BT-Drucksache 17/5960

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksache 17/5761- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Vom 25. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5960
17. Wahlperiode 25. 05. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/5761 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

A. Problem

Durch die Festsetzung einer Lohnuntergrenze soll das geänderte Arbeitnehmer-
überlassungsgesetz (AÜG) die Gleichstellung der Leiharbeitnehmer mit ver-
gleichbaren Stammarbeitnehmern im Entleihbetrieb hinsichtlich des Arbeitsent-
gelts sichern. Mit dem Gesetzentwurf treten die Initiatoren für eine stärkere
Kontrolle der im ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsge-
setzes beschlossenen Lohnuntergrenze ein.

B. Lösung

Zur effektiven Kontrolle in der Praxis soll daher die Behörde der Zollverwaltung
mit der Aufgabe betraut werden. Das aus dem Bereich des Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetzes bewährte Kontroll- und Sanktionsinstrumentarium soll dafür in
das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz übertragen werden. Die Durchführung
und Zuständigkeit obliegt jedoch auch weiterhin der Bundesagentur für Arbeit.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten
Finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine.

Drucksache 17/5960 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Bei der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich aufgrund der Einführung neuer
Aufgaben und Befugnisse für die Behörden der Zollverwaltung kein zusätz-
licher Vollzugsaufwand. Die Prüfungen der Lohnuntergrenze durch die Behör-
den der Zollverwaltung für rund 700 000 Leiharbeitnehmerinnen und Leih-
arbeitnehmer (Quelle: Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur
für Arbeit – Jahresdurchschnitt 2. Halbjahr 2009/1. Halbjahr 2010) bedingt
einen zusätzlichen Personalbedarf von 156 Arbeitskräften mit entsprechendem
Personal- (7,8 Mio. Euro) und Sachmittelbedarf (2,4 Mio. Euro). Über die Be-
reitstellung des Haushaltsmittelbedarfes (Planstellen und Ausgabemittel) wird
im Rahmen kommender Haushaltsaufstellungsverfahren zum Einzelplan 08 ent-
schieden werden. Dabei sind freie ressortübergreifende Personalkapazitäten zu
berücksichtigen.

E. Sonstige Kosten

Unmittelbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Für die Unternehmen, die Leih-
arbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer überlassen (Verleiher) oder die
Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer entleihen (Entleiher), können
geringfügige Mehrkosten entstehen durch die Einführung neuer Meldepflichten
(§ 17b AÜG) oder neuer Aufzeichnungspflichten (§ 17a Absatz 1 AÜG).

F. Bürokratiekosten

Es werden vier Informationspflichten für Unternehmen eingeführt, wovon
17 500 Unternehmen betroffen sind.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5960

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5761 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. Mai 2011

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping Gitta Connemann
Vorsitzende Berichterstatterin

gesetzlichen Anspruch darauf haben, dass der tarifliche
allerdings für zu wenig und kritisierte zudem die unzu-
Mindestlohn nicht unterschritten wird. Dies soll sowohl für
die verleihfreien Zeiten wie auch für die Verleihzeiten,
genauso für inländische, wie auch ausländische Betriebe

reichende Personalausstattung bei der Bundesagentur für
Arbeit im Bereich Arbeitnehmerüberlassung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte Unzu-
Drucksache 17/5960 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gitta Connemann

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5761 ist in der
108. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Mai 2011
an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführen-
den Beratung und an den Innenausschuss, den Rechtsaus-
schuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie und den Haushaltsausschuss zur Mitbera-
tung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes be-
züglich der Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlas-
sung, hat zum Ziel, eine Gleichstellung von Leiharbeitneh-
mern mit vergleichbaren Stammarbeitnehmern herzustellen.
Diese Einschränkung hinsichtlich der Abweichung des
Arbeitnehmerentgelts muss in der Praxis kontrolliert und
sanktioniert werden. Dafür soll das aus dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz bewährte Kontroll- und Sanktionsinstru-
mentarium in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz übertra-
gen werden. Hierbei obliegt die Durchführung des Gesetzes
weiterhin der Bundesagentur für Arbeit. Den Behörden der
Zollverwaltung sind jedoch die erforderlichen Kontrollbe-
fugnisse einzuräumen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Finanz-
ausschuss, der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie haben in ihren Sitzungen am
25. Mai 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/5761 in seiner 66. Sitzung am
25. Mai 2011 abschließend beraten.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag
die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/5761
empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass dank des
Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer endlich einen

