September 2010 bis März 2011 den Export von mineralischen
Rohstoffen aus dem umkämpften Osten des Landes untersagt. Die Vorbereitung
der Wahlen durch die Regierung läuft schleppend und wird bislang mit dem
offensichtlichen Ziel verfolgt, Joseph Kabila im Amt zu bestätigen. Gegenwär-
tig plant die EU, diese Wahlen mit knapp 50 Mio. Euro aus dem Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) zu unterstützen. Weitere Gelder wurden aus dem „In-
strument für Stabilität“ und durch einzelne Mitgliedstaaten bereitgestellt, um im
Vorfeld der Wahlen die der Nationalpolizei unterstehende „Police d’Intervention

Rapide“ (PIR), angesichts der zu erwartenden Spannungen, in Zusammenarbeit
mit Frankreich und der UN-Mission Monusco fortzubilden und besser auszu-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5976

statten. Angesichts des sich abzeichnenden unfairen und gewaltträchtigen Wahl-
verlaufs warnen jedoch zunehmend internationale Beobachter vor einer weite-
ren unkritischen Unterstützung des Kabila-Regimes: Entweder solle „die
internationale Gemeinschaft“ darauf dringen, die Wahlen zu verschieben, um
eine angemessene Vorbereitung und einen fairen Wahlkampf zu ermöglichen,
oder sie solle ihre Unterstützung einstellen, um „einem vollkommen mangelhaf-
ten [Wahl-]Prozess“ keine „ungerechtfertigte Glaubwürdigkeit [zu] verleihen“,
so der Rat der International Crisis Group.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz der Regierung
Kabila hinsichtlich der humanitären Lage, der Gewährleistung der Men-
schenrechte und der friedlichen Lösung der Konflikte im Osten der DRC?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz der Regierung
Kabila hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung und der wirtschaft-
lichen Zusammenarbeit mit Deutschland?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die im Vorfeld der Wahlen von der
Regierung Kabila durchgesetzten Änderungen des Wahlrechts und der Ver-
fassung, und welche Schlussfolgerungen und politische Konsequenzen
zieht sie daraus?

4. Wie werden diese Änderungen in der EU bewertet?

Welche politischen Handlungsmöglichkeiten werden in den EU-Gremien
diskutiert?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten auf die Abhaltung freier
und fairer Wahlen bis zum vorgesehenen Zeitpunkt am 22. November
2011?

6. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko gewaltsamer Auseinander-
setzungen im Vorfeld, während und nach der Wahl, und welche Regionen
betrachtet sie als besonders gefährdet?

7. Sieht die Bundesregierung angesichts der Wahlen einen gesteigerten Bedarf
an Ausbildung und Ausrüstung der kongolesischen Nationalpolizei?

8. Welche Einschätzungen hierzu sind der Bundesregierung durch ihre euro-
päischen Partner und den Europäischen Auswärtigen Dienst bekannt?

9. Wie hat die Europäische Union auf den Brief des Generalinspekteurs der
kongolesischen Nationalpolizei vom 4. Februar 2011 reagiert, in dem dieser
um Unterstützung durch die Europäische Union bat?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtsbilanz der kongole-
sischen Nationalpolizei?

11. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, dass auch
hochrangige Beamte der kongolesischen Nationalpolizei sowie Joseph
Kabilas Sicherheitsberater John Numbi an der Ermordung Floribert
Chebeyas beteiligt oder über entsprechende Pläne informiert waren?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Ermittlungen bzw. Handlungen der
kongolesischen Justiz und Politik zur Aufklärung des Mordes?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass gegenwärtig gegen
verschiedene Mitglieder der kongolesischen Nationalpolizei wegen Grün-
dung einer kriminellen Vereinigung unter der Leitung des Polizeiobersts
Daniel Mukalayi ermittelt wird?

Drucksache 17/5976 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

14. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die Auseinander-
setzungen zwischen Studenten der Universität von Kinshasa und der kon-
golesischen Nationalpolizei am 26. April 2011 anlässlich der Proteste gegen
erhöhte Studiengebühren, bei denen mindestens ein Mensch ums Leben
kam?

15. Wie hat die vor Ort in Goma stationierte Mission EUPOL auf die gewalt-
tätigen Übergriffe der Polizei in Goma auf Anhänger des Präsidentschafts-
kandidaten Vital Kamerhe im Dezember 2010 reagiert, bei denen scharf
geschossen und mehrere Personen verletzt wurden und mit denen der
öffentliche Auftritt Vital Kamerhes effektiv verhindert wurde?

16. Was ist der Bundesregierung über die Folgen und Opfer der in Frage 1 ge-
nannten Auseinandersetzung bekannt?

17. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausbildung und Ausrüstungen meh-
rerer für die Aufstandsbekämpfung vorgesehenen Brigaden der Police d’In-
tervention Rapide (PIR) durch Frankreich, obwohl die PIR u. a. „an den
schweren Menschenrechtsverletzungen [im Zuge der Einsätze gegen die
Bundu Dia Kongo (BDK) im Februar und März 2008] beteiligt und … mit
exzessiver Gewalt gegen die Anhänger der BDK vor[ging]“ (Bundestags-
drucksache 17/2894)?

