BT-Drucksache 17/5961

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/5207- Gleiches Rentenrecht in Ost und West

Vom 25. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5961
17. Wahlperiode 25. 05. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn,
Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5207 –

Gleiches Rentenrecht in Ost und West

A. Problem

19 Jahre nach der Überführung der Anwartschaften der Versicherten der neuen
Bundesländer in das System der gesetzlichen Rentenversicherung der alten Bun-
desländer sollten die als Übergangsregelung gedachten rentenrechtlichen Unter-
schiede behoben werden. Die Initiatoren wenden sich damit gegen das als unge-
recht empfundene Rentenrecht als Dauerlösung und fordern eine sofortige
Angleichung der Renten in Ost und West durch das Eingreifen des Gesetzgebers.
Trotz der von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP angekündigten
Vereinheitlichung des Rentensystems sei bis jetzt kein Vorschlag eingeführt
worden. Dies solle mit diesem Antrag geschehen.

B. Lösung

Der Antrag sieht vor, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine grundsätzliche
Vereinheitlichung aller maßgeblichen Bezugsgrößen zur Berechnung der Rente
erfolgt. Dafür werden der aktuelle Rentenwert und die Beitragsbemessungs-
grenze Ost auf das Niveau West angehoben. Die Hochgewichtung durch den
erhöhten Berechnungsfaktor wird abgeschafft. Die bundeseinheitlichen Entgelt-
punkte werden so berechnet, dass die Renten unverändert bleiben. Zusätzlich
fordern die Initiatoren die Einführung einer Garantierente, die geringe Renten-
ansprüche auf ein Mindestniveau über dem Grundsicherungsniveau aufstockt.
Für Bestandsrentner soll der Auszahlungsbetrag der Rente erhalten bleiben.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.
C. Alternativen

Annahme des Antrags der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/4192.

Drucksache 17/5961 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Kosten

Durch die Angleichung zum nächstmöglichen Zeitpunkt würden vermehrte
Kosten entstehen, welche nach Ansicht der Initiatoren aus Steuermitteln zu
finanzieren seien.

E. Bürokratiekosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5961

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/5207 abzulehnen.

Berlin, den 25. Mai 2011

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping Silvia Schmidt (Eisleben)
Vorsitzende Berichterstatterin

sehe man jedoch skeptisch. Hauptziel der Fraktion ist die schnelle Regelung zur Angleichung der Renten durch die

weitgehende Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost
und West bis zum Jahr 2019 ohne die Bestandsrenten zu
mindern oder die jetzt erarbeiteten Anwartschaften zu ver-

Einführung einer Beitragsäquivalenz. Die Hochwertung sol-
le genauso abgeschafft werden wie der Pauschalausgleich,
da keine grundsätzliche Rentensteigerung, sondern eine
Drucksache 17/5961 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/5207 ist in der 99. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 24. März 2011 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen
worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Nach Ansicht der Initiatoren ist das Andauern der seit
19 Jahren existierenden Übergangsregelung im Rentenrecht
nicht mehr zu vertreten. Die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und FDP angekündigte Angleichung der Ren-
tenbezüge ist jedoch bis dato nicht eingetroffen. Daher for-
dern die Initiatoren eine stichtagsbezogene und grundsätzli-
che Vereinheitlichung der Rentenberechnung von Ost und
West ohne eine sukzessive Angleichung. Dafür sollen Ren-
tenwert und Beitragsbemessungsgrenze Ost auf die des
Westens angehoben werden, die Hochgewichtung der Ost-
renten jedoch so reduziert werden, dass sich die Rentenan-
sprüche nicht ändern. Zudem sind die Initiatoren für eine
Garantierente, welche über dem Grundsicherungsniveau lie-
gen soll und die Rentenansprüche von langjährig Versicher-
ten in Ost und West aufstockt.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2011
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/5207 in seiner 66. Sitzung am 25. Mai 2011
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass Einigkeit in
Bezug auf die Notwendigkeit einer Angleichung der Renten
in Ostdeutschland an die im Westen vorliege. Allerdings sei
darauf hinzuweisen, dass die Rechts- und Sachlage recht
komplex sei. Durch das geltende Rentenrecht und die umla-
gefinanzierte Rente sei die Einheit überhaupt erst möglich
geworden. Die Gleichbehandlung von Ost und West stehe
im Vordergrund, somit auch ein einheitlicher Rentenwert. In
diesem Punkt sei man sich mit der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN einig. Die Einführung einer Garantierente

punkte, eingeführt zu einem bundeseinheitlich festgelegten
Stichtag. Die Bundesregierung werde in dieser Legislatur-
periode ein eigenes Konzept vorlegen.

Die Fraktion der SPD bestätigte, dass die bestehenden un-
terschiedlichen Rechengrößen für die Rentnerinnen und
Rentner in den neuen Bundesländern nicht mehr hinzu-
nehmen seien. Die Überführung der ostdeutschen Renten-
versicherung sei ein großer Solidaritätsakt gewesen, das
müsse man anerkennen, allerdings könne man nicht die
Rentnerinnen und Rentner im Osten dafür bestrafen, dass sie
nicht die Möglichkeit hatten, aufgrund westdeutscher Ein-
kommensverhältnisse ihre Rentenanwartschaften zu er-
werben. Die Fraktion unterstütze daher das Anliegen der
Angleichung der Renten in Ost und West und die Einfüh-
rung eines einheitlichen Rentenwertes. Dass den ostdeut-
schen Bestandsrentnern keine Perspektive auf eine Anglei-
chung ihrer Anwartschaften gegeben werde, sei politisch
nicht akzeptabel.

Die Fraktion der FDP sah eindeutigen Handlungsbedarf
bezüglich der zügigen Angleichung der Renten in Ost und
West, so wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und FDP im Oktober 2009 vereinbart wurde. 20 Jahre nach
der Wiedervereinigung ist ein einheitliches Rentensystem
mit einheitlichen Rentenwerten, einheitlichen Entgeltpunk-
ten und einer einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze
längst überfällig. Der einheitliche Rentenwert sollte ab
einem Stichtag bundeseinheitlich eingeführt werden und
durch eine Einmalzahlung als Abfindungsregelung für Ent-
geltpunkte Ost ergänzt werden. Im vorliegenden Antrag
halte man die vorgeschlagene Beitragsäquivalenz für einen
ersten Schritt in die richtige Richtung.

Die Fraktion DIE LINKE. forderte mit ihrem Antrag glei-
che Renten für gleiche Lebensleistungen in Ost und West.
Das zweigeteilte Rentenrecht sei leider noch immer Realität
in Deutschland und mitverantwortlich für Enttäuschung und
Frust in den neuen Bundesländern. Selbst die Bundeskanzle-
rin hat eine Lösung für die Angleichung der Ostrenten noch
in der ersten Hälfte der Legislaturperiode versprochen,
jedoch sei bis jetzt nichts geschehen. Der Vorschlag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führe nicht zu mehr
Gerechtigkeit sondern benachteilige die Rentner aus den
neuen Bundesländern.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass
das grundlegende Antragsziel die Herstellung eines einheit-
lichen Rentenrechts in Ost und West sei. Bisher galt nach
der Übergangsregelung jeder im Osten verdiente Euro mehr
für die Rente als der im Westen. Diese Hochwertung sowie
die unterschiedliche Behandlung bei der Rente mit unter-
schiedlichen Rentenwerten möchte die Fraktion abschaffen.
Im Gegensatz zur Fraktion DIE LINKE. fordern die Mit-
glieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine
schlechtern. Die Mitglieder der Fraktion stehen für eine
gleiche Berechnung der Rentenwerte durch gleiche Renten-

Angleichung der Renten das Ziel sei. Die pauschale Be-
handlung würde nur zu neuen Ungerechtigkeiten führen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5961

Außerdem schlugen die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Einführung einer Garantierente vor,
welche dem Armutsschutz und der Konzentration der Mittel
für die Hochwertung auf Geringverdiener diene.

Berlin, den 25. Mai 2011

Silvia Schmidt (Eisleben)
Berichterstatterin

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