Schritt zum Schutz der Leiharbeitnehmer geschaffen. Da
das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz jedoch einer starken
Kontrolle bedarf, soll mit diesem Gesetzentwurf der Zoll
erweiterte Prüfungs-, Kontroll- und Sanktionsinstrumente
erhalten um die Einhaltung der Gesetzesvorgaben sicherzu-
stellen. Zeitarbeit kann für Geringqualifizierte ein Weg aus
der Arbeit sein, erhöht die Flexibilität der Unternehmen und
daher sollten Fairness gesichert und Missbrauch in der Zeit-
arbeit verhindert werden.

Die Fraktion der SPD begrüßte den Gesetzentwurf zur
Umsetzung der Kontrollmechanismen die Arbeitnehmer-
überlassung betreffend. Jedoch vermisse man die faktische
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Eine ent-
sprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales liege bis heute nicht vor, obwohl die ge-
setzliche Grundlage für einen Mindestlohn in der Leiharbeit
geschaffen sei. Trotzdem sei die Übernahme der Kontroll-,
Melde- und Sanktionsbestimmungen des Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetzes in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu
befürworten. Auch die Einführung eines Meldesystems für
osteuropäische Mitgliedstaaten sei ein notwendiger Schritt.
Skeptisch sei man, was die Höhe des Bußgeldes und die feh-
lenden Beratungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer angehe. Die Effektivität dieser Kontrollarbeit
sei zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen.

Die Fraktion der FDP zeigte sich zufrieden mit der ab-
schließenden Umsetzung der Überprüfung der Zeitarbeit.
Zwar sei auch 23 Tage nach Einführung der Arbeitnehmer-
freizügigkeit der teilweise erwartete Ansturm von Zeitarbei-
tern ausgeblieben, trotzdem sei diese Gesetzesvorlage ein
wichtiger Bestandteil der Maßnahmen der Koalition der
CDU/CSU und FDP zur Verbesserung der Gesetzgebung
zur Zeitarbeit. Mit dem Gesetzentwurf werde die Vereinba-
rung zur Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit, die mit der
Opposition im Vermittlungsausschuss getroffen wurde, 1:1
umgesetzt. Dazu stehe man und gebe der Zeitarbeit in
Deutschland eine gute Zukunft. Bezüglich der bemängelten
Eignung des Zolls als Kontrollorgan für die Zeit- und
Schwarzarbeit sei man sicher, dass sich dieser bestens dazu
eigne.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass der Branchen-
mindestlohn in der Leiharbeit die Probleme, die durch diese
Beschäftigungsform hervorgerufen werden, nicht löst. Nach
wie vor dürften Leiharbeiter niedriger entlohnt werden als
vergleichbare Stammbeschäftigte. Tatsächlich notwendig
wäre, dass der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche
Arbeit“ ab dem ersten Einsatztag und ohne Ausnahme Wirk-
samkeit entfalte, Die Fraktion begrüßte aber, dass, wenn
Mindestlöhne kommen sollten, diese auch von der Finanz-
kontrolle Schwarzarbeit beim Zoll kontrolliert werden soll-
ten. Hier halte man die 156 angekündigten neuen Stellen
gelten. Gerade im Zuge der seit dem 1. Mai 2011 geltenden
Arbeitnehmerfreizügigkeit wurde damit ein wichtiger

friedenheit über das Fehlen einer allgemeinverbindlichen
Lohnuntergrenze, obwohl bereits der Gesetzentwurf zur

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5960

Kontrolle der Schwarzarbeit vorliege. Obwohl das Verfah-
ren bis dahin nicht wirklich positiv verlaufen sei, freue man
sich über die Einführung der Meldepflicht für ausländische
Verleihunternehmen und die künftige Kontrolle und Sankti-
onierung durch die Zollbehörde. Allerdings seien die nöti-
gen Mittel und Personalressourcen zur Arbeitsausübung des
Zolls erst für den nächsten Haushalt beantragt, so dass die
Kontrolle in diesem Jahr nicht sichergestellt werden könne.
Außerdem sei fraglich, ob die Bundesagentur für Arbeit die
Einhaltung der Drehtürklausel kontrollieren könne, da hier-
für die Kapazitäten fehlten.

Berlin, den 25. Mai 2011

Gitta Connemann
Berichterstatterin

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