BT-Drucksache 17/5962

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -Drucksache 17/4192- Für eine gerechte Angleichung der Renten in Ostdeutschland

Vom 25. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5962
17. Wahlperiode 25. 05. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4192 –

Für eine gerechte Angleichung der Renten in Ostdeutschland

A. Problem

Mit dem Antrag wenden sich die Initiatoren gegen das seit 20 Jahren unverän-
derte Rentenrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Danach wird die gleiche
Lebensleistung nicht in gleicher Weise in der Rente anerkannt. Die von den Ko-
alitionsparteien CDU, CSU und FDP angekündigte Angleichung in dieser
Legislaturperiode ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt und soll nun durch
diesen Antrag befördert werden.

B. Lösung

Mit dem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE. erstens eine Verbesserung für
die Bestandsrentnerinnen und -rentner im Osten, ohne dass eine Verschlech-
terung für die Rentnerinnen und Rentner im Westen und die Beitragszahler ent-
steht. Zweitens sollte die Bemühung einer wirtschaftlichen Angleichung der
Lebensverhältnisse im Osten an die im Westen ersichtlich werden. Als gesamt-
gesellschaftliche Aufgabe wird die Finanzierung über Steuermittel vorgesehen,
welche nach dem ver.di-Modell eines Angleichungszuschlags einen gerechten
Umgang mit Renten sichern kann.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck-

sache 17/5207.

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D. Kosten

Durch die Angleichung bis 2016 würden vermehrte Kosten entstehen, die vom
Steueraufkommen zu finanzieren seien.

E. Bürokratiekosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5962

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/4192 abzulehnen.

Berlin, den 25. Mai 2011

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping Frank Heinrich
Vorsitzende Berichterstatter

Rentenrecht und die umlagefinanzierte Rente sei die Einheit chen, jedoch sei bis jetzt nichts geschehen. Daher schlage

erst möglich geworden. Die Gleichbehandlung von Ost und
West stehe hier im Vordergrund und somit also auch ein ein-
heitlicher Rentenwert in Ost und West. Allerdings wolle

man im Antrag die Beibehaltung der Hochwertung der Ost-
löhne und eine steuerfinanzierte, stufenweise Zuschlagsre-
gelung für die Jahre 2012 bis 2016 vor. Besonders in Hin-
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Bericht des Abgeordneten Frank Heinrich

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/4192 ist in der 96. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 17. März 2011 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie und den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Ansicht der Initiatoren ist die Angleichung des Ren-
tenrechts in Ost und West nach 20 Jahren Wiedervereini-
gung längst überfällig. Um diesen Zustand der Ungerechtig-
keit möglichst schnell zu ändern, soll der Prozess der
Angleichung bis zum Jahr 2016 abgeschlossen sein. Somit
können auch die Bestandsrentner und -rentnerinnen davon
profitieren. Auch wenn die wirtschaftliche Angleichung der
Lebensverhältnisse von Ost und West genauso im Mittel-
punkt steht wie der Ausgleich der Lohnunterschiede, soll
keine Verschlechterung für die Leistungsempfänger im Wes-
ten eintreten. Die Finanzierung wird nach dem von Gewerk-
schaften und Sozialverbänden getragenen Modell eines An-
gleichungszuschlages vorgeschlagen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Haus-
haltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend haben in ihren Sitzungen am 25. Mai 2011 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/4192 in seiner 66.Sitzung am 25. Mai 2011
abschließend beraten.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/4192 empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU bestätigte Einigkeit in Bezug
auf die Notwendigkeit der Angleichung der Renten in Ost
und West. Allerdings sei darauf hinzuweisen, dass die
Rechts- und Sachlage recht komplex sei. Durch das geltende

Hoffnung auf konstante Lohnsteigerung geschehen. Da die-
se ins Stocken geraten sei, sei das Angleichen der Renten zu
diesem Zeitpunkt eine gute Idee. Ziel der Fraktion sei die
weitgehende Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost
und West bis zum Jahr 2019, ohne die Bestandsrenten zu
mindern und ohne die jetzt erarbeiteten Anwartschaften zu
verschlechtern. Die Fraktion sei für eine gleiche Berech-
nung der Rentenwerte durch gleiche Rentenpunkte. Eine al-
leinige Angleichung der Ostrentner an den Westen hieße
eine erneute Ungerechtigkeit. Die Argumentation der Frak-
tion DIE LINKE. komme eher einer Wahlkampfstrategie der
Regionalpartei Ost gleich. Die Bundesregierung werde in
dieser Legislaturperiode ein eigenes Konzept vorlegen.