18. Welche Formen der Zusammenarbeit oder Koordination bestehen zwischen
der EUPOL-Mission und den französischen Initiativen zur Ausbildung und
Ausstattung kongolesischer Polizeikräfte?

19. Worin bestand die „beratende Funktion“ der EUPOL-Mission bei der Aus-
stattung der PIR mit „mit Helmen, Schlagstöcken, Schutzschilden und Trä-
nengas sowie Kalaschnikow-Maschinenpistolen“ (Bundestagsdrucksache
17/2894)?

20. Welche dieser Ausrüstungsgegenstände wurden von Deutschland oder an-
deren Mitgliedstaaten der Europäischen Union geliefert?

21. Welche weiteren Initiativen europäischer und internationaler Partner zur
Ausbildung und Ausstattung kongolesischer Polizei- und Streitkräfte sind
der Bundesregierung bekannt, und welche davon finden in Zusammenarbeit
oder Koordination mit den Missionen EUPOL und EUSEC statt (bitte je-
weils mit Inhalt und Zielsetzung der Initiative auflisten)?

22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Demobilisierung oder
ggf. Überführung der durch die EU ausgebildeten und ausgerüsteten „inte-
grierten Polizeieinheiten“ in andere Sicherheitsbehörden sowie über den
Verbleib der im Rahmen des Unterstützungsprojekts der EU-Kommission
gelieferten „individuelle[n] Ausrüstung zur Bekämpfung von Ausschrei-
tungen bestehend aus Schutzschildern, Helmen, Schlagstöcken und Tränen-
gas sowie Maschinenpistolen der Marke UZI“ (Bundestagsdrucksache 17/
2894)?

23. Welche Mittel aus dem Instrument für Stabilität (IfS) wurden bislang über
welche Organisationen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen bereit-
gestellt mit dem Ziel, Kapazitäten und Funktion der kongolesischen Polizei-
und Streitkräfte zu verbessern, und welche dieser Projekte wurden in
Zusammenarbeit oder Koordination der Missionen EUPOL und EUSEC
durchgeführt?

24. Von welchen dieser aus dem IfS finanzierten oder in der Planung befind-
lichen Projekte profitiert(e) die kongolesische Nationalpolizei bzw. die
PIR?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5976

25. Welche regionalen Schwerpunkte weisen die aus dem IfS finanzierten Pro-
jekte auf, und zu welchem Anteil kommen die aus dem IfS bereitgestellten
Mittel den Sicherheitskräften in Kinshasa zugute?

26. Welche Projekte mit dem Ziel, Kapazitäten und Funktion der kongolesi-
schen Polizei- und Streitkräfte zu verbessern wurden bislang mit welchem
Finanzvolumen durch die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) GmbH bzw. Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH durchgeführt, und welche dieser Projekte fanden in Zusammenarbeit
oder Koordination der Missionen EUPOL und EUSEC statt?

27. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge von EUPOL und EUSEC ge-
messen an den formulierten Zielen der Streitkräftereform, und welche poli-
tischen Konsequenzen wird sie – auch im Hinblick auf eine Verlängerung
der Mandate – ziehen?

28. Welche Schlüsse und Konsequenzen ziehen Bundesregierung und EUSEC
aus der anhaltenden Präsenz von Kriegsverbrechern innerhalb der kongole-
sischen Streitkräfte und der zunehmenden Rekrutierung Minderjähriger
durch diese?

29. Erwägt die Bundesregierung ähnlich dem US-amerikanischen „Child Sol-
dier Prevention Act“ eine Gesetzesinitiative, welche die militärische Unter-
stützung ausländischer Armeen sanktioniert, in denen Minderjährige in
Regierungsstreitkräften dienen?

Wenn nein, warum nicht?

30. Erwägt die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union eine Initia-
tive, welche – analog zum Artikel 1 des Beschlusses des Rates über restrik-
tive Maßnahmen gegen Syrien – den „Verkauf, die Lieferung, die Weiter-
gabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern aller
Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüs-
tung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, sowie
von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung … durch Staatsange-
hörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus
oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeu-
gen … unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet
der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt“?

Wenn nein, warum nicht?

31. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen
Union und den entsprechenden Ratsarbeitsgruppen hinsichtlich der Verlän-
gerung des EUPOL-Mandates über den 30. September 2011 hinaus, und
wie begründet sie diese Position?

32. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen
Union und den entsprechenden Ratsarbeitsgruppen hinsichtlich der Verab-
schiedung eines neuen Finanzrahmens für die EUSEC Mission über den
30. September 2011 hinaus, und wie begründet sie diese Position?

Berlin, den 24. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.