Die Fraktion der SPD bestätigte, dass die bestehenden un-
terschiedlichen Rechengrößen eine Zumutung für die Rent-
nerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern seien.
Allerdings würde der Erhalt der Hochwertung der Ostlöhne
eine Fortsetzung der Ungleichbehandlung darstellen. Die
Fraktion unterstütze daher das Anliegen der Vereinheitli-
chung des Rentenrechts in Ost und West durch Schaffung
einheitlicher Rechengrößen, jedoch nicht unter Beibehal-
tung der Hochwertung, sondern durch den Erwerb gleich
hoher Rentenanwartschaften bei gleich hohen Entgelten,
Auch wenn die Themengebiete Rentenüberleitung und Al-
tersarmut nicht miteinander verknüpft werden dürften, so
müsse doch berücksichtigt werden, dass niedrige Anwart-
schaften aufgrund Langzeitarbeitslosigkeit und Niedrig-
lohnbeschäftigung im Osten von besonderer Brisanz seien;
hier müssten ebenfalls Lösungen gefunden werden.

Die Fraktion der FDP legte ebenfalls Wert auf eine zügige
Angleichung der Renten in Ost und West, genau wie es im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP im Okto-
ber 2009 vereinbart wurde. 20 Jahre nach der deutschen Ein-
heit sei es an der Zeit für ein einheitliches Rentensystem mit
einheitlichen Rentenwerten, einheitlichen Entgeltpunkten
und einer einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze. Diese
sollte ab einem Stichtag im ganzen Bundesgebiet eingeführt
und zusätzlich durch eine Einmalzahlung als Abfindungsre-
gelung für Entgeltpunkte Ost ergänzt werden. Den Vor-
schlag der Fraktion DIE LINKE. halte man wegen der ho-
hen finanziellen Belastung der Rentenversicherung für
nicht gangbar. Weiterhin solle die Rente nicht als „Repara-
turbetrieb“ für Missstände im Land herhalten.

Die Fraktion DIE LINKE. forderte mit ihrem Antrag glei-
che Rente für gleiche Lebensleistung in Ost und West. Das
zweigeteilte Rentenrecht sei leider noch immer Realität in
Deutschland und mitverantwortlich für Enttäuschung und
Frust in den neuen Bundesländern. Selbst die Bundeskanzle-
rin habe eine Lösung für die Angleichung der Ostrenten
noch in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode verspro-
man Ungerechtigkeit, auch auf Seiten der alten Bundeslän-
der, verhindern. Die Entgeltberechnung im Osten sei mit der

blick auf die im Osten drohende Altersarmut seien die
eventuellen Einwände zu vernachlässigen. Der pauschale

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Wahlperiode – 5 – D

Nachteilsausgleich sei zwingend notwendig, um zu einer ge-
rechten Angleichung zu kommen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte
das grundlegende Ziel des Antrags, also die Herstellung ei-
nes einheitlichen Rentenrechts in Ost und West. Die Hoch-
wertung sowie die unterschiedliche Behandlung bei der
Rente mit unterschiedlichen Rentenwerten möchte die Frak-
tion abschaffen. Dadurch würden die Grenzen zwischen Ost
und West nur stärker zementiert und neue Ungerechtigkeit
gefördert. Das Konzept der Fraktion DIE LINKE. könne
nicht überzeugen, da zwar das einheitliche Rentenrecht ge-
fordert, aber ein Stufenmodell, welches sich bis 2016 erstre-
cken würde, vorgeschlagen werde. Die Mitglieder der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind für eine schnellere
Lösung der Rentenangleichung, wie in ihrem Antrag auf
Drucksache 17/5207 ausgeführt wird. Kritisiert wurde auch
der Pauschalausgleich, da so von der Hochwertung auch die
Besserverdienenden profitieren würden; das halte man für
ungerecht. Statt dessen strebe die Fraktion eine Konzentra-
tion der Mittel für die Hochwertung auf Geringverdiener in
Ost und West an.

Berlin, den 25. Mai 2011

Frank Heinrich
Berichterstatter